Persisch Übersetzer – Übersetzungsbüro für persische Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzung Persisch Deutsch

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Übersetzer Persisch–Deutsch für Schenasnameh, Hochschulzeugnis und Vertrag

Ihre Schenasnameh (das iranische Personenstandsheft), das Hochschulzeugnis aus Teheran oder den Liefervertrag mit einem iranischen Werk überträgt ein muttersprachlicher Persisch-Übersetzer zwischen Deutsch und Persisch – für die Vorlage beim Zivilstandsamt, beim kantonalen Migrationsamt oder beim Staatssekretariat für Migration (SEM), in der Gegenrichtung für Ämter und Geschäftspartner im Iran. Er rechnet jedes Datum des Sonnen-Hidschri-Kalenders taggenau in den gregorianischen Kalender um, erfasst jede beschriebene Seite des Schenasnameh-Hefts und schreibt Ihren Namen zeichengenau in der Passschreibweise. Für amtliche Vorlagen zeichnet ein qualifizierter Übersetzer die Fassung mit Bestätigungsvermerk; verlangt die Zielstelle mehr, beglaubigt ein Notariat seine Unterschrift. Fliesstext ab CHF 1.09/Normzeile, Urkunden ab 89 CHF zum Festpreis.

  • 24-h-Expressnach Machbarkeit
  • Original per PostPDF vorab
  • Antwort in 60 Minan Werktagen
  • 4,7 · Trustpilot

Muttersprachliche Persisch-Übersetzer · Namen nach Pass, Datum umgerechnet · notariell beglaubigt auf Wunsch · Festpreis inkl. Versand

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
Namen wie im Passzeichengenau nach Ausweisdokument
Datum eindeutigSonnen-Hidschri sauber umgerechnet
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Übersetzung Persisch–Deutsch

Was übersetzt der FÜD zwischen Deutsch und Persisch?

Der FÜD übersetzt iranische Urkunden, Zeugnisse, Gerichtsentscheidungen und Fachtexte zwischen Deutsch und Persisch – für Privatpersonen im Verfahren bei Zivilstandsamt, Migrationsamt und SEM ebenso wie für Schweizer Unternehmen im Geschäft mit dem Iran. Persisch (فارسی, Farsi) ist Amtssprache des Iran; Farsi ist dabei nichts anderes als die persische Eigenbezeichnung derselben Sprache. Ob Schenasnameh fürs Zivilstandsamt, Hochschulzeugnis zur Einstufung, Scheidungsurteil für das Zivilstandswesen oder Liefervertrag für einen Partner in Teheran: Welcher muttersprachliche Persisch-Übersetzer eingesetzt wird, bestimmen Sprachrichtung, Fachgebiet und die Stelle, bei der das Dokument gelten soll.

Für jedes iranische Dokument gilt dieselbe Arbeitsregel: Das Datum wird aus dem Sonnen-Hidschri-Kalender umgerechnet, der Name folgt dem Reisepass, und ein mehrseitiges Urkundenheft wird vollständig erfasst statt zusammengefasst. Woran eine Deutsch ⇄ Persisch-Übersetzung beim Amt tatsächlich scheitert, zeigt die Fallstricke-Tabelle weiter unten. Wir arbeiten in beide Richtungen: Persisch–Deutsch für die Vorlage bei Schweizer Stellen und Deutsch–Persisch für Ämter, Gerichte und Geschäftspartner im Iran.

Übersetzungsbüro Persisch

Persisch übersetzen lassen: passend zu Ihrer Situation, nicht von der Stange.

Deutsch ⇄ Persisch bündelt sehr verschiedene Anliegen – von der Personenstandsurkunde der Familie bis zum Liefervertrag nach Teheran. Wählen Sie den Fall, der Ihrem am nächsten kommt: Wir ordnen einen muttersprachlichen Persisch-Übersetzer mit passendem Fachgebiet zu und legen vorab fest, bei welcher Stelle das Dokument gelten soll.

Sie regeln Personenstand, Heirat oder Einbürgerung

Für Eheschliessung, Kindseintragung oder das Einbürgerungsgesuch verlangt das Zivilstandsamt Papiere aus beiden Ländern. Die zentrale iranische Personenstandsurkunde ist die Schenasnameh (شناسنامه): ein Heft, in das Geburt, Heirat, Kinder und Scheidung über das ganze Leben nachgetragen werden. Das Zivilstandsamt braucht die Seiten mit Eintragungen, nicht nur das Deckblatt. Ein qualifizierter Übersetzer überträgt jede Eintragung vollständig, rechnet das Sonnen-Hidschri-Datum um und setzt den Namen exakt so, wie er im Reisepass steht.

Häufig: iranische Geburtsurkunde fürs Zivilstandsamt und Unterlagen für das Einbürgerungsgesuch.

Sie lassen ein iranisches Studium oder einen Berufsabschluss einstufen

Für die Zulassung an einer Schweizer Hochschule, eine Anerkennungsempfehlung von swissuniversities (Swiss ENIC) oder die Anerkennung eines reglementierten Berufs zählen Abschlussurkunde und Notenübersicht. Iranische Hochschulen benoten auf einer Skala von 0 bis 20 mit der Bestehensgrenze 10, in der Schweiz reicht die Skala von 1 bis 6 mit 4 als Bestehensgrenze – in beiden Systemen ist der höhere Wert der bessere, aber eine 17 lässt sich nicht in eine Schweizer Note umrechnen. Wir übertragen Grad und Punktwert im Original mit Erläuterung der Skala, damit die Anerkennungsstelle nach ihren eigenen Tabellen einstufen kann, statt eine Schweizer Note zu behaupten. Swiss ENIC gibt seine Empfehlungen nur für nicht reglementierte Berufe ab; bei reglementierten Berufen entscheidet die jeweils zuständige Anerkennungsstelle, den Wegweiser dorthin führt das SBFI.

Häufig: iranisches Hochschulzeugnis & Notenübersicht und iranischen Berufsabschluss anerkennen lassen.

Sie brauchen Unterlagen für Asyl, Aufenthalt oder Familiennachzug

Beim SEM, beim kantonalen Migrationsamt und bei der Stellensuche über das RAV entscheidet, dass Namen, Daten und Ortsangaben über alle Unterlagen hinweg zusammenpassen – zwischen Reisepass, Urkunde und Verfahrensakte. Die Varietät ist dabei keine Formalie: Für iranische Dokumente gilt iranisches Persisch, für afghanische Dokumente Dari. Gleiche Schrift, aber eigener Amtswortschatz und eigene Monatsnamen. Wir besetzen muttersprachlich passend, statt beides über einen Kamm zu scheren.

Häufig: Familiennachzug aus dem Iran, Unterlagen für die Aufenthaltsbewilligung und Dari für afghanische Urkunden.

Sie führen ein Verfahren vor Gericht oder Geschäfte mit dem Iran

Scheidungsurteil, Erbfall, Vollmacht oder Liefervertrag: Vor Schweizer Gerichten und Notariaten zählt die genaue Wiedergabe iranischer Rechtsbegriffe. Ob ein iranisches Scheidungsurteil in der Schweiz eingetragen werden kann, entscheidet die zuständige kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen; das Zivilstandsamt trägt es erst danach ein. Auf Schweizer Seite sind Verträge nach Obligationenrecht (OR) aufgesetzt; Rechtsformen und Institutionen bleiben in der Übersetzung im Original stehen und werden erläutert, statt durch ein scheinbares Gegenstück ersetzt zu werden.

Häufig: iranisches Scheidungsurteil, Vollmacht und Vertrag auf Persisch und Unterlagen für das Iran-Geschäft.

Schrift, Kalender & Varietät

Welche Fassung gilt – und woran erkennt die Stelle sie?

Massgeblich ist nicht die Sprachbezeichnung auf dem Deckblatt, sondern die Herkunft des Dokuments: iranische Papiere setzen wir in iranischem Persisch, afghanische in Dari, tadschikische Unterlagen sind in kyrillischer Schrift verfasst und ein eigener Fall. Persisch gehört zum indoiranischen Zweig der indogermanischen Sprachen und ist – anders als das benachbarte Arabische – mit dem Deutschen weitläufig verwandt; es kennt kein grammatisches Geschlecht und verbindet Wörter über die meist ungeschriebene Ezafe.

Geschrieben wird von rechts nach links in perso-arabischer Schrift mit eigenen Buchstaben (پ p, چ č, ژ ž, گ g) und eigenen Zeichen für ک und ی. Wortkritisch ist der Halbabstand نیم‌فاصله (ZWNJ), der Wortteile ohne Leerzeichen trennt (می‌رودمیرود), dazu kommen die eigenen Ziffern ۰۱۲۳۴۵۶۷۸۹. Iranische Urkunden datieren nach dem Sonnen-Hidschri-Kalender: Wer ihn mit dem islamischen Mondkalender verwechselt, verschiebt Geburts- oder Ausstellungsdatum um Jahre – auf einer Urkunde ist das kein Stilfehler, sondern ein Rückfragegrund.

Für amtliche Vorlagen in der Schweiz fertigt ein qualifizierter Übersetzer eine bestätigte Übersetzung mit Bestätigungsvermerk an; verlangt die Zielstelle zusätzlich eine notariell beglaubigte Unterschrift, organisieren wir sie. Soll ein Dokument im Iran gelten oder eine iranische Urkunde im Echtheitsnachweis vorliegen, greift ein anderer Weg: Der Iran ist kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens – wie Apostille und Legalisation grundsätzlich ablaufen, erklären wir gesondert. Welche Fassung Ihre Stelle verlangt, klärt der Abschnitt Beglaubigt oder legalisiert.

Persische Fachübersetzungen

Fehler, die nur ein Persisch-Fachübersetzer erkennt.

Persisch sieht für Aussenstehende „wie Arabisch“ aus – und genau das ist die Falle. Schrift, Kalender, Ziffern, Register und Urkundenform folgen eigenen Regeln. Diese neun Punkte sind DE ⇄ FA-spezifisch und in der Praxis belegbar.

Typische Fallstricke bei der Persisch-Übersetzung Deutsch–Persisch und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum es schiefgehtWie der FÜD es löst
Perso-arabische Schrift mit arabischem Font gesetztPersisch hat eigene Buchstaben (پ چ ژ گ), und ک/ی sind anders kodiert als arabisch ك/ي. Ein arabischer Font oder falsches Tippen macht Namen und Wörter unleserlich oder unsuchbar.Wir setzen echte persische Schrift mit korrekten Unicode-Zeichen (ک U+06A9, ی U+06CC) und geprüftem Shaping.
Sonnen-Hidschri mit dem islamischen Mondkalender verwechseltIranische Urkunden datieren nach dem Sonnen-Hidschri (z. B. ۱۴۰۵), nicht nach dem islamischen Mondkalender. Wer mit dem falschen System umrechnet, verschiebt Geburts- oder Ausstellungsdatum um Jahre.Wir rechnen das Sonnen-Hidschri-Datum korrekt ins gregorianische um und weisen beide Datierungen nachvollziehbar aus.
Halbabstand نیم‌فاصله (ZWNJ) fehlt oder wird zum LeerzeichenDer Halbabstand trennt Wortteile ohne echtes Leerzeichen (می‌رود ‚er geht‘ ≠ میرود; Plural کتاب‌ها). Fehlt er, zerfällt das Wort oder ändert die Lesart.Verbpräfixe, Plural- und Zusammensetzungen werden mit korrektem ZWNJ gesetzt – keine zerbrochenen oder verklebten Wörter.
Persische vs. arabische Ziffern ۴۵۶ / ٤٥٦Persisch nutzt die Ziffern ۰۱۲۳۴۵۶۷۸۹; mehrere davon (۴/٤, ۵/٥, ۶/٦) sehen anders aus als die arabischen. In Beträgen, Geburtsdaten und Aktenzeichen führt Verwechslung zu falschen Zahlen.Ziffern, Beträge und Aktenzeichen werden eindeutig in die Zielkonvention übertragen und Ziffer für Ziffer gegen das Original geprüft.
Ezafe unmarkiert → falsche WortzuordnungDie Ezafe-Verbindung (ein ungeschriebenes -e zwischen Nomen und Attribut) wird meist nicht geschrieben. Falsch aufgelöst, verbindet sie die falschen Wörter und kippt die Aussage.Muttersprachler lösen die Ezafe aus dem Kontext korrekt auf – die Beziehung der Wörter bleibt eindeutig.
Namensordnung & Transliteration weichen vom Pass abPersische Namen und ihre Umschrift (خ = ch/kh, و = v/u/o) lassen sich mehrfach schreiben. Weicht die Übersetzung von der Reisepass-Schreibweise ab, kann das die Identitätszuordnung erschweren und zu Rückfragen führen.Namen werden nach der Passschreibweise gesetzt und mit Ihren Ausweisdokumenten abgeglichen.
Formelles Schriftpersisch vs. UmgangsspracheGeschriebenes Standard-Persisch unterscheidet sich stark vom Tehrani-Umgangston (می‌روم vs. میرم). Der falsche Register-Ton wirkt in Urkunden und Verträgen unpassend.Das Zielregister wird vorab festgelegt – formelles Schriftpersisch für Amt, Vertrag und Urkunde.
Schenasnameh nur als Deckblatt übersetztDie iranische Personenstandsurkunde ist ein Heft: Heirat, Kinder, Scheidung und Tod werden über Jahrzehnte nachgetragen. Wird nur die erste Seite übersetzt, fehlen dem Zivilstandsamt genau die Eintragungen, auf die es ankommt.Wir übersetzen alle beschriebenen Seiten samt Stempeln und Nachträgen formtreu und weisen leere Abschnitte als solche aus.
Beglaubigungsrichtung verwechseltEin iranischer مترجم رسمی (offizieller Übersetzer der iranischen Justiz) und ein für Schweizer Stellen zeichnender qualifizierter Übersetzer decken zwei verschiedene Wege ab. Wer die falsche Richtung wählt, lässt dasselbe Dokument zweimal übersetzen.Wir klären vorab, ob die Fassung bei einer Schweizer Stelle oder im iranischen Legalisationsweg gelten soll – und sagen es, wenn wir nicht die richtige Stelle sind.

Warum sichere Persischkenntnisse allein diese Fehler nicht abfangen

Viele dieser Fehler überstehen eine einfache Rechtschreib- oder Grammatikprüfung, weil sie an der Schnittstelle von Sprache, Schrift, Kalender, Namensführung und Urkundenform entstehen – und sie fallen auch einer zweisprachigen Familienangehörigen nicht auf. Sichtbar werden sie erst beim Empfänger: beim Zivilstandsamt, beim Migrationsamt, bei der Anerkennungsstelle. Genau dort setzt muttersprachliche Fachübersetzung mit Sachgebiet an.

Ob eine iranische Urkunde angenommen wird, entscheidet sich an Datum, Name und Vollständigkeit.

Deshalb: Sonnen-Hidschri sauber umgerechnet, Name nach Pass, jede Eintragung übersetzt – nicht nur das Deckblatt.

Vereidigter Persisch-Übersetzer

Beglaubigt für Schweizer Stellen, legalisiert für den Iran – wer was bestätigt

Für Vorlagen bei Schweizer Behörden, Gerichten und im Asylverfahren fertigt ein qualifizierter Persisch-Übersetzer eine bestätigte Übersetzung (umgangssprachlich „beglaubigt“) mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk an – nach DIN EN ISO 17100-Prozess mit muttersprachlicher Revision. Die Schweiz kennt kein staatliches Vereidigungssystem für Übersetzer: Wer zeichnet, steht mit dem eigenen Namen für Richtigkeit und Vollständigkeit ein. Deshalb verlangen viele Zivilstandsämter, Migrationsämter und Gerichte zusätzlich, dass ein Notariat die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt. Ob das in Ihrem Fall nötig ist, hängt von Kanton und Zielstelle ab – wir klären es vor dem Start, damit die Fassung nicht zweimal gefertigt werden muss.

Warum es für den Iran keine Apostille gibt

Der Iran ist nicht Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Für iranische Urkunden greift daher nicht die Apostille, sondern die Legalisation: Die Urkunde wird im Iran vorbeglaubigt – in der Regel über das iranische Justizministerium und anschliessend das Aussenministerium – und danach von der zuständigen schweizerischen Vertretung überbeglaubigt. Umgekehrt werden Schweizer Urkunden für die Verwendung im Iran zunächst im Inland überbeglaubigt und dann von einer iranischen Vertretung legalisiert. Ob und wie eine ausländische Urkunde am Ende anerkannt wird, entscheidet die Schweizer Empfangsstelle.

Für Sie folgt daraus vor allem eine Weichenstellung: Der Schweizer und der iranische Weg verlangen jeweils eine eigene Übersetzerbestellung, und sie sind nicht gegeneinander austauschbar. Wir sagen Ihnen vorab, welcher Weg für Ihre Stelle gilt – auch dann, wenn das nicht unsere Fassung ist. Weder Apostille noch Legalisation stellt ein Übersetzungsbüro aus; ausgestellt werden sie von der jeweils zuständigen Behörde. Der FÜD berät zum Ablauf und liefert die anerkennungsfähige Übersetzung.

Afghanische Unterlagen: gleiche Schrift, anderer Weg

Für afghanische Urkunden gilt weder derselbe sprachliche noch derselbe verfahrensmässige Rahmen: Amtssprache der Dokumente ist Dari oder Paschtu, und ob die Echtheit einer afghanischen Urkunde überhaupt überprüft werden kann, beurteilt die Schweizer Stelle im Einzelfall. Umso mehr zählt eine vollständige, formtreue Übersetzung, die nichts glättet und nichts ergänzt – und die von einer Muttersprachlerin der richtigen Varietät stammt.

Persische Dokumente übersetzen lassen

Drei typische Persisch-Übersetzungen aus der Praxis.

Zweck, Adressat und Laufrichtung entscheiden über Beglaubigungsform, Datums- und Namensschreibung. Drei häufige Aufträge – von der Ausgangslage bis zum Ergebnis.

Personenstand · Zivilstandsamt

Schenasnameh Iran → Deutsch

Ausgangslage
Für die Eheschliessung in der Schweiz verlangt das Zivilstandsamt die iranische Personenstandsurkunde – ein Heft mit Nachträgen aus mehreren Jahrzehnten und Datumsangaben im Sonnen-Hidschri.
Ablauf
Ein qualifizierter Urkundenübersetzer überträgt alle beschriebenen Seiten samt Stempeln, rechnet jedes Datum um, setzt den Namen nach Reisepass und ergänzt bei Bedarf die iranische Ledigkeitsbescheinigung.
Ergebnis
Eine beglaubigte Fassung ohne Lücken – das Amt muss keine fehlende Eintragung nachfordern.

Anerkennung · Studium & Beruf

Diplom & Notenübersicht Iran → Deutsch

Ausgangslage
Eine Ingenieurin will ihren iranischen Masterabschluss in der Schweiz einstufen lassen; Abschlussurkunde und Notenübersicht sind auf der iranischen Skala von 0 bis 20 ausgestellt.
Ablauf
Der Übersetzer hält Grad, Fachbezeichnung und Punktwerte im Original und erläutert Skala und Bestehensgrenze, statt eine Schweizer Note zu behaupten; die Anerkennungsstelle stuft nach ihren eigenen Tabellen ein.
Ergebnis
Unterlagen, die der Stelle alles zum Einordnen mitliefern – Skala, Bestehensgrenze, Punktwert – und auf Wunsch beglaubigt.

Schweizer Urkunde für den Iran

Vollmacht & Vertrag Deutsch → Persisch

Ausgangslage
Eine in der Schweiz lebende Familie braucht eine Vollmacht für einen Grundstücksvorgang im Iran; parallel geht ein Liefervertrag an einen Partner in Teheran.
Ablauf
Ein juristischer Fachübersetzer setzt formelles Schriftpersisch, lässt Schweizer Rechtsformen und Behörden im Original mit Erläuterung stehen – und wir sagen vorab, welche Überbeglaubigung und konsularische Legalisation der iranische Adressat verlangt.
Ergebnis
Eine Fassung, die für die iranische Stelle präzise und formgerecht lesbar ist – und deren weiterer Weg vorher feststeht.

Preise für Persisch-Übersetzungen

Was kostet eine Persisch-Übersetzung?

Wir sichten Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Dokumenttyp und nennen einen verbindlichen Festpreis. Standard-Urkunden meist zum Pauschalpreis, umfangreiche Texte nach Normzeile – Beglaubigung auf Wunsch, PDF-Vorab und Postversand inklusive.

Verbindlicher Festpreis
ab 1,09 CHF / NormzeileStandard-Urkunden ab 89 CHF zum Pauschalpreis je Dokument
Preis vorab · keine unangekündigten Mehrkosten
Muttersprachliche Farsi-Fachübersetzung (iranisches Persisch)enthalten
Sonnen-Hidschri-Datum umgerechnet, Namen nach Passschreibweiseenthalten
Bestätigungsvermerk eines qualifizierten Übersetzers auf Wunschenthalten
PDF-Vorab & Postversand des Originalsenthalten
Muttersprachliche Revision & Endkontrolleenthalten

Zur Orientierung ab CHF 1.09/Normzeile, Urkunden ab 89 CHF; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung – inkl. MwSt und Versand. Wie sich der Preis zusammensetzt →

Persisch-Übersetzung anfragen

Persische Dokumente & Texte

Übersetzungsbüro für persische Texte und Dokumente.

Wir übersetzen Persisch – Deutsch und Deutsch – Persisch – von der beglaubigten Urkunde bis zum Fachtext. Häufig aus dem Persischen: شناسنامه (Schenasnameh, das iranische Personenstandsheft – Grundlage für die Geburtsurkunde aus dem Iran), عقدنامه (iranische Heiratsurkunde fürs Zivilstandsamt), گواهی عدم سوء پیشینه (iranischer Strafregisterauszug), گواهینامه رانندگی (iranischer Führerausweis), سند طلاق (Scheidungsurteil für das Zivilstandswesen).

Urkunden & Privates

Recht & Wirtschaft

Häufige Fragen

Persisch-Übersetzung – häufige Fragen.

Wer übersetzt bei Ihnen ins Persische und aus dem Persischen?

Muttersprachliche Farsi-Fachübersetzer mit belegtem Fachgebiet, unterstützt durch geprüfte Terminologie. So stimmen Fachinhalt und Idiomatik in beide Richtungen; auf Wunsch prüft eine zweite qualifizierte Person nach dem Vier-Augen-Prinzip.

Bieten Sie beglaubigte Persisch-Übersetzungen an?

Ja. Für Urkunden, Zeugnisse und amtliche Dokumente fertigt ein qualifizierter Übersetzer eine bestätigte (beglaubigte) Persisch-Übersetzung mit Bestätigungsvermerk an. Verlangt Ihre Zielstelle zusätzlich eine notariell beglaubigte Unterschrift, organisieren wir sie – sagen Sie uns dafür Kanton und Amt.

Was ist der Unterschied zwischen Persisch, Farsi und Dari?

„Persisch“ und „Farsi“ meinen dieselbe Sprache – Farsi ist die persische Eigenbezeichnung. Dari ist die in Afghanistan amtliche Varietät: dieselbe perso-arabische Schrift, aber eigener Amtswortschatz und eigene Monatsnamen. Für die Bestellung heisst das: Sie müssen sich nicht auf eine Bezeichnung festlegen. Sagen Sie uns, aus welchem Land die Urkunde stammt und bei welcher Stelle sie gelten soll – die Zuordnung des passenden Muttersprachlers übernehmen wir.

Muss ich meine ganze Schenasnameh übersetzen lassen?

In der Regel ja – jedenfalls alle beschriebenen Seiten. Legen Sie das Heft vollständig bei, auch die Nachtragsseiten und die Rückseiten mit Stempeln; leere Abschnitte weisen wir als leer aus, statt sie wegzulassen. Wenn Sie unsicher sind, fotografieren Sie jede Seite und senden Sie alles – wir sagen Ihnen, was das Zivilstandsamt davon braucht.

Was kostet eine Persisch-Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Fachgebiet, Richtung und Frist. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis; Standard-Urkunden ab 89 CHF zum Pauschalpreis je Dokument, längere Texte zur Orientierung ab 1,09 CHF pro Normzeile, inkl. MwSt und Versand.

Brauche ich für iranische Urkunden eine Apostille?

Nein – der Iran ist nicht Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Statt der Apostille greift die Legalisation: Vorbeglaubigung im Iran, danach Überbeglaubigung durch die zuständige schweizerische Vertretung. Welcher Weg für Ihre Stelle gilt, klären wir vorab. Weder Apostille noch Legalisation stellt ein Übersetzungsbüro aus – wir beraten und liefern die anerkennungsfähige Übersetzung.

Reicht die Übersetzung eines iranischen مترجم رسمی für ein Schweizer Amt?

Meist nicht. Der iranische مترجم رسمی ist von der iranischen Justiz bestellt und deckt den iranischen Legalisationsweg ab. Schweizer Behörden und Gerichte erwarten dagegen die bestätigte Übersetzung eines qualifizierten Übersetzers, je nach Kanton mit notariell beglaubigter Unterschrift. Nennen Sie uns die Zielstelle, dann sagen wir Ihnen, welche Fassung Sie brauchen.

Werden afghanische Urkunden anders behandelt als iranische?

Ja – sprachlich und im Verfahren. Für afghanische Unterlagen setzen wir Dari- oder Paschtu-Muttersprachler ein, und ob die Echtheit überprüft werden kann, beurteilt die Schweizer Stelle im Einzelfall. Geben Sie bei der Anfrage bitte an, aus welchem Land das Dokument stammt; danach richtet sich die Besetzung.

Warum reicht eine automatische Übersetzung bei Persisch nicht?

Perso-arabische Schrift, der wortkritische Halbabstand, eigene Ziffern, die ungeschriebene Ezafe und der Sonnen-Hidschri-Kalender erzeugen Fehler, die bei amtlichen Texten ohne fachliche Prüfung nicht abgesichert sind – und keiner davon sieht im Ergebnis nach einem Fehler aus. Hinzu kommt, dass Ämter eine Übersetzung mit Bestätigungsvermerk erwarten, für den eine Person mit Namen und Unterschrift einsteht.
Beim ersten Anlauf hatte ich nur die erste Seite meiner Schenasnameh übersetzen lassen – das Zivilstandsamt hat sie zurückgegeben. Hier wurden alle Eintragungen übernommen, das Sonnen-Kalenderdatum sauber umgerechnet und mein Name genau wie im Pass geschrieben. Danach gab es keine Rückfrage mehr.
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S. Ahmadi · Privatkundin, Eheschliessung und Zeugnisanerkennung

Karriere beim FÜD

Persisch-Übersetzer werden?

Unsere Persisch-Übersetzungen fertigen muttersprachliche Fachübersetzer an, die neben der Sprache vor allem drei Dinge sicher beherrschen: die Umrechnung des Sonnen-Hidschri-Kalenders, die Namensumschrift gegen Reisepass und Vorurkunden und den perso-arabischen Satz von rechts nach links mit Halbabstand und eigenen Ziffern. Wer als Persisch-Übersetzer für den FÜD arbeiten möchte, braucht deshalb mehr als Zweisprachigkeit: ein belegtes Fachgebiet – in der Praxis vor allem Personenstands- und Urkundensachen, Zeugnisse und Hochschulunterlagen, Gerichtsentscheidungen, medizinische Befunde oder Verträge und Vollmachten – und die Bereitschaft, amtliche Fassungen mit eigenem Bestätigungsvermerk zu zeichnen, dessen Unterschrift ein Notariat beglaubigt, wenn die Zielstelle das verlangt. Wir arbeiten fest angestellt und freiberuflich mit qualifizierten Persisch-Übersetzerinnen und -Übersetzern zusammen; der Einstieg ist auch über ein Praktikum möglich.

Womit Sie arbeiten

Fachgebiete & Textsorten

Im Posteingang liegen im Kern drei Auftragstypen. Erstens Personenstands- und Verfahrensunterlagen aus dem Iran und aus Afghanistan: Schenasnameh-Hefte mit Nachträgen aus Jahrzehnten, Aghdnameh, Scheidungsurteile, Ledigkeits- und Wohnsitzbescheinigungen, Strafregisterauszüge. Zweitens Bildungsunterlagen für Zulassung, Einstufung und Berufsanerkennung: Abschlussurkunden, Notenübersichten, Modulbeschreibungen, Promotionsunterlagen – regelmässig mit dem Zusatzproblem, dass sich die iranische 0-bis-20-Skala und die Schweizer 1-bis-6-Skala nicht ineinander umrechnen lassen. Drittens die Gegenrichtung Deutsch–Persisch: Vollmachten für Grundstücks- und Erbvorgänge, Liefer- und Werkverträge nach Obligationenrecht, Handelsregisterauszüge und technische Dokumentation für Partner in Teheran; quer dazu liegen Arztberichte und Befunde in beiden Richtungen. Entscheidend ist dabei weniger der Wortschatz als die Textsorte: Ein Urkundenauftrag verlangt formtreue Wiedergabe samt Stempeln, Nachträgen und leeren Abschnitten, ein Vertrag formelles Schriftpersisch mit über den ganzen Text konsistenter Rechtsterminologie.

Berufsrealität

Was der Beruf tatsächlich verlangt

Zuerst eine ehrliche Selbstverortung: Iranisches Persisch und afghanisches Dari werden beim FÜD getrennt besetzt, und eine Bewerbung sagt, welche der beiden Varietäten in Urkundenqualität abgedeckt wird. Zweitens Formstrenge. Gearbeitet wird am Zeichen, nicht am Satz: jedes Datum aus dem Sonnen-Hidschri umgerechnet, jeder Name gegen Pass und Vorurkunden gesetzt, jede beschriebene Seite eines Schenasnameh-Hefts erfasst statt zusammengefasst, Stempel und Siegel beschrieben statt übergangen. Drittens Verantwortung ohne staatliches Vorprüfverfahren: In der Schweiz prüft keine Stelle die Qualifikation im Voraus – wer zeichnet, steht mit dem eigenen Namen ein, und für den iranischen Legalisationsweg zählt dagegen die Bestellung als مترجم رسمی durch die iranische Justiz, deren Übersetzungen das iranische Aussenministerium anschliessend beglaubigt. Wer Aufträge annimmt, muss vorher wissen, welche der beiden Bestellungen die Zielstelle verlangt. Und viertens ein zweigeteilter Arbeitsrhythmus: kurzfristige Urkundenaufträge, die an einem Amtstermin hängen, neben Fach- und Vertragsprojekten, in denen Terminologie über Monate konsistent bleiben muss. Wir arbeiten dafür mit festen Ansprechpartnern, verbindlichen Lieferterminen und gepflegten Termdatenbanken.

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