| Datumsformat DD/MM vs. MM/DD | „05/03/2026“ ist im britischen Englisch der 5. März, im amerikanischen der 3. Mai. Auf Vertrag, Urkunde oder Rechnung wird aus einem Formatdetail ein falsches Datum. | Datumsangaben werden je Zielvarietät eindeutig ausgeschrieben (z. B. „5 March 2026“ / „March 5, 2026“) statt zeichengleich übernommen – kein Interpretationsspielraum. |
| False Friends | „aktuell“ heisst nicht actual (→ current), „eventuell“ nicht eventually (→ possibly), „sensibel“ nicht sensible (→ sensitive), „Gift“ ist poison, „bekommen“ nicht become (→ receive). Ein einziges Wort kippt die Aussage. | Muttersprachler mit Fachgebiet übersetzen die Bedeutung, nicht die Wortähnlichkeit; kritische Termini sind in der geprüften Terminologie hinterlegt. |
| Rechtsform „übersetzt“ (GmbH → Ltd) | Eine GmbH nach Obligationenrecht ist keine Ltd und keine LLC – Haftung, Registrierung und Rechtsordnung sind andere. Wer die Rechtsform „übersetzt“, behauptet eine Gesellschaft, die es nicht gibt. | Rechtsformen, Handelsregister und Ämter bleiben im Original stehen und werden erklärt (z. B. „GmbH (Swiss limited liability company)“) statt durch ein fremdes Institut ersetzt. |
| „billion“ & Zahlentrennung | Englisch „billion“ ist die Milliarde (10⁹), nicht die Billion (10¹²). Dazu wechselt die Tausendertrennung: Aus „1'000'000.50“ wird „1,000,000.50“. In Bilanzen und Verträgen sind das Zehnerpotenzen Unterschied. | Zahlen, Grössenordnungen und Tausender-/Dezimaltrennung werden konsequent in die Zielkonvention übertragen und bei Beträgen gegengeprüft. |
| Beglaubigungsform je Zielland verwechselt | Die Schweiz kennt kein staatliches Verzeichnis bestellter Übersetzer: Hier bestätigt ein qualifizierter Übersetzer die Richtigkeit, ein Notariat beglaubigt seine Unterschrift. UK und USA kennen diese Konstruktion nicht – dort zählt eine „certified translation“, die unterschriebene Richtigkeitserklärung des Übersetzers. | Wir klären vor der Abgabe, welche Form die Zielstelle verlangt, und setzen sie an: Bestätigungsvermerk mit notarieller Beglaubigung für Schweizer Stellen, Richtigkeitserklärung nach UK- bzw. US-Praxis für den englischsprachigen Raum. |
| Titel & Qualifikationen 1:1 gesetzt | „Dipl. Ing. ETH“, „eidg. dipl.“, „Facharzt FMH“ oder „Prokura“ haben im englischen Raum kein direktes Gegenstück. Ein erfundenes Äquivalent verzerrt Rang und Berechtigung. | Grade und Funktionen bleiben im Original mit erklärender Entsprechung – der Nachweis bleibt prüfbar, ohne einen fremden Abschluss vorzutäuschen. |
| Orthografie-Varietät gemischt | colour/color, organise/organize, licence/license, centre/center: eine Datei, die britische und amerikanische Schreibung mischt, wirkt unprofessionell und fällt Lektoren und Behörden im Zielmarkt auf. | Eine Zielvarietät wird vorab festgelegt und per Style Guide und Translation Memory über das gesamte Dokument – und Folgeaufträge – durchgehalten. |
| Deutsche Typografie & Gross-/Kleinschreibung | Deutsche Anführungszeichen „…“ und der Halbgeviertstrich gelten im Englischen als fremd; englische Überschriften folgen dem Title Case. Bleibt das deutsche Muster stehen, liest sich der Text „durchgereicht“. | Typografie wird auf die Zielsprache umgestellt: „…“ → „…“, korrekte Bindestriche, Title Case in Überschriften, englische Anrede- und Datumskonventionen. |