| Rechtsform mit „Ltd/LLC/Inc.“ gleichgesetzt | AG, GmbH, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft haben im Zielland kein identisches Gegenstück; eine falsche Gleichsetzung verändert Haftung und Rechtsstatus. | Die Rechtsform bleibt im Original stehen und wird mit erläuterndem Übersetzervermerk eingeordnet, ohne eine fremde Gesellschaftsform vorzutäuschen. |
| Vertretungsbefugnis & Prokura verkürzt | „einzelzeichnungsberechtigt“, „befreit von der Beschränkung des Selbstkontrahierens“ oder „Prokura“ sind haftungsrelevant; eine unscharfe Übertragung gefährdet das Geschäft. | Vertretungsregelungen und Prokura werden vollständig und sinnwahrend übertragen und erläutert. |
| Firma, UID & Registernummer falsch | Firma, UID/Registernummer und Handelsregisteramt ordnen den Auszug zu; Fehler machen ihn für die Zielstelle unbrauchbar. | Firma, UID, Registernummer und Handelsregisteramt werden positionsgetreu und vollständig übernommen. |
| Handelsregisteramt übersetzt statt benannt | Ein „übersetztes“ Handelsregisteramt ist für die ausländische Stelle nicht auffindbar. | Der Name des Handelsregisteramts bleibt im Original, mit erklärender Entsprechung in Klammern. |
| Kapital- & Beteiligungsangaben ungenau | Aktien-/Stammkapital, Geschäftsanteile und Einlagen sind prüfungsrelevant; Rundungen oder Auslassungen fallen bei der Due Diligence auf. | Kapital-, Anteils- und Einlagenangaben werden exakt und formatgerecht übertragen. |
| Apostille „mitbestellt“ beim Übersetzer | Die Apostille kommt beim Registerauszug von der kantonalen Staatskanzlei – fehlt sie, lehnt die Auslandsstelle ab. | Wir stellen keine Apostille aus, nennen die zuständige Stelle und übersetzen die Apostille anschliessend mit. |