Häufige Fragen
Beglaubigte Übersetzung für Familiennachzug & Visum – häufige Fragen.
Welche Dokumente muss ich für den Ehegattennachzug übersetzen lassen?
In der Regel die Heiratsurkunde, bei Kindern die Geburtsurkunde, bei Vorehen die Scheidungsurkunde und häufig ein Ledigkeits- bzw. Ehefähigkeitszeugnis – jeweils beglaubigt übersetzt und, je nach Land, mit Apostille oder Legalisation. Den A1-Sprachnachweis (in einer Landessprache ausgestellt) müssen Sie nicht übersetzen lassen.
Brauche ich für den Ehegattennachzug einen A1-Sprachnachweis?
Für den Ehegattennachzug verlangt das AIG je nach Bewilligungskategorie, dass sich der nachziehende Ehegatte zumindest auf einfache Art in einer Landessprache verständigen kann (Niveau A1) oder sich zu einem Sprachförderangebot anmeldet. Anerkannt sind Zertifikate anerkannter Anbieter wie fide, telc oder Goethe. Das Gesetz nennt Ausnahmen – etwa bei Krankheit oder Behinderung.
Muss die Übersetzung für die Schweizer Auslandsvertretung beglaubigt sein?
Ja. Die Botschaften und Konsulate verlangen für fremdsprachige Urkunden eine beglaubigte Übersetzung; für die spätere Vorlage in der Schweiz ist eine bestätigte Übersetzung durch einen in der Schweiz qualifizierten Übersetzer der sichere Weg ( (auf Wunsch notariell beglaubigt)). Die Echtheit der Urkunde selbst weist die Apostille oder Legalisation nach – die stellt nicht das Übersetzungsbüro aus.
Bis zu welchem Alter ist der Kindernachzug möglich?
Das AIG erlaubt den Nachzug des minderjährigen ledigen Kindes; für ältere Kinder gelten kürzere Nachzugsfristen, und je nach Kategorie kann ein Nachweis von Grundkenntnissen einer Landessprache verlangt werden. Für die Geburtsurkunde und den Sorgerechtsnachweis ist meist eine beglaubigte Übersetzung nötig.
Wie lange dauert das Visumverfahren?
Die Schweizer Auslandsvertretung nennt als Richtwert eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen ab Vorlage vollständiger Unterlagen; im Einzelfall dauert es länger, weil das kantonale Migrationsamt in der Schweiz beteiligt wird. Vollständige und korrekt übersetzte Urkunden vermeiden Nachforderungen, die den Termin verzögern.
Was kostet die beglaubigte Übersetzung fürs Visumpaket?
Standardurkunden rechnen wir als Pauschale je Urkunde ab, umfangreiche Dokumente nach Normzeile ab CHF 1.09 ( inkl. MwSt und Versand). Da beim Familiennachzug meist mehrere Urkunden zusammenkommen, kalkulieren wir das Set mit Mengenvorteil; der verbindliche Festpreis steht nach kurzer Sichtung.