| Gebeugte Namensform als Grundform übernommen | Im polnischen Urkundentext stehen Namen fast immer gebeugt – Polnisch hat sieben Fälle: syn Piotra Kowalskiego, córka Anny. Wer die Form aus dem Satz herauslöst und ins Schweizer Formular schreibt, trägt einen Namen ein, den es im Pass nicht gibt. | Wir bilden für jede Person die Nominativ-Grundform und gleichen sie zeichengenau – samt ł ą ę ż ź ć ń ś ó – gegen das vorgelegte Ausweisdokument ab. |
| Gegenderte Nachnamen -ski / -ska | Adjektivische Nachnamen richten sich nach dem Geschlecht: der Mann heisst Kowalski, Frau und Tochter Kowalska (ebenso -cki/-cka, -dzki/-dzka). Wer eine Kowalska zur Kowalski „korrigiert“, verändert einen registrierten Personenstandsdatensatz. | Die Form wird exakt so übernommen, wie sie in der Quellurkunde steht – nicht angeglichen, nicht „männlich normiert“. Ob die Endung später angepasst werden darf, entscheidet die Zivilstandsbehörde. |
| Rechtsform sp. z o.o. als „GmbH“ übersetzt | Eine spółka z ograniczoną odpowiedzialnością ist keine GmbH nach Art. 772 ff. OR und eine S.A. keine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts: Registrierung, Organe und Haftung folgen polnischem Recht. Wer die Rechtsform übersetzt, benennt eine Gesellschaft, die so nicht existiert. | Rechtsformen, Register und Gerichte bleiben im Original und werden erklärt – etwa „sp. z o.o. (polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung)“ – statt durch ein schweizerisches Institut ersetzt zu werden. |
| Kennnummern PESEL, NIP, REGON, KRS verwechselt | Polen führt vier verschiedene Nummern: PESEL für Personen, NIP für Steuer, REGON für Statistik, KRS für das Gerichtsregister. Landet die falsche Nummer im Schweizer Formular oder Vertrag, ist der Beteiligte formal nicht identifiziert – die Stelle fragt nach oder weist zurück. | Jede Nummer bleibt mit ihrem polnischen Kürzel stehen und bekommt eine erklärende Entsprechung; verwechselbare Felder werden vor der Freigabe gegen das Originaldokument abgeglichen. |
| Polnische Noten in die Schweizer Skala „übersetzt“ | An polnischen Hochschulen ist 5 (bardzo dobry) die Bestnote und 2 die Durchfallnote; an polnischen Schulen reicht die Skala bis 6 als Bestnote. In der Schweiz ist 6 die beste und 4 die genügende Note. Eine unkommentiert übernommene „5“ vom Hochschuldiplom liest sich hier als eine Stufe unter der Bestnote statt als sie selbst. | Noten bleiben im Original und werden mit der polnischen Bezeichnung und der Skalenbreite erläutert. Die Einstufung nimmt die Anerkennungsstelle vor – wir liefern ihr die dafür nötige Grundlage. |
| Verbalaspekt in Sicherheits- und Handlungsanweisungen | Polnische Verben treten in Aspektpaaren auf (robić / zrobić). Das Deutsche kennt kein 1:1-Gegenstück; der falsche Aspekt macht aus „Ventil schliessen“ ein „am Schliessen sein“. In Betriebsanleitungen und Verträgen verschiebt das Pflicht und Zeitpunkt. | Der Aspekt wird nach Sinn und Rechtswirkung gesetzt, nicht nach Wortähnlichkeit – und in Warnhinweisen konsequent als abgeschlossene Handlung geführt. |
| Falsche Freunde DE–PL | etat heisst Planstelle, nicht „Etat“ (Budget → budżet); akademik ist ein Studentenwohnheim, nicht der „Akademiker“; pensja ist das laufende Gehalt, nicht die „Pension“. In Arbeitsvertrag und Lohnunterlage kippt so ein Wort die Aussage. | Muttersprachler mit Fachgebiet übersetzen die Bedeutung, nicht die Wortähnlichkeit; kritische Termini sind in der geprüften Terminologie hinterlegt. |
| Deutsche Ortsnamen (Exonyme) eingesetzt | Für viele polnische Städte existieren deutsche Namen (Wrocław/Breslau, Gdańsk/Danzig, Szczecin/Stettin). Auf einer Urkunde ist der amtliche polnische Name massgeblich; ein ausgetauschtes Exonym stimmt nicht mehr mit dem Register überein. | Der amtliche polnische Ortsname bleibt führend; ein deutsches Exonym setzen wir – wo es dem Leser hilft – nur erklärend in Klammern, nie ersetzend. |