Häufige Fragen
Studium & Bewerbung im Ausland – häufige Fragen.
Welche Dokumente muss ich für ein Studium in Österreich übersetzen lassen?
In der Regel Ihre Schul- und Hochschulzeugnisse, Diplome bzw. Bachelor-/Master-Urkunden samt Notenübersicht (Transcript of Records), oft die Geburtsurkunde und den Reisepass, je nach Programm ein Motivationsschreiben und den Lebenslauf. Die Zulassung läuft in Österreich direkt über die jeweilige Universität; die Zeugnisse werden beglaubigt ins Deutsche (bei englischsprachigen Programmen ins Englische) übersetzt, sofern sie nicht bereits in der geforderten Sprache ausgestellt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Zulassung, Nostrifizierung und Bewertung?
Die Zulassung zum Studium entscheidet die österreichische Universität selbst – Sie bewerben sich direkt bei ihr, es gibt keine zentrale Vorprüfstelle. Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit einem österreichischen akademischen Grad; sie ist nur nötig, wenn ein reglementierter Beruf den österreichischen Abschluss zwingend verlangt, und wird über die Universität beantragt (§ 90 UG 2002). Die Bewertung durch OeAD/ENIC NARIC Austria ist eine vergleichende Einstufung für berufliche Zwecke, aber keine formale Anerkennung. Grundlage für alle drei sind beglaubigte Übersetzungen der Zeugnisse.
In welche Sprache muss ich meine Zeugnisse übersetzen lassen?
Österreichische Universitäten verlangen die Dokumente in der Regel auf Deutsch; bei englischsprachigen Programmen wird ins Englische übersetzt. Wurde das Zeugnis bereits in der geforderten Sprache ausgestellt, ist keine Übersetzung nötig. Verlangt werden Übersetzungen von gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzer:innen – Übersetzungen ohne Beglaubigung werden nicht akzeptiert.
Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung oder eine Nostrifizierung bzw. Bewertung?
Das sind verschiedene Schritte. Die beglaubigte Übersetzung überträgt das Zeugnis sprachlich richtig und vollständig. Die Nostrifizierung durch die Universität (§ 90 UG 2002) erkennt einen Abschluss als gleichwertig an; die Bewertung durch OeAD/ENIC NARIC Austria ordnet ihn vergleichend ein. Für beide ist die beglaubigte Übersetzung oft Voraussetzung. Welche Nachweise Sie brauchen, hängt von Universität und Zweck ab.
Muss ich zusätzlich eine Apostille auf meine Zeugnisse setzen lassen?
Je nach Land und Hochschule kann eine Apostille oder Legalisation des Originals verlangt werden, die die Echtheit bestätigt. Der FÜD stellt keine Apostille aus – zuständig ist die Stelle im Ausstellungsland. Wir übersetzen Zeugnis und Apostille anschließend gemeinsam beglaubigt, damit die Bewertung oder Immatrikulation nicht an der Echtheitskette scheitert.
Was kostet die beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen und Diplomen?
Zeugnisse und Transcripts rechnen wir nach Normzeile ab (ab 0,89 €), einfache Urkunden meist als Pauschale je Dokument. Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand sind enthalten; kommen mehrere Zeugnisse zusammen, kalkulieren wir das Set. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach kurzer Sichtung –