Häufige Fragen
Geschäft & Gründung im Ausland – häufige Fragen.
Welche Firmenunterlagen muss ich fürs Auslandsgeschäft übersetzen lassen?
Für Gründung, Niederlassung oder Ausschreibungen im Ausland verlangen Behörden, Notare und Geschäftspartner meist beglaubigte Übersetzungen von Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung, Jahresabschluss/Bilanz und Vollmachten – oft zusätzlich mit Apostille. Umgekehrt werden ausländische Firmenunterlagen für den schweizerischen Rechts- und Registerverkehr ins Deutsche übersetzt.
Braucht ein Handelsregisterauszug fürs Ausland eine Apostille?
In vielen Fällen ja. Der beglaubigte Handelsregisterauszug wird mit einer Apostille versehen, die die Echtheit bestätigt. Zuständig ist nicht das Übersetzungsbüro, sondern – da es sich um eine amtliche Urkunde des Handelsregisteramts handelt – die Staatskanzlei des Kantons, in dem das Amt seinen Sitz hat. Wir übersetzen Auszug und Apostille anschliessend gemeinsam beglaubigt.
Wer stellt die Apostille für notarielle Urkunden aus – etwa den Gesellschaftsvertrag?
Für notariell beurkundete Unterlagen wie Gesellschaftsvertrag, Satzung oder beglaubigte Vollmachten erteilt die Apostille die Staatskanzlei des Kantons, in dem der Notar seinen Sitz hat. Der FÜD stellt keine Apostille aus, stimmt die Reihenfolge von Apostille und Übersetzung aber auf die Zielstelle ab.
In welche Sprache und mit welcher Terminologie wird übersetzt?
In die Amtssprache des Ziellandes (bzw. ins Deutsche für den Gebrauch in der Schweiz). Entscheidend ist die exakte Rechts- und Bilanzterminologie: Rechtsformen, Registerbegriffe und Bilanzpositionen dürfen nicht frei übersetzt, sondern müssen fachlich korrekt und konsistent übertragen werden. Dafür arbeiten wir mit Fachübersetzern für Recht und Wirtschaft.
Können Sie grössere B2B-Projekte und laufende Übersetzungen übernehmen?
Ja. Für Kanzleien, Steuerberater und Unternehmen bieten wir Rahmenvereinbarungen, konsistente Terminologie über alle Dokumente (Termbase) und vertrauliche Bearbeitung. Bei umfangreichen Unterlagen wie Verträgen und Geschäftsberichten rechnen wir nach Normzeile ab und kalkulieren das Projekt vorab verbindlich.
Was kostet die beglaubigte Übersetzung von Firmenunterlagen?
Firmenunterlagen wie Verträge, Satzungen und Bilanzen rechnen wir nach Normzeile ab (ab CHF 1.09); kurze Registerauszüge oft als Pauschale je Dokument. Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand sind enthalten; den verbindlichen Festpreis nennen wir nach Sichtung – inkl. MwSt und Versand