Apostille für die beglaubigte Übersetzung – Überbeglaubigung und Legalisation durch Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

StartBeglaubigte Übersetzung › Apostille

Apostille für die beglaubigte Übersetzung.

Apostille für die beglaubigte Übersetzung: Ob sie nötig ist, hängt vom Zielland ab; erteilt wird sie in der Schweiz ausschliesslich von der Staatskanzlei des zuständigen Kantons. Der FÜD stellt keine Apostillen aus – wir beraten Sie und liefern die beglaubigte Übersetzung in anerkennungsfähiger Form, ab 89 CHF zum Festpreis. So passen Übersetzung und Überbeglaubigung zusammen.

  • Haager ApostilleVertragsstaaten des Abk. 1961
  • Übersetzung + Überbeglaubigungrichtige Reihenfolge
  • Notariell beglaubigtkantonal anerkannt
  • 4,7 · Trustpilot

Zuständig ist die Behörde des Ausstellungsstaats, nicht der Übersetzungsdienst · innerhalb der EU oft entbehrlich (Verordnung 2016/1191) · Reihenfolge klären: erst Apostille auf dem Original, dann Übersetzung · wir sagen Ihnen, was Ihre Stelle konkret verlangt

Nicht der FÜDApostille erteilt die Staatskanzlei des Kantons
EU-Verordnung2016/1191 – oft keine Apostille nötig
Wir beratenob und in welcher Reihenfolge
DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517

Kurz & klar

Wer die Apostille erteilt – und wer nicht.

Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für die Verwendung im Ausland. Erteilt wird sie in der Schweiz ausschliesslich von der Staatskanzlei des zuständigen Kantons (bei Urkunden des Bundes von der Bundeskanzlei) – nicht vom FÜD.

Wir stellen also keine Apostillen aus. Wir beraten, ob Ihr Zielland für Ihr Dokument eine verlangt, und liefern die beglaubigte Übersetzung in der dafür passenden, anerkennungsfähigen Form.

Wann nötig

Brauchen Sie überhaupt eine Apostille?

EU

Innerhalb der EU

Für viele öffentliche Urkunden entfällt die Apostille (EU-Verordnung 2016/1191).

Haager Vertragsstaaten

Meist Apostille erforderlich – von der zuständigen Stelle (in der Schweiz der Staatskanzlei des Kantons) erteilt.

Ø

Übrige Länder

Statt Apostille ist oft eine Legalisation nötig. Wir beraten zum Weg.

Wer stellt sie aus

Zuständig ist die Staatskanzlei des Kantons.

Gerichtliche & notarielle Urkunden

Für Gerichtsentscheidungen, notarielle Verträge oder Handelsregisterauszüge erteilt die Apostille die Staatskanzlei des Kantons, in dem die Urkunde ausgestellt oder notariell beglaubigt wurde.

Personenstands- & Verwaltungsurkunden

Bei Geburts-, Heirats- oder Meldeurkunden ist ebenfalls die Staatskanzlei des Kantons zuständig – etwa die Staatskanzlei des Kantons Zürich. Der FÜD stellt keine Apostille aus, prüft aber die richtige Stelle und liefert die anerkennungsfähige Übersetzung.

Merksatz für die Praxis

Zuständig ist in der Schweiz die Staatskanzlei des Kantons, in dem die Urkunde ausgestellt wurde – bei Urkunden des Bundes die Bundeskanzlei. Wir klären das für Sie vorab, damit Sie nicht bei der falschen Stelle landen.

Reihenfolge

Zuerst Apostille oder zuerst Übersetzung?

Häufig wird die Apostille auf die Originalurkunde gesetzt, bevor übersetzt wird – teils muss auch die Apostille mitübersetzt werden. Die richtige Reihenfolge hängt von Zielland und Stelle ab.

Damit nichts doppelt anfällt, klären wir vor dem Auftrag, ob eine Apostille nötig ist und in welcher Reihenfolge – und liefern die Übersetzung passend dazu. Details zur Anerkennung finden Sie im Ratgeber.

Apostille? Erteilt die Staatskanzlei des Kantons – wir beraten.

der FÜD stellt keine Apostillen aus. Wir prüfen, ob Ihr Zielland eine verlangt, und liefern die Übersetzung in anerkennungsfähiger Form.

Häufige Fragen

Apostille – häufige Fragen.

Wer stellt die Apostille aus?

In der Schweiz ausschliesslich die Staatskanzlei des zuständigen Kantons; für Urkunden des Bundes die Bundeskanzlei. Massgeblich ist stets die benannte Stelle des Ausstellerstaats – nicht der FÜD.

Stellt der FÜD Apostillen aus?

Nein – das ist hoheitliche Aufgabe der zuständigen Stelle im Ausstellerstaat (siehe oben). Sie oder ein Notar holen die Apostille dort ein; wir übernehmen die beglaubigte Übersetzung und sagen Ihnen, ob sie vor oder nach der Übersetzung nötig ist, damit beides bei der Zielbehörde zusammenpasst.

Brauche ich für die EU eine Apostille?

Für viele öffentliche Urkunden innerhalb der EU entfällt die Apostille (EU-Verordnung 2016/1191). Ob im Einzelfall eine nötig ist, prüfen wir vorab.

Muss zuerst die Apostille oder die Übersetzung erfolgen?

Das hängt von Zielland und Stelle ab. Oft wird die Apostille auf das Original gesetzt, bevor übersetzt wird; teils muss die Apostille mitübersetzt werden. Wir klären die Reihenfolge vorab.
Dokument hochladen Preise