Katalanisch Übersetzer – Übersetzungsbüro für katalanische Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzung Katalanisch Deutsch

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Katalanisch-Übersetzer für Deutsch ⇄ Katalanisch

Ihre Heiratsurkunde aus Palma, die Wohnsitzbescheinigung des Ajuntament, der Notenauszug einer katalanischen Universität: Muttersprachliche Katalanisch-Übersetzer übertragen diese Unterlagen zwischen Deutsch und Katalanisch – für die Vorlage beim Standesamt, an der Hochschule oder bei Gericht, ebenso für Dokumente aus Andorra und für den katalanischen Markt. Auf zweisprachigen Vordrucken erfassen die Übersetzer auch Randvermerke und Nachträge, die nur im katalanischen Sprachteil stehen, und schreiben Namen genau in der Form, die im Reisepass steht. Amtliche Dokumente beglaubigt ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer mit Datum, Unterschrift und Rundsiegel (§ 190 Abs. 1 AußStrG). Festpreis ab 0,99 €/Normzeile, beglaubigte Standardurkunden ab 59 € je Dokument.

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  • Original per PostPDF vorab
  • Antwort in 60 Minan Werktagen
  • 4,6 · Trustpilot

Muttersprachliche Katalanisch-Fachübersetzer · Zielvarietät vorab festgelegt · beglaubigt auf Wunsch

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
Schreibung nach IECZielvarietät vorab festgelegt
Preis vorabFestpreis, transparent kalkuliert
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Kurz & klar

Was übersetzt der FÜD zwischen Deutsch und Katalanisch?

Der FÜD übersetzt Urkunden, Zeugnisse, Verträge und Fachtexte zwischen Deutsch und Katalanisch – für Privatpersonen, Behörden und Unternehmen. Katalanisch ist Amtssprache in Katalonien, auf den Balearen und – unter dem Namen valencià – in der Valencianischen Gemeinschaft; in Andorra ist es alleinige Amtssprache. Entsprechend unterschiedlich sehen die Vorlagen aus: ein zweisprachiger Auszug des Registre Civil, eine Bescheinigung des Ajuntament, ein Notenauszug einer Universität in Barcelona, eine notarielle Urkunde aus Andorra la Vella. Welcher muttersprachliche Katalanisch-Übersetzer eingesetzt wird, bestimmen Sprachrichtung, Sachgebiet und Zielort.

Wir übersetzen in beide Richtungen: Katalanisch–Deutsch, wenn solche Unterlagen österreichischen Ämtern, Gerichten und Hochschulen beglaubigt vorliegen müssen, und Deutsch–Katalanisch für Anträge, Verträge und Produktunterlagen, die am Zielort auf Katalanisch verlangt werden.

Wofür Sie Katalanisch brauchen

Katalanisch übersetzen lassen: passend zu Ihrer Situation, nicht von der Stange.

Deutsch ⇄ Katalanisch bündelt sehr verschiedene Anliegen – von der Heiratsurkunde aus Palma bis zur Gebrauchsinformation für den katalanischen Fachhandel. Wählen Sie den Fall, der Ihrem am nächsten kommt: Wir ordnen einen muttersprachlichen Katalanisch-Fachübersetzer mit dem passenden Sachgebiet zu, legen die Zielvarietät fest und klären die Beglaubigungsform vorab.

Sie legen einem österreichischen Amt Papiere aus Katalonien oder von den Balearen vor

Nicht jedes Dokument aus Barcelona oder Palma ist katalanisch: Der staatliche Registre Civil stellt Geburts- und Heiratsurkunden meist kastilisch oder zweisprachig aus, während Bescheinigungen von Ajuntament und Generalitat – Meldenachweis, Wohnsitz- und Haushaltsbescheinigung, Bescheide – regelmäßig katalanisch abgefasst sind. Der Knackpunkt: Auf zweisprachigen Vordrucken stehen Stempel, Randvermerke und Nachträge oft nur in einem der beiden Sprachteile. Wer den katalanischen Teil überliest, legt dem Standesamt eine unvollständige Übersetzung vor.

Häufig: Heiratsurkunde aus Katalonien fürs Standesamt und certificat d’empadronament als Meldebestätigung.

Sie verkaufen, liefern oder montieren in Katalonien

Katalonien räumt Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht ein, Kennzeichnung, Gebrauchsinformationen und Vertragsunterlagen auf Katalanisch zu erhalten; die Generalitat de Catalunya fasst diese Pflichten für Unternehmen unter dem Codi de consum und der Sprachgesetzgebung zusammen. Wer nur eine kastilische Fassung bereithält, kann dieses Recht im Zweifel nicht bedienen. Der Knackpunkt: Firmenbuch, Prokura nach UGB und die österreichische GmbH haben kein katalanisches Gegenstück – wer die Rechtsform „übersetzt“, behauptet eine Gesellschaft, die es nicht gibt.

Häufig: Gebrauchsinformation für den katalanischen Handel und Liefervertrag mit dem Partner in Barcelona.

Sie haben in Barcelona studiert oder bewerben sich dort

Katalanische Hochschulen führen Studienverlauf und Notenauszug (expedient acadèmic) regelmäßig auf Katalanisch, während die Titelurkunde staatlich und damit kastilisch ausgefertigt wird – wer sich in Österreich bewirbt, legt deshalb häufig zwei Dokumente in zwei Sprachen vor. Der Knackpunkt: Die spanische Notenskala läuft gegenläufig zur österreichischen, und Prädikate wie excel·lent sind keine Zahlenwerte. Wir übertragen Fächer, Noten und Prädikate prüfbar mit Erläuterung, statt eine österreichische Note zu behaupten – bewerten darf nur die Hochschule oder ENIC NARIC AUSTRIA.

Häufig: Notenauszug der katalanischen Universität und Unterlagen für die Studienbewerbung.

Sie haben geschäftlich oder privat mit Andorra zu tun

In Andorra ist Katalanisch alleinige Amtssprache. Personenstandsurkunden, notarielle Vollmachten, Gesellschaftsunterlagen und Bescheide der Verwaltung liegen dort ausschließlich auf Katalanisch vor – eine kastilische Parallelfassung, auf die man ausweichen könnte, gibt es nicht. Der Knackpunkt: Andorra gehört nicht zur EU, die EU-Erleichterungen für Personenstandsurkunden greifen dort also nicht. Andorra ist aber seit 1996 Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, und Österreich hat gegen den Beitritt keinen Einspruch erhoben – für die Vorlage in Österreich ist die Apostille daher der übliche Weg, je nach Urkundentyp und ausstellender Stelle. Wir sagen vorab, was zu klären ist, und übersetzen die Urkunde samt Beglaubigungsvermerken.

Häufig: Gesellschaftsunterlagen aus Andorra und notarielle Vollmacht aus Andorra.

Sprachwahl

Katalanisch, valencià – oder liegt Ihr Dokument längst auf Kastilisch vor?

Die erste Frage ist eine praktische: In welcher Sprache ist Ihr Papier tatsächlich ausgestellt, und welche verlangt die Stelle, bei der es landet? Urkunden des staatlichen Registre Civil, die Strafregisterbescheinigung des spanischen Justizministeriums und der Führerschein der Verkehrsbehörde kommen kastilisch; Ajuntament, Generalitat, katalanische Hochschulen und Notariate schreiben katalanisch oder zweisprachig; aus Andorra kommt ausschließlich Katalanisch. Wir prüfen das vor der Beauftragung und sagen es Ihnen – ist Ihr Dokument kastilisch, gehört es zu unseren Spanisch-Übersetzern und nicht hierher. Das kostet Sie nichts und erspart eine Übersetzung in der falschen Sprachrichtung.

Geht es umgekehrt von Deutsch nach Katalanisch, entscheidet der Zielort über die Varietät. Die Schriftnorm setzt das Institut d’Estudis Catalans; für Texte, die in der Valencianischen Gemeinschaft eingereicht oder veröffentlicht werden, sind zusätzlich die Wörterbücher und Grammatiken der Acadèmia Valenciana de la Llengua maßgeblich. Auf den Balearen gilt die allgemeine Schriftnorm – inseltypische Formen gehören in die gesprochene Sprache und in literarische Texte, nicht in einen Bescheid. Wir legen die Zielvarietät vor Projektbeginn fest und halten sie über Style Guide und Terminologie durch.

Für amtliche Vorlagen fertigen gerichtlich zertifizierte Übersetzer die beglaubigte Fassung an; ob zusätzlich eine Apostille nötig ist, klären wir vorab – ausgestellt wird sie von der zuständigen Stelle des Ausstellungsstaates, nicht vom Übersetzungsbüro.

Amtlicher Status

Wo ist Katalanisch Amtssprache – und was heißt das für Ihre Unterlagen?

Amtssprache ist Katalanisch in Andorra als alleinige Landessprache sowie – neben dem Kastilischen – in Katalonien, auf den Balearen und, unter dem Namen valencià, in der Valencianischen Gemeinschaft. Gesprochen wird es darüber hinaus im französischen Département Pyrénées-Orientales und in der sardischen Stadt L’Alguer (Alghero) – dort aber ohne amtlichen Status: Wer eine Urkunde aus Perpignan oder Alghero vorlegen muss, hat ein französisches beziehungsweise italienisches Dokument in der Hand, kein katalanisches.

Für Sie hat das zwei praktische Folgen. Erstens entscheidet der amtliche Status, welche Stelle worauf ausstellt – und damit, ob Ihr Papier überhaupt katalanisch ist oder kastilisch. Zweitens gibt es innerhalb des katalanischen Sprachraums keine einheitliche Zielvarietät: Was in Barcelona als Standard gilt, ist für eine Behörde in Valencia die falsche Fassung. Beides klären wir vor der Beauftragung, damit Sprachrichtung und Varietät zum Zielort passen.

Qualität, die man erst beim Adressaten bemerkt

Fehler, die nur ein Katalanisch-Fachübersetzer erkennt.

Diese elf Fallstricke sind DE ⇄ CA-spezifisch und in der Praxis belegbar – keiner davon zeigt sich beim Korrekturlesen, jeder beim Empfänger.

Typische Fallstricke bei der Katalanisch-Übersetzung Deutsch–Katalanisch und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum es schiefgehtWie der FÜD es löst
Sprache des Dokuments nicht bestimmtKatalanisch und Kastilisch sind in Katalonien, in der Valencianischen Gemeinschaft und auf den Balearen beide amtlich, viele Vordrucke tragen beide. Wird ein katalanischer Text wie ein spanischer bearbeitet, entstehen Kastilismen und die Terminologie der katalanischen Verwaltung wird verfehlt; umgekehrt zahlt man für eine Sprachrichtung, die das Papier gar nicht braucht.Wir bestimmen vor der Beauftragung die tatsächliche Sprache des Dokuments und die am Zielort geforderte – und besetzen den Auftrag danach, notfalls mit einem Spanisch-Fachübersetzer.
l·l (ela geminada) falsch gesetztDas geminierte l trägt einen erhöhten Mittelpunkt: col·legi, paral·lel, excel·lent. Autokorrektur, Zeichensatzkonvertierung und PDF-Export machen daraus „collegi“, „col.legi“ oder „col-legi“ – alle drei sind normwidrig und auf einer Urkunde ein sichtbarer Mangel.Wir setzen den erhöhten Punkt (U+00B7) korrekt zwischen die beiden l, prüfen die Schreibung gegen die IEC-Norm und kontrollieren sie nach dem PDF-Export erneut.
ç (c trencada) weggelassenDie Cedille steht vor a, o, u und am Wortende für den s-Laut: març, caça, feliç. Als „c“ oder „z“ gesetzt, ist das Wort schlicht falsch geschrieben – in einer beglaubigten Fassung ein Mangel, der auffällt.Das ç wird orthografisch korrekt gesetzt, statt kastilisch „vereinfacht“ zu werden; die Endkontrolle prüft die betroffenen Wortformen gezielt.
Kastilismen im katalanischen TextWer aus dem Spanischen heraus formuliert, schreibt „tenir que“ statt haver de oder „plaç“ statt termini. In Amtstexten, Verträgen und Produktunterlagen sind das keine Stilfragen, sondern Fehler, die jedem katalanischen Leser sofort auffallen.Ins Katalanische übersetzen ausschließlich Muttersprachler mit Sachgebiet; kritische Termini liegen in geprüfter Terminologie vor und werden in der Revision gegengelesen.
Falsche Freunde zum KastilischenKatalanisch termini heißt Frist, kastilisch término dagegen Begriff oder Ende – in einem Bescheid oder Vertrag verschiebt das die Rechtsfolge. Katalanisch cama heißt Bein, kastilisch cama dagegen Bett: in einem Arztbrief ein Befund an der falschen Stelle. Solche Wörter überstehen jede Rechtschreibprüfung.Übersetzt wird die katalanische Bedeutung im Kontext, nicht die Wortähnlichkeit; strittige Stellen gehen ausdrücklich in die zweite Prüfung.
Zielvarietät verwechseltFür Texte, die in der Valencianischen Gemeinschaft eingereicht oder veröffentlicht werden, gelten die von der Acadèmia Valenciana de la Llengua kodifizierten Formen. Eine in Barcelona übliche Fassung wirkt dort fremd und kann bei amtlichen Texten beanstandet werden – und umgekehrt.Die Zielvarietät wird vor Projektbeginn festgelegt und über Style Guide, Terminologie und Translation Memory über alle Folgeaufträge durchgehalten.
Ortsnamen kastilisch gesetztAmtlich sind die katalanischen Formen: Girona (nicht „Gerona“), Lleida (nicht „Lérida“). In der Valencianischen Gemeinschaft tragen viele Gemeinden amtlich eine valencianische oder eine zweisprachige Form. Die falsche Variante in einer beglaubigten Urkunde ist ein Sachfehler, kein Stilfehler.Orts- und Behördennamen werden in der amtlich eingetragenen Form gesetzt und Zeichen für Zeichen gegen das Original abgeglichen.
Das i zwischen den Nachnamen missdeutetIm Katalanischen dürfen die beiden Nachnamen mit der Konjunktion i verbunden werden – Josep Puig i Cadafalch. Wer das i für einen zweiten Vornamen, eine Initiale oder einen Tippfehler hält, erzeugt eine Namensform, die so im Reisepass nicht steht; Abweichungen zwischen Urkunde und Ausweis sind ein häufiger Rückfragegrund.Namen werden zeichengenau nach dem Ausweisdokument wiedergegeben, das i bleibt als Namensbestandteil erhalten und wird bei Bedarf in einer Anmerkung erläutert.
Zweisprachige Vordrucke halb übertragenUrkunden aus Katalonien, der Valencianischen Gemeinschaft und von den Balearen sind häufig zweisprachig gesetzt – Stempel, Randvermerke und Nachträge stehen aber oft nur in einer der beiden Spalten. Wer nur eine liest, liefert eine unvollständige Übersetzung ab.Beide Sprachteile werden vollständig übertragen, einschließlich Stempeln, Randvermerken und Nachbeurkundungen; Abweichungen zwischen den Spalten werden kenntlich gemacht.
Ämter und Rechtsinstitute „übersetzt“Generalitat, Ajuntament oder Registre Civil haben keine österreichischen Gegenstücke – und Standesamt, Bezirksgericht oder Firmenbuch keine katalanischen. Wer sie durch ein fremdes Institut ersetzt, behauptet eine Behörde, die es nicht gibt.Institutionen und Rechtsformen bleiben im Original stehen und werden erklärend ergänzt, damit der Nachweis für die Zielstelle prüfbar bleibt.
Noten in eine österreichische Note „umgerechnet“Katalanische und spanische Zeugnisse benoten von 0 bis 10, bestanden ab 5, mit den Prädikaten aprovat, notable, excel·lent und matrícula d’honor; die österreichische Skala läuft gegenläufig von 1 bis 5. Eine im Text „umgerechnete“ österreichische Note ist eine Behauptung, die die bewertende Stelle nicht nachvollziehen kann.Noten und Prädikate bleiben im Original mit erläuternder Entsprechung; die Bewertung selbst trifft die zuständige Stelle, nicht der Übersetzer.

Warum sichere Katalanischkenntnisse allein diese Fehler nicht abfangen

Keiner dieser Fehler zeigt sich als simpler Grammatik- oder Tippfehler, und die meisten überstehen jede Rechtschreibprüfung. Sie entstehen an der Nahtstelle zweier Verwaltungs- und Bildungssysteme und fallen erst beim Empfänger auf: beim Standesamt, bei der bewertenden Stelle, beim Ajuntament, beim Geschäftspartner in Barcelona. Genau dort setzt muttersprachliche Fachübersetzung mit Sachgebiet an.

Zwischen den beiden katalanischen Nachnamen darf ein i stehen – wer es für einen Vornamen hält, erzeugt einen Namen, den der Reisepass nicht kennt.

Deshalb: katalanische Muttersprachler, festgelegte Zielvarietät, Namen und Ortsnamen in der amtlich eingetragenen Form.

Fach-Perspektive

Katalanische Urkunden in Österreich – und österreichische Unterlagen in Katalonien

Für Vorlagen bei österreichischen Behörden und Gerichten schreibt § 190 Abs. 1 AußStrG die Form vor: Die genaue Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original ist von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetsch unter Beifügung von Datum, Unterschrift und Rundsiegel zu beglaubigen; wer so zeichnen darf, ist nach § 14 SDG in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste eingetragen. Im Personenstandsverfahren verlangt § 11 PStG-DV 2013 dieselbe Qualifikation. Maßgeblich ist außerdem, dass die Fassung vollständig ist: Auf zweisprachigen Vordrucken gehören beide Spalten samt Stempeln und Randvermerken in die beglaubigte Übersetzung katalanischer Urkunden – unabhängig davon, ob das Original katalanisch, kastilisch oder zweisprachig ist.

Wer darf katalanische Urkunden beglaubigt übersetzen?

In der Gegenrichtung gilt eine andere Zuständigkeit. Wer in Katalonien eine beglaubigte Übersetzung aus dem oder ins Katalanische vorlegen muss, braucht in der Regel eine Person aus dem Registre de traductors i intèrprets jurats; dieses Register und die zugehörige Zulassung führt die für Sprachpolitik zuständige Verwaltung der Generalitat de Catalunya selbst – für das Kastilische ist dagegen das spanische Außenministerium zuständig. Eine in Österreich gerichtlich zertifizierte Person ist damit nicht automatisch in Katalonien als jurat zugelassen. Wir klären vorab, welche Form die Zielstelle verlangt, und setzen sie an – nach DIN EN ISO 17100-Prozess mit muttersprachlicher Revision.

Anwendungsfälle

Drei typische Katalanisch-Übersetzungen aus der Praxis.

Zielort, Varietät und Dokumenttyp entscheiden über Terminologie, Vollständigkeit und Beglaubigungsform. Drei häufige Aufträge – von der Ausgangslage bis zum Ergebnis.

Personenstand · Balearen

Heiratsurkunde und Meldenachweis aus Palma → Deutsch

Ausgangslage
Ein österreichisch-mallorquinisches Paar lässt die auf Mallorca geschlossene Ehe im Zentralen Personenstandsregister eintragen. Der Registerauszug ist zweisprachig, der zusätzlich verlangte Meldenachweis des Ajuntament rein katalanisch.
Ablauf
Ein gerichtlich zertifizierter Übersetzer überträgt beide Spalten des Registerauszugs samt Stempeln und Randvermerken sowie den katalanischen Meldenachweis; Namen werden zeichengenau nach Reisepass gesetzt, die Konjunktion i bleibt als Namensbestandteil stehen.
Ergebnis
Eine beglaubigte Übersetzung, die das Standesamt für die Eintragung entgegennimmt, weil nichts fehlt und der Name mit dem Ausweis übereinstimmt.

Markteintritt Katalonien

Produkt- und Garantieunterlagen Deutsch → Katalanisch

Ausgangslage
Ein österreichischer Hersteller bringt ein Gerät über den katalanischen Fachhandel in den Markt; Kennzeichnung, Kurzanleitung und Garantiebedingungen sollen den Verbraucherrechten in Katalonien genügen.
Ablauf
Ein technischer Fachübersetzer setzt die Unterlagen in der allgemeinen Schriftnorm um, hält die Terminologie über Translation Memory konsistent und lässt Rechtsform und Registerangaben des Herstellers im Original mit Erläuterung stehen.
Ergebnis
Eine katalanische Fassung, die im Handel verwendbar ist – und für Folgeprodukte ohne Terminologiebruch fortgeschrieben wird.

Studium & Anerkennung

Notenauszug einer Universität in Barcelona → Deutsch

Ausgangslage
Für die Bewerbung um einen Masterplatz in Österreich soll der katalanische expedient acadèmic vorgelegt werden – mit Prädikaten von aprovat bis matrícula d’honor und einer Titelurkunde auf Kastilisch.
Ablauf
Beide Dokumente werden beglaubigt übersetzt; Fächer, ECTS-Punkte und Prädikate bleiben mit erläuternder Entsprechung nachvollziehbar, Hochschul- und Fakultätsnamen stehen in der amtlichen Form.
Ergebnis
Ein Nachweis, den die Zulassungsstelle selbst bewerten kann, ohne dass eine österreichische Note behauptet wird.

Angebot & Preis

Was kostet eine Katalanisch-Übersetzung?

Wir sichten Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Zielvarietät und nennen einen verbindlichen Festpreis. Standardurkunden meist zum Pauschalpreis, umfangreiche Texte nach Normzeile – Beglaubigung auf Wunsch, PDF-Vorab und Postversand inklusive.

Verbindlicher Festpreis
ab 0,99 € / Normzeilebeglaubigte Standardurkunden ab 59 € je Dokument
Preis vorab · keine unangekündigten Mehrkosten
Muttersprachliche Katalanisch-Fachübersetzungenthalten
Festgelegte Zielvarietät (allgemeine Schriftnorm oder valencià)enthalten
Vollständige Übertragung zweisprachiger Vordruckeenthalten
Beglaubigung durch allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer auf Wunschenthalten
PDF-Vorab & Postversand des Originalsenthalten
Muttersprachliche Revision & Endkontrolleenthalten

Zur Orientierung ab 0,99 €/Normzeile; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung. Wie sich der Preis zusammensetzt →

Katalanisch-Übersetzung anfragen

Katalanische Dokumente & Texte

Dokumente Katalanisch–Deutsch übersetzen lassen

Wir übersetzen Katalanisch – Deutsch und Deutsch – Katalanisch – von der beglaubigten Urkunde bis zum Fachtext. Häufig aus dem Katalanischen: certificat de naixement (Geburtsurkunde aus Katalonien), llibre de família (Familienbuch), expedient acadèmic (Notenauszug der Hochschule), certificat de convivència (Haushaltsbescheinigung des Ajuntament) und escriptura notarial (notarielle Urkunde). Kastilische Beiblätter und Anlagen übersetzen wir im selben Auftrag mit.

Häufige Fragen

Katalanisch-Übersetzung – häufige Fragen.

Woran erkenne ich, ob mein Dokument katalanisch oder kastilisch ist?

An wenigen Wörtern: naixement statt nacimiento, matrimoni statt matrimonio, Ajuntament statt Ayuntamiento – und an den Zeichen l·l und ç. Viele Vordrucke tragen beide Sprachen nebeneinander. Schicken Sie uns einen Scan: Wir sagen Ihnen vor der Beauftragung, welche Sprachrichtung Sie tatsächlich brauchen.

Übersetzen Sie ins Katalanische oder ins Valencianische?

Beides. Für Texte nach Katalonien oder auf die Balearen setzen wir die allgemeine Schriftnorm des Institut d’Estudis Catalans an, für die Valencianische Gemeinschaft die Normwerke der Acadèmia Valenciana de la Llengua. Die Zielvarietät wird vor Projektbeginn festgelegt und über Style Guide und Terminologie konsistent gehalten.

Bleiben l·l und ç in der Übersetzung korrekt?

Ja. Die ela geminada (l·l) mit erhöhtem Mittelpunkt und das ç sind Bestandteil der katalanischen Rechtschreibung. Wir setzen sie normgerecht und prüfen sie nach dem PDF-Export erneut – dort gehen sie am häufigsten verloren.

Bieten Sie beglaubigte Katalanisch-Übersetzungen an?

Ja. Für Urkunden, Zeugnisse und amtliche Dokumente beglaubigt ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer die Katalanisch-Übersetzung mit Datum, Unterschrift und Rundsiegel – die Form, die österreichische Ämter und Gerichte als Nachweis entgegennehmen. Zweisprachige Vordrucke übertragen wir vollständig, einschließlich Stempeln und Randvermerken.

Gilt eine österreichische beglaubigte Übersetzung auch in Katalonien?

Nicht automatisch. Für Vorlagen in Katalonien verlangen viele Stellen eine Übersetzung durch eine Person aus dem Register der Generalitat de Catalunya (traductors i intèrprets jurats). Wir klären vorab, welche Form die Zielstelle akzeptiert, und besetzen den Auftrag entsprechend.

Was kostet eine Katalanisch-Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Frist. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis; beglaubigte Standardurkunden ab 59 € je Dokument, längere Texte ab 0,99 € je Normzeile.

Brauche ich für Urkunden aus Katalonien oder Andorra eine Apostille?

Das hängt vom Ausstellungsstaat ab. Spanien und Österreich sind EU-Mitglieder: Nach der EU-Verordnung 2016/1191 entfällt die Apostille im Verkehr zwischen EU-Staaten für viele Personenstandsurkunden – Geburt, Ehe, Wohnsitz, Vorstrafenfreiheit. Für Zeugnisse, Diplome und private Dokumente kann sie nötig sein. Andorra ist kein EU-Staat, aber Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens; für andorranische Urkunden ist die Apostille daher der übliche Weg. Erteilt wird sie in beiden Fällen von der im Ausstellungsstaat zuständigen Stelle, nicht vom Übersetzungsbüro. Wir sagen Ihnen vorab, ob und wo sie einzuholen ist, und übersetzen anschließend Urkunde samt Apostille.
Unsere Gebrauchs- und Garantieunterlagen liegen jetzt auf Katalanisch vor, ohne dass wir die Terminologie bei jedem neuen Gerät neu verhandeln. Dass Rechtsform und Registerangaben im Original stehen geblieben sind, hat uns die Rückfrage vom Händler in Barcelona erspart.
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M. Ferrer · Produktmanagement, Elektrokleingeräte

Karriere beim FÜD

Katalanisch-Übersetzer werden?

Unsere Katalanisch-Übersetzungen werden von muttersprachlichen Fachübersetzern ausgeführt, die neben der Sprache insbesondere drei Dinge beherrschen: zu bestimmen, ob eine Vorlage aus Barcelona, Palma, València oder Andorra tatsächlich katalanisch, kastilisch oder zweisprachig ausgestellt ist; zweisprachige Vordrucke samt Stempeln, Randvermerken und Nachträgen vollständig zu übertragen; und die Varietät zu treffen, die der Zielort verlangt. Wer als Katalanisch-Übersetzer für den FÜD arbeiten möchte, muss deshalb mehr mitbringen als Zweisprachigkeit: ein belegtes Fachgebiet und – für beglaubigte Fassungen – die Eintragung in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste nach § 14 SDG. Wir arbeiten fest angestellt oder freiberuflich mit allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Katalanisch-Übersetzerinnen und -Übersetzern zusammen; der Einstieg ist auch über ein Praktikum möglich.

Womit Sie arbeiten

Fachgebiete & Textsorten

Typisch sind zwei Arbeitsfelder. Das eine sind Personenstands-, Bildungs- und Gerichtsunterlagen: certificat de naixement und llibre de família, Meldenachweise des Ajuntament, expedient acadèmic und Titelurkunden katalanischer Hochschulen, Urteile sowie notarielle Urkunden und Gesellschaftsunterlagen aus Andorra – Papiere, die dem Standesamt, der bewertenden oder der anerkennenden Stelle beglaubigt vorliegen müssen. Das andere ist der Geschäftsverkehr mit Katalonien und den Balearen: Liefer- und Rahmenverträge, Registerauszüge, Kennzeichnung, Gebrauchsinformationen und Garantiebedingungen für den katalanischen Handel, dazu Tourismus- und Kulturtexte. Beide Felder verlangen dieselbe Arbeitsweise: Ämter und Rechtsformen bleiben im Original stehen und werden erklärend ergänzt, Namen und Ortsnamen in der amtlich eingetragenen Form, Terminologie über Translation Memory fortgeschrieben statt bei jedem Auftrag neu verhandelt.

Berufsrealität

Was der Beruf tatsächlich verlangt

Katalanisch ist alleinige Amtssprache in Andorra und – neben dem Kastilischen – Amtssprache in Katalonien, auf den Balearen und, unter dem Namen valencià, in der Valencianischen Gemeinschaft. Daraus folgen zwei Anforderungen, die den Alltag prägen. Erstens gibt es keine einzige Zielvarietät: Die Schriftnorm setzt das Institut d’Estudis Catalans, für Texte in die Valencianische Gemeinschaft sind zusätzlich die Normwerke der Acadèmia Valenciana de la Llengua maßgeblich – wer für den valencianischen Markt schreibt, muss im zweiten Normwerk ebenso zu Hause sein wie im ersten. Zweitens ist die Beglaubigung in beide Richtungen unterschiedlich geregelt: Für Vorlagen in Österreich zeichnet, wer nach § 14 SDG in der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste eingetragen ist; für Vorlagen in Katalonien verlangen viele Stellen eine Person aus dem Registre de traductors i intèrprets jurats der Generalitat – die österreichische Zertifizierung gilt dort nicht automatisch. Wer beglaubigt zeichnet, bestätigt mit Namen, Rundsiegel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung – persönlich und für jede Seite, einschließlich Stempeln, Randvermerken und Nachträgen; unleserliche Stellen werden als solche kenntlich gemacht, nicht sinngemäß ergänzt. Praktisch heißt das: kurzfristige Urkundenaufträge mit hoher Formstrenge neben planbaren Projekten, in denen Terminologie über Monate konsistent bleiben muss. Wir arbeiten dafür mit festen Ansprechpartnern, verbindlichen Lieferterminen und gepflegten Termdatenbanken.

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