Zeugnis übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen und Diplomen durch Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

Fachübersetzung › Zeugnis übersetzen

Zeugnis übersetzen lassen – beglaubigt.

Zeugnis beglaubigt übersetzen: ab 89 CHF – Arbeitszeugnis, Matura-, Bachelor- oder Ausbildungszeugnis. Von einem qualifizierten Übersetzer mit originalgetreuer Notenübertragung, für Bewerbung, Studium oder die Anerkennung über swissuniversities. Festpreis inklusive Postversand.

  • Arbeits- & SchulzeugnisMatura, Bachelor
  • Notariell beglaubigtfür Behörden
  • Noten korrekt übertragenSystem erklärt
  • 4,7 · Trustpilot

Qualifizierte Übersetzer · Bestätigungsvermerk, schweizweit gültig · Notensysteme korrekt eingeordnet · Preis inkl. Versand

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
über 70 Sprachenmuttersprachliche Fachübersetzer
Preis vorabtransparent kalkuliert
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Kurz & klar

Zeugnisse richtig übersetzt und eingeordnet.

Ob für die Bewerbung im Ausland, ein Studium oder die berufliche Anerkennung – Zeugnisse werden fast immer als beglaubigte Übersetzung verlangt. Diese fertigt ein qualifizierter Übersetzer an, sodass die Fassung als beglaubigte Übersetzung schweizweit und international anerkannt wird. Weitere Unterlagen? Dokumente übersetzen lassen zeigt jede Dokumentart mit Preis.

Heikel sind Zeugnisse wegen ihrer Noten- und Bildungssysteme: Wir übertragen Noten, Abschlüsse und Fächer korrekt und nachvollziehbar, ohne fremde Systeme zu verfälschen – bei Bedarf mit erläuterndem Hinweis. Zur beruflichen Anerkennung im Ausland passt die Zeugnisübersetzung zu Urkunden und Diplomen aus einer Hand.

Zeugnisarten

Welche Zeugnisse wir beglaubigt übersetzen.

Schule

  • Maturitätszeugnis
  • Schulzeugnisse
  • Abschlusszeugnisse

Hochschule

  • Bachelor- & Masterzeugnis
  • Diploma Supplement
  • Notenübersichten

Beruf

  • Arbeitszeugnisse
  • Ausbildungszeugnisse
  • Fortbildungsnachweise

Wofür

  • Bewerbung im Ausland
  • Studium & Zulassung
  • Berufsanerkennung

Zeugnis & Anerkennung

Welches Zeugnis wofür – und was die Stelle verlangt.

Für die Verwendung bei Behörde, Hochschule oder Arbeitgeber im Ausland zählt die beglaubigte Übersetzung – und die korrekte Einordnung von Noten und Abschlüssen.

ZeugnisZweckWorauf es ankommt
Schul-/MaturazeugnisStudium/Anerkennung im Auslandbeglaubigte Übersetzung, Notensystem korrekt eingeordnet
Hochschulzeugnis / DiplomBerufsanerkennung, Anerkennung swissuniversitiesFachterminologie; Bewertung ggf. über swissuniversities/SBFI
ArbeitszeugnisBewerbung im AuslandZeugnissprache und Bewertungscodes sinngemäss übertragen
Ausbildungs-/Berufszeugnisreglementierte Berufebeglaubigt durch qualifizierten Fachübersetzer, auf Wunsch notariell
Prozess & AnerkennungDIN EN ISO 17100 (Reg. 7U517)Fachübersetzer + Revision; über die Anerkennung entscheidet die Stelle

Worauf es wirklich ankommt

Die acht Fallstricke bei der Zeugnisübersetzung.

Ein Zeugnis ist kein Fliesstext, sondern ein verdichtetes Bewertungsdokument. Die meisten abgelehnten Übersetzungen scheitern nicht an Vokabeln, sondern an diesen acht Punkten – jeder davon kann eine Bewerbung oder ein Anerkennungsverfahren verzögern.

Häufige Fallstricke bei der Zeugnisübersetzung und ihre Handhabung beim FÜD
FallstrickWas dabei schiefgehtWie der FÜD damit umgeht
Noten „umrechnen“ wollenAus einer 5,5 wird eigenmächtig ein „A“. Das erzeugt Scheingenauigkeit und kann die Anerkennung gefährden.Die Note bleibt im Original stehen, dazu ein neutraler Hinweis zum Notensystem. Die Einstufung überlässt der FÜD der zuständigen Stelle.
Abschluss-Äquivalenz unterstellenDiplom als „Master“, Bachelor oder A-Level mit dem Zielland-Abschluss gleichgesetzt – suggeriert eine Gleichwertigkeit, die nur die Bewertungsstelle feststellt.Die Originalbezeichnung bleibt erhalten, bei Bedarf mit erläuterndem Zusatz – ohne Gleichsetzung.
Fächer- und Modulnamen„Schwerpunktfach“, „Ergänzungsfach“, „Maturaarbeit“ oder Modulbezeichnungen wörtlich oder zu frei übersetzt – dann unklar oder irreführend.Etablierte Zielsprachen-Entsprechung, sonst Beibehaltung plus Erläuterung – konsistent über alle Dokumente.
Zeugnissprache im ArbeitszeugnisVerklausulierte Bewertungen werden wörtlich übersetzt – die eigentliche (positive wie negative) Wertung geht verloren oder kippt ins Gegenteil.Ein Fachübersetzer erkennt die codierte Wertung und überträgt sie sinngemäss in die Zielkultur.
Gegenläufige Notenskalen je LandIn der Schweiz ist 6 die beste und 1 die schlechteste Note, in vielen Ländern ist die Skala umgekehrt (GPA, ECTS). Ohne Kontext liest die Stelle eine gute Note als schlechte.Der Notenschlüssel bzw. die Skala wird als Anmerkung mitgegeben – erklärend, nicht umrechnend.
Beglaubigung fehlt oder falsche FormHochschule oder Anerkennungsstelle verlangt eine beglaubigte Übersetzung; die einfache Fassung wird zurückgewiesen.Qualifizierter Übersetzer mit Bestätigungsvermerk; die verlangte Vorlageform (Original, beglaubigte Kopie, Scan) klären wir vorab.
Uneinheitliche Namens- und InstitutsschreibungName oder Hochschule stehen in Zeugnis, Urkunde und Lebenslauf unterschiedlich transliteriert – das führt bei Behörden zu Rückfragen.Einheitliche Schreibweise über das gesamte Dokumentenset, wenn alles aus einer Hand übersetzt wird.
Apostille mit Übersetzung verwechselnErwartung, der Übersetzer erledige „alles inklusive Apostille“ – die aber kein Übersetzungsbüro ausstellt.Die Apostille erteilt die Staatskanzlei des zuständigen Kantons, nicht der FÜD. Wir beraten, ob sie nötig ist, und liefern die Übersetzung anerkennungsfähig.

Die eine Regel dahinter

Der Übersetzer überträgt, er bewertet nicht. Alles, was nach Umrechnung oder Gleichsetzung aussieht, gehört nicht in die Übersetzung, sondern in das Anerkennungsverfahren – dort entscheidet die zuständige Stelle. Diese Trennung sauber zu halten, ist der eigentliche Fachjob.

Eine Note falsch eingeordnet – und die Bewerbung stimmt nicht mehr.

Deshalb: qualifizierter Übersetzer, korrekt übertragene Notensysteme und Bestätigungsvermerk.

Verbreiteter Irrtum

Übersetzung ist nicht Notenumrechnung.

Viele erwarten, dass aus einer Schweizer 5,5 in der Übersetzung ein „A" wird. Das wäre falsch – und würde die Anerkennung eher gefährden. So verläuft die Grenze zwischen Übersetzung und Bewertung.

Was der qualifizierte Übersetzer tut

Er überträgt Noten, Fächer und Abschlüsse originalgetreu und fügt bei Bedarf einen erläuternden Hinweis an – er rechnet Noten aber nicht in ein fremdes System um. Die Note bleibt die Note, korrekt und nachvollziehbar in der Zielsprache.

Was die anerkennende Stelle entscheidet

Die eigentliche Bewertung und Einstufung nimmt die zuständige Stelle vor. Für Hochschulabschlüsse ist das in der Schweiz swissuniversities, für die berufliche Anerkennung das SBFI; sie ordnen ausländische Abschlüsse und Hochschulen ein.

Warum das die Anerkennung beschleunigt

Der FÜD liefert eine beglaubigte Übersetzung, die zur Bewertung passt – auf Wunsch samt Diploma Supplement und Notenübersicht, damit der Stelle für die Anerkennung alles Nötige vorliegt.

Anerkennung im Detail

Wer entscheidet: swissuniversities, SBFI, Hochschule.

Übersetzung, Einordnung und Anerkennung sind drei verschiedene Schritte mit drei verschiedenen Zuständigen. Der FÜD übernimmt nur den ersten Schritt formgerecht – die anderen liegen bei diesen Stellen:

Zuständigkeiten bei Übersetzung, Einordnung und Anerkennung von Bildungsnachweisen
SchrittZuständigWas dabei entsteht
Beglaubigte Übersetzungqualifizierter Übersetzer (FÜD)formgerechte, bestätigte Fassung des Zeugnisses/Diploms – Grundlage für die folgenden Schritte
Niveaubestätigung / Einordnungswissuniversities (Swiss ENIC)vergleichende Einordnung eines ausländischen Hochschulabschlusses ins Schweizer Bildungssystem – als Orientierung, keine verbindliche Entscheidung
StudienzulassungHochschuleEntscheidung über Bewerbung und Einschreibung, auf Basis der übersetzten und eingeordneten Unterlagen
Berufliche AnerkennungSBFI / MEBEKO / kantonale StelleFeststellung der Gleichwertigkeit für einen reglementierten Beruf – die eigentliche Zulassungsentscheidung

Niveaubestätigung ist keine Anerkennung

Die Niveaubestätigung bzw. Empfehlung von swissuniversities (Swiss ENIC) ordnet einen ausländischen Abschluss vergleichend ins Schweizer Bildungssystem ein – sie ist nicht in jedem Fall eine rechtliche Anerkennung und begründet keinen Anspruch auf Studienzulassung oder Berufsausübung. Die förmliche Anerkennung nimmt je nach Zweck eine andere Stelle vor, etwa das SBFI, MEBEKO oder die Hochschule selbst.

Wie das Verfahren je nach Abschluss und Beruf im Detail läuft, zeigen diese vertiefenden Ratgeber:

Zeugnis- & Diplom-Anerkennung

Schul-, Hochschul- und Diplomzeugnisse für die Anerkennung durch swissuniversities und SBFI – mit Diploma Supplement und Notenübersicht als stimmiges Set.

Diplomanerkennung & Berufsausübung

Für reglementierte Berufe – Ärztinnen, Pflege, Ingenieurwesen: beglaubigte Übersetzungen für die Diplomanerkennung durch die zuständige Stelle (etwa MEBEKO für Medizinalberufe).

Aus der Übersetzerpraxis

Der Geheimcode im Arbeitszeugnis – warum wörtlich hier falsch ist.

Arbeitszeugnisse im deutschsprachigen Raum müssen wohlwollend formuliert sein – bewertet wird trotzdem. Diesen Widerspruch löst die sogenannte Zeugnissprache: freundlich klingende Standardformeln, deren Abstufung die eigentliche Note transportiert. Wer solche Sätze wörtlich in eine andere Sprache überträgt, rettet die Worte und verliert die Wertung.

Ein Fachübersetzer liest deshalb zuerst die Note hinter der Formulierung und überträgt dann diese Wertung – im Ton, den die Zielkultur erwartet. Im englischsprachigen Raum ist das ohnehin oft kein „Zeugnis“, sondern ein reference letter in ganz anderer Konvention.

  • „…stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“Wertung: sehr gut
  • „…zu unserer vollen Zufriedenheit“Wertung: befriedigend
  • „…bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden“Wertung: mangelhaft

Der FÜD erfindet dabei nichts hinzu: Die Übersetzung bleibt der im Original angelegten Wertung treu – sie macht sie nur in der Zielsprache lesbar, statt sie im Formel-Deutsch zu vergraben.

Anwendungsfälle

Drei typische Wege – und der jeweils heikle Punkt.

Welches Zeugnis, welcher Zweck, welche Stolperstelle: Die drei häufigsten Anlässe für eine beglaubigte Zeugnisübersetzung im Überblick.

Schule · Matura

Maturazeugnis fürs Auslandsstudium

Ausgangslage

Bewerbung an einer Hochschule im Ausland – Matura- oder Abschlusszeugnis samt Notenübersicht, oft direkt bei der Uni.

Der heikle Punkt

Das Schweizer Notensystem (Skala 1–6, 6 als beste Note) und Begriffe wie „Schwerpunktfach“ haben keine 1:1-Entsprechung im GPA- oder Punktesystem des Ziellandes.

Was der FÜD liefert

Beglaubigte Übersetzung mit Notenskala als erläuternde Anmerkung, ohne umzurechnen – abgestimmt auf Ihre Urkunden.

Studium & Zulassung →
Hochschule · Beruf

Hochschulzeugnis für die Anerkennung

Ausgangslage

Ein im Ausland erworbener Abschluss soll in der Schweiz anerkannt werden – über swissuniversities, das SBFI oder die zuständige Stelle.

Der heikle Punkt

Diplom- und Bachelor-Bezeichnungen, Diploma Supplement und Modulnamen dürfen keine Gleichwertigkeit suggerieren – das entscheidet die Stelle.

Was der FÜD liefert

Fachübersetzung mit konsistenter Terminologie als vollständiges Set fürs Verfahren; die Bewertung nehmen swissuniversities und das SBFI vor.

Zeugnis & Diplom anerkennen lassen →
Beruf · Bewerbung

Arbeitszeugnis für die Bewerbung im Ausland

Ausgangslage

Internationale Bewerbung mit einem qualifizierten Schweizer Arbeitszeugnis, das die bisherige Leistung belegen soll.

Der heikle Punkt

Die verklausulierte Zeugnissprache: wörtlich übersetzt geht die Wertung verloren – zudem kennen viele Länder das Format nicht.

Was der FÜD liefert

Ein Fachübersetzer überträgt die Wertung sinngemäss und im richtigen Ton – auf Wunsch abgestimmt mit Lebenslauf/CV.

Lebenslauf übersetzen →

Auch für reglementierte Berufe: Für Ärztinnen, Pflegekräfte oder Ingenieure entscheidet die zuständige Stelle (etwa MEBEKO für Medizinalberufe) über die Diplomanerkennung und Berufsausübung – wir liefern die dafür verlangten beglaubigten Übersetzungen in der geforderten Form.

Angebot & Preis

Was eine Zeugnisübersetzung kostet.

Zwei Abrechnungswege, je nach Dokument: Ein einzelnes Zeugnis (ein bis zwei Seiten) läuft meist über einen Pauschal-Festpreis. Umfangreiche Unterlagen – Diploma Supplement, mehrjährige Notenübersichten – rechnen wir nach Normzeile ab CHF 1.09 (europäische Kernsprachen, Standardtext; Fachtext ab 0,99 CHF, fernere Sprachen etwas höher). Nach kurzer Sichtung steht der verbindliche Preis.

Verbindlicher Festpreis
ab CHF 1.09je Normzeile · Fachübersetzung
alles inklusive
Beglaubigte Fachübersetzung✓enthalten
Bestätigungsvermerk✓enthalten
PDF-Vorabversand✓enthalten
Postversand des Originals✓enthalten
Qualitätssicherung & Endkontrolle✓enthalten

Ein Eilzuschlag fällt nur beim 24-Stunden-Express an; sonst keine unangekündigten Mehrkosten. inkl. MwSt und Versand Zur vollständigen Preistafel → · Wie sich der Preis zusammensetzt →

Zeugnis hochladen & Festpreis erhalten

Sprachen

Übersetzung von Zeugnissen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch – und über 70 Sprachen.

Am häufigsten übersetzen wir Zeugnisse Deutsch–Englisch – Arbeits-, Abschluss- und Schulzeugnisse. Namen und Noten normgerecht übertragen, auf Wunsch beglaubigt für Anerkennung.

Englisch

Arbeits-, Abschluss- und Schulzeugnisse – Deutsch ⇄ Englisch, am häufigsten.

Französisch

Zeugnisse und Notenspiegel – Deutsch ⇄ Französisch.

Spanisch

Zeugnisse für Spanien und Lateinamerika.

Italienisch

Abschluss- und Arbeitszeugnisse – Deutsch ⇄ Italienisch.

Russisch

Zeugnisse und Diplome – normgerecht transliteriert.

Polnisch

Schul- und Hochschulzeugnisse – Deutsch ⇄ Polnisch.

Türkisch

Diplome und Notenspiegel für die Anerkennung.

Arabisch

Zeugnisse und Diplome für Behörden und Hochschulen.

Weitere Sprachen – jede mit eigener Seite:

Häufige Fragen

Zeugnis übersetzen – häufige Fragen.

Muss ein Zeugnis beglaubigt übersetzt werden?

Für Bewerbungen, Studienzulassungen und die berufliche Anerkennung wird meist eine beglaubigte Übersetzung durch einen qualifizierten Übersetzer verlangt. Für den privaten Gebrauch genügt oft die einfache Übersetzung.

Rechnen Sie meine Noten in das Notensystem des Ziellandes um?

Nein. Der qualifizierte Übersetzer überträgt die Note originalgetreu und ergänzt bei Bedarf einen neutralen Hinweis zum Notensystem. Die Umrechnung und Einstufung nimmt die zuständige Stelle vor – für Hochschulabschlüsse in der Schweiz swissuniversities, für die berufliche Anerkennung das SBFI.

Übersetzen Sie die verklausulierten Bewertungen im Arbeitszeugnis?

Ja. Die Zeugnissprache im deutschsprachigen Raum verschlüsselt Bewertungen in scheinbar wohlwollenden Formulierungen. Ein Fachübersetzer erkennt die tatsächliche Wertung und überträgt sie sinngemäss in Zielsprache und -kultur, statt sie wörtlich und damit missverständlich zu übersetzen.

Wird die Übersetzung im Ausland anerkannt?

Eine in der Schweiz qualifizierte Beglaubigung ist schweizweit gültig; für das Ausland verlangen manche Stellen zusätzlich eine Apostille. Diese erteilt die Staatskanzlei des zuständigen Kantons, nicht der FÜD – wir beraten, ob sie nötig ist.

Übernehmen Sie die Anerkennung meiner Abschlüsse?

Die eigentliche Anerkennung entscheidet die zuständige Stelle (z. B. swissuniversities für Hochschulabschlüsse oder das SBFI für die berufliche Anerkennung). Wir liefern die dafür nötige beglaubigte Übersetzung formgerecht und termingerecht.

Was ist der Unterschied zwischen Niveaubestätigung und Anerkennung?

Die Niveaubestätigung bzw. Empfehlung von swissuniversities (Swiss ENIC) ordnet einen ausländischen Hochschulabschluss vergleichend ins Schweizer Bildungssystem ein – sie ist nicht in jedem Fall eine rechtliche Anerkennung und begründet keinen Anspruch auf Studienzulassung oder Berufsausübung. Die förmliche Anerkennung nimmt je nach Zweck eine andere Stelle vor, etwa das SBFI, MEBEKO oder die Hochschule selbst.

Was kostet eine beglaubigte Zeugnisübersetzung?

Einzelne Zeugnisse werden meist zum Pauschal-Festpreis übersetzt; umfangreiche Unterlagen nach Normzeile ab CHF 1.09. Beglaubigung, Bestätigungsvermerk und Versand sind enthalten – den genauen Preis nennen wir nach kurzer Sichtung. inkl. MwSt und Versand

Wie schnell ist mein Zeugnis übersetzt?

Einzelne Zeugnisse sind oft in wenigen Werktagen fertig, per 24-Stunden-Express nach Machbarkeit schneller. Das PDF erhalten Sie vorab, das Original per Post.

Bewerbungs- & Anerkennungspaket

Ein stimmiges Paket: Zeugnis, Urkunden und Lebenslauf aus einer Hand.

Wer sich im Ausland bewirbt oder einen Abschluss anerkennen lässt, reicht selten nur ein Zeugnis ein – dazu kommen Geburts- oder Heiratsurkunde, Lebenslauf und Diploma Supplement. Werden diese von einer Hand übersetzt, bleiben Namensschreibung, Instituts- und Abschlussbezeichnungen über alle Dokumente identisch; abweichende Schreibweisen führen bei Behörden und Hochschulen sonst zu Rückfragen. So liegt Ihre beglaubigte Übersetzung als konsistentes Set vor – bereit für Einreichung und Fristen.

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