Beglaubigte Übersetzung für den Aufenthaltstitel – Unterlagen für Aufenthaltstitel und Rot-Weiß-Rot-Karte übersetzen durch Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

Beglaubigte Übersetzung › Aufenthaltstitel

Beglaubigte Übersetzung für den Aufenthaltstitel.

Für die Rot-Weiß-Rot – Karte und Aufenthaltstitel übersetzt ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer Ihre Zeugnisse, Ihre Strafregisterbescheinigung und Ihre Urkunden beglaubigt – mit Beglaubigungsformel und Hinweis, wo Bewertung oder Nostrifizierung hinzukommen. Zum Festpreis inklusive Versand.

  • Gerichtlich beeidet§ 14 SDG
  • Österreichweit gültigBehörden & Gerichte
  • Namen korrektICAO
  • 4,6 · Trustpilot

Gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer:innen · Namen nach ISO 9 · Rot-Weiß-Rot – Karte / Punktesystem · NAG · Set-Preis · Antwort an Werktagen binnen 60 Minuten

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
über 70 Sprachenmuttersprachliche Fachübersetzer
Preis vorabFestpreis inkl. Versand
Gerichtlich beeidete und zertifizierte ÜbersetzerBestätigungsvermerk, österreichweit gültig

Kurz & klar

Welche Übersetzungen verlangt der Aufenthaltstitel in Österreich?

Wer einen Aufenthaltstitel wie die Rot-Weiß-Rot – Karte beantragt, braucht beglaubigte Übersetzungen der Qualifikationsnachweise (Zeugnis, Diplom, Diplomzusatz), einer Strafregisterbescheinigung und der Personenstandsurkunden. Wichtig: Die Übersetzung macht den Abschluss vorlagefähig, ersetzt aber nicht die Bewertung bzw. Nostrifizierung.

Die Rechtsgrundlagen bilden das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG). Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist kriteriengeleitet: Über ein Punktesystem werden Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter bewertet; das Portal migration.gv.at und das AMS führen die aktuellen Voraussetzungen. Wir übersetzen genau das geforderte Set.

Verfahren & Punktesystem

Aufenthaltstitel & Rot-Weiß-Rot – Karte Schritt für Schritt.

Die Rot-Weiß-Rot – Karte nach NAG und AuslBG kennt mehrere Kategorien: besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, Studienabsolvent:innen, selbständige Schlüsselkräfte sowie Start-up-Gründer:innen. Über ein Punktesystem werden Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter bewertet.

01

Kategorie & Punkte prüfen

Fachkräfte in Mangelberufen brauchen aus maximal 90 Punkten mindestens 55; besonders Hochqualifizierte mindestens 70 von 100. Der Punkterechner auf migration.gv.at zeigt vorab, ob es reicht.

02

Mangelberuf & AMS

Ein Mangelberuf hat weniger als 1,5 Arbeitsuchende je offene Stelle; die Fachkräfteverordnung nennt für 2026 rund 64 Berufe österreichweit plus regionale Listen je Bundesland. Die arbeitsmarktbezogene Prüfung übernimmt das AMS.

03

Unterlagen & Übersetzung

Jetzt werden Zeugnisse, Strafregisterbescheinigung und Personenstandsurkunden gebraucht – beglaubigt übersetzt und, je nach Herkunftsland, mit Apostille oder Legalisation.

04

Antrag stellen

Der Antrag wird bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland oder – bei rechtmäßigem Aufenthalt – im Inland bei der Niederlassungsbehörde (Amt der Landesregierung, in Wien MA 35) eingebracht.

05

Erteilung & Gültigkeit

Die Rot-Weiß-Rot – Karte gilt für bis zu 24 Monate und berechtigt zur Beschäftigung beim antragstellenden Arbeitgeber. Vollständige, korrekt übersetzte Unterlagen verhindern Nachforderungen.

06

Familie & Karte plus

Angehörige ziehen mit der Rot-Weiß-Rot – Karte plus nach; nach zwei Jahren ist der Umstieg auf die Karte plus mit freiem Arbeitsmarktzugang möglich. Maßgeblich bleiben die anerkannten Nachweise.

Welche Unterlagen?

Welche Dokumente Sie für den Aufenthaltstitel übersetzen lassen müssen.

Diese Checkliste ist der Kern des Antragsdossiers. Jede Zeile führt zum passenden Ratgeber – mit Details zu Anerkennung, Apostille und Namensübertragung. Grundsatz: fremdsprachige Nachweise werden beglaubigt übersetzt; die Anerkennung des Abschlusses läuft zusätzlich über Bewertung oder Nostrifizierung.

Dokumente und die passenden Übersetzungs-Ratgeber
Dokument (Ratgeber)Wofür im VerfahrenHinweis
Zeugnis / Diplom / DiplomzusatzQualifikationsnachweis für die Punktebewertung der Rot-Weiß-Rot – KarteEinstufung über Bewertung/Nostrifizierung; Abschluss nicht „übersetzt“ = anerkannt
Berufsanerkennung / reglementierte BerufeBerufszulassung z. B. für Ärzt:innen, Pflege, Ingenieurwesengesondertes Anerkennungsverfahren zusätzlich zur Übersetzung
StrafregisterbescheinigungNachweis der Unbescholtenheit für Antrag und Aufenthaltstitelaus dem Herkunftsland; oft mit Apostille/Legalisation
GeburtsurkundeIdentitätsnachweis, begleitender FamiliennachzugNamen zur Passschreibweise abgleichen
HeiratsurkundeNachzug des Ehegatten parallel zur Erwerbsmigrationje nach Land mit Apostille
ReisepassIdentität und maßgebliche NamensschreibweiseReferenz für die Umschrift des Namens

Übersetzen und anerkennen sind zwei Schritte

Die beglaubigte Übersetzung ist die Grundlage, die Anerkennung der Qualifikation ein eigener Vorgang. Wir übersetzen Ihre Zeugnisse behördenfest und weisen darauf hin, wo eine Bewertung, eine Nostrifizierung oder eine Berufsanerkennung hinzukommt – so vermeiden Sie Doppelwege.

Apostille & Beglaubigung

Wann Ihre Urkunden eine Apostille brauchen – und wer sie erteilt.

Für öffentliche Urkunden aus dem Herkunftsland – Geburtsurkunde, Strafregisterbescheinigung, teils Hochschulzeugnisse – verlangt die Vertretungs- oder Niederlassungsbehörde je nach Staat eine Apostille oder Legalisation.

Wichtig: Der FÜD stellt keine Apostille aus. Für ausländische Urkunden erteilt sie die zuständige Stelle im Ausstellungsland. Bei österreichischen Urkunden fürs Ausland ist für gerichtliche Urkunden der Präsident des Landesgerichts zuständig, für Personenstands- und sonstige Verwaltungsurkunden das Amt der Landesregierung; für Staaten ohne Apostille legalisiert das BMEIA. Wir übersetzen Urkunde und Apostille anschließend gemeinsam beglaubigt.

Ein übersetztes Diplom ist noch kein anerkanntes Diplom.

Deshalb übersetzen wir behördenfest und zeigen, wo eine Bewertung, eine Nostrifizierung oder eine Berufsanerkennung hinzukommen.

Praxisfälle

Drei typische Antragsdossiers für den Aufenthaltstitel.

Beruf und Herkunftsland entscheiden über Kategorie, Anerkennung und Apostillebedarf.

Besonders Hochqualifizierte

IT-Fachkraft aus Indien

Ausgangslage
Ein Softwareentwickler mit Hochschulabschluss sammelt Punkte für die Rot-Weiß-Rot – Karte.
Ablauf
Diplom und Diplomzusatz werden beglaubigt übersetzt und zur Bewertung eingereicht; Strafregisterbescheinigung mit Übersetzung.
Ergebnis
Vorlagefähiges Qualifikationsset für das Punktesystem der Rot-Weiß-Rot – Karte.

Reglementierter Beruf

Pflegekraft von den Philippinen

Ausgangslage
Eine diplomierte Pflegekraft möchte in Österreich arbeiten – ein reglementierter Beruf.
Ablauf
Ausbildungsnachweise werden übersetzt; parallel läuft die Berufsanerkennung, auf die wir hinweisen.
Ergebnis
Übersetzung und Anerkennungsantrag greifen ineinander – ohne überflüssige Wege.

Mangelberuf

Techniker aus dem Westbalkan

Ausgangslage
Ein Elektrotechniker mit gefragter Ausbildung bewirbt sich in einem Mangelberuf.
Ablauf
Ausbildungszeugnisse und Strafregisterbescheinigung werden beglaubigt übersetzt und mit Apostille versehen.
Ergebnis
Vollständiges Set für Vertretungs- und Niederlassungsbehörde sowie das AMS.

Fachmehrwert

Fehler, die das Antragsdossier ausbremsen.

Erwerbsmigration scheitert selten am Fließtext, sondern an einer verwechselten Anerkennung, einer fehlenden Apostille oder einem abweichenden Namen. Die häufigsten Rückläufer – und wie ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer sie vermeidet.

Fallstricke und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum das kritisch istWie der FÜD es löst
Übersetzung mit Anerkennung verwechseltWer nur übersetzt, hat den Abschluss noch nicht anerkannt – die Behörde fordert die Bewertung nach.Wir übersetzen behördenfest und weisen auf Bewertung, Nostrifizierung und Berufsanerkennung hin.
Reglementierter Beruf unterschätztBei Medizin, Pflege oder Recht genügt die Übersetzung nicht – es fehlt die Berufsanerkennung.Wir kennzeichnen reglementierte Berufe und verweisen auf das zusätzliche Anerkennungsverfahren.
Apostille fehltOhne Echtheitsnachweis akzeptiert die Vertretungsbehörde die Urkunde nicht.Wir prüfen vorab den Apostillebedarf des Herkunftslands und übersetzen Urkunde und Apostille gemeinsam.
Name in Zeugnis ≠ ReisepassWeicht die Umschrift vom Pass ab, entstehen Zweifel an der Identität der Fachkraft.Transliteration nach ISO, Abgleich mit dem Pass, Abweichungen in der Beglaubigungsformel erklärt.
Noten-/Titelsysteme 1:1 übernommenAusländische Noten und Studientitel sind ohne Einordnung missverständlich.Noten und Abschlussbezeichnungen bleiben im Original, mit erläuternder Entsprechung – die Bewertung bleibt der zuständigen Stelle überlassen.

So läuft es ab

Vom Scan zum vollständigen Antragsdossier.

Sie laden gut lesbare Scans von Zeugnissen, Führungszeugnis und Urkunden hoch und nennen die Passschreibweise der Namen. Wir sichten das Set, gleichen Namen und Abschlussbezeichnungen ab und nennen einen verbindlichen Festpreis. Nach Freigabe übersetzt ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Übersetzer form- und layoutgetreu.

Sie erhalten die Übersetzungen vorab als PDF und anschließend die beglaubigten Originale per Post. Auf Wunsch weisen wir vorab darauf hin, wo eine Bewertung, eine Nostrifizierung, eine Berufsanerkennung oder eine Apostille hinzukommen.

Angebot & Preis

Individuell kalkuliert, verbindlich zugesagt.

Für den Aufenthaltstitel kommen meist mehrere Dokumente zusammen. Standardurkunden rechnen wir als Pauschale je Urkunde ab, umfangreiche Zeugnisse und Transcripts nach Normzeile – als Set kalkuliert mit Mengenvorteil.

Verbindlicher Festpreis
Pauschale je UrkundeSet-Preis fürs Antragsdossier · Zeugnisse ab 0,89 € / Normzeile
alles inklusive · Versand enthalten
Beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzerenthalten
Bestätigungsvermerk, Stempel & Unterschriftenthalten
PDF-Vorabversand zur Kontrolleenthalten
Postversand der beglaubigten Originaleenthalten
Set-Rabatt bei mehreren Urkundenmöglich

Standard-Urkunden zum Pauschal-Festpreis, umfangreiche Dokumente ab 0,89 €/Normzeile; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung – Wie sich der Preis zusammensetzt →

Angebot anfordern

Häufige Fragen

Beglaubigte Übersetzung für den Aufenthaltstitel – häufige Fragen.

Welche Unterlagen muss ich für die Rot-Weiß-Rot – Karte übersetzen lassen?

Beglaubigt übersetzt werden vor allem die Qualifikationsnachweise (Hochschul-/Berufsabschluss, Zeugnisse, Diplomzusätze), eine ausländische Strafregisterbescheinigung sowie Personenstandsurkunden wie Geburts- und Heiratsurkunde bei begleitender Familie. Einstellungszusage und Entgeltnachweis liegen oft schon auf Deutsch oder Englisch vor.

Wie funktioniert das Punktesystem der Rot-Weiß-Rot – Karte?

Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist kriteriengeleitet. Für Fachkräfte in Mangelberufen sind aus maximal 90 Punkten (Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter) mindestens 55 zu erreichen; besonders Hochqualifizierte brauchen mindestens 70 von 100 Punkten. Punkte gibt es u. a. für den Abschluss, einschlägige Berufserfahrung sowie Deutsch- und Englischkenntnisse.

Was ist die Mangelberufsliste und welche Rolle spielt das AMS?

Ein Mangelberuf ist ein Beruf mit weniger als 1,5 Arbeitsuchenden je offener Stelle. Die Fachkräfteverordnung legt die Liste jährlich fest – für 2026 rund 64 Berufe österreichweit plus regionale Listen je Bundesland. Die arbeitsmarktbezogenen Voraussetzungen prüft die regionale Geschäftsstelle des AMS.

Ersetzt die Übersetzung die Anerkennung meines Abschlusses?

Nein. Die beglaubigte Übersetzung macht Ihr Zeugnis lesbar und vorlagefähig, ersetzt aber nicht die Bewertung der Gleichwertigkeit. Ausländische Abschlüsse werden – je nach Zweck – durch Bewertung oder Nostrifizierung eingeordnet; bei reglementierten Berufen (etwa Ärzt:innen, Pflege) kommt eine gesonderte Berufsanerkennung hinzu.

Brauche ich für meine Urkunden eine Apostille?

Häufig ja. Für öffentliche Urkunden aus dem Herkunftsland verlangt die Vertretungs- oder Niederlassungsbehörde je nach Staat eine Apostille oder Legalisation; ausgestellt wird sie von der zuständigen Stelle im Ausstellungsland, nicht vom Übersetzungsbüro. Der FÜD übersetzt Urkunde und Apostille anschließend gemeinsam beglaubigt.

Muss der Übersetzer in Österreich gerichtlich beeidet sein?

Für die Vorlage bei österreichischen Behörden ist eine beglaubigte Übersetzung durch eine:n gerichtlich beeidete:n und zertifizierte:n Übersetzer:in der sichere Weg; nach § 14 SDG ist sie österreichweit gültig. Sie bestätigt Richtigkeit und Vollständigkeit mit Rundsiegel und Beglaubigungsformel.

Belege

Quellen & Rechtsgrundlagen.

Alle rechtlichen Aussagen auf dieser Seite sind an österreichischen Primärquellen belegt. Die Mangelberufsliste wird jährlich angepasst; über die Erteilung im Einzelfall entscheiden Vertretungs- und Niederlassungsbehörde, arbeitsmarktbezogen das AMS.

Diplom und Diplomzusatz wurden beglaubigt übersetzt und der Hinweis auf die Bewertung hat mir den Umweg erspart. Die Rot-Weiß-Rot – Karte kam ohne Rückfrage zur Qualifikation.
★★★★★

R. Sharma · Rot-Weiß-Rot – Karte, Wien

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