Beglaubigte Übersetzung für die Einbürgerung – Geburts- und Personenstandsurkunden übersetzen durch Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

Beglaubigte Übersetzung › Staatsbürgerschaft

Beglaubigte Übersetzung für die österreichische Staatsbürgerschaft.

Für die Staatsbürgerschaftsbehörde – das Amt der Landesregierung, in Wien die MA 35 – übersetzt ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer Ihre Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und eine ausländische Strafregisterbescheinigung beglaubigt – mit Beglaubigungsformel, normgerechter Namensübertragung und österreichweiter Anerkennung. Zum Festpreis inklusive Versand.

  • Gerichtlich beeidet§ 14 SDG
  • Österreichweit gültigBehörden & Gerichte
  • Vollständiges Dokument-SetGeburt, Ehe, Register
  • 4,6 · Trustpilot

Gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer:innen · Namen nach ISO 9 · Set-Preis fürs Staatsbürgerschaftspaket · StbG 1985 · Antwort an Werktagen binnen 60 Minuten

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
über 70 Sprachenmuttersprachliche Fachübersetzer
Preis vorabFestpreis inkl. Versand
Gerichtlich beeidete und zertifizierte ÜbersetzerBestätigungsvermerk, österreichweit gültig

Kurz & klar

Welche Übersetzungen verlangt die Einbürgerung?

Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft verlangt für alle fremdsprachigen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzer – vor allem für die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde und eine ausländische Strafregisterbescheinigung. Der Deutschnachweis (B1/B2) und die Staatsbürgerschaftsprüfung werden in Österreich abgelegt und nicht übersetzt.

Die rechtlichen Voraussetzungen regelt das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG); über den Antrag entscheidet die Staatsbürgerschaftsbehörde – das Amt der Landesregierung, in Wien die MA 35. Welche Urkunden genau gefordert sind, hängt von Ihrem Herkunftsland und Ihrer Lebenssituation ab – wir übersetzen genau das Set, das Ihre Behörde auf ihrer Checkliste führt.

Verfahren & Fristen

Die Verleihung Schritt für Schritt – und wo Übersetzungen gebraucht werden.

Die Verleihung nach § 10 StbG 1985 setzt in der Regel zehn Jahre rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt voraus, davon mindestens fünf Jahre niedergelassen. In Sonderfällen – etwa nachgewiesene nachhaltige persönliche Integration (Deutsch B2), Asylberechtigte, EWR-Bürger:innen oder in Österreich Geborene – genügen sechs Jahre. Die Doppelstaatsbürgerschaft ist die Ausnahme: Grundsatz ist das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband.

01

Voraussetzungen prüfen

§ 10 StbG verlangt u. a. zehn Jahre Aufenthalt (davon 5 niedergelassen), gesicherten Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften (Einkommen in 36 der letzten 72 Monate, mind. Ausgleichszulagenrichtsatz), Unbescholtenheit sowie eine bejahende Einstellung zur Republik Österreich.

02

Deutsch & Staatsbürgerschaftsprüfung

Der Sprachnachweis erfolgt auf mindestens B1 (bei der Sechs-Jahre-Integration B2). Dazu kommt die Staatsbürgerschaftsprüfung über die demokratische Ordnung und die Geschichte Österreichs sowie des jeweiligen Bundeslandes. Beide Nachweise werden in Österreich erbracht und nicht übersetzt.

03

Unterlagen & Übersetzung

Jetzt werden die fremdsprachigen Urkunden gebraucht: Geburtsurkunde, ggf. Heirats-/Scheidungsurkunde und – je nach Herkunftsland – eine ausländische Strafregisterbescheinigung, beglaubigt übersetzt und teils mit Apostille.

04

Antrag bei der Behörde

Der Antrag geht an die Staatsbürgerschaftsbehörde im Amt der Landesregierung (in Wien die MA 35). Wartezeiten sind einzuplanen; der Antrag samt Beilagen wird persönlich eingebracht.

05

Prüfung & Zusicherung

Die Behörde prüft die Unterlagen; ist noch die bisherige Staatsbürgerschaft zurückzulegen, wird zunächst eine Zusicherung der Verleihung erteilt. Fehlerhafte Namensschreibweisen sind hier ein häufiger Rückläufer.

06

Verleihung & Gelöbnis

Mit dem Verleihungsbescheid und dem Gelöbnis wird die österreichische Staatsbürgerschaft wirksam. Vollständige, korrekt übersetzte Urkunden verkürzen den Weg dorthin spürbar.

Welche Unterlagen?

Welche Dokumente Sie für die Einbürgerung übersetzen lassen müssen.

Diese Checkliste ist der Kern des Einbürgerungspakets. Jede Zeile führt zum passenden Ratgeber mit Details zu Form, Namensübertragung und Apostille. Grundsatz: Was fremdsprachig ist und die Behörde sehen will, wird beglaubigt übersetzt; was in Österreich deutsch ausgestellt wurde, nicht.

Dokumente und die passenden Übersetzungs-Ratgeber
Dokument (Ratgeber)Wofür im VerfahrenHinweis
GeburtsurkundeIdentitäts- und Abstammungsnachweis – bei fast jeder Einbürgerung verlangtNamen nach ISO 9 transliteriert, Passschreibweise abgeglichen
HeiratsurkundeNachweis des Familienstands, Namensführung, Miteinbürgerung des Ehegattenbei im Ausland geschlossener Ehe fast immer nötig
Scheidungsurkunde / -urteilBeleg über beendete Vorehen und geführten Namenausländische Scheidungen ggf. zusätzlich anzuerkennen
Ausländische StrafregisterbescheinigungNachweis der Unbescholtenheit (§ 10 Abs. 1 Z 6 StbG)Aktualität beachten; oft mit Apostille/Legalisation
Meldezettel / MeldebestätigungBeleg früherer Wohnsitze / des durchgehenden Aufenthaltsösterreichischer Meldezettel deutsch; ausländische Wohnsitznachweise übersetzen
ReisepassIdentität und maßgebliche Namensschreibweisedient als Referenz für die Umschrift des Namens
Zeugnis / Diplom / EinkommensnachweisBeleg des gesicherten Lebensunterhalts aus eigenen Einkünftenje nach Fall; Qualifikationen ggf. über Nostrifizierung

Erst die Behörden-Checkliste, dann übersetzen

Jede Staatsbürgerschaftsbehörde (Amt der Landesregierung, in Wien die MA 35) führt eine eigene Unterlagenliste. Holen Sie diese zuerst ein – so übersetzen wir kein Dokument doppelt und keines zu wenig. Bei mehreren Urkunden kalkulieren wir das Set und geben einen Mengenvorteil.

Apostille & Beglaubigung

Wann Sie zusätzlich eine Apostille brauchen – und wer sie erteilt.

Für ausländische Urkunden (Geburts-, Heiratsurkunde, Strafregisterbescheinigung aus dem Herkunftsland) verlangt die Einbürgerungsbehörde je nach Staat zusätzlich eine Apostille oder eine Legalisation, die die Echtheit der Urkunde bestätigt.

Wichtig: Der FÜD stellt keine Apostille aus. Sie wird von der zuständigen Stelle im Ausstellungsland erteilt. Umgekehrt gilt für österreichische Urkunden, die im Ausland gebraucht werden: Für gerichtliche Urkunden ist der Präsident des Landesgerichts zuständig, für Personenstands- und sonstige Verwaltungsurkunden das Amt der Landesregierung; für Länder ohne Apostille übernimmt das BMEIA (Außenministerium) die Legalisierung. Innerhalb der EU entfällt die Apostille für viele Personenstandsurkunden nach der Verordnung (EU) 2016/1191. Wir übersetzen Urkunde und Apostille anschließend gemeinsam beglaubigt.

Ein Name, der nicht zum Pass passt, stoppt die Einbürgerung.

Deshalb: normgerechte Transliteration nach ISO 9, Abgleich mit dem Reisepass und ein nachvollziehbarer Bestätigungsvermerk.

Praxisfälle

Drei typische Einbürgerungspakete.

Herkunftsland und Familienstand entscheiden, welche Urkunden übersetzt und apostilliert werden müssen.

Türkei

Familie mit Kindern

Ausgangslage
Eltern und zwei Kinder lassen sich einbürgern; Geburts- und Heiratsurkunden sind türkisch.
Ablauf
Beglaubigte Übersetzung aller Personenstandsurkunden, Namen einheitlich zur Passschreibweise; ausländische Strafregisterbescheinigung mit Übersetzung.
Ergebnis
Ein stimmiges Urkundenset – gleiche Namensschreibweise über alle Dokumente, als Set kalkuliert.

Syrien

Schutzberechtigte

Ausgangslage
Urkunden liegen in arabischer Schrift vor, teils mit abweichenden Datumsangaben.
Ablauf
Transliteration nach ISO, eindeutige Übertragung der Kalenderdaten, Siegel und Vermerke werden mitübersetzt.
Ergebnis
Behördenfeste Übersetzungen mit erläuterndem Übersetzervermerk, wo nötig.

Ukraine

Berufstätige

Ausgangslage
Kyrillische Geburtsurkunde und Hochschuldiplom für den Nachweis des Lebensunterhalts.
Ablauf
Name nach ISO 9 transliteriert und mit dem Pass abgeglichen; das Diplom wird für die Anerkennung übersetzt.
Ergebnis
Geburtsurkunde und Qualifikationsnachweis passend für die Einbürgerungsbehörde.

Fachmehrwert

Fehler, die das Einbürgerungspaket ausbremsen.

Einbürgerungsverfahren scheitern selten am Fließtext, sondern an einem Namen, einer Frist oder einem fehlenden Siegel. Die häufigsten Rückläufer – und wie ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer sie vermeidet.

Fallstricke und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum das kritisch istWie der FÜD es löst
Name je Urkunde anders geschriebenWeichen Geburts-, Heirats- und Passschreibweise voneinander ab, zweifelt die Behörde die Identität an.Einheitliche Transliteration nach ISO 9, Abgleich mit dem Reisepass, Abweichungen im Vermerk erklärt.
Strafregisterbescheinigung zu altEine überalterte ausländische Strafregisterbescheinigung wird nicht akzeptiert – der Termin verstreicht.Wir weisen auf die geforderte Aktualität hin und übersetzen zeitnah zur Vorlage.
Apostille übersehenOhne Apostille/Legalisation gilt die ausländische Urkunde als nicht nachgewiesen.Wir prüfen vorab den Apostillebedarf des Herkunftslands und übersetzen Urkunde und Apostille gemeinsam.
Nur der Fließtext übersetztFehlen Siegel, Stempel und Randvermerke, ist die Übersetzung unvollständig und nicht beglaubigungsfähig.Siegel, Stempel und handschriftliche Vermerke werden beschrieben und übersetzt; Unleserliches wird kenntlich gemacht.
In Österreich ausgestellte Nachweise unnötig übersetztDeutschnachweis oder Staatsbürgerschaftsprüfung übersetzen zu lassen, kostet Geld ohne Nutzen.Wir übersetzen ausschließlich fremdsprachige Herkunftsdokumente – in Österreich ausgestellte Nachweise bleiben, wie sie sind.

So läuft es ab

Vom Scan zum fertigen Einbürgerungspaket.

Sie laden gut lesbare Scans aller Urkunden hoch und nennen die Passschreibweise der Namen. Wir sichten Umfang und Sprachrichtung, gleichen die Namen ab und nennen einen verbindlichen Festpreis für das gesamte Set. Nach Freigabe übersetzt ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer form- und layoutgetreu inklusive Stempeln und Vermerken.

Sie erhalten die Übersetzungen vorab als PDF zur Kontrolle und anschließend die beglaubigten Originale per Post. Auf Wunsch prüfen wir vorab den Apostillebedarf – damit die Einbürgerungsbehörde beim ersten Anlauf alles anerkennt.

Angebot & Preis

Individuell kalkuliert, verbindlich zugesagt.

Für die Einbürgerung kommen meist mehrere Urkunden zusammen. Standard-Personenstandsurkunden rechnen wir als Pauschale je Urkunde ab, umfangreiche Dokumente nach Normzeile – als Set kalkuliert mit Mengenvorteil.

Verbindlicher Festpreis
Pauschale je UrkundeSet-Preis fürs Einbürgerungspaket · umfangreiche Dokumente ab 0,89 € / Normzeile
alles inklusive · Versand enthalten
Beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzerenthalten
Bestätigungsvermerk, Stempel & Unterschriftenthalten
PDF-Vorabversand zur Kontrolleenthalten
Postversand der beglaubigten Originaleenthalten
Set-Rabatt bei mehreren Urkundenmöglich

Standard-Urkunden zum Pauschal-Festpreis, umfangreiche Dokumente ab 0,89 €/Normzeile; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung – Wie sich der Preis zusammensetzt →

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Häufige Fragen

Beglaubigte Übersetzung für die österreichische Staatsbürgerschaft – häufige Fragen.

Welche Dokumente muss ich für die österreichische Staatsbürgerschaft übersetzen lassen?

Beglaubigt übersetzt werden alle fremdsprachigen Urkunden, die die Staatsbürgerschaftsbehörde (Amt der Landesregierung, in Wien die MA 35) verlangt – in der Regel die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Vorehen die Scheidungsurkunde sowie eine ausländische Strafregisterbescheinigung und der Reisepass. Der Deutschnachweis (B1 bzw. B2) und die Staatsbürgerschaftsprüfung werden in Österreich abgelegt und nicht übersetzt.

Wie lange muss ich in Österreich leben, bevor ich die Staatsbürgerschaft beantragen kann?

Nach § 10 StbG 1985 in der Regel zehn Jahre rechtmäßig und ununterbrochen, davon mindestens fünf Jahre niedergelassen. In Sonderfällen – etwa bei nachgewiesener nachhaltiger persönlicher Integration mit Deutsch auf B2, als Asylberechtigte:r, als EWR-Bürger:in oder als in Österreich geborene Person – ist die Verleihung schon nach sechs Jahren möglich.

Welches Deutschniveau und welche Prüfung sind nötig?

Nachzuweisen sind Deutschkenntnisse auf mindestens B1 (beim Sechs-Jahre-Integrationstatbestand B2) sowie die bestandene Staatsbürgerschaftsprüfung über die Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes. Beide Nachweise werden in Österreich erbracht und daher nicht übersetzt.

Muss ich meine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben?

Grundsätzlich ja. Das StbG verlangt das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband; die Beibehaltung einer weiteren Staatsbürgerschaft ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig. Den Nachweis über das Ausscheiden lassen wir bei Bedarf beglaubigt übersetzen.

Brauchen ausländische Urkunden zusätzlich eine Apostille?

Häufig ja. Für viele Herkunftsländer verlangt die Behörde die Apostille oder Legalisation des Originals – ausgestellt von der zuständigen Stelle im Ausstellungsland, nicht vom Übersetzungsbüro. Der FÜD stellt keine Apostille aus, übersetzt aber Urkunde und Apostille gemeinsam beglaubigt. Innerhalb der EU entfällt sie für viele Personenstandsurkunden nach der Verordnung (EU) 2016/1191.

Muss der Übersetzer in Österreich gerichtlich beeidet sein?

Für die Vorlage bei einer österreichischen Staatsbürgerschaftsbehörde ist eine beglaubigte Übersetzung durch eine:n gerichtlich beeidete:n und zertifizierte:n Übersetzer:in der sichere Weg. Sie bestätigt Richtigkeit und Vollständigkeit mit Rundsiegel und Beglaubigungsformel; nach § 14 SDG ist eine solche Übersetzung österreichweit gültig.
Für unsere Staatsbürgerschaft mussten Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und die Strafregisterbescheinigung übersetzt werden – überall stand der Name jetzt exakt wie im Pass. Die MA 35 hat alles ohne Rückfrage angenommen.
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D. Yılmaz · Staatsbürgerschaft, Wien

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