| Sprache des Dokuments nicht bestimmt | Katalanisch und Kastilisch sind in Katalonien, in der Valencianischen Gemeinschaft und auf den Balearen beide amtlich, viele Vordrucke tragen beide. Wird ein katalanischer Text wie ein spanischer bearbeitet, entstehen Kastilismen und die Terminologie der katalanischen Verwaltung wird verfehlt; umgekehrt zahlt man für eine Sprachrichtung, die das Papier gar nicht braucht. | Wir bestimmen vor der Beauftragung die tatsächliche Sprache des Dokuments und die am Zielort geforderte – und besetzen den Auftrag danach, notfalls mit einem Spanisch-Fachübersetzer. |
| l·l (ela geminada) falsch gesetzt | Das geminierte l trägt einen erhöhten Mittelpunkt: col·legi, paral·lel, excel·lent. Autokorrektur, Zeichensatzkonvertierung und PDF-Export machen daraus „collegi“, „col.legi“ oder „col-legi“ – alle drei sind normwidrig und auf einer Urkunde ein sichtbarer Mangel. | Wir setzen den erhöhten Punkt (U+00B7) korrekt zwischen die beiden l, prüfen die Schreibung gegen die IEC-Norm und kontrollieren sie nach dem PDF-Export erneut. |
| ç (c trencada) weggelassen | Die Cedille steht vor a, o, u und am Wortende für den s-Laut: març, caça, feliç. Als „c“ oder „z“ gesetzt, ist das Wort schlicht falsch geschrieben – in einer beglaubigten Fassung ein Mangel, der auffällt. | Das ç wird orthografisch korrekt gesetzt, statt kastilisch „vereinfacht“ zu werden; die Endkontrolle prüft die betroffenen Wortformen gezielt. |
| Kastilismen im katalanischen Text | Wer aus dem Spanischen heraus formuliert, schreibt „tenir que“ statt haver de oder „plaç“ statt termini. In Amtstexten, Verträgen und Produktunterlagen sind das keine Stilfragen, sondern Fehler, die jedem katalanischen Leser sofort auffallen. | Ins Katalanische übersetzen ausschließlich Muttersprachler mit Sachgebiet; kritische Termini liegen in geprüfter Terminologie vor und werden in der Revision gegengelesen. |
| Falsche Freunde zum Kastilischen | Katalanisch termini heißt Frist, kastilisch término dagegen Begriff oder Ende – in einem Bescheid oder Vertrag verschiebt das die Rechtsfolge. Katalanisch cama heißt Bein, kastilisch cama dagegen Bett: in einem Arztbrief ein Befund an der falschen Stelle. Solche Wörter überstehen jede Rechtschreibprüfung. | Übersetzt wird die katalanische Bedeutung im Kontext, nicht die Wortähnlichkeit; strittige Stellen gehen ausdrücklich in die zweite Prüfung. |
| Zielvarietät verwechselt | Für Texte, die in der Valencianischen Gemeinschaft eingereicht oder veröffentlicht werden, gelten die von der Acadèmia Valenciana de la Llengua kodifizierten Formen. Eine in Barcelona übliche Fassung wirkt dort fremd und kann bei amtlichen Texten beanstandet werden – und umgekehrt. | Die Zielvarietät wird vor Projektbeginn festgelegt und über Style Guide, Terminologie und Translation Memory über alle Folgeaufträge durchgehalten. |
| Ortsnamen kastilisch gesetzt | Amtlich sind die katalanischen Formen: Girona (nicht „Gerona“), Lleida (nicht „Lérida“). In der Valencianischen Gemeinschaft tragen viele Gemeinden amtlich eine valencianische oder eine zweisprachige Form. Die falsche Variante in einer beglaubigten Urkunde ist ein Sachfehler, kein Stilfehler. | Orts- und Behördennamen werden in der amtlich eingetragenen Form gesetzt und Zeichen für Zeichen gegen das Original abgeglichen. |
| Das i zwischen den Nachnamen missdeutet | Im Katalanischen dürfen die beiden Nachnamen mit der Konjunktion i verbunden werden – Josep Puig i Cadafalch. Wer das i für einen zweiten Vornamen, eine Initiale oder einen Tippfehler hält, erzeugt eine Namensform, die so im Reisepass nicht steht; Abweichungen zwischen Urkunde und Ausweis sind ein häufiger Rückfragegrund. | Namen werden zeichengenau nach dem Ausweisdokument wiedergegeben, das i bleibt als Namensbestandteil erhalten und wird bei Bedarf in einer Anmerkung erläutert. |
| Zweisprachige Vordrucke halb übertragen | Urkunden aus Katalonien, der Valencianischen Gemeinschaft und von den Balearen sind häufig zweisprachig gesetzt – Stempel, Randvermerke und Nachträge stehen aber oft nur in einer der beiden Spalten. Wer nur eine liest, liefert eine unvollständige Übersetzung ab. | Beide Sprachteile werden vollständig übertragen, einschließlich Stempeln, Randvermerken und Nachbeurkundungen; Abweichungen zwischen den Spalten werden kenntlich gemacht. |
| Ämter und Rechtsinstitute „übersetzt“ | Generalitat, Ajuntament oder Registre Civil haben keine österreichischen Gegenstücke – und Standesamt, Bezirksgericht oder Firmenbuch keine katalanischen. Wer sie durch ein fremdes Institut ersetzt, behauptet eine Behörde, die es nicht gibt. | Institutionen und Rechtsformen bleiben im Original stehen und werden erklärend ergänzt, damit der Nachweis für die Zielstelle prüfbar bleibt. |
| Noten in eine österreichische Note „umgerechnet“ | Katalanische und spanische Zeugnisse benoten von 0 bis 10, bestanden ab 5, mit den Prädikaten aprovat, notable, excel·lent und matrícula d’honor; die österreichische Skala läuft gegenläufig von 1 bis 5. Eine im Text „umgerechnete“ österreichische Note ist eine Behauptung, die die bewertende Stelle nicht nachvollziehen kann. | Noten und Prädikate bleiben im Original mit erläuternder Entsprechung; die Bewertung selbst trifft die zuständige Stelle, nicht der Übersetzer. |