Beglaubigte Übersetzung für Familiennachzug & Visum – Heirats- und Geburtsurkunden übersetzen durch Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

Beglaubigte Übersetzung › Familiennachzug

Beglaubigte Übersetzung für den Familiennachzug nach Österreich.

Für die Vertretungsbehörde und die Niederlassungsbehörde übersetzt ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer Ihre Heiratsurkunde, Geburtsurkunde und ein Ehefähigkeitszeugnis beglaubigt – mit Beglaubigungsformel und normgerechter Namensübertragung. Zum Festpreis inklusive Versand.

  • Gerichtlich beeidet§ 14 SDG
  • Österreichweit gültigBehörden & Gerichte
  • Ehe-, Geburts-, Einkommensnachweisekomplettes Set
  • 4,6 · Trustpilot

Gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer:innen · Namen nach ISO 9 · NAG · Deutsch A1 vor Zuzug · Set-Preis fürs Nachzugspaket · Antwort an Werktagen binnen 60 Minuten

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
über 70 Sprachenmuttersprachliche Fachübersetzer
Preis vorabFestpreis inkl. Versand
Gerichtlich beeidete und zertifizierte ÜbersetzerBestätigungsvermerk, österreichweit gültig

Kurz & klar

Welche Übersetzungen verlangt der Familiennachzug?

Ehegatten- und Kindernachzug verlangen beglaubigte Übersetzungen der zentralen Personenstandsurkunden – vor allem der Heiratsurkunde, der Geburtsurkunde der Kinder und, je nach Fall, eines Ehefähigkeitszeugnisses. Beim Familiennachzug kommt beim Erstantrag in der Regel ein A1-Deutschnachweis hinzu (Deutsch vor Zuzug).

Den Erstantrag bringen Sie persönlich bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) ein; die rechtliche Grundlage bildet das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Über die Erteilung entscheidet die Niederlassungsbehörde – das Amt der Landesregierung, in Wien die MA 35. Welche Urkunden genau gefordert sind, legt deren Checkliste fest – wir übersetzen genau dieses Set.

Verfahren & Fristen

Familiennachzug nach Österreich Schritt für Schritt.

Der Familiennachzug schützt das Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK) und richtet sich nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Angehörige von Fachkräften und Schlüsselkräften erhalten in der Regel die Rot-Weiß-Rot – Karte plus; ein Teil der Titel ist quotenpflichtig.

01

Anspruch klären

Nachziehen können vor allem Ehegatt:innen bzw. eingetragene Partner:innen (beide volljährig) und minderjährige ledige Kinder. Wer zusammenführt (etwa Inhaber:in einer Rot-Weiß-Rot – Karte oder eines Titels „Daueraufenthalt – EU"), bestimmt den passenden Aufenthaltstitel.

02

Deutsch A1 vor Zuzug

Beim Erstantrag ist grundsätzlich Deutsch auf A1 nachzuweisen (Deutsch vor Zuzug). Anerkannt sind Zertifikate von ÖIF, ÖSD, Goethe-Institut und telc. Das Zertifikat wird nicht übersetzt; Ausnahmen gelten u. a. für Angehörige besonders Hochqualifizierter.

03

Urkunden & Übersetzung

Jetzt werden Heirats-, Geburts- und ggf. Ehefähigkeits-/Scheidungsurkunde gebraucht – beglaubigt übersetzt und, je nach Herkunftsland, mit Apostille oder Legalisation.

04

Antrag bei der Vertretungsbehörde

Der Erstantrag wird persönlich bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) im Ausland eingebracht und an die Niederlassungsbehörde (Amt der Landesregierung, in Wien MA 35) weitergeleitet.

05

Quote & Entscheidung

Unterliegt der Titel der Quote, richtet sich die Erteilung nach der jährlichen Niederlassungsverordnung; bei ausgeschöpfter Quote reiht die Behörde. Vollständige Unterlagen sichern den Platz.

06

Einreise & Aufenthaltstitel

Nach positiver Erledigung reist der/die Angehörige ein und holt den Aufenthaltstitel in Österreich ab; danach ist das Modul 1 der Integrationsvereinbarung (A2) zu erfüllen. Korrekt übersetzte Urkunden verhindern Nachforderungen.

Welche Dokumente?

Welche Dokumente Sie für Familiennachzug & Visum übersetzen lassen müssen.

Diese Checkliste ist der Kern des Visumpakets. Jede Zeile führt zum passenden Ratgeber – mit Details zu Apostille, Namensübertragung und Gültigkeitsfristen. Grundsatz: fremdsprachige Urkunden werden beglaubigt übersetzt, bereits deutschsprachige Nachweise wie das A1-Zertifikat nicht.

Dokumente und die passenden Übersetzungs-Ratgeber
Dokument (Ratgeber)Wofür im VerfahrenHinweis
HeiratsurkundeNachweis der Ehe – Grundlage des Ehegattennachzugs nach dem NAGje nach Land mit Apostille/Legalisation
GeburtsurkundeKindernachzug und Abstammungs-/VerwandtschaftsnachweisNamen zur Passschreibweise abgleichen
EhefähigkeitszeugnisNachweis, dass kein Ehehindernis besteht (bei noch nicht erfolgter Ehe)Gültigkeit meist 6 Monate
Scheidungsurkunde / -urteilBeleg beendeter Vorehen beider Partner:innenausländische Scheidungen ggf. anzuerkennen
ReisepassIdentität und maßgebliche NamensschreibweiseReferenz für die Umschrift des Namens
Meldezettel / WohnraumnachweisNachweis ortsüblicher Unterkunft und Wohnsitz der zusammenführenden Personfremdsprachige Nachweise übersetzen

Zuerst die Checkliste der Vertretungsbehörde

Jede österreichische Vertretungsbehörde führt ein eigenes Merkblatt mit den geforderten Unterlagen und der Zahl der Kopien. Holen Sie es zuerst ein – so übersetzen wir passgenau, in der richtigen Sprachrichtung und ohne überflüssige Dokumente.

Apostille & Beglaubigung

Wann die Behörde eine Apostille verlangt – und wer sie erteilt.

Viele Vertretungs- und Niederlassungsbehörden verlangen die Apostille oder Legalisation der ausländischen Urkunde zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung – sie bestätigt die Echtheit von Heirats-, Geburts- oder Scheidungsurkunde.

Wichtig: Der FÜD stellt keine Apostille aus. Für ausländische Urkunden erteilt sie die zuständige Stelle im Ausstellungsland. Bei österreichischen Urkunden, die im Ausland verwendet werden, ist für gerichtliche Urkunden der Präsident des Landesgerichts zuständig, für Personenstands- und sonstige Verwaltungsurkunden das Amt der Landesregierung; für Staaten ohne Apostille legalisiert das BMEIA. Wir übersetzen Urkunde und Apostille anschließend gemeinsam beglaubigt.

Eine fehlende Apostille stoppt das Visum – nicht die Übersetzung.

Deshalb klären wir vorab, welche Stelle im Ausstellungsland die Echtheit bestätigt, und stimmen die Übersetzung darauf ab.

Praxisfälle

Drei typische Wege des Familiennachzugs.

Verwandtschaftsverhältnis und Herkunftsland entscheiden über Urkundenset, Sprachnachweis und Apostillebedarf.

Ehegattennachzug

Ehe im Ausland geschlossen

Ausgangslage
Eine in Österreich lebende Fachkraft möchte die im Ausland angetraute Ehefrau nachziehen.
Ablauf
Beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde (mit Apostille), A1-Nachweis der Ehefrau; Namen zur Passschreibweise abgeglichen.
Ergebnis
Ein vollständiges Nachzugspaket für die Vertretungsbehörde – ohne Nachforderung.

Kindernachzug

Kinder folgen den Eltern

Ausgangslage
Zwei minderjährige Kinder sollen zu den bereits in Österreich lebenden Eltern nachziehen.
Ablauf
Geburtsurkunden und Obsorgenachweis werden beglaubigt übersetzt; Verwandtschaft wird lückenlos belegt.
Ergebnis
Klarer Abstammungsnachweis für Vertretungs- und Niederlassungsbehörde.

Vorehe

Geschieden und neu verheiratet

Ausgangslage
Ein Ehegatte war zuvor verheiratet; die Behörde verlangt den Nachweis der beendeten Vorehe.
Ablauf
Scheidungsurkunde und – falls noch nicht geheiratet – Ehefähigkeitszeugnis werden übersetzt und apostilliert.
Ergebnis
Der Familienstand ist eindeutig belegt; das Ehehindernis ist ausgeräumt.

Fachmehrwert

Fehler, die das Visumpaket ausbremsen.

Visumanträge scheitern selten am Fließtext, sondern an einer fehlenden Apostille, einem abweichenden Namen oder einer abgelaufenen Bescheinigung. Die häufigsten Rückläufer – und wie ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer sie vermeidet.

Fallstricke und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum das kritisch istWie der FÜD es löst
Apostille fehlt oder falsche StelleOhne Echtheitsnachweis akzeptiert die Behörde die Urkunde nicht – der Termin platzt.Wir prüfen vorab den Apostillebedarf des Ausstellungslands und übersetzen Urkunde und Apostille gemeinsam.
Name in Urkunde ≠ ReisepassWeicht die Umschrift vom Pass ab, zweifelt die Vertretungsbehörde die Identität an.Transliteration nach ISO, Abgleich mit dem Pass, Abweichungen in der Beglaubigungsformel erklärt.
Ehefähigkeitszeugnis abgelaufenEin Ehefähigkeitszeugnis ist meist nur rund sechs Monate gültig.Wir weisen auf die Gültigkeitsfrist hin und übersetzen zeitnah zur Vorlage.
A1-Nachweis von nicht anerkannter StelleNur Zertifikate anerkannter Anbieter (ÖIF, ÖSD, Goethe-Institut, telc) werden akzeptiert.Wir weisen auf die anerkannten Prüfstellen hin; das Zertifikat selbst bleibt unübersetzt.
Unvollständige ÜbersetzungFehlen Siegel, Stempel und Randvermerke, ist die Übersetzung nicht beglaubigungsfähig.Siegel, Stempel und Vermerke werden beschrieben und übersetzt; Unleserliches wird kenntlich gemacht.

So läuft es ab

Vom Scan zum vollständigen Nachzugspaket.

Sie laden gut lesbare Scans der Urkunden hoch und nennen die Passschreibweise der Namen sowie die Sprachrichtung. Wir sichten das Set, gleichen die Namen ab und nennen einen verbindlichen Festpreis. Nach Freigabe übersetzt ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer form- und layoutgetreu.

Sie erhalten die Übersetzungen vorab als PDF und anschließend die beglaubigten Originale per Post. Auf Wunsch stimmen wir Sprachrichtung und Apostillebedarf vorab auf das Merkblatt Ihrer Vertretungsbehörde ab.

Angebot & Preis

Individuell kalkuliert, verbindlich zugesagt.

Für den Familiennachzug kommen meist mehrere Urkunden zusammen. Standardurkunden rechnen wir als Pauschale je Urkunde ab, umfangreiche Dokumente nach Normzeile – als Set kalkuliert mit Mengenvorteil.

Verbindlicher Festpreis
Pauschale je UrkundeSet-Preis fürs Nachzugspaket · umfangreiche Dokumente ab 0,89 € / Normzeile
alles inklusive · Versand enthalten
Beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzerenthalten
Bestätigungsvermerk, Stempel & Unterschriftenthalten
PDF-Vorabversand zur Kontrolleenthalten
Postversand der beglaubigten Originaleenthalten
Set-Rabatt bei mehreren Urkundenmöglich

Standard-Urkunden zum Pauschal-Festpreis, umfangreiche Dokumente ab 0,89 €/Normzeile; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung – Wie sich der Preis zusammensetzt →

Angebot anfordern

Häufige Fragen

Beglaubigte Übersetzung für den Familiennachzug nach Österreich – häufige Fragen.

Welche Dokumente muss ich für den Familiennachzug nach Österreich übersetzen lassen?

In der Regel die Heiratsurkunde, bei Kindern die Geburtsurkunde, bei Vorehen die Scheidungsurkunde und häufig ein Ehefähigkeitszeugnis – jeweils beglaubigt übersetzt und, je nach Land, mit Apostille oder Legalisation. Den A1-Deutschnachweis (bereits deutschsprachig ausgestellt) müssen Sie nicht übersetzen lassen.

Brauche ich vor der Einreise einen Deutschnachweis?

Ja. Für den Familiennachzug ist beim Erstantrag grundsätzlich Deutsch auf Niveau A1 nachzuweisen (Deutsch vor Zuzug). Anerkannt sind Zertifikate des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), des ÖSD, des Goethe-Instituts und von telc. Ausnahmen bestehen u. a. für Angehörige besonders Hochqualifizierter. Das Zertifikat selbst wird nicht übersetzt.

Was bedeutet die Quotenpflicht beim Familiennachzug?

Ein Teil der Aufenthaltstitel für den Familiennachzug ist quotenpflichtig: Die Bundesregierung legt in der Niederlassungsverordnung jährlich fest, wie viele Titel jedes Bundesland erteilen darf. Ist die Quote ausgeschöpft, verschiebt sich die Erteilung – vollständige, korrekt übersetzte Unterlagen sichern den Platz in der Reihung.

Wo stelle ich den Antrag und wer entscheidet?

Der Erstantrag wird persönlich bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) im Ausland eingebracht. Über die Erteilung entscheidet die Niederlassungsbehörde in Österreich – das Amt der Landesregierung, in Wien die MA 35.

Muss die Übersetzung beglaubigt sein?

Ja. Für fremdsprachige Urkunden ist eine beglaubigte Übersetzung durch eine:n gerichtlich beeidete:n und zertifizierte:n Übersetzer:in der sichere Weg; nach § 14 SDG ist sie österreichweit gültig. Die Echtheit der Urkunde selbst weist die Apostille oder Legalisation nach – die stellt nicht das Übersetzungsbüro aus.

Was kostet die beglaubigte Übersetzung fürs Nachzugspaket?

Standardurkunden rechnen wir als Pauschale je Urkunde ab, umfangreiche Dokumente nach Normzeile ab 0,89 €. Da beim Familiennachzug meist mehrere Urkunden zusammenkommen, kalkulieren wir das Set mit Mengenvorteil; der verbindliche Festpreis steht nach kurzer Sichtung.

Belege

Quellen & Rechtsgrundlagen.

Alle rechtlichen Aussagen auf dieser Seite sind an österreichischen Primärquellen belegt. Über die Erteilung im Einzelfall entscheiden die Vertretungsbehörde und die zuständige Niederlassungsbehörde.

Die Vertretungsbehörde hat unseren Antrag ohne Nachforderung bearbeitet – Heiratsurkunde mit Apostille und die Übersetzung passten exakt zusammen. Genau daran war es beim ersten Versuch gescheitert.
★★★★★

A. Nawaz · Ehegattennachzug, Wien

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