Griechisch Übersetzer – Übersetzungsbüro für griechische Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzung Griechisch Deutsch

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Übersetzer Griechisch–Deutsch für Geburtsurkunde, Zeugnis und Business

Ihre griechische Geburtsurkunde, das Diplom (Πτυχίο) oder die Nachlassakte übersetzt ein muttersprachlicher Griechisch-Übersetzer zwischen Deutsch und Griechisch – zur Vorlage beim Zivilstandsamt, beim kantonalen Migrationsamt oder bei swissuniversities. Die Übersetzer führen die Namensschreibung nachweisbar auf die Form im griechischen Pass zurück und lesen auch Alturkunden in Katharevousa. Amtliche Dokumente fertigt ein qualifizierter Übersetzer als bestätigte Fassung mit Bestätigungsvermerk an, auf Wunsch notariell beglaubigt. Festpreis ab 89 CHF je Standard-Urkunde, umfangreiche Texte ab 0,99 CHF/Normzeile.

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Muttersprachliche Griechisch-Fachübersetzer · bestätigte Fassung, notarielle Beglaubigung auf Wunsch · 24-Stunden-Express n. Machbarkeit

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
ELOT 743 · ISO 843Passform und Norm-Transliteration
Preis vorabFestpreis, transparent kalkuliert
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Übersetzung Griechisch–Deutsch

Was übersetzt der FÜD zwischen Deutsch und Griechisch?

Der FÜD übersetzt Urkunden, Nachlassakten, Zeugnisse und Fachtexte zwischen Deutsch und Griechisch – für Privatpersonen, Behörden und Unternehmen in der Schweiz. Die griechische Gemeinschaft hier reicht bis in die dritte Generation, mit Schwerpunkten in Zürich, Genf, Basel und Lausanne. Dazu kommen Erbfälle mit Grundbesitz in Griechenland, Abschlüsse, die für Studium oder Beruf eingeordnet werden sollen, und der Geschäftsverkehr mit griechischen Reedereien und Gesellschaften. Welcher muttersprachliche Griechisch-Übersetzer eingesetzt wird, bestimmen Sprachrichtung, Fachgebiet und die Stelle, bei der das Dokument gelten soll.

Übersetzt wird in beide Richtungen: Griechisch–Deutsch, wenn griechische Urkunden Schweizer Ämtern und Gerichten vorgelegt werden, und Deutsch–Griechisch für Notariate, Ämter und Partner in Griechenland und der Republik Zypern, wo Griechisch ebenfalls Amtssprache ist. Für amtliche Vorlagen im Inland fertigt ein qualifizierter Übersetzer eine bestätigte (beglaubigte) Übersetzung mit Bestätigungsvermerk an; verlangt die Empfangsstelle mehr, lässt ein Notariat die Unterschrift zusätzlich beglaubigen.

Übersetzungsbüro Griechisch

Welcher Fall ist Ihrer: Zivilstand, Erbfall, Anerkennung oder Reederei?

Deutsch ⇄ Griechisch bündelt sehr verschiedene Anliegen – von der Geburtsurkunde der Grosseltern bis zum Schiffsregisterauszug. Wählen Sie den Fall, der Ihrem am nächsten kommt: Wir ordnen einen muttersprachlichen Griechisch-Übersetzer mit passendem Fachgebiet zu und klären vorab, bei welcher Stelle das Dokument gelten soll.

Sie regeln Zivilstand, Heirat oder Aufenthalt

Wer in der Schweiz heiratet, ein Kind beurkunden lässt oder eine Aufenthaltsbewilligung verlängert, legt griechische Urkunden beim Zivilstandsamt und beim kantonalen Migrationsamt vor – der Bund entscheidet über das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit. Für die ordentliche Einbürgerung – das SEM nennt zehn Jahre Wohnsitz und die Niederlassungsbewilligung C – läuft das Gesuch über Wohngemeinde und Kanton, die Geburts- und Familienstandsurkunden in bestätigter Übersetzung sehen wollen. Zum Stolperstein wird dabei selten der Text, sondern die Schreibung des Namens: Urkunde, Reisepass und Familiengebrauch führen oft drei verschiedene lateinische Formen.

Häufig: griechische Geburtsurkunde fürs Zivilstandsamt und Nachzug der Familie aus Griechenland.

Sie erben in Griechenland oder von Angehörigen dort

Ein Erbfall mit Haus, Wohnung oder Grundstück in Griechenland läuft nach griechischem Recht – und nach dessen Fristen: Ausschlagen können Erben binnen vier Monaten, bei Wohnsitz im Ausland binnen eines Jahres; wer annimmt, lässt die Annahmeerklärung notariell beurkunden und beim Kataster (Κτηματολόγιο) beziehungsweise beim Hypothekenamt (Υποθηκοφυλακείο) eintragen. Dafür müssen Schweizer Erbenbescheinigungen, Vollmachten und Personenstandsurkunden ins Griechische – und griechische Testamente, Registerauszüge und Sterbeurkunden ins Deutsche, oft Papiere aus den 1950er- bis 1970er-Jahren in der alten Amtssprache Katharevousa.

Häufig: Testament, Erbenbescheinigung und Registerauszug und Heiratsurkunde als Verwandtschaftsnachweis.

Sie lassen einen griechischen Abschluss einordnen

Für Studienplatz, Stellensuche oder eine Bewerbung über das RAV zählt, was auf dem Diplom (Πτυχίο) wirklich steht. swissuniversities stellt über Swiss ENIC auf Anfrage eine ausdrücklich unverbindliche Niveau-Bescheinigung für ausländische Hochschulabschlüsse aus; über reglementierte Berufe entscheiden die zuständigen kantonalen und eidgenössischen Stellen selbst. Beides setzt eine Übersetzung voraus, die nichts vorwegnimmt: Die griechische Skala läuft von 0 bis 10 und ist ab 5 bestanden, in der Schweiz ist 6 die beste Note und 4 die Genügend-Grenze – eine schematische Umrechnung gibt es nicht.

Häufig: Diplom & Notenübersicht (Πτυχίο) und Anerkennung für Pflege- und Arztdiplome.

Sie arbeiten mit griechischen Reedereien und Unternehmen

Griechische Reedereien werden aus Piräus und Athen geführt, mit Banken, Versicherern und Klassifikationsgesellschaften auch in Zürich, Genf und Zug. Für diese Partner heisst das: Auszüge aus dem Schiffsregister (Νηολόγιο), Besatzungs- und Klassepapiere, Satzungen, Vollmachten und Jahresabschlüsse aus dem griechischen Handelsregister Γ.Ε.ΜΗ. – dazu zyprische Gesellschaftsunterlagen. Auf Schweizer Seite werden Rechtsform und Vertretungsbefugnis am Obligationenrecht (OR) gemessen: Eine griechische Α.Ε. oder Ε.Π.Ε. bleibt deshalb im Original stehen, mit erklärender Entsprechung statt eines kurzerhand gesetzten „AG“ oder „GmbH“.

Häufig: Charter- und Liefervertrag und Auszug aus dem griechischen Handelsregister.

Name & Umschrift

Welche Schreibung Ihres Namens erwartet das Schweizer Amt?

Das Schweizer Zivilstandsamt führt den Namen nach Art. 24 Abs. 1 der Zivilstandsverordnung (ZStV) so, wie ihn die massgebenden Ausweise schreiben – bei griechischen Staatsangehörigen also in der Passform nach ELOT 743; übersetzt wird er nicht. Die buchstabengetreue Transliteration nach ISO 843 greift dort, wo kein Ausweis in lateinischer Schrift vorliegt oder die Empfangsstelle sie verlangt. Im Alltag führen viele zusätzlich eine an Aussprache oder Englisch orientierte Form – aus Γεώργιος wird so je nach Quelle Georgios, Yorgos, Giorgos oder George. Weichen die Fassungen voneinander ab, hat die Behörde Anlass, die Identität zu hinterfragen. Dasselbe gilt für das Vatersnamensfeld (Πατρώνυμο), das auf griechischen Urkunden im Genitiv steht, und für Familiennamen, deren Endung sich nach dem Geschlecht richtet.

Wir fragen deshalb vorab, bei welcher Stelle Sie vorlegen, führen die Passschreibweise und weisen abweichende Formen im Bestätigungsvermerk aus, sodass alle Fassungen eindeutig derselben Person zugeordnet werden. Erstellt wird die amtliche Fassung von einem qualifizierten Übersetzer für Griechisch. Welche weiteren Stolperstellen zwischen griechischer Schrift und Schweizer Formular liegen, zeigt die Fehlertabelle weiter unten.

Griechische Fachübersetzungen

Fehler, die nur ein Griechisch-Fachübersetzer erkennt.

Nicht die Grammatik ist die eigentliche Falle, sondern Schrift, Namensführung, Register und Rechtsbegriff. Diese neun Fallstricke unterscheiden eine muttersprachliche griechische Fachübersetzung von einer ungefähren – jeder ist DE ⇄ EL-spezifisch und in der Praxis belegbar.

Typische Fallstricke bei der Griechisch-Übersetzung Deutsch–Griechisch und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum es schiefgehtWie der FÜD es löst
Namensschreibung: Pass, ISO 843 und AlltagsformDas Zivilstandsamt führt den Namen nach den massgebenden Ausweisen (Art. 24 ZStV), also in der ELOT-743-Passform; Alltagsgebrauch und Transliteration nach ISO 843 ergeben daneben andere Formen – Γεώργιος als Georgios, Yorgos oder George. Weichen die Fassungen ab, zweifelt die Behörde die Identität an.Wir führen die Passschreibweise, setzen ISO 843 dort an, wo die Empfangsstelle sie verlangt, und weisen abweichende Formen aus, sodass alle derselben Person zugeordnet werden.
Griechische Buchstaben lateinisch gelesenViele Zeichen sehen lateinischen zum Verwechseln ähnlich, stehen aber für andere Laute: Η ist kein „H“ (sondern i), Ρ kein „P“ (sondern r), Χ kein „X“, Υ kein „Y“. Dazu hat das kleine Sigma zwei Formen – σ im Wort, ς am Wortende –, die beim Abtippen und bei OCR regelmässig vertauscht werden.Muttersprachler erfassen das Schriftsystem korrekt, setzen jeden Buchstaben nach Norm um und prüfen Eigennamen Zeichen für Zeichen gegen das Original.
Vatersname im Genitiv als Nachname gelesenGriechische Urkunden führen Vaters- und Mutternamen (Πατρώνυμο, Μητρώνυμο) im Genitiv: Γεωργίου, Δημητρίου. Wer das Feld ungeprüft übernimmt, macht daraus einen zweiten Familiennamen – und im Einwohnerregister entsteht eine Person, die es nicht gibt.Wir übertragen die Felder als das, was sie sind, setzen den Namen in die Grundform und weisen die Genitivform des Originals aus.
Geschlechtsabhängige NachnamensendungenFamiliennamen richten sich im Griechischen nach dem Geschlecht: Παπαδόπουλος (Mann) gegenüber Παπαδοπούλου (Frau). Für ein Schweizer Amt sieht das nach zwei verschiedenen Namen aus – im Erbfall genau dort, wo die Verwandtschaft nachgewiesen werden muss.Wir geben die Endungen korrekt wieder und erläutern die geschlechtsbedingte Form, damit die Familienzugehörigkeit nachvollziehbar bleibt.
Katharevousa und polytonische Schrift in AlturkundenPersonenstands- und Kirchenurkunden bis in die 1970er-Jahre sind meist in der archaischen Amtssprache Katharevousa und im polytonischen Akzentsystem verfasst – mit anderer Grammatik, anderem Wortschatz und mehreren Akzentzeichen. Wer nur modernes Griechisch (Dimotiki, seit 1982 monotonisch) liest, missversteht Formeln und Daten.Solche Dokumente übernehmen Übersetzer, die Katharevousa und die polytonische Schrift lesen, und übertragen Formeln, Namen und Daten korrekt ins heutige Deutsch.
Grundstück im Kataster falsch bezeichnetGriechische Immobilien sind je nach Region über das Hypothekenamt (Band/Blatt) oder über das nationale Kataster mit der Kennnummer ΚΑΕΚ erfasst. Wird die Bezeichnung ungenau übertragen, lässt sich die geerbte Fläche im Nachlassverfahren nicht eindeutig zuordnen.Register-, Band-, Blatt- und ΚΑΕΚ-Angaben werden zeichengenau übernommen und die zuständige Registerart benannt, statt sie mit dem Schweizer Grundbuch gleichzusetzen.
Ortsnamen & deutsche ExonymeΓενεύη ist Genf, Βασιλεία Basel; umgekehrt ist Θεσσαλονίκη Thessaloniki (Saloniki), Αθήνα Athen. Wer Ortsnamen bloss transkribiert, erzeugt auf der Urkunde einen unbekannten Ort.Etablierte deutsche Exonyme werden verwendet, wo sie amtlich gelten, und der Originalname bei Bedarf ergänzt.
Falsche Freundeεμπάθεια bedeutet Voreingenommenheit/Groll, nicht „Empathie“ (das ist ενσυναίσθηση); συμπαθητικός heisst „sympathisch/nett“. Wortähnlichkeit führt hier direkt in die Irre.Muttersprachler übersetzen die Bedeutung, nicht die Ähnlichkeit; kritische Termini sind in der geprüften Terminologie hinterlegt.
Abschluss und Note „umgerechnet“Ein Πτυχίο ist kein Schweizer Bachelor mit garantiertem Gegenstück; die griechische Skala läuft von 0 bis 10 mit der Bestehensgrenze 5, die Schweizer von 1 bis 6 mit 6 als bester Note. Wer daraus schematisch eine Schweizer Note macht, verschiebt den Rang.Titel, Fächer und Noten bleiben im Original mit erklärender Entsprechung; die Einordnung überlassen wir der zuständigen Stelle beziehungsweise der Niveau-Bescheinigung von Swiss ENIC.

Warum sichere Griechischkenntnisse allein diese Fehler nicht abfangen

Viele dieser Fehler überstehen eine einfache Rechtschreib- oder Grammatikprüfung, weil sie an der Schnittstelle von Sprache, Schrift, Namensführung und Dokumentkontext entstehen. Sie fallen erst beim Empfänger auf: dem Zivilstandsamt, dem Migrationsamt, dem Notariat im Nachlassverfahren, der Stelle, die den Abschluss einordnet. Genau dort setzt muttersprachliche Fachübersetzung mit Sachgebiet an.

Drei Schreibungen eines Namens muss eine Behörde erst wieder zu einer Person zusammenführen.

Deshalb: Muttersprachler mit Fachgebiet, die Schreibung der massgebenden Ausweise und geprüfte Terminologie.

Vereidigter Griechisch-Übersetzer

Anerkennung in der Schweiz: bestätigte Übersetzung, Notariat und Apostille.

Für Vorlagen bei Schweizer Ämtern und Gerichten fertigt ein qualifizierter Übersetzer eine bestätigte Übersetzung (umgangssprachlich „beglaubigt“) mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk an – die Form, die Zivilstandsämter, Migrationsämter und Gerichte als Nachweis entgegennehmen. Ein landesweit einheitliches Zulassungsverfahren für Übersetzer gibt es nicht: In der Deutschschweiz trägt der Bestätigungsvermerk, den ein Notariat auf Verlangen der Empfangsstelle zusätzlich beglaubigt; einzelne Kantone führen ein eigenes amtliches Register – in Genf etwa dürfen nur die vom Staatsrat bestellten traducteurs-jurés beglaubigt übersetzen. Wir richten die Form deshalb nach Kanton und Empfangsstelle. Der heikelste Punkt bleibt die Namensschreibung: Das Zivilstandsamt führt den Namen nach den massgebenden Ausweisen, der griechische Pass folgt ELOT 743.

Wann eine Apostille dazukommt

Die Apostille betrifft nicht die Übersetzung, sondern die Echtheit der Urkunde. Griechenland und die Schweiz sind beide Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens, weshalb zwischen ihnen die Apostille an die Stelle der Legalisation tritt. Ausgestellt wird sie im Ausstellungsstaat von der dort zuständigen Stelle – in der Schweiz von der Staatskanzlei des Kantons oder der Bundeskanzlei, nicht vom Übersetzungsbüro. Wir sagen Ihnen vorab, ob Ihr Dokument eine braucht.

Wenn das Dokument in Griechenland gelten soll

Umgekehrt wird eine Schweizer bestätigte Übersetzung in Griechenland nicht automatisch akzeptiert. Die Übersetzungsabteilung des griechischen Aussenministeriums wurde mit dem Gesetz 4781/2021 aufgehoben; seit dem 1. September 2021 führt das Ministerium ein Register zertifizierter Übersetzer (Μητρώο Πιστοποιημένων Μεταφραστών), daneben können griechische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Übersetzungen bestätigen. Wir klären den Weg vorab und übersetzen nach DIN EN ISO 17100-Prozess mit muttersprachlicher Revision.

Griechische Dokumente übersetzen lassen

Drei typische Griechisch-Übersetzungen: Zivilstandsamt, Nachlass, Anerkennung.

Zweck, Empfangsstelle und Alter des Dokuments entscheiden über Umschrift, Terminologie und Beglaubigungsform. Drei häufige Aufträge – von der Ausgangslage bis zum Ergebnis.

Zivilstandsamt & Einbürgerung

Geburtsurkunde Griechisch → Deutsch

Ausgangslage
Für Eheschliessung oder Einbürgerung verlangt das Zivilstandsamt eine bestätigte Übersetzung der griechischen Geburtsurkunde – der Pass trägt die ELOT-743-Schreibung, die Familie schreibt den Namen seit Jahrzehnten anders.
Ablauf
Ein muttersprachlicher Übersetzer führt den Namen in der Passform, hält die Transliteration nach ISO 843 daneben fest und führt den Vatersnamen als solchen statt als zweiten Familiennamen.
Ergebnis
Eine vorlagefähige Fassung, deren Namensschreibung mit dem Pass zusammenpasst – auf Wunsch mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift.

Erbschaft in Griechenland

Testament & Katasterauszug Griechisch → Deutsch

Ausgangslage
Eine Familie in der Schweiz erbt ein Haus in Nordgriechenland. Für Notariat, Nachlassverfahren und die Annahmeerklärung werden Testament, Sterbeurkunde und Registerauszüge gebraucht – Papiere aus mehreren Jahrzehnten, teils in Katharevousa.
Ablauf
Ein Übersetzer mit Kenntnis der alten Amtssprache überträgt Formeln, Namen und Grundstücksangaben; Register-, Band-, Blatt- und ΚΑΕΚ-Nummern werden zeichengenau übernommen, Schweizer Vollmachten laufen in die Gegenrichtung ins Griechische.
Ergebnis
Eine prüffähige Aktenlage für Notariat und Behörde – rechtzeitig vor der Jahresfrist, die für im Ausland lebende Erben gilt.

Studium & Berufsanerkennung

Πτυχίο & Notenübersicht Griechisch → Deutsch

Ausgangslage
Eine Ärztin aus Thessaloniki bewirbt sich an einer Schweizer Klinik. Für die Einordnung des Abschlusses werden Diplom, Fächer- und Notenübersicht sowie die Bescheinigung über die Berufsausübung in bestätigter Übersetzung verlangt.
Ablauf
Fachbezeichnungen, Titel und Noten bleiben im Original mit erklärender Entsprechung; die Skala 0–10 wird beschrieben statt in die Schweizer 1–6 umgerechnet, damit die zuständige Stelle selbst einordnet.
Ergebnis
Eine nachvollziehbare Übersetzung für Klinik und Anerkennungsstelle – ohne einen Schweizer Grad vorzutäuschen.

Preise für Griechisch-Übersetzungen

Was kostet eine Griechisch-Übersetzung?

Wir sichten Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Alter des Dokuments – Alturkunden in Katharevousa brauchen mehr Zeit als ein aktueller Registerauszug – und nennen dann einen verbindlichen Festpreis. Standard-Urkunden meist zum Pauschalpreis, umfangreiche Texte nach Normzeile; Beglaubigung auf Wunsch, PDF-Vorab und Postversand inklusive.

Verbindlicher Festpreis
ab 0,99 CHF / NormzeileStandard-Urkunden ab 89 CHF je Dokument
Preis vorab · keine unangekündigten Mehrkosten
Muttersprachliche Griechisch-Fachübersetzungenthalten
Namensführung nach Passform (ELOT 743) bzw. ISO 843 mit Vermerk abweichender Schreibungenenthalten
Bestätigungsvermerk des qualifizierten Übersetzers auf Wunschenthalten
PDF-Vorab & Postversand des Originalsenthalten
Muttersprachliche Revision & Endkontrolleenthalten

Zur Orientierung ab CHF 0.99/Normzeile, Standard-Urkunden ab CHF 89 inkl. MwSt und Versand; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung. Wie sich der Preis zusammensetzt →

Griechisch-Übersetzung anfragen

Dokumente

Welche griechischen Dokumente übersetzen wir?

Wir übersetzen in beide Richtungen – von der bestätigten Urkunde bis zum Fachtext. Häufig aus dem Griechischen: ληξιαρχική πράξη γέννησης (Geburtsurkunde), ληξιαρχική πράξη γάμου (Heiratsurkunde), πιστοποιητικό οικογενειακής κατάστασης (Familienstandsbescheinigung), πτυχίο (Hochschuldiplom), ποινικό μητρώο (Strafregisterauszug) und αποδοχή κληρονομίας (Erbschaftsannahme).

Häufige Fragen

Griechisch-Übersetzung – häufige Fragen.

Wer übersetzt bei Ihnen ins Griechische und aus dem Griechischen?

Muttersprachliche Griechisch-Fachübersetzer mit belegtem Fachgebiet, unterstützt durch geprüfte Terminologie. So stimmen Fachinhalt und Idiomatik in beide Richtungen; auf Wunsch prüft eine zweite qualifizierte Person nach dem Vier-Augen-Prinzip. Für Nachlassakten und Alturkunden setzen wir Übersetzer mit Kenntnis der Katharevousa ein.

Bieten Sie beglaubigte Griechisch-Übersetzungen an?

Ja. Für Urkunden, Zeugnisse und amtliche Dokumente fertigen qualifizierte Fachübersetzer eine bestätigte (beglaubigte) Griechisch-Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk an – die Form, die Schweizer Ämter und Gerichte als Nachweis entgegennehmen. Verlangt die Empfangsstelle mehr, lässt ein Notariat die Unterschrift des Übersetzers zusätzlich beglaubigen. Nennen Sie uns Kanton und Empfangsstelle, dann setzen wir die dort verlangte Form an.

Was kostet eine Griechisch-Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Fachgebiet, Richtung, Frist und Zustand des Dokuments. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis; Standard-Urkunden ab 89 CHF je Dokument, umfangreiche Texte ab 0,99 CHF je Normzeile, jeweils inkl. MwSt und Versand. Handschriftliche oder schlecht lesbare Alturkunden kalkulieren wir gesondert, aber ebenfalls vorab.

Welche Namensschreibung gilt – ELOT 743, ISO 843 oder die Schreibweise im Pass?

Massgeblich ist die Stelle, bei der Sie vorlegen. Schweizer Zivilstandsämter erfassen den Namen nach den massgebenden Ausweisen (Art. 24 ZStV) – bei griechischen Staatsangehörigen also nach der ELOT-743-Form des Passes; die Transliteration nach ISO 843 kommt zum Zug, wenn kein Ausweis in lateinischer Schrift vorliegt oder die Stelle sie verlangt. Viele Personen führen zusätzlich eine an der Aussprache orientierte Schreibung (etwa Yorgos oder George). Soll das Dokument in Griechenland gelten, bleibt die griechische Originalschreibung führend. Ebenso weisen wir aus, dass der Vatersname im Genitiv steht und kein zweiter Familienname ist.

Wird eine Schweizer bestätigte Übersetzung in Griechenland akzeptiert?

Nicht automatisch. Die Übersetzungsabteilung des griechischen Aussenministeriums wurde Ende August 2021 abgeschafft; seither führt das Ministerium ein Register zertifizierter Übersetzer, daneben können griechische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Übersetzungen bestätigen. Für die Schweizer Urkunde selbst ist in Griechenland zudem meist eine Apostille nötig, ausgestellt von der Staatskanzlei Ihres Kantons oder der Bundeskanzlei. Sagen Sie uns das Zielland, dann setzen wir den passenden Weg an.

Übersetzen Sie Unterlagen für einen Erbfall in Griechenland?

Ja – in beide Richtungen: griechische Testamente, Sterbeurkunden, Katasterauszüge und Registerblätter ins Deutsche, Schweizer Erbenbescheinigungen, Vollmachten und Personenstandsurkunden ins Griechische. Die Fristen sind eng: Ausgeschlagen werden kann binnen vier Monaten, bei Wohnsitz im Ausland binnen eines Jahres. Nennen Sie uns den Termin beim Notariat, dann planen wir die Lieferung darauf.

Können Sie alte griechische Urkunden in Katharevousa und polytonischer Schrift übersetzen?

Ja. Ältere Personenstands- und Kirchenurkunden sind oft in der archaischen Amtssprache Katharevousa und im polytonischen Akzentsystem verfasst. Dafür setzen wir Übersetzer mit entsprechender Fachkenntnis ein; das moderne Griechisch (Dimotiki) nutzt seit 1982 nur noch einen Akzent.

Warum brauche ich für Deutsch–Griechisch einen muttersprachlichen Fachübersetzer?

Weil die grössten Fehler nicht in der Grammatik liegen: uneinheitliche Namensumschrift, verwechseltes Schluss-Sigma, falsche Freunde wie εμπάθεια (Voreingenommenheit, nicht Empathie) oder geschlechtsabhängige Nachnamensendungen, die eine Behörde für eine Abweichung hält. Ein Muttersprachler mit Sachgebiet erkennt und vermeidet sie.
Für den Nachlass meiner Grossmutter in Thessaloniki brauchten wir alte Urkunden übersetzt – teils in Katharevousa. Der FÜD hat sie samt korrekter Namensschreibung bestätigt geliefert, und unser Notariat hat die Unterlagen ohne Beanstandung übernommen.
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D. Papadaki · Erbschaft, Zürich

Karriere beim FÜD

Griechisch-Übersetzer werden?

Unsere Griechisch-Übersetzungen fertigen muttersprachliche Fachübersetzer an, die neben der Sprache vor allem drei Dinge beherrschen: die Namensführung zwischen Passform (ELOT 743), Transliteration nach ISO 843 und Alltagsschreibung samt Vatersname im Genitiv, das Lesen von Alturkunden in Katharevousa und polytonischer Schrift und die Begriffe des griechischen Register- und Nachlasswesens – vom Hypothekenamt über das Kataster bis zum Handelsregister Γ.Ε.ΜΗ. Wer als Griechisch-Übersetzer für den FÜD arbeiten möchte, muss deshalb mehr mitbringen als Zweisprachigkeit: ein belegtes Fachgebiet – Urkunden- und Zivilstandssachen, Erb- und Immobilienrecht, Medizin oder Wirtschaft und Schifffahrt – und die Bereitschaft, für bestätigte Fassungen mit einem Notariat zu arbeiten, das die Unterschrift beglaubigt. Wir arbeiten fest angestellt oder freiberuflich mit qualifizierten Griechisch-Übersetzerinnen und -Übersetzern zusammen.

Womit Sie arbeiten

Fachgebiete & Textsorten

Typisch sind zwei Arbeitsfelder. Das eine sind Zivilstands- und Anerkennungsunterlagen: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Familienstandsbescheinigungen, Strafregisterauszüge, dazu Diplom (Πτυχίο), Fächer- und Notenübersicht und Bescheinigungen über die Berufsausübung, die Zivilstandsamt, Migrationsamt oder eine Anerkennungsstelle in bestätigter Fassung sehen wollen. Das andere ist der Nachlass- und Wirtschaftsverkehr: Testamente, Erbenbescheinigungen, Annahmeerklärungen und Vollmachten, Auszüge aus Hypothekenamt und Kataster, Satzungen und Registerauszüge griechischer und zyprischer Gesellschaften, Schiffsregisterblätter, Charter- und Lieferverträge, Jahresabschlüsse. Die eigentliche Arbeit steckt dabei seltener im Fliesstext als in den Feldern: Umschrift des Namens, Vatersname, Register- und Grundstückskennungen, Notenskala, Rechtsform. Gearbeitet wird layoutnah am Original: Stempel, Siegel, Beglaubigungsvermerke und handschriftliche Randnotizen werden wiedergegeben und beschrieben, nicht übergangen.

Berufsrealität

Was der Beruf tatsächlich verlangt

Wer Griechisch übersetzt, arbeitet an zwei Sprachständen zugleich: dem heutigen Dimotiki mit monotonischem Akzent und der Katharevousa im polytonischen System, in der Zivilstands- und Kirchenurkunden bis in die 1970er-Jahre abgefasst sind – andere Grammatik, anderer Wortschatz, andere Formeln. Dazu kommt Verfahrenswissen: Getragen wird die Fassung vom Bestätigungsvermerk des qualifizierten Übersetzers und, wo eine Stelle mehr verlangt, von der notariellen Beglaubigung der Unterschrift – in Kantonen mit eigenem amtlichem Übersetzerregister gelten dagegen deren Regeln; soll ein Schweizer Dokument in Griechenland gelten, führt der Weg über das Register zertifizierter Übersetzer des griechischen Aussenministeriums oder über dortige Rechtsanwälte. Wer bestätigt zeichnet, muss den Weg der Empfangsstelle kennen und die Namensschreibung danach wählen. Der Rest ist Recherche am Original: welche Stelle ausgestellt hat, ob ein Feld Vaters- oder Familiennamen trägt, welche Registerart hinter einer Kennnummer steht – und in der ganzen Mappe gleich geführt, weil Abweichungen zwischen zwei Papieren Rückfragen auslösen. Der Takt ist entsprechend zweigeteilt: kurzfristige Urkundenaufträge mit engen Verfahrensfristen neben planbaren Fach- und Wirtschaftsprojekten, in denen Terminologie über Monate konsistent bleiben muss. Wir arbeiten dafür mit festen Ansprechpartnern, verbindlichen Lieferterminen und gepflegten Termdatenbanken.

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