Spanisch Übersetzer – Übersetzungsbüro für spanische Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzung Spanisch Deutsch

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Übersetzer Spanisch–Deutsch für Anerkennung Pflegeberuf und Werk in Mexiko

Bei Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Notenspiegeln aus Spanien und Lateinamerika übersetzen muttersprachliche Spanisch-Übersetzer zwischen Deutsch und Spanisch – für die Vorlage beim Zivilstandsamt, beim kantonalen Migrationsamt und bei swissuniversities. Beide Nachnamen bleiben unverändert stehen, Note und Skala werden im Original wiedergegeben, nicht in eine Schweizer Note umgerechnet; in der Gegenrichtung steht die Zielvarietät vor Projektbeginn fest – kastilisch für Madrid, mexikanisch für Puebla. Amtliche Vorlagen zeichnet ein qualifizierter Übersetzer mit Bestätigungsvermerk; verlangt die Zielstelle mehr, beglaubigt ein Notariat seine Unterschrift. Festpreis ab CHF 1.09/Normzeile, Urkunden ab 89 CHF.

  • 24-h-Expressnach Machbarkeit
  • Original per PostPDF vorab
  • Antwort in 60 Minan Werktagen
  • 4,7 · Trustpilot

Muttersprachliche Spanisch-Fachübersetzer · Zielvarietät vorab festgelegt · notariell beglaubigt auf Wunsch

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
Zivilstandsamt · Migrationsamt · swissuniversitiesZielstelle und Form vorab geklärt
Preis vorabFestpreis, transparent kalkuliert
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Übersetzung Spanisch–Deutsch

Was übersetzt der FÜD zwischen Deutsch und Spanisch?

Der FÜD übersetzt Urkunden, Zeugnisse, Verträge und Fachtexte zwischen Deutsch und Spanisch – für Verfahren beim Zivilstandsamt, beim kantonalen Migrationsamt und beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ebenso wie für Schweizer Unternehmen im Geschäft mit Spanien und Lateinamerika. Welcher muttersprachliche Spanisch-Übersetzer den Auftrag bekommt, entscheiden Sprachrichtung, Fachgebiet und die Stelle, die das Dokument am Ende prüft: Ein registro civil de nacimiento aus Bogotá, ein mexikanischer título für swissuniversities und eine Betriebsanleitung für ein Werk in Puebla sind drei verschiedene Aufgaben.

Die beiden Richtungen haben unterschiedliche Schwerpunkte. Spanisch–Deutsch dominiert bei Urkunden aus Lateinamerika – Personenstands-, Straf- und Bildungsnachweise, die Schweizer Ämter, Anerkennungsstellen und Gerichte beglaubigt sehen wollen. Deutsch–Spanisch überwiegt bei Wirtschaft und Technik: Verträgen nach Obligationenrecht, technischer Dokumentation und Marketing für den spanischen und lateinamerikanischen Markt.

Übersetzungsbüro Spanisch

Zivilstandsamt, Anerkennung oder Geschäft in Spanien – welcher Fall ist Ihrer?

Deutsch ⇄ Spanisch bündelt sehr verschiedene Verfahren – von der Personenstandsurkunde aus Bogotá bis zur Betriebsanleitung für ein Werk in Puebla. Wählen Sie den Fall, der Ihrem am nächsten kommt: Wir ordnen einen muttersprachlichen Spanisch-Übersetzer mit passendem Fachgebiet zu und klären Zielvarietät und Beglaubigungsweg, bevor wir anfangen.

Sie legen spanischsprachige Urkunden beim Zivilstandsamt vor

Heirat in der Schweiz, Geburtsanmeldung oder die Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe: Das Zivilstandsamt will die spanischsprachige Urkunde beglaubigt auf Deutsch sehen. Der Knackpunkt ist der Name. Spanischsprachige Register führen väterlichen und mütterlichen Nachnamen nebeneinander – Ana García Ruiz –, und die Heirat ändert daran nichts; wir übernehmen beide unverändert und in Originalreihenfolge. Aus Spanien lohnt vorher die Nachfrage nach der mehrsprachigen Fassung: Dann sparen Sie die Übersetzung meist ganz.

Häufig: Kolumbianische Geburtsurkunde fürs Zivilstandsamt und Ledigkeitsbescheinigung für die Trauung.

Sie regeln Aufenthalt, Nachzug oder Einbürgerung

Beim kantonalen Migrationsamt und beim SEM landen acta de nacimiento, constancia de soltería und der Strafregisternachweis des Herkunftslands. Der heisst in jedem Land anders: in Spanien certificado de antecedentes penales, in Mexiko constancia de antecedentes no penales, in Kolumbien der Auszug der Policía Nacional. Wir lassen die Bezeichnung im Original stehen und übersetzen Apostille, Stempel und Rückseiten mit, statt sie als unleserlich auszulassen.

Häufig: Ausweis zur Aufenthaltsbewilligung und Nachzug von Angehörigen aus Lateinamerika.

Sie lassen einen Abschluss oder Beruf anerkennen

swissuniversities / Swiss ENIC stuft einen spanischen oder lateinamerikanischen Abschluss ein, bei Gesundheitsberufen das SRK; dem RAV legen Sie Arbeitszeugnisse vor. Der Knackpunkt sind die Noten, denn die Skalen laufen gegeneinander: In der Schweiz ist 6 die beste Note, in Spanien reicht die Skala bis 10, wobei 5 das blosse aprobado ist (Real Decreto 1125/2003). Eine spanische 6 ist gerade bestanden. Wir rechnen nichts um, sondern geben Fächer, Punkte und Skala prüfbar wieder.

Häufig: Spanische Diplome & Arbeitszeugnisse und Anerkennung eines lateinamerikanischen Berufsabschlusses.

Sie liefern nach Spanien oder Mexiko

Sie exportieren von der Schweiz aus oder erben eine Wohnung an der Costa Blanca und brauchen Unterlagen, die beim notario oder beim Handelspartner durchgehen. Entscheidend sind Rechtsform und Vorschrift des Zielmarkts: Eine GmbH ist keine S.L., eine AG keine S.A., die mexikanische S.A. de C.V. folgt eigenem Recht, und CIF, RFC oder CURP sind nicht die Schweizer UID. Dazu verlangt die mexikanische NOM-024-SCFI Anleitung und Garantiebedingungen auf Spanisch; auf Schweizer Seite bleibt das Obligationenrecht massgeblich.

Häufig: Liefer- und Rahmenvertrag ins Spanische und Betriebsanleitung für den Export nach Mexiko.

Sprache & Zielmarkt

Welches Spanisch braucht Ihr Adressat – España oder Latinoamérica?

„Spanisch“ umfasst über zwanzig Länder mit realen Unterschieden – von der Anrede bis zum Urkundennamen. Spanien trennt das vertraute vosotros vom förmlichen ustedes; in fast ganz Lateinamerika gilt im Plural nur ustedes. In Argentinien, Uruguay und Teilen Mittelamerikas ersetzt das voseo (vos tenés) das tú tienes. Dazu kommt der Wortschatz: ordenador (ES) gegen computadora (LatAm), coche gegen carro oder auto, móvil gegen celular. Selbst die Geburtsurkunde heisst anders: certificación literal de nacimiento in Spanien, acta de nacimiento in Mexiko, partida de nacimiento in Argentinien, registro civil de nacimiento in Kolumbien. Wer beim Amt nach der falschen Bezeichnung fragt, bekommt das falsche Papier. Deshalb legen wir Zielvarietät und Register vor Projektbeginn fest und halten sie über Glossar und Translation Memory durch. Welche Stolperstellen konkret dahinterstecken, zeigt die Fehlertabelle weiter unten.

Für amtliche Vorlagen zeichnet ein qualifizierter Übersetzer die beglaubigte Spanisch-Übersetzung mit Bestätigungsvermerk; ob zusätzlich eine Apostille auf der Vorurkunde nötig ist, klären wir vorab – ausgestellt wird sie von der zuständigen Stelle des Ausstellungsstaats, nicht vom Übersetzungsbüro.

Spanische Fachübersetzungen

Fehler, die nur ein Spanisch-Fachübersetzer erkennt.

Viele spanische Wörter sehen wie ihre deutsche Entsprechung aus und bedeuten etwas anderes – und ob eine Urkunde bei der Schweizer Stelle durchgeht, entscheidet sich an Namensführung, Skala und Format. Diese neun Fallstricke trennen eine muttersprachliche Fachübersetzung von einer wörtlichen.

Typische Fallstricke bei der Spanisch-Übersetzung Deutsch–Spanisch und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum es schiefgehtWie der FÜD es löst
Zwei Nachnamen (apellidos)Spanischsprachige Namen führen den väterlichen und den mütterlichen Nachnamen: Ana García Ruiz. Wird daraus „Ana Garcia-Ruiz“, wird García als zweiter Vorname geführt oder fällt ein Namensteil weg, weichen Urkunde, Pass und Gesuch voneinander ab – das Zivilstandsamt schickt die Unterlagen zurück.Beide Nachnamen bleiben unverändert und in Originalreihenfolge stehen, ohne Bindestrich und ohne Umsortierung; abweichende Schreibweisen zwischen Pass und Urkunde werden benannt statt stillschweigend geglättet.
Varietät España vs. LatinoaméricaSpanien nutzt vosotros, Lateinamerika nur ustedes; in Argentinien und Uruguay gilt das voseo. Dazu Wortschatz wie ordenador gegen computadora oder coche gegen carro. Ein für Madrid getexteter Vertrag wirkt in Bogotá fremd.Die Zielvarietät wird vorab festgelegt; Anrede (usted /  / vos), Wortschatz und Konventionen werden je Land konsequent durchgehalten.
Notenskala läuft gegenläufigIn der Schweiz ist 6 die beste Note. In Spanien und Mexiko reicht die Skala bis 10, in Kolumbien bis 5,0. Wer eine spanische 6 als Schweizer 6 stehen lässt, macht aus „gerade bestanden“ eine Bestnote; wer eigenmächtig umrechnet, behauptet eine Bewertung, die im Zeugnis nicht steht.Note, Skala und Bestehensgrenze werden im Original mit Erläuterung übertragen (z. B. „9 von 10, Sobresaliente“). Die Einstufung bleibt swissuniversities / Swiss ENIC vorbehalten – das ist genau die Fassung, die dort erwartet wird.
Falsche Freundefirma“ ist die Unterschrift, nicht die Firma (→ empresa) – im Vertrag ein folgenreicher Unterschied; „actualmente“ heisst derzeit, nicht aktuell (→ actualizado); „carta“ ist der Brief (→ tarjeta); „término“ der Begriff, nicht der Termin (→ cita); „gimnasio“ das Fitnessstudio, nicht das Gymnasium.Muttersprachler mit Fachgebiet übersetzen die Bedeutung, nicht die Wortähnlichkeit; kritische Termini liegen in der geprüften Terminologie fest und werden über alle Folgeaufträge gehalten.
eventual = befristet (Arbeitsrecht)Ein contrato eventual oder trabajador eventual ist ein befristetes, vorübergehendes Arbeitsverhältnis – kein „eventuelles“. In Arbeitsverträgen, Zeugnissen und Rentennachweisen entscheidet dieses eine Wort über die Aussage.Arbeits- und Rechtstermini werden nach ihrer Bedeutung im jeweiligen Rechtssystem übersetzt, nicht nach der Wortähnlichkeit; im Zweifel mit erläuternder Anmerkung.
Rechtsform & Kennungen (S.L., DNI/NIE, RFC)Eine GmbH ist keine S.L., eine AG keine S.A., und die mexikanische S.A. de C.V. folgt wieder eigenem Recht. DNI und NIE (Spanien), RFC und CURP (Mexiko) oder die cédula de ciudadanía (Kolumbien) haben keine Entsprechung zur Schweizer AHV-Nummer oder UID.Rechtsformen, Register und Kennungen bleiben im Original mit erklärender Entsprechung stehen – kein fremdes Institut wird untergeschoben, keine Nummer wird „gleichgesetzt“.
Zahl- & Datumsformat über drei KonventionenDie Schweiz schreibt Beträge mit Apostroph und Punkt (CHF 1'000.50), Spanien mit Tausenderpunkt und Dezimalkomma (1.000,50), Mexiko meist mit Dezimalpunkt (1,000.50). Wird ein Format ungeprüft übernommen, steht in Vertrag oder Rechnung der falsche Betrag – um den Faktor tausend daneben.Zahlen, Beträge und Daten werden auf die Konvention des Ziellandes gesetzt und bei Verträgen, Rechnungen und Bilanzen gegengeprüft.
Orthografie: ¿ ¡, Tilde und ñSpanisch verlangt das umgekehrte Zeichen am Satzanfang (¿Está firmado?). Und eine fehlende Tilde kippt den Sinn: año (Jahr) wird zu ano, él (er) zu el (der), (ja) zu si (wenn). In Namen verändert ein fehlendes ñ die Identität.Satzzeichen, Tilden, ñ und Trema werden nach der Norm der Real Academia Española gesetzt und geprüft – kein Zeichen wird dem deutschen Tastaturstandard geopfert.
Extracto statt certificación literalDas spanische Registro Civil stellt einen Kurzauszug (extracto), die mehrsprachige Fassung und die vollständige Registerabschrift (certificación literal) aus. Schweizer Zivilstandsämter brauchen die vollständige Fassung mit allen Randvermerken. Wer den Kurzauszug übersetzen lässt, zahlt zweimal und verliert Wochen.Wir sichten das Dokument vor der Beauftragung und sagen Ihnen, welche Fassung Ihre Vorlagestelle braucht – und ob die mehrsprachige Form die Übersetzung erspart.

Warum sichere Spanischkenntnisse allein diese Fehler nicht abfangen

Viele dieser Fehler überstehen jede Rechtschreib- und Grammatikprüfung. Sie entstehen an der Nahtstelle zweier Sprach-, Rechts- und Verwaltungssysteme und fallen erst beim Empfänger auf: beim Zivilstandsamt, das die Namensführung prüft, bei der Anerkennungsstelle, die den Notenspiegel liest, beim notario in Alicante. Genau dort setzt muttersprachliche Fachübersetzung mit Sachgebiet an.

Der Unterschied zeigt sich nicht im Text, sondern beim Empfänger.

Deshalb: Muttersprachler mit Fachgebiet, vorab festgelegte Zielvarietät und Urkunden in der Form, die die Vorlagestelle verlangt.

Vereidigter Spanisch-Übersetzer

Welche Form verlangt Ihre Stelle – und wann brauchen Sie gar keine Übersetzung?

Für Vorlagen bei Schweizer Behörden und Gerichten übersetzt ein qualifizierter Übersetzer für Spanisch und bestätigt mit Stempel, Unterschrift und Vermerk Richtigkeit und Vollständigkeit. Ein landesweit einheitliches staatliches Zulassungsverfahren gibt es in der Schweiz nicht – einzig der Kanton Genf führt ein kantonales Register (rsGE I 2 46). Verbindlich wird die Fassung deshalb über den Bestätigungsvermerk und – wo die Zielstelle es verlangt – über die notarielle Beglaubigung der Übersetzerunterschrift; das Notariatsrecht ist kantonal, entgegengenommen wird die Fassung in der ganzen Schweiz. Für die Gegenrichtung gilt in jedem spanischsprachigen Land eine eigene Logik.

Mehrsprachige Urkunde, Apostille, Legalisation – oder gar nichts

Spanien und die Schweiz wenden beide das Wiener Übereinkommen von 1976 über mehrsprachige Auszüge aus Zivilstandsregistern an – Spanien seit dem 30. Juli 1983, die Schweiz seit dem 18. April 1990. Geburts-, Ehe- und Todesurkunden auf diesem Vordruck sind nach Artikel 8 ohne Legalisation, Beglaubigung oder gleichwertige Förmlichkeit anzunehmen; fordern Sie eine spanische Urkunde gleich als certificado plurilingüe an, dann entfällt die Übersetzung meist ganz. Kein lateinamerikanischer Staat ist Vertragspartei: Für Mexiko, Kolumbien, Argentinien, Chile, Peru und Ecuador führt der Weg über die Apostille, für Kuba – nicht Vertragsstaat – über die konsularische Legalisation. Ausgestellt wird die Apostille immer im Ausstellungsstaat, für Schweizer Urkunden durch die kantonale Staatskanzlei oder die Bundeskanzlei – nie durch das Übersetzungsbüro.

Jurado, perito traductor, traductor público – wer im Zielland unterschreiben darf

In Spanien verlangen Behörden eine Übersetzung durch einen Traductor-Intérprete Jurado, der vom Aussenministerium (MAEC) ernannt und in einem öffentlichen Verzeichnis geführt wird. In Mexiko ist es der perito traductor, autorisiert vom Obersten Gerichtshof des jeweiligen Bundesstaats; in Argentinien der traductor público, dessen Unterschrift die Berufskammer legalisiert; in Kolumbien der traductor oficial mit staatlich anerkannter Prüfung. Ein Schweizer Bestätigungsvermerk trägt dort nicht automatisch. Wir setzen die im Zielland gültige Form an – im DIN EN ISO 17100-Prozess mit muttersprachlicher Revision.

Spanische Dokumente übersetzen lassen

Drei typische Spanisch-Übersetzungen aus der Praxis.

Zweck, Herkunftsland und Zielvarietät entscheiden über Terminologie, Form und Beglaubigung. Drei häufige Aufträge – von der Ausgangslage bis zum Ergebnis.

Anerkennung Pflegeberuf

Título, Notenspiegel & Urkunden Kolumbien → Deutsch

Ausgangslage
Eine Krankenpflegerin aus Medellín will in einem Schweizer Spital arbeiten. Das SRK verlangt Studienabschluss, Fächer- und Stundennachweis sowie Personenstandsurkunden beglaubigt auf Deutsch – die kolumbianische Skala reicht von 0 bis 5,0.
Ablauf
Ein qualifizierter Übersetzer überträgt Fächer, Stundenzahlen und Noten samt Skala im Original mit Erläuterung, führt beide Nachnamen unverändert und übersetzt Apostille, Stempel und Rückseiten mit, statt sie als „unleserlich“ auszulassen.
Ergebnis
Ein Dossier, das die Anerkennungsstelle ohne Nachforderung bearbeiten kann – keine Rückfrage zur Notenumrechnung, weil die Umrechnung dort bleibt, wo sie hingehört.

Erbfall mit Immobilie in Spanien

Erbbescheinigung, Testament & Vollmacht Deutsch → Spanisch

Ausgangslage
Nach einem Todesfall gehört eine Wohnung an der Costa Blanca zum Nachlass. Der spanische notario und das Registro de la Propiedad verlangen die Schweizer Erbbescheinigung, das Testament und die Vollmacht in beglaubigter spanischer Fassung.
Ablauf
Ein juristischer Fachübersetzer überträgt die Nachlassunterlagen ins kastilische Spanisch, lässt Schweizer Rechtsbegriffe wie „Erbbescheinigung“ und „Willensvollstreckung“ mit Erläuterung stehen und klärt vorab, welche Vorurkunde die kantonale Staatskanzlei apostillieren muss.
Ergebnis
Unterlagen, die der Notartermin in Spanien ohne Rückläufer übersteht – Schweizer Rechtsinstitute erklärt, nicht durch spanische ersetzt.

Werk in Mexiko

Betriebsanleitung & Garantie Deutsch → mexikanisches Spanisch

Ausgangslage
Ein Schweizer Hersteller liefert Elektrogeräte an einen Handelspartner in Mexiko. Die Norm NOM-024-SCFI verlangt Bedienungsanleitung, Sicherheitshinweise und Garantiebedingungen auf Spanisch – mit Angaben zu Importeur und Servicestellen.
Ablauf
Ein technischer Übersetzer setzt die Anleitung und die Garantiekarte in mexikanisches Spanisch um, hält Warnhinweise und Bauteilbenennungen über Translation Memory konsistent und stellt Masseinheiten und Zahlformat auf die dortige Konvention.
Ergebnis
Eine Fassung, die im Zielmarkt verwendbar ist – konsistent über Handbuch, Kurzanleitung und Garantiekarte hinweg.

Preise für Spanisch-Übersetzungen

Was kostet eine Spanisch-Übersetzung?

Wir sichten Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Zielvarietät und nennen einen verbindlichen Festpreis. Standard-Urkunden meist zum Pauschalpreis, umfangreiche Texte nach Normzeile – Beglaubigung auf Wunsch, PDF-Vorab und Postversand inklusive.

Verbindlicher Festpreis
ab CHF 1.09 / NormzeileStandard-Urkunden ab 89 CHF zum Pauschal-Festpreis je Dokument
Preis vorab · keine unangekündigten Mehrkosten
Muttersprachliche Spanisch-Fachübersetzungenthalten
Festgelegte Zielvarietät (España / México / Argentina / …)enthalten
Beglaubigung durch qualifizierten Übersetzer auf Wunschenthalten
PDF-Vorab & Postversand des Originalsenthalten
Muttersprachliche Revision & Endkontrolleenthalten

Zur Orientierung ab CHF 1.09/Normzeile, Urkunden ab 89 CHF; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung – MWST inklusive. Wie sich der Preis zusammensetzt →

Spanisch-Übersetzung anfragen

Spanische Dokumente & Texte

Spanischsprachige Dokumente und Fachtexte übersetzen lassen

Wir übersetzen Spanisch – Deutsch und Deutsch – Spanisch, amtliche Dokumente auf Wunsch beglaubigt. Häufig aus dem Spanischen: certificación literal de nacimiento und acta de nacimiento (Geburtsurkunde), acta de matrimonio (Heiratsurkunde), certificado de antecedentes penales (Strafregisterauszug fürs Bewerbungsdossier), título universitario mit certificado de notas (Diplom und Notenspiegel), sentencia de divorcio (Scheidungsurteil), permiso de conducir (Führerausweis) sowie escritura pública und poder notarial (notarielle Urkunde und Vollmacht).

Häufige Fragen

Spanisch-Übersetzung – häufige Fragen.

Wer übersetzt bei Ihnen ins Spanische und aus dem Spanischen?

Muttersprachliche Spanisch-Fachübersetzer mit belegtem Fachgebiet, unterstützt durch geprüfte Terminologie; amtliche Dokumente zeichnet ein qualifizierter Übersetzer mit Bestätigungsvermerk. So stimmen Fachinhalt und Idiomatik in beide Richtungen; auf Wunsch prüft eine zweite qualifizierte Person.

Bieten Sie beglaubigte Spanisch-Übersetzungen an?

Ja. Für Urkunden, Zeugnisse und amtliche Dokumente fertigt ein qualifizierter Übersetzer eine bestätigte (beglaubigte) Spanisch-Übersetzung mit Bestätigungsvermerk an. Verlangt Ihre Zielstelle mehr, lassen wir die Unterschrift zusätzlich notariell beglaubigen.

Brauche ich für eine spanische Geburts- oder Heiratsurkunde in der Schweiz überhaupt eine Übersetzung?

Oft nicht. Spanien und die Schweiz wenden beide das Wiener Übereinkommen von 1976 über mehrsprachige Auszüge aus Zivilstandsregistern an: Geburts-, Ehe- und Todesurkunden auf diesem Vordruck – in Spanien das certificado plurilingüe – sind im anderen Vertragsstaat ohne Legalisation oder Beglaubigung anzunehmen. Fordern Sie die Urkunde direkt in dieser Form an. Für Lateinamerika gilt das nicht: Kein lateinamerikanischer Staat ist Vertragspartei.

Was gilt für Urkunden aus Kolumbien, Mexiko oder Venezuela?

Dort führt der Weg über Apostille und beglaubigte Übersetzung. Alle drei sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens; erteilt wird die Apostille von der zuständigen Stelle des Ausstellungsstaats, nicht vom Übersetzungsbüro. Kuba ist kein Vertragsstaat – kubanische Urkunden brauchen die konsularische Legalisation.

Rechnen Sie spanische oder lateinamerikanische Noten in Schweizer Noten um?

Nein, und das ist Absicht. In der Schweiz ist 6 die beste Note; in Spanien reicht die Skala bis 10, wobei 5 das aprobado markiert, in Kolumbien ist 5,0 die Spitze. Eine spanische 6 ist gerade bestanden, eine Schweizer 6 die Bestnote. Wir geben Fächer, Punkte und Skala prüfbar wieder – die Einstufung nimmt swissuniversities / Swiss ENIC oder die für Ihren Beruf zuständige Stelle vor.

Wie werden meine zwei Nachnamen in der Übersetzung geführt?

Unverändert und in Originalreihenfolge – väterlicher, dann mütterlicher Nachname, ohne Bindestrich und ohne Umsortierung. Weicht die Schreibweise zwischen Pass, Urkunde und Gesuch ab, benennen wir das, statt es stillschweigend zu glätten: Zivilstandsämter und Migrationsämter prüfen genau diesen Punkt.

Was kostet eine Spanisch-Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Frist. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis; Standard-Urkunden meist zum Pauschalpreis ab 89 CHF, umfangreiche Texte ab CHF 1.09 je Normzeile – Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand inklusive, MWST inklusive. Wie sich der Preis zusammensetzt →
Mein Abschluss und der Notenspiegel aus Kolumbien lagen beglaubigt auf Deutsch vor, bevor das Anerkennungsdossier eingereicht wurde – mit beiden Nachnamen, der Apostille und der Skala von 0 bis 5,0 so übersetzt, wie sie im Original steht. Nachgefordert wurde nichts.
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N. Restrepo · Pflegefachfrau, Kanton Zürich

Karriere beim FÜD

Spanisch-Übersetzer werden?

Unsere Spanisch-Übersetzungen fertigen muttersprachliche Fachübersetzer an, die neben der Sprache vor allem drei Dinge beherrschen: die unveränderte Führung der beiden spanischen Nachnamen gegen Pass und Vorurkunden, die vorab festgelegte Zielvarietät – España, México, Argentina – bis hinunter zu Anrede, Wortschatz und Zahlformat, und die Übertragung gegenläufiger Notenskalen samt Bestehensgrenze, statt eine Schweizer Note zu behaupten. Wer als Spanisch-Übersetzer für den FÜD arbeiten möchte, muss deshalb mehr mitbringen als Zweisprachigkeit: ein belegtes Fachgebiet – meist Recht, Medizin, Technik oder Wirtschaft – und die Bereitschaft, amtliche Fassungen mit eigenem Bestätigungsvermerk zu zeichnen, dessen Unterschrift ein Notariat beglaubigt, wenn die Zielstelle das verlangt. Wir arbeiten fest angestellt oder freiberuflich mit qualifizierten Spanisch-Übersetzerinnen und -Übersetzern zusammen; der Einstieg ist auch über ein Praktikum möglich.

Womit Sie arbeiten

Fachgebiete & Textsorten

Typisch sind drei Arbeitsfelder mit sehr unterschiedlichen Textsorten. Erstens die Urkunde aus dem spanischsprachigen Amerika: acta de nacimiento, acta de matrimonio, constancia de soltería, Strafregisternachweise und der título universitario mit Notenspiegel – formstrenge Kurzdokumente für Zivilstandsämter, kantonale Migrationsämter, das SEM und die Anerkennungsstellen, bei denen Apostille, Siegel und Rückseiten mitübersetzt werden. Zweitens Familien-, Erb- und Notariatssachen: Urteile, Erbnachweise, Vollmachten und Kaufverträge rund um Immobilien in Spanien, bei denen fremde Rechtsbegriffe beschrieben statt durch Schweizer ersetzt werden. Drittens der Warenverkehr: Liefer- und Rahmenverträge nach Obligationenrecht, Betriebsanleitungen, Sicherheitshinweise und Garantiebedingungen für Spanien und Mexiko, deren Terminologie über Baureihen und Jahre zusammenpassen muss. Aus Spanien kommen Personenstandsurkunden dagegen seltener herein, weil der mehrsprachige Vordruck die Übersetzung meist erspart.

Berufsrealität

Was der Beruf tatsächlich verlangt

Spanisch ist eine der grossen Sprachen, und der Kreis derer, die sie anbieten, ist entsprechend gross – Zweisprachigkeit allein unterscheidet niemanden. Zuweisungsfähig macht einen Auftrag deshalb selten die Sprache allein, sondern das nachgewiesene Fachgebiet: Recht, Medizin, Technik und Wirtschaft verlangen belegte Sachkenntnis, weil firma, eventual oder S.L. im Vertrag etwas anderes bedeuten, als sie aussehen. Dazu kommt eine Verantwortung, die einem in der Schweiz niemand vorab abnimmt: Ausserhalb kantonaler Sonderregelungen prüft keine staatliche Stelle die Qualifikation im Voraus – wer unterschreibt, steht mit dem eigenen Namen für Richtigkeit und Vollständigkeit ein. Eigen ist dieser Sprachrichtung ausserdem die Länderbreite: Dieselbe Urkunde heisst in vier Ländern anders, dieselbe Note bedeutet in vier Systemen etwas anderes, und wer beide Richtungen beglaubigt anbieten will, braucht die Zulassung des Ziellandes zusätzlich – ein Schweizer Bestätigungsvermerk trägt vor dem Traductor-Intérprete Jurado-Erfordernis in Spanien nicht. Drittens zählt Konsistenz über die Zeit: Varietät, Terminologie und Zahlformat müssen über Folgeaufträge hinweg gleich bleiben. Praktisch heisst das fristgebundene Urkundenaufträge mit hoher Formstrenge neben planbaren Export- und Rechtsprojekten. Wir arbeiten dafür mit festen Ansprechpartnern, verbindlichen Lieferterminen und gepflegten Termdatenbanken.

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