Zeugnis- & Diplom-Anerkennung
Schul-, Hochschul- und Diplomzeugnisse für die Anerkennung durch swissuniversities und SBFI – mit Diploma Supplement und Notenübersicht als stimmiges Set.

Fachübersetzung › Zeugnis übersetzen
Zeugnis beglaubigt übersetzen: ab 89 CHF – Arbeitszeugnis, Matura-, Bachelor- oder Ausbildungszeugnis. Von einem qualifizierten Übersetzer mit originalgetreuer Notenübertragung, für Bewerbung, Studium oder die Anerkennung über swissuniversities. Festpreis inklusive Postversand.
Qualifizierte Übersetzer · Bestätigungsvermerk, schweizweit gültig · Notensysteme korrekt eingeordnet · Preis inkl. Versand
Kurz & klar
Ob für die Bewerbung im Ausland, ein Studium oder die berufliche Anerkennung – Zeugnisse werden fast immer als beglaubigte Übersetzung verlangt. Diese fertigt ein qualifizierter Übersetzer an, sodass die Fassung als beglaubigte Übersetzung schweizweit und international anerkannt wird. Weitere Unterlagen? Dokumente übersetzen lassen zeigt jede Dokumentart mit Preis.
Heikel sind Zeugnisse wegen ihrer Noten- und Bildungssysteme: Wir übertragen Noten, Abschlüsse und Fächer korrekt und nachvollziehbar, ohne fremde Systeme zu verfälschen – bei Bedarf mit erläuterndem Hinweis. Zur beruflichen Anerkennung im Ausland passt die Zeugnisübersetzung zu Urkunden und Diplomen aus einer Hand.
Zeugnisarten
Zeugnis & Anerkennung
Für die Verwendung bei Behörde, Hochschule oder Arbeitgeber im Ausland zählt die beglaubigte Übersetzung – und die korrekte Einordnung von Noten und Abschlüssen.
| Zeugnis | Zweck | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Schul-/Maturazeugnis | Studium/Anerkennung im Ausland | beglaubigte Übersetzung, Notensystem korrekt eingeordnet |
| Hochschulzeugnis / Diplom | Berufsanerkennung, Anerkennung swissuniversities | Fachterminologie; Bewertung ggf. über swissuniversities/SBFI |
| Arbeitszeugnis | Bewerbung im Ausland | Zeugnissprache und Bewertungscodes sinngemäss übertragen |
| Ausbildungs-/Berufszeugnis | reglementierte Berufe | beglaubigt durch qualifizierten Fachübersetzer, auf Wunsch notariell |
| Prozess & Anerkennung | DIN EN ISO 17100 (Reg. 7U517) | Fachübersetzer + Revision; über die Anerkennung entscheidet die Stelle |
Worauf es wirklich ankommt
Ein Zeugnis ist kein Fliesstext, sondern ein verdichtetes Bewertungsdokument. Die meisten abgelehnten Übersetzungen scheitern nicht an Vokabeln, sondern an diesen acht Punkten – jeder davon kann eine Bewerbung oder ein Anerkennungsverfahren verzögern.
| Fallstrick | Was dabei schiefgeht | Wie der FÜD damit umgeht |
|---|---|---|
| Noten „umrechnen“ wollen | Aus einer 5,5 wird eigenmächtig ein „A“. Das erzeugt Scheingenauigkeit und kann die Anerkennung gefährden. | Die Note bleibt im Original stehen, dazu ein neutraler Hinweis zum Notensystem. Die Einstufung überlässt der FÜD der zuständigen Stelle. |
| Abschluss-Äquivalenz unterstellen | Diplom als „Master“, Bachelor oder A-Level mit dem Zielland-Abschluss gleichgesetzt – suggeriert eine Gleichwertigkeit, die nur die Bewertungsstelle feststellt. | Die Originalbezeichnung bleibt erhalten, bei Bedarf mit erläuterndem Zusatz – ohne Gleichsetzung. |
| Fächer- und Modulnamen | „Schwerpunktfach“, „Ergänzungsfach“, „Maturaarbeit“ oder Modulbezeichnungen wörtlich oder zu frei übersetzt – dann unklar oder irreführend. | Etablierte Zielsprachen-Entsprechung, sonst Beibehaltung plus Erläuterung – konsistent über alle Dokumente. |
| Zeugnissprache im Arbeitszeugnis | Verklausulierte Bewertungen werden wörtlich übersetzt – die eigentliche (positive wie negative) Wertung geht verloren oder kippt ins Gegenteil. | Ein Fachübersetzer erkennt die codierte Wertung und überträgt sie sinngemäss in die Zielkultur. |
| Gegenläufige Notenskalen je Land | In der Schweiz ist 6 die beste und 1 die schlechteste Note, in vielen Ländern ist die Skala umgekehrt (GPA, ECTS). Ohne Kontext liest die Stelle eine gute Note als schlechte. | Der Notenschlüssel bzw. die Skala wird als Anmerkung mitgegeben – erklärend, nicht umrechnend. |
| Beglaubigung fehlt oder falsche Form | Hochschule oder Anerkennungsstelle verlangt eine beglaubigte Übersetzung; die einfache Fassung wird zurückgewiesen. | Qualifizierter Übersetzer mit Bestätigungsvermerk; die verlangte Vorlageform (Original, beglaubigte Kopie, Scan) klären wir vorab. |
| Uneinheitliche Namens- und Institutsschreibung | Name oder Hochschule stehen in Zeugnis, Urkunde und Lebenslauf unterschiedlich transliteriert – das führt bei Behörden zu Rückfragen. | Einheitliche Schreibweise über das gesamte Dokumentenset, wenn alles aus einer Hand übersetzt wird. |
| Apostille mit Übersetzung verwechseln | Erwartung, der Übersetzer erledige „alles inklusive Apostille“ – die aber kein Übersetzungsbüro ausstellt. | Die Apostille erteilt die Staatskanzlei des zuständigen Kantons, nicht der FÜD. Wir beraten, ob sie nötig ist, und liefern die Übersetzung anerkennungsfähig. |
Der Übersetzer überträgt, er bewertet nicht. Alles, was nach Umrechnung oder Gleichsetzung aussieht, gehört nicht in die Übersetzung, sondern in das Anerkennungsverfahren – dort entscheidet die zuständige Stelle. Diese Trennung sauber zu halten, ist der eigentliche Fachjob.
Eine Note falsch eingeordnet – und die Bewerbung stimmt nicht mehr.
Deshalb: qualifizierter Übersetzer, korrekt übertragene Notensysteme und Bestätigungsvermerk.
Verbreiteter Irrtum
Viele erwarten, dass aus einer Schweizer 5,5 in der Übersetzung ein „A" wird. Das wäre falsch – und würde die Anerkennung eher gefährden. So verläuft die Grenze zwischen Übersetzung und Bewertung.
Er überträgt Noten, Fächer und Abschlüsse originalgetreu und fügt bei Bedarf einen erläuternden Hinweis an – er rechnet Noten aber nicht in ein fremdes System um. Die Note bleibt die Note, korrekt und nachvollziehbar in der Zielsprache.
Die eigentliche Bewertung und Einstufung nimmt die zuständige Stelle vor. Für Hochschulabschlüsse ist das in der Schweiz swissuniversities, für die berufliche Anerkennung das SBFI; sie ordnen ausländische Abschlüsse und Hochschulen ein.
Der FÜD liefert eine beglaubigte Übersetzung, die zur Bewertung passt – auf Wunsch samt Diploma Supplement und Notenübersicht, damit der Stelle für die Anerkennung alles Nötige vorliegt.
Anerkennung im Detail
Übersetzung, Einordnung und Anerkennung sind drei verschiedene Schritte mit drei verschiedenen Zuständigen. Der FÜD übernimmt nur den ersten Schritt formgerecht – die anderen liegen bei diesen Stellen:
| Schritt | Zuständig | Was dabei entsteht |
|---|---|---|
| Beglaubigte Übersetzung | qualifizierter Übersetzer (FÜD) | formgerechte, bestätigte Fassung des Zeugnisses/Diploms – Grundlage für die folgenden Schritte |
| Niveaubestätigung / Einordnung | swissuniversities (Swiss ENIC) | vergleichende Einordnung eines ausländischen Hochschulabschlusses ins Schweizer Bildungssystem – als Orientierung, keine verbindliche Entscheidung |
| Studienzulassung | Hochschule | Entscheidung über Bewerbung und Einschreibung, auf Basis der übersetzten und eingeordneten Unterlagen |
| Berufliche Anerkennung | SBFI / MEBEKO / kantonale Stelle | Feststellung der Gleichwertigkeit für einen reglementierten Beruf – die eigentliche Zulassungsentscheidung |
Die Niveaubestätigung bzw. Empfehlung von swissuniversities (Swiss ENIC) ordnet einen ausländischen Abschluss vergleichend ins Schweizer Bildungssystem ein – sie ist nicht in jedem Fall eine rechtliche Anerkennung und begründet keinen Anspruch auf Studienzulassung oder Berufsausübung. Die förmliche Anerkennung nimmt je nach Zweck eine andere Stelle vor, etwa das SBFI, MEBEKO oder die Hochschule selbst.
Wie das Verfahren je nach Abschluss und Beruf im Detail läuft, zeigen diese vertiefenden Ratgeber:
Schul-, Hochschul- und Diplomzeugnisse für die Anerkennung durch swissuniversities und SBFI – mit Diploma Supplement und Notenübersicht als stimmiges Set.
Für reglementierte Berufe – Ärztinnen, Pflege, Ingenieurwesen: beglaubigte Übersetzungen für die Diplomanerkennung durch die zuständige Stelle (etwa MEBEKO für Medizinalberufe).
Aus der Übersetzerpraxis
Arbeitszeugnisse im deutschsprachigen Raum müssen wohlwollend formuliert sein – bewertet wird trotzdem. Diesen Widerspruch löst die sogenannte Zeugnissprache: freundlich klingende Standardformeln, deren Abstufung die eigentliche Note transportiert. Wer solche Sätze wörtlich in eine andere Sprache überträgt, rettet die Worte und verliert die Wertung.
Ein Fachübersetzer liest deshalb zuerst die Note hinter der Formulierung und überträgt dann diese Wertung – im Ton, den die Zielkultur erwartet. Im englischsprachigen Raum ist das ohnehin oft kein „Zeugnis“, sondern ein reference letter in ganz anderer Konvention.
Der FÜD erfindet dabei nichts hinzu: Die Übersetzung bleibt der im Original angelegten Wertung treu – sie macht sie nur in der Zielsprache lesbar, statt sie im Formel-Deutsch zu vergraben.
Anwendungsfälle
Welches Zeugnis, welcher Zweck, welche Stolperstelle: Die drei häufigsten Anlässe für eine beglaubigte Zeugnisübersetzung im Überblick.
Bewerbung an einer Hochschule im Ausland – Matura- oder Abschlusszeugnis samt Notenübersicht, oft direkt bei der Uni.
Das Schweizer Notensystem (Skala 1–6, 6 als beste Note) und Begriffe wie „Schwerpunktfach“ haben keine 1:1-Entsprechung im GPA- oder Punktesystem des Ziellandes.
Beglaubigte Übersetzung mit Notenskala als erläuternde Anmerkung, ohne umzurechnen – abgestimmt auf Ihre Urkunden.
Ein im Ausland erworbener Abschluss soll in der Schweiz anerkannt werden – über swissuniversities, das SBFI oder die zuständige Stelle.
Diplom- und Bachelor-Bezeichnungen, Diploma Supplement und Modulnamen dürfen keine Gleichwertigkeit suggerieren – das entscheidet die Stelle.
Fachübersetzung mit konsistenter Terminologie als vollständiges Set fürs Verfahren; die Bewertung nehmen swissuniversities und das SBFI vor.
Internationale Bewerbung mit einem qualifizierten Schweizer Arbeitszeugnis, das die bisherige Leistung belegen soll.
Die verklausulierte Zeugnissprache: wörtlich übersetzt geht die Wertung verloren – zudem kennen viele Länder das Format nicht.
Ein Fachübersetzer überträgt die Wertung sinngemäss und im richtigen Ton – auf Wunsch abgestimmt mit Lebenslauf/CV.
Auch für reglementierte Berufe: Für Ärztinnen, Pflegekräfte oder Ingenieure entscheidet die zuständige Stelle (etwa MEBEKO für Medizinalberufe) über die Diplomanerkennung und Berufsausübung – wir liefern die dafür verlangten beglaubigten Übersetzungen in der geforderten Form.
Angebot & Preis
Zwei Abrechnungswege, je nach Dokument: Ein einzelnes Zeugnis (ein bis zwei Seiten) läuft meist über einen Pauschal-Festpreis. Umfangreiche Unterlagen – Diploma Supplement, mehrjährige Notenübersichten – rechnen wir nach Normzeile ab CHF 1.09 (europäische Kernsprachen, Standardtext; Fachtext ab 0,99 CHF, fernere Sprachen etwas höher). Nach kurzer Sichtung steht der verbindliche Preis.
| Beglaubigte Fachübersetzung | ✓enthalten |
| Bestätigungsvermerk | ✓enthalten |
| PDF-Vorabversand | ✓enthalten |
| Postversand des Originals | ✓enthalten |
| Qualitätssicherung & Endkontrolle | ✓enthalten |
Ein Eilzuschlag fällt nur beim 24-Stunden-Express an; sonst keine unangekündigten Mehrkosten. inkl. MwSt und Versand Zur vollständigen Preistafel → · Wie sich der Preis zusammensetzt →
Sprachen
Am häufigsten übersetzen wir Zeugnisse Deutsch–Englisch – Arbeits-, Abschluss- und Schulzeugnisse. Namen und Noten normgerecht übertragen, auf Wunsch beglaubigt für Anerkennung.
Arbeits-, Abschluss- und Schulzeugnisse – Deutsch ⇄ Englisch, am häufigsten.
Zeugnisse und Notenspiegel – Deutsch ⇄ Französisch.
Zeugnisse für Spanien und Lateinamerika.
Abschluss- und Arbeitszeugnisse – Deutsch ⇄ Italienisch.
Zeugnisse und Diplome – normgerecht transliteriert.
Schul- und Hochschulzeugnisse – Deutsch ⇄ Polnisch.
Diplome und Notenspiegel für die Anerkennung.
Zeugnisse und Diplome für Behörden und Hochschulen.
Weitere Sprachen – jede mit eigener Seite:
Häufige Fragen
Weiter
Bewerbungs- & Anerkennungspaket
Wer sich im Ausland bewirbt oder einen Abschluss anerkennen lässt, reicht selten nur ein Zeugnis ein – dazu kommen Geburts- oder Heiratsurkunde, Lebenslauf und Diploma Supplement. Werden diese von einer Hand übersetzt, bleiben Namensschreibung, Instituts- und Abschlussbezeichnungen über alle Dokumente identisch; abweichende Schreibweisen führen bei Behörden und Hochschulen sonst zu Rückfragen. So liegt Ihre beglaubigte Übersetzung als konsistentes Set vor – bereit für Einreichung und Fristen.