Häufige Fragen
Beglaubigte Übersetzung für die Aufenthaltsbewilligung – häufige Fragen.
Welche Unterlagen muss ich für die Aufenthaltsbewilligung übersetzen lassen?
Beglaubigt übersetzt werden vor allem die Qualifikationsnachweise (Hochschul-/Berufsabschluss, Zeugnisse, Transcripts), ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland sowie Personenstandsurkunden wie Geburts- und Heiratsurkunde bei begleitender Familie. Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweis liegen oft schon auf Deutsch oder Englisch vor.
Ersetzt die Übersetzung die Anerkennung meines Abschlusses?
Nein. Die beglaubigte Übersetzung macht Ihr Zeugnis lesbar und vorlagefähig, ersetzt aber nicht die Bewertung der Gleichwertigkeit. Ausländische Hochschulabschlüsse werden über swissuniversities / Swiss ENIC und – bei Bedarf – das SBFI eingestuft; bei reglementierten Berufen (etwa Ärztin, Pflege) kommt eine gesonderte Anerkennung oder eine kantonale Berufsausübungsbewilligung hinzu.
Gibt es für die Aufenthaltsbewilligung eine feste Gehaltsschwelle?
Die Schweiz kennt keine feste Bundes-Gehaltsschwelle. Für Angehörige von Drittstaaten verlangt das AIG orts-, berufs- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen (Art. 22 AIG), die Ausschöpfung der Kontingente (Art. 20) und den Vorrang inländischer sowie von EU/EFTA-Arbeitskräften (Art. 21). Für Bürgerinnen und Bürger der EU/EFTA gilt das Freizügigkeitsabkommen. Über den Einzelfall entscheidet das kantonale Migrationsamt zusammen mit dem SEM.
Brauche ich für meine Urkunden eine Apostille?
Häufig ja. Für öffentliche Urkunden aus dem Herkunftsland verlangt die Schweizer Auslandvertretung oder Behörde je nach Staat eine Apostille oder Legalisation; ausgestellt wird sie von der zuständigen Stelle im Ausstellungsland, nicht vom Übersetzungsbüro. Der FÜD übersetzt Urkunde und Apostille anschliessend gemeinsam beglaubigt.
Muss der Übersetzer in der Schweiz qualifiziert sein?
Für die Vorlage bei Schweizer Behörden erwarten die Stellen in der Regel eine bestätigte Übersetzung durch einen qualifizierten Fachübersetzer. Er bestätigt Richtigkeit und Vollständigkeit mit Stempel und Bestätigungsvermerk; auf Wunsch wird die Unterschrift zusätzlich notariell beglaubigt. So ist die Übersetzung schweizweit gültig.
Was kostet die beglaubigte Übersetzung fürs Bewilligungsdossier?
Standardurkunden rechnen wir als Pauschale je Urkunde ab, umfangreiche Dokumente wie Zeugnisse und Transcripts nach Normzeile ab CHF 1.09 ( inkl. MwSt und Versand). Da meist mehrere Dokumente zusammenkommen, kalkulieren wir das Set mit Mengenvorteil; der Festpreis steht nach kurzer Sichtung.