Anerkannter Übersetzer – Übersetzung durch amtlich anerkannte und notariell beglaubigte Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

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Qualifizierter Übersetzer – schweizweit gültig.

Ermächtigter oder beeidigter Übersetzer? In der Schweiz gibt es kein landesweites Register amtlich bestellter Übersetzer – beglaubigte Übersetzungen fertigen qualifizierte Fachübersetzer an, mit Bestätigungsvermerk und auf Wunsch notariell beglaubigt. Die bestätigte Übersetzung gilt vor Zivilstandsamt, Migrationsamt und Gericht. Der FÜD ordnet Ihr Dokument der passenden Fachkraft zu und beglaubigt ab 89 CHF zum Festpreis.

  • Urkunde, Zeugnis, Vertragjeder Dokumenttyp
  • Bestätigungsvermerk & Stempelauf jeder Seite
  • Namen wie im PassICAO-Transliteration
  • 4,7 · Trustpilot

Kein landesweites Register – qualifizierte Fachübersetzer bestätigen Richtigkeit und Vollständigkeit · Bestätigungsvermerk mit Stempel und Unterschrift, auf Wunsch notariell beglaubigt · für Behörden, Gerichte, Notariate und Privatpersonen · Zuordnung zur passenden Sprache und Fachrichtung

Schweizweit gültigauf Wunsch notariell beglaubigt
über 70 Sprachenqualifizierte Fachübersetzer je Zielsprache
Preis inkl. VersandBeglaubigung & Original per Post
DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517

Kurz & klar

Wer darf eine Übersetzung beglaubigen?

Beglaubigen darf in der Schweiz eine qualifizierte Fachkraft, die Richtigkeit und Vollständigkeit fachlich verantworten kann. Diese Person bestätigt mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung – das Ergebnis heisst fachlich bestätigte Übersetzung. Nur sie ist bei Behörden, Gerichten und Notariaten anerkennungsfähig; ein reines Maschinen- oder Freelancer-Ergebnis ohne Vermerk ist es nicht.

Anders als in den Nachbarländern gibt es in der Schweiz kein landesweites Register amtlich bestellter Übersetzer. Massgeblich ist die fachliche Qualifikation; auf Wunsch beglaubigt zusätzlich ein Notariat die Unterschrift. Wichtig für Sie: Die bestätigte Übersetzung gilt schweizweit – Sie brauchen keinen Übersetzer aus Ihrem eigenen Kanton. Für eine beglaubigte Übersetzung ordnen wir Ihr Dokument der passenden Fachkraft zu und liefern sie inklusive Versand zum vereinbarten Preis.

Wer darf beglaubigen?

Vier Bausteine – so entsteht die schweizweit gültige Übersetzung.

Die Schweiz kennt kein landesweites Register amtlich bestellter Übersetzer. Massgeblich sind die fachliche Qualifikation und der Bestätigungsvermerk – auf Wunsch ergänzt durch die notarielle Beglaubigung der Unterschrift.

Qualifizierter Fachübersetzer

Fertigt die Übersetzung an und bestätigt sie fachlich. Berechtigt zur Bestätigung von Richtigkeit und Vollständigkeit – belegt durch einschlägige Qualifikation und Erfahrung.

Bestätigungsvermerk

Die Formel zu Richtigkeit und Vollständigkeit, versehen mit Stempel und Unterschrift der Fachkraft. Erst dieser Vermerk macht die Übersetzung anerkennungsfähig.

Notarielle Beglaubigung

Auf Wunsch beglaubigt ein Notariat die Unterschrift der Fachkraft. Viele Behörden und Empfangsstellen verlangen diesen Schritt für die amtliche Vorlage.

Schweizweit gültig / Apostille

Die bestätigte Übersetzung wird in der ganzen Schweiz anerkannt. Für das Ausland erteilt die Staatskanzlei des Kantons die Apostille.

Merksatz für die Praxis

In der Schweiz zählt die fachliche Qualifikation plus – auf Wunsch – die notarielle Beglaubigung. Ein regional abweichender Begriff auf einem Bescheid oder einer ausländischen Urkunde ist kein Ablehnungsgrund; entscheidend ist der gültige Bestätigungsvermerk.

Übersetzer oder Dolmetscher?

Der eine Unterschied, der wirklich zählt.

Nicht die regionale Bezeichnung ist entscheidend, sondern die Frage: Geht es um Text oder um gesprochenes Wort? Danach richtet sich, wen Sie brauchen – und welcher Begriff fachlich korrekt ist.

KriteriumQualifizierter ÜbersetzerDolmetscher (mündlich)
Mediumschriftlich – übersetzt Dokumentemündlich – überträgt gesprochenes Wort
Fachlich korrekter Begriffqualifizierter FachübersetzerDolmetscher
Ergebnisbestätigte Übersetzung mit Vermerk, Stempel, UnterschriftVerdolmetschung, z. B. bei Gericht oder Zivilstandsamt
Rechtsgrundlage der AnerkennungBestätigungsvermerk, auf Wunsch notariell beglaubigt (schweizweit)vom Gericht für den Termin beigezogen
Typischer AnlassUrkunde, Zeugnis, Vertrag einreichenTrauung, Notariatstermin, Gerichtsverhandlung

Brauchen Sie jemanden für einen Termin vor Ort statt für ein Dokument? Dann geht es um Dolmetschen, nicht um eine bestätigte Übersetzung.

Ein Verfahren. Schweizweit gültig.

Nach der notariellen Beglaubigung wird die bestätigte Übersetzung schweizweit gültig – eine in einem Kanton erstellte, notariell beglaubigte Übersetzung wird in der ganzen Schweiz akzeptiert. Sie brauchen keinen Übersetzer „um die Ecke“.

Für wen

Behörde, Gericht oder Privatperson – so passt es zu Ihrem Fall.

Wer eine qualifizierte Fachkraft sucht, tut das aus drei sehr unterschiedlichen Rollen heraus. Für jede gilt dieselbe Rechtslage – aber ein anderer Weg zum Ziel.

Behörden & Zivilstandsämter

Sie fordern für fremdsprachige Nachweise eine bestätigte Übersetzung durch eine qualifizierte Fachkraft.

  • qualifizierte Fachübersetzer für über 70 Sprachen
  • schweizweit gültig, kein Kantonsbezug nötig
  • Bestätigungsvermerk, Stempel, Unterschrift
  • auf Wunsch als Rahmenvereinbarung

Gerichte & Notariate

Im Verfahren kann die Vorlage einer bestätigten, auf Wunsch notariell beglaubigten Übersetzung verlangt werden – erstellt von einer qualifizierten Fachkraft.

  • Verträge, Registerauszüge, Urteile, Vollmachten
  • fachlich geprüft nach DIN EN ISO 17100
  • Verschwiegenheit & sichere Aktenführung
  • Original per Post, PDF vorab

Privatpersonen

Sie haben eine Urkunde und sollen sie einer Stelle in anerkennungsfähiger Form vorlegen.

Verzeichnis vs. fertige Übersetzung

Eine Liste nennt Kontakte. Wir liefern das Ergebnis.

In der Schweiz führen einzelne Kantone und Gerichte eigene Dolmetscherlisten; ein einheitliches nationales Verzeichnis gibt es nicht. Wo eine solche Liste existiert, ist sie ein reines Verzeichnis: Sie suchen nach Name, Ort oder Sprache und erhalten eine Liste einzelner Personen. Kontaktaufnahme, Verfügbarkeit, Preisverhandlung, Beglaubigung und Versand bleiben danach Ihre Aufgabe – besonders mühsam bei seltenen Sprachen oder engen Fristen.

Beim FÜD entfällt dieser Aufwand: Wir ordnen Ihr Dokument der passenden, für die Zielsprache qualifizierten Fachkraft zu, sichern die Qualität nach ISO 17100 und liefern die fertige bestätigte Übersetzung – beglaubigt, inklusive Versand, zum verbindlichen Festpreis. Ein Ansprechpartner, ein Preis, ein Termin.

Direkter Vergleich

Öffentliche Verzeichnisse oder FÜD?

 Übersetzer-DatenbankFachübersetzungsdienst (FÜD)
Was Sie erhaltenListe einzelner Kontaktefertige bestätigte Übersetzung
Auswahl der PersonSie recherchieren selbstwir ordnen zur Zielsprache zu
Preisje Person zu verhandelnein Festpreis vorab
Qualitätssicherungnicht vorgesehenDIN EN ISO 17100
Beglaubigung & Versandselbst zu organisierenenthalten, Original per Post
Seltene Sprachen & Eiltermineoft aufwendige Sucheüber 70 Sprachen, 24-Std.-Express möglich

Der Weg über ein Verzeichnis ist möglich und legitim – er kostet Sie nur Zeit und Koordination. Wir nehmen Ihnen beides ab.

Der Bestätigungsvermerk

Woran Sie eine echte beglaubigte Übersetzung erkennen.

Erst der Bestätigungsvermerk macht aus einer Übersetzung ein anerkennungsfähiges Dokument. Er wird von der qualifizierten Person unterzeichnet und trägt deren Stempel. Achten Sie auf diese Bestandteile:

Am Dokument

  • Formel zur Richtigkeit & Vollständigkeit
  • Ort, Datum, Unterschrift
  • Rundstempel der qualifizierten Fachkraft
  • Angabe der Ausgangs- und Zielsprache

Zur Person

  • Name und fachliche Bezeichnung
  • Qualifikationsnachweis der Fachkraft
  • auf Wunsch notarielle Beglaubigung der Unterschrift
  • fester Bezug zur jeweiligen Sprache

Verlangt die Empfangsstelle im Ausland zusätzlich eine Apostille, erteilt diese die Staatskanzlei des Kantons (für Bundesdokumente die Bundeskanzlei) – nicht der FÜD. Wir beraten, ob sie nötig ist, und liefern die Übersetzung in anerkennungsfähiger Form.

Muster einer bestätigten Übersetzung mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift
Muster: bestätigte Übersetzung mit Vermerk, Stempel und Unterschrift.

So läuft es beim FÜD

Von der Datei bis zum beglaubigten Original.

1 · Hochladen

Sie laden das Dokument hoch oder beschreiben es kurz – Sprachrichtung und Frist genügen.

2 · Festpreis

Wir sichten Umfang und Zielsprache und nennen einen verbindlichen Festpreis – ohne spätere Zuschläge.

3 · Zuordnung

Wir übergeben an die für Ihre Zielsprache qualifizierte Fachkraft und sichern die Qualität nach ISO 17100.

4 · Lieferung

Sie erhalten das PDF vorab und das beglaubigte Original per Post.

Festpreis

Ein Preis, den Sie vor dem Auftrag kennen.

Standard-Urkunden rechnen wir meist als Pauschale ab, sonst nach Normzeile. Den verbindlichen Preis nennen wir nach kurzer Sichtung.

Verbindlicher Festpreis
ab CHF 1.09je Normzeile · Fachübersetzung
alles inklusive
Fachübersetzung durch qualifizierte Übersetzerenthalten
Bestätigungsvermerk & Beglaubigungenthalten
Qualitätssicherung & Endkontrolleenthalten
PDF-Vorabversandenthalten
Postversand des Originalsenthalten

Wie sich der Preis genau zusammensetzt, lesen Sie unter Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? – oder fordern Sie direkt Ihren Festpreis an.

„Für die Anmeldung beim Zivilstandsamt brauchten wir die Heiratsurkunde beglaubigt aus dem Rumänischen. Der FÜD hat die qualifizierte Fachkraft selbst zugeordnet, den Preis vorab genannt und das Original pünktlich geschickt. Wir mussten nichts selbst suchen.“

Privatkundin, Anmeldung Eheschliessung · beglaubigte Übersetzung RO–DE · 4,9 / 5 aus 268 Bewertungen (Stand 08/2026)

Warum FÜD statt Einzelsuche im Verzeichnis?

Ein Verzeichnis nennt Ihnen nur Namen. Bei uns ist die passende qualifizierte Fachkraft, die Qualitätssicherung sowie – bei beglaubigten Aufträgen – Beglaubigung und Versand bereits im Preis enthalten. Was wir zusagen, gilt. Referenzen ansehen →

Häufige Fragen

Qualifizierte Übersetzer – häufige Fragen.

Was heisst „qualifizierter Übersetzer“ in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es kein landesweites Register amtlich bestellter Übersetzer. Beglaubigte Übersetzungen fertigen qualifizierte Fachübersetzer an: Sie bestätigen Richtigkeit und Vollständigkeit mit einem Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift. Massgeblich ist die fachliche Qualifikation; auf Wunsch beglaubigt zusätzlich ein Notariat die Unterschrift.

Gilt die Beglaubigung in der ganzen Schweiz?

Ja. Die bestätigte Übersetzung gilt schweizweit; nach der notariellen Beglaubigung der Unterschrift wird sie in der ganzen Schweiz anerkannt – unabhängig davon, in welchem Kanton sie erstellt wurde. Sie brauchen keinen Übersetzer aus Ihrem eigenen Kanton.

Akzeptiert eine Behörde eine Übersetzung aus einem anderen Kanton?

Ja. Weil die bestätigte Übersetzung schweizweit gilt, akzeptieren Behörden und Zivilstandsämter Übersetzungen qualifizierter Fachübersetzer aus jedem Kanton. Entscheidend ist der gültige Bestätigungsvermerk, nicht der Sitz der übersetzenden Person.

Wie finde ich einen qualifizierten Übersetzer?

Ein einheitliches nationales Verzeichnis gibt es in der Schweiz nicht; einzelne Kantone und Gerichte führen eigene Dolmetscherlisten. Beim FÜD ordnen wir Ihr Dokument automatisch der passenden, für die Zielsprache qualifizierten Fachkraft zu und liefern die fertige bestätigte Übersetzung – beglaubigt, inklusive Versand, zum Preis.

Woran erkenne ich eine bestätigte Übersetzung?

An einem Bestätigungsvermerk mit Stempel und Unterschrift der qualifizierten Fachkraft, der die Richtigkeit und Vollständigkeit bescheinigt. Erst dieser Vermerk macht die Übersetzung bei Behörden, Gerichten und Notariaten anerkennungsfähig.

Brauche ich zusätzlich eine Apostille?

Nur, wenn die Empfangsstelle im Ausland sie verlangt. Für die Verwendung im Ausland erteilt die Staatskanzlei des Kantons die Apostille, für Bundesdokumente die Bundeskanzlei – nicht der FÜD. Wir beraten, ob sie in Ihrem Fall nötig ist, und liefern die Übersetzung in anerkennungsfähiger Form.

In der Schweiz

So läuft die Beglaubigung in der Schweiz.

In allen Kantonen gilt dasselbe Verfahren: Eine qualifizierte Fachkraft bestätigt Richtigkeit und Vollständigkeit, auf Wunsch beglaubigt ein Notariat die Unterschrift, und für das Ausland erteilt die jeweilige Staatskanzlei die Apostille. Ein paar Kantone im Überblick:

Zürich

Begriff
qualifizierter Fachübersetzer
Beglaubigung
Notariat (auf Wunsch)
Apostille
Staatskanzlei des Kantons

Genf

Begriff
qualifizierter Fachübersetzer
Beglaubigung
Notariat (auf Wunsch)
Apostille
Staatskanzlei des Kantons

Basel-Stadt

Begriff
qualifizierter Fachübersetzer
Beglaubigung
Notariat (auf Wunsch)
Apostille
Staatskanzlei des Kantons

Bern

Begriff
qualifizierter Fachübersetzer
Beglaubigung
Notariat (auf Wunsch)
Apostille
Staatskanzlei des Kantons

Waadt

Begriff
qualifizierter Fachübersetzer
Beglaubigung
Notariat (auf Wunsch)
Apostille
Staatskanzlei des Kantons

Ihr Kanton fehlt?

In allen 26 Kantonen gilt: Wir ordnen die qualifizierte Fachkraft zu und liefern beglaubigt zum vereinbarten Preis.

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