Häufige Fragen
Beglaubigte Übersetzung für den Familiennachzug nach Österreich – häufige Fragen.
Welche Dokumente muss ich für den Familiennachzug nach Österreich übersetzen lassen?
In der Regel die Heiratsurkunde, bei Kindern die Geburtsurkunde, bei Vorehen die Scheidungsurkunde und häufig ein Ehefähigkeitszeugnis – jeweils beglaubigt übersetzt und, je nach Land, mit Apostille oder Legalisation. Den A1-Deutschnachweis (bereits deutschsprachig ausgestellt) müssen Sie nicht übersetzen lassen.
Brauche ich vor der Einreise einen Deutschnachweis?
Ja. Für den Familiennachzug ist beim Erstantrag grundsätzlich Deutsch auf Niveau A1 nachzuweisen (Deutsch vor Zuzug). Anerkannt sind Zertifikate des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), des ÖSD, des Goethe-Instituts und von telc. Ausnahmen bestehen u. a. für Angehörige besonders Hochqualifizierter. Das Zertifikat selbst wird nicht übersetzt.
Was bedeutet die Quotenpflicht beim Familiennachzug?
Ein Teil der Aufenthaltstitel für den Familiennachzug ist quotenpflichtig: Die Bundesregierung legt in der Niederlassungsverordnung jährlich fest, wie viele Titel jedes Bundesland erteilen darf. Ist die Quote ausgeschöpft, verschiebt sich die Erteilung – vollständige, korrekt übersetzte Unterlagen sichern den Platz in der Reihung.
Wo stelle ich den Antrag und wer entscheidet?
Der Erstantrag wird persönlich bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) im Ausland eingebracht. Über die Erteilung entscheidet die Niederlassungsbehörde in Österreich – das Amt der Landesregierung, in Wien die MA 35.
Muss die Übersetzung beglaubigt sein?
Ja. Für fremdsprachige Urkunden ist eine beglaubigte Übersetzung durch eine:n gerichtlich beeidete:n und zertifizierte:n Übersetzer:in der sichere Weg; nach § 14 SDG ist sie österreichweit gültig. Die Echtheit der Urkunde selbst weist die Apostille oder Legalisation nach – die stellt nicht das Übersetzungsbüro aus.
Was kostet die beglaubigte Übersetzung fürs Nachzugspaket?
Standardurkunden rechnen wir als Pauschale je Urkunde ab, umfangreiche Dokumente nach Normzeile ab 0,89 €. Da beim Familiennachzug meist mehrere Urkunden zusammenkommen, kalkulieren wir das Set mit Mengenvorteil; der verbindliche Festpreis steht nach kurzer Sichtung.