Beglaubigte Übersetzung für Familiennachzug & Visum – Heirats- und Geburtsurkunden übersetzen durch Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

Beglaubigte Übersetzung › Familiennachzug & Visum

Beglaubigte Übersetzung für Familiennachzug & Visum.

Beglaubigte Übersetzung für Familiennachzug und Visum – ab 89 CHF je Urkunde: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde und Ledigkeitszeugnis, angefertigt von einem qualifizierten Übersetzer. Vorlagefähig für das kantonale Migrationsamt und die Schweizer Auslandsvertretung, mit normgerechter Namensübertragung und Bestätigungsvermerk. Festpreis inklusive Postversand.

  • Notariell beglaubigtkantonal anerkannt
  • Schweizweit gültigBehörden & Gerichte
  • Ehe-, Geburts-, Einkommensnachweisekomplettes Set
  • 4,7 · Trustpilot

Qualifizierte Übersetzer · Namen nach ISO 9 · Familiennachzug nach AIG · Set-Preis fürs Visumpaket · Antwort an Werktagen binnen 60 Minuten

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
über 70 Sprachenmuttersprachliche Fachübersetzer
Preis vorabFestpreis inkl. Versand
Qualifizierte ÜbersetzerBestätigungsvermerk, schweizweit gültig

Kurz & klar

Welche Übersetzungen verlangt der Familiennachzug?

Ehegatten- und Kindernachzug verlangen beglaubigte Übersetzungen der zentralen Personenstandsurkunden – vor allem der Heiratsurkunde, der Geburtsurkunde der Kinder und, je nach Fall, eines Ledigkeits- bzw. Ehefähigkeitszeugnisses. Beim Ehegattennachzug kommt in der Regel ein A1-Sprachnachweis hinzu (AIG).

Das Visum beantragen Sie bei der Schweizer Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat); die rechtliche Grundlage bildet das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Welche Urkunden genau gefordert sind, legt die Checkliste Ihrer zuständigen Auslandsvertretung fest – wir übersetzen genau dieses Set.

Verfahren & Fristen

Familiennachzug & Visum Schritt für Schritt.

Der Familiennachzug schützt Ehe und Familie nach Art. 13 der Bundesverfassung (BV) und Art. 8 EMRK. Für welche Angehörigen der Nachzug gilt und welche Voraussetzungen bestehen, regelt das AIG (Art. 42–52) – abgestuft nach dem Aufenthaltsstatus (Schweizer Bürgerin/Bürger, Niederlassung C oder Aufenthalt B) des in der Schweiz lebenden Angehörigen.

01

Anspruch klären

Ehegattennachzug: beide Ehegatten volljährig, je nach Kategorie ein A1-Sprachnachweis (Landessprache) des Nachziehenden oder die Anmeldung zu einem Sprachkurs. Kindernachzug: minderjähriges lediges Kind, mit gesetzlichen Nachzugsfristen (für ältere Kinder kürzer). Sonstige Angehörige nur in Härtefällen.

02

Sprachnachweis A1

Der Ehegatte weist einfache Kenntnisse einer Landessprache mit einem anerkannten A1-Zertifikat (z. B. fide, telc, Goethe) nach. Der Sprachnachweis wird nicht übersetzt; das Gesetz kennt Ausnahmen von der Sprachanforderung.

03

Urkunden & Übersetzung

Jetzt werden Heirats-, Geburts- und ggf. Ledigkeits-/Scheidungsurkunde gebraucht – beglaubigt übersetzt und, je nach Herkunftsland, mit Apostille oder Legalisation der Auslandsvertretung.

04

Visumantrag im Ausland

Der Antrag auf ein nationales Visum (Kategorie D) läuft über die Schweizer Auslandsvertretung. Sie prüft die Unterlagen und beteiligt in der Regel das kantonale Migrationsamt am künftigen Wohnort.

05

Bearbeitung & Einreise

Als Richtwert gelten mindestens sechs Wochen ab vollständigen Unterlagen. Nach Erteilung reist der Angehörige mit dem Visum ein.

06

Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz

Nach der Einreise wird die Aufenthaltsbewilligung (B) beim kantonalen Migrationsamt beantragt. Vollständige, korrekt übersetzte Urkunden verhindern Nachforderungen an dieser Stelle.

Welche Dokumente?

Welche Dokumente Sie für Familiennachzug & Visum übersetzen lassen müssen.

Diese Checkliste ist der Kern des Visumpakets. Jede Zeile führt zum passenden Ratgeber – mit Details zu Apostille, Namensübertragung und Gültigkeitsfristen. Grundsatz: fremdsprachige Urkunden werden beglaubigt übersetzt, Nachweise in einer Landessprache wie das A1-Zertifikat nicht.

Dokumente und die passenden Übersetzungs-Ratgeber
Dokument (Ratgeber)Wofür im VerfahrenHinweis
HeiratsurkundeNachweis der Ehe – Grundlage des Ehegattennachzugs (AIG)je nach Land mit Apostille/Legalisation
GeburtsurkundeKindernachzug (AIG) und Abstammungs-/VerwandtschaftsnachweisNamen zur Passschreibweise abgleichen
Ledigkeits-/EhefähigkeitszeugnisNachweis, dass kein Ehehindernis besteht (bei noch nicht erfolgter Ehe)Ehevorbereitungsverfahren nach ZGB; Gültigkeit meist 6 Monate
Scheidungsurkunde / -urteilBeleg beendeter Vorehen beider Ehegattenausländische Scheidungen ggf. anzuerkennen
Reisepass / PersonalausweisIdentität und massgebliche NamensschreibweiseReferenz für die Umschrift des Namens
Meldebescheinigung / WohnraumnachweisNachweis von ausreichendem Wohnraum und Wohnsitz des Stammberechtigtenfremdsprachige Nachweise übersetzen

Zuerst die Checkliste der Auslandsvertretung

Jede Botschaft führt ein eigenes Merkblatt mit den geforderten Unterlagen und der Zahl der Kopien. Holen Sie es zuerst ein – so übersetzen wir passgenau, in der richtigen Sprachrichtung und ohne überflüssige Dokumente.

Apostille & Beglaubigung

Wann die Botschaft eine Apostille verlangt – und wer sie erteilt.

Viele Auslandsvertretungen verlangen die Apostille oder Legalisation der ausländischen Urkunde zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung – sie bestätigt die Echtheit von Heirats-, Geburts- oder Scheidungsurkunde.

Wichtig: Der FÜD stellt keine Apostille aus. Für ausländische Urkunden erteilt sie die zuständige Stelle im Ausstellungsland. Bei Schweizer Urkunden, die im Ausland verwendet werden, ist – anders als bei eidgenössischen Dokumenten (Bundeskanzlei) – für kantonale Personenstands- und Verwaltungsurkunden die Staatskanzlei des Kantons zuständig, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Wir übersetzen Urkunde und Apostille anschliessend gemeinsam beglaubigt.

Eine fehlende Apostille stoppt das Visum – nicht die Übersetzung.

Deshalb klären wir vorab, welche Stelle im Ausstellungsland die Echtheit bestätigt, und stimmen die Übersetzung darauf ab.

Praxisfälle

Drei typische Wege des Familiennachzugs.

Verwandtschaftsverhältnis und Herkunftsland entscheiden über Urkundenset, Sprachnachweis und Apostillebedarf.

Ehegattennachzug

Ehe im Ausland geschlossen

Ausgangslage
Ein in der Schweiz lebender Ehepartner möchte die im Ausland angetraute Frau nachziehen.
Ablauf
Beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde (mit Apostille), A1-Nachweis der Ehefrau; Namen zur Passschreibweise abgeglichen.
Ergebnis
Ein vollständiges Visumpaket für die Auslandsvertretung – ohne Nachforderung.

Kindernachzug

Kinder folgen den Eltern

Ausgangslage
Zwei minderjährige Kinder sollen zu den bereits in der Schweiz lebenden Eltern nachziehen.
Ablauf
Geburtsurkunden und Sorgerechtsnachweis werden beglaubigt übersetzt; Verwandtschaft wird lückenlos belegt.
Ergebnis
Klarer Abstammungsnachweis nach AIG für Botschaft und kantonales Migrationsamt.

Vorehe

Geschieden und neu verheiratet

Ausgangslage
Ein Ehegatte war zuvor verheiratet; die Botschaft verlangt den Nachweis der beendeten Vorehe.
Ablauf
Scheidungsurkunde und – falls noch nicht geheiratet – Ehefähigkeitszeugnis werden übersetzt und apostilliert.
Ergebnis
Der Familienstand ist eindeutig belegt; das Ehehindernis ist ausgeräumt.

Fachmehrwert

Fehler, die das Visumpaket ausbremsen.

Visumanträge scheitern selten am Fliesstext, sondern an einer fehlenden Apostille, einem abweichenden Namen oder einer abgelaufenen Bescheinigung. Die häufigsten Rückläufer – und wie ein qualifizierter Übersetzer sie vermeidet.

Fallstricke und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum das kritisch istWie der FÜD es löst
Apostille fehlt oder falsche StelleOhne Echtheitsnachweis akzeptiert die Botschaft die Urkunde nicht – der Termin platzt.Wir prüfen vorab den Apostillebedarf des Ausstellungslands und übersetzen Urkunde und Apostille gemeinsam.
Name in Urkunde ≠ ReisepassWeicht die Umschrift vom Pass ab, zweifelt die Auslandsvertretung die Identität an.Transliteration nach ISO, Abgleich mit dem Pass, Abweichungen im Bestätigungsvermerk erklärt.
Ledigkeitszeugnis abgelaufenEin Ehefähigkeits-/Ledigkeitszeugnis ist meist nur rund sechs Monate gültig.Wir weisen auf die Gültigkeitsfrist hin und übersetzen zeitnah zur Vorlage.
A1-Nachweis von nicht anerkannter StelleNur Zertifikate anerkannter Anbieter (z. B. fide, telc, Goethe) werden akzeptiert.Wir weisen auf die anerkannten Prüfstellen hin; das Zertifikat selbst bleibt unübersetzt.
Unvollständige ÜbersetzungFehlen Siegel, Stempel und Randvermerke, ist die Übersetzung nicht beglaubigungsfähig.Siegel, Stempel und Vermerke werden beschrieben und übersetzt; Unleserliches wird kenntlich gemacht.

So läuft es ab

Vom Scan zum vollständigen Visumpaket.

Sie laden gut lesbare Scans der Urkunden hoch und nennen die Passschreibweise der Namen sowie die Sprachrichtung ins Zielland. Wir sichten das Set, gleichen die Namen ab und nennen einen verbindlichen Festpreis. Nach Freigabe übersetzt ein qualifizierter Übersetzer form- und layoutgetreu.

Sie erhalten die Übersetzungen vorab als PDF und anschliessend die beglaubigten Originale per Post. Auf Wunsch stimmen wir Sprachrichtung und Apostillebedarf vorab auf das Merkblatt Ihrer Auslandsvertretung ab.

Angebot & Preis

Individuell kalkuliert, verbindlich zugesagt.

Für Familiennachzug und Visum kommen meist mehrere Urkunden zusammen. Standardurkunden rechnen wir als Pauschale je Urkunde ab, umfangreiche Dokumente nach Normzeile – als Set kalkuliert mit Mengenvorteil.

Verbindlicher Festpreis
Pauschale je UrkundeSet-Preis fürs Visumpaket · umfangreiche Dokumente ab CHF 1.09 / Normzeile
alles inklusive · Versand enthalten
Beglaubigte Übersetzung durch qualifizierten Übersetzerenthalten
Bestätigungsvermerk, Stempel & Unterschriftenthalten
PDF-Vorabversand zur Kontrolleenthalten
Postversand der beglaubigten Originaleenthalten
Set-Rabatt bei mehreren Urkundenmöglich

Standard-Urkunden zum Pauschal-Festpreis, umfangreiche Dokumente ab CHF 1.09/Normzeile; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung – inkl. MwSt und Versand Wie sich der Preis zusammensetzt →

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Häufige Fragen

Beglaubigte Übersetzung für Familiennachzug & Visum – häufige Fragen.

Welche Dokumente muss ich für den Ehegattennachzug übersetzen lassen?

In der Regel die Heiratsurkunde, bei Kindern die Geburtsurkunde, bei Vorehen die Scheidungsurkunde und häufig ein Ledigkeits- bzw. Ehefähigkeitszeugnis – jeweils beglaubigt übersetzt und, je nach Land, mit Apostille oder Legalisation. Den A1-Sprachnachweis (in einer Landessprache ausgestellt) müssen Sie nicht übersetzen lassen.

Brauche ich für den Ehegattennachzug einen A1-Sprachnachweis?

Für den Ehegattennachzug verlangt das AIG je nach Bewilligungskategorie, dass sich der nachziehende Ehegatte zumindest auf einfache Art in einer Landessprache verständigen kann (Niveau A1) oder sich zu einem Sprachförderangebot anmeldet. Anerkannt sind Zertifikate anerkannter Anbieter wie fide, telc oder Goethe. Das Gesetz nennt Ausnahmen – etwa bei Krankheit oder Behinderung.

Muss die Übersetzung für die Schweizer Auslandsvertretung beglaubigt sein?

Ja. Die Botschaften und Konsulate verlangen für fremdsprachige Urkunden eine beglaubigte Übersetzung; für die spätere Vorlage in der Schweiz ist eine bestätigte Übersetzung durch einen in der Schweiz qualifizierten Übersetzer der sichere Weg ( (auf Wunsch notariell beglaubigt)). Die Echtheit der Urkunde selbst weist die Apostille oder Legalisation nach – die stellt nicht das Übersetzungsbüro aus.

Bis zu welchem Alter ist der Kindernachzug möglich?

Das AIG erlaubt den Nachzug des minderjährigen ledigen Kindes; für ältere Kinder gelten kürzere Nachzugsfristen, und je nach Kategorie kann ein Nachweis von Grundkenntnissen einer Landessprache verlangt werden. Für die Geburtsurkunde und den Sorgerechtsnachweis ist meist eine beglaubigte Übersetzung nötig.

Wie lange dauert das Visumverfahren?

Die Schweizer Auslandsvertretung nennt als Richtwert eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen ab Vorlage vollständiger Unterlagen; im Einzelfall dauert es länger, weil das kantonale Migrationsamt in der Schweiz beteiligt wird. Vollständige und korrekt übersetzte Urkunden vermeiden Nachforderungen, die den Termin verzögern.

Was kostet die beglaubigte Übersetzung fürs Visumpaket?

Standardurkunden rechnen wir als Pauschale je Urkunde ab, umfangreiche Dokumente nach Normzeile ab CHF 1.09 ( inkl. MwSt und Versand). Da beim Familiennachzug meist mehrere Urkunden zusammenkommen, kalkulieren wir das Set mit Mengenvorteil; der verbindliche Festpreis steht nach kurzer Sichtung.

Belege

Quellen & Rechtsgrundlagen.

Alle rechtlichen Aussagen auf dieser Seite sind an Primärquellen belegt. Über die Erteilung im Einzelfall entscheiden die Auslandsvertretung und das zuständige kantonale Migrationsamt.

Die Botschaft hat unser Ehegattenvisum ohne Nachforderung bearbeitet – Heiratsurkunde mit Apostille und die Übersetzung passten exakt zusammen. Genau daran war es beim ersten Versuch gescheitert.
★★★★★

A. Nawaz · Ehegattennachzug, Zürich

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