Häufige Fragen
Studium & Bewerbung im Ausland – häufige Fragen.
Welche Dokumente muss ich für ein Studium im Ausland übersetzen lassen?
In der Regel Ihre Schul- und Hochschulzeugnisse, Diplome bzw. Bachelor-/Master-Urkunden samt Notenübersicht (Transcript of Records), oft die Geburtsurkunde und den Reisepass, je nach Programm ein Motivationsschreiben und den Lebenslauf. Für eine Bewerbung an einer Schweizer Hochschule reichen Sie die Unterlagen in der Regel direkt ein; die Zeugnisse werden beglaubigt in die Unterrichtssprache der Hochschule oder ins Englische übersetzt, sofern sie nicht bereits in einer dieser Sprachen ausgestellt sind.
Wie läuft die Anerkennung in der Schweiz – wer stuft meinen Abschluss ein?
In der Schweiz führt swissuniversities über die Kontaktstelle Swiss ENIC eine öffentliche Datenbank zu ausländischen Bildungssystemen und Abschlüssen und stellt Anerkennungen bzw. Niveaubestätigungen für Hochschulabschlüsse aus; berufliche Diplome bewertet das SBFI. Die Bewerbung selbst reichen Sie direkt bei der Hochschule ein. Für alle diese Stellen sind beglaubigte Übersetzungen der Zeugnisse die Grundlage.
In welche Sprache muss ich meine Zeugnisse übersetzen lassen?
Schweizer Hochschulen akzeptieren Dokumente in der Originalsprache plus einer beglaubigten Übersetzung in die Unterrichtssprache der Hochschule (Deutsch, Französisch oder Italienisch) oder ins Englische; wurde das Zeugnis bereits in einer akzeptierten Sprache ausgestellt, ist keine Übersetzung nötig. Verlangt werden Übersetzungen durch qualifizierte Übersetzer mit Bestätigungsvermerk (auf Wunsch notariell beglaubigt) – Übersetzungen einer gewöhnlichen Agentur ohne Beglaubigung werden nicht akzeptiert.
Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung oder eine Anerkennung durch swissuniversities?
Das sind zwei verschiedene Schritte. Die beglaubigte Übersetzung überträgt das Zeugnis sprachlich richtig und vollständig; die Anerkennung bzw. Niveaubestätigung von swissuniversities (Swiss ENIC) ordnet den Abschluss dem schweizerischen System zu (etwa vergleichbar mit Bachelor oder Master). Für die Anerkennung ist die beglaubigte Übersetzung oft Voraussetzung. Welche Nachweise Sie brauchen, hängt von Hochschule und Zweck ab.
Muss ich zusätzlich eine Apostille auf meine Zeugnisse setzen lassen?
Je nach Land und Hochschule kann eine Apostille oder Legalisation des Originals verlangt werden, die die Echtheit bestätigt. Der FÜD stellt keine Apostille aus – zuständig ist die Stelle im Ausstellungsland. Wir übersetzen Zeugnis und Apostille anschliessend gemeinsam beglaubigt, damit die Bewertung oder Immatrikulation nicht an der Echtheitskette scheitert.
Was kostet die beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen und Diplomen?
Zeugnisse und Transcripts rechnen wir nach Normzeile ab (ab CHF 1.09), einfache Urkunden meist als Pauschale je Dokument. Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand sind enthalten; kommen mehrere Zeugnisse zusammen, kalkulieren wir das Set. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach kurzer Sichtung – inkl. MwSt und Versand