Kurdisch Übersetzer – Übersetzungsbüro für kurdische Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzung Kurdisch Deutsch

Sprachen › Kurdisch

Kurdisch-Übersetzer für Deutsch ⇄ Kurdisch

Ihre Geburtsurkunde, das Einvernahmeprotokoll oder das Schulzeugnis übersetzt ein muttersprachlicher Kurdisch-Übersetzer zwischen Deutsch und Kurdisch – für die Vorlage beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), beim Standesamt im Magistrat oder bei der Niederlassungsbehörde. Vorab klären wir, in welcher Sprache Ihre Unterlagen aus der Türkei, aus Syrien, dem Irak oder dem Iran tatsächlich abgefasst sind – häufig Türkisch, Arabisch oder Persisch statt Kurmandschi oder Sorani –, und führen Ihren Namen anschließend in einer einzigen Schreibweise durch sämtliche Dokumente. Amtliche Dokumente fertigt ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer als beglaubigte Fassung mit Bestätigungsvermerk nach § 190 Abs. 1 AußStrG an. Beglaubigte Urkunde ab 59 €, Fließtext ab 1,09 €/Normzeile.

  • 24-h-Expressnach Machbarkeit
  • Original per PostPDF vorab
  • Antwort in 60 Minan Werktagen
  • 4,6 · Trustpilot

Muttersprachliche Kurmandschi- und Sorani-Übersetzer · Bestätigungsvermerk nach § 190 Abs. 1 AußStrG · Preis inkl. Versand

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
Erst die Sprache prüfenUrkunde oft türkisch, arabisch, persisch
Preis vorabFestpreis, transparent kalkuliert
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Kurz & klar

Was übersetzt der FÜD zwischen Deutsch und Kurdisch?

Der FÜD überträgt Urkunden, Zeugnisse und Verfahrensunterlagen aus den kurdischen Siedlungsgebieten ins Deutsche – und österreichische Bescheide, Verträge und Aufklärungstexte zurück ins Kurdische. Der Schwerpunkt liegt dort, wo Kurdisch in Österreich tatsächlich gebraucht wird: im Asyl- und Aufenthaltsverfahren und in der Beschwerde dagegen, beim Familiennachzug, beim Standesamt, bei der Bewertung von Schul- und Berufsabschlüssen sowie in Klinik, Beratungsstelle und Betrieb.

„Kurdisch“ bezeichnet dabei keine einheitliche Schriftsprache. Kurmandschi (Nordkurdisch, Türkei und Syrien) wird im lateinischen Hawar-Alphabet geschrieben, Sorani (Zentralkurdisch, Irak und Iran) in einer an das Persische angepassten arabischen Schrift; Zazaki gilt sprachwissenschaftlich mehrheitlich als eigene Gruppe. Deshalb steht am Anfang jedes Auftrags dieselbe Frage – welche Varietät, welche Schrift, und in welcher Sprache ist Ihr Ausgangsdokument überhaupt abgefasst.

Wofür Sie Kurdisch brauchen

Asyl, Nachzug, Standesamt oder Anerkennung – welcher Vorgang ist Ihrer?

Kurdisch-Aufträge hängen fast immer an einem laufenden Verfahren mit Frist, Geschäftszahl und einer Stelle, die Ihre Angaben gegeneinander liest. Wählen Sie den Fall, der Ihrem am nächsten kommt – wir ordnen einen muttersprachlichen Übersetzer der richtigen Varietät zu und legen die Schreibweise von Namen und Orten vorab mit Ihnen fest.

Sie sind im Asylverfahren – oder erheben Beschwerde gegen den Bescheid

Über Asyl- und Aufenthaltsanträge entscheidet in erster Instanz das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA); gegen dessen Bescheid führt der Weg zum Bundesverwaltungsgericht. Beide Stellen arbeiten mit derselben Akte, und in dieser Akte zählt weniger die Eleganz der Übersetzung als die Übereinstimmung: dass Ihr Name in jeder eingereichten Beilage gleich geschrieben ist. Zwei Umschriften desselben Namens wirken vor Gericht wie ein Widerspruch in der Sache, nicht wie ein Tippfehler.

Häufig: Bescheid, Beschwerde und Einvernahmeprotokoll und Dolmetscher für die Einvernahme beim BFA.

Sie holen Ihre Familie nach Österreich

Beim Nachzug entscheidet der Weg, den Ihre Urkunde nehmen muss – und der ist je nach Ausstellungsstaat ein völlig anderer. Türkische Personenstandsurkunden können mit einer Apostille versehen werden, weil die Türkei Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens ist. Für Urkunden aus Syrien, dem Irak und dem Iran gibt es diesen Weg nicht: Diese drei Staaten sind nicht Vertragsstaaten, ihre Papiere brauchen die Legalisation über die zuständige österreichische Vertretungsbehörde, in aller Regel nach vorheriger Überbeglaubigung im Ausstellungsstaat. Wer das erst bei der Vorsprache erfährt, verliert nicht ein Blatt Papier, sondern Monate.

Häufig: Nachzug aus der Türkei und aus Syrien und Eheurkunde für die Vertretungsbehörde.

Sie heiraten, melden ein Kind an oder beantragen die Staatsbürgerschaft

Standesamt und Staatsbürgerschaftsbehörde des Landes – in Wien die MA 35 – gleichen Namen, Daten und Abstammung gegen den Reisepass ab. Genau hier schlägt die türkische Alphabetfrage durch: Weil dem türkischen Alphabet q, w und x fehlen und diese Buchstaben in der Türkei erst seit 2013 in amtlichen Namen zugelassen sind, tragen Eltern und Kinder derselben Familie den Namen oft in zwei Fassungen – Newroz und Nevruz, Şêrko und Serko. Wir machen die Passschreibweise zum Maßstab und weisen jede Abweichung im Übersetzervermerk sichtbar aus, statt sie stillschweigend zu glätten.

Häufig: Geburtsurkunde für das Standesamt und Staatsbürgerschaft mit türkischen Urkunden.

Sie wollen arbeiten, studieren oder behandelt werden

Für die Bewertung eines ausländischen Studienabschlusses ist ENIC-NARIC Austria zuständig, für die Nostrifizierung die jeweilige Universität, für reglementierte Berufe die Berufszulassungsstelle; das AMS verlangt übersetzte Zeugnisse, sobald Sie sich damit am Arbeitsmarkt bewerben. Zeugnisse aus der Region Kurdistan im Irak sind dabei ein Sonderfall: Sie stammen aus einer Bildungsverwaltung mit eigenem Ministerium und können arabisch, kurdisch oder englisch ausgefertigt sein – welche Fassung Sie einreichen, sollte nicht der Zufall entscheiden. Im Klinikalltag kommen Befunde und Aufklärungsbögen hinzu, die die Patientin verstehen muss.

Häufig: Zeugnis aus der Türkei oder dem Irak, Abschluss aus Kurdistan-Irak anerkennen lassen und Arztbrief und Aufklärungsbogen.

Urkunden aus vier Staaten

In welcher Sprache ist Ihre „kurdische“ Urkunde ausgestellt?

Diese Frage klingt nach einer Formalie und entscheidet doch über den gesamten Auftrag. Kurdisch ist Amtssprache eines Staates nur im Irak – Artikel 4 der irakischen Verfassung von 2005 stellt Arabisch und Kurdisch gleich und verlangt, amtliche Dokumente in beiden Sprachen zu führen. Aus dem Irak und besonders aus der Region Kurdistan kommen deshalb tatsächlich kurdisch oder zweisprachig ausgestellte Papiere, überwiegend in Sorani.

In den drei anderen Staaten ist es anders: Personenstandsurkunden aus der Türkei sind türkisch abgefasst, aus Syrien arabisch, aus dem Iran persisch – unabhängig davon, ob die Familie kurdisch spricht. Wer solche Unterlagen als „kurdische Urkunden“ beauftragt, bekommt einen Übersetzer, der für diese Ausgangssprache gar nicht zeichnen darf, und verliert eine Woche. Wir sichten deshalb jede Seite einzeln, bevor wir zuordnen: Ein Vorgang enthält regelmäßig eine türkische Geburtsurkunde, ein arabisch-kurdisches Dokument aus Erbil und einen österreichischen Bescheid – drei Ausgangssprachen in einem einzigen Kuvert.

Hinzu kommen Papiere, die keiner staatlichen Stelle zuzurechnen sind: Die Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien ist international nicht als Staat anerkannt, ihre Bescheinigungen sind daher keine staatlichen Urkunden. Ob eine österreichische Stelle sie im Einzelfall als Nachweis heranzieht, entscheidet sie selbst – die Übersetzung ändert daran nichts. Wir übersetzen solche Unterlagen, sagen Ihnen das aber vorher und weisen darauf hin, welche staatlichen Papiere daneben in Betracht kommen, etwa der syrische Reisepass oder das Familienbuch.

Wer „Kurdisch“ bestellt, ohne die Varietät zu klären, bekommt vielleicht eine Schrift, die der Empfänger nicht liest.

Ein Sorani-Leser aus dem Irak kann lateinisches Kurmandschi nicht entziffern – und umgekehrt. Deshalb klären wir das zuerst.

Qualität, die man erst beim Adressaten bemerkt

Fehler, die nur ein Kurdisch-Fachübersetzer erkennt.

Diese acht Punkte sind Deutsch ⇄ Kurdisch-spezifisch und stammen aus Vorgängen, an denen Verfahren tatsächlich hängengeblieben sind. Fast alle entstehen, bevor der erste Satz übersetzt ist.

Typische Fallstricke bei Deutsch–Kurdisch-Übersetzungen und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum es schiefgehtWie der FÜD es löst
Varietät/Schrift nicht geklärtKurmandschi (lateinisch) und Sorani (arabische Schrift) sind gegenseitig kaum lesbar; wird die falsche gewählt, kann der Adressat das Dokument nicht verwenden.Wir klären vor Projektbeginn Zieldialekt (Kurmandschi/Sorani/Zazaki), Schrift und Zielland und ordnen einen passenden Muttersprachler zu.
Zazaki als „Kurdisch-Dialekt“ behandeltZazaki (Zaza-Gorani) wird sprachwissenschaftlich mehrheitlich als eigene Gruppe geführt; wer es wie Kurmandschi behandelt, setzt den falschen Übersetzer ein und produziert Unverständliches.Wir erkennen Zazaki und setzen einen Zazaki-Muttersprachler ein, statt es unter „Kurdisch“ zu subsumieren.
Diakritika im Kurmandschi verloren (ç, ê, î, ş, û)Das lateinische Kurmandschi-Alphabet (Hawar) nutzt ç, ê, î, ş, û; fallen die Diakritika weg (ş→s, î→i), entstehen andere Wörter und Namen. Bei Eigennamen genügt ein verlorenes Häkchen, damit die Schreibweise vom Reisepass abweicht.Wir setzen die Hawar-Buchstaben vollständig und prüfen jeden Eigennamen gegen Pass und Ausgangsdokument.
Sorani-Sonderbuchstaben & RTL zerstörtSorani nutzt an das Arabische angepasste Zeichen (ۆ ێ ڕ ڵ گ چ پ ژ), die Standard-Fonts nicht kennen; falscher Font oder Bidi-Fehler zerlegt den rechtsläufigen Satz. Geschäftszahlen und Datumsangaben stehen dann verdreht auf dem Blatt.Wir setzen Sorani mit korrekten Unicode-Zeichen, geprüften Font-Fallbacks und Bidi-Kontrolle; Zahlen und lateinische Einschübe werden gesondert abgenommen.
Türkifizierte Namen (q, w, x fehlen im Türkischen)Türkische Urkunden schreiben kurdische Namen im türkischen Alphabet, dem q, w und x fehlen (Newroz → Nevruz, Şêrko → Serko); in amtlichen Namen sind sie in der Türkei erst seit 2013 zugelassen. Steht im Pass die kurdische Form und in der Urkunde die türkische, kann das die Identitätszuordnung erschweren.Wir geben die Urkunde wieder, wie sie ist, gleichen sie mit Pass und Vorurkunden ab und weisen die abweichende Form im Übersetzervermerk aus.
Ortsnamen kurdisch statt wie in der UrkundeDieselbe Stadt heißt amtlich Diyarbakır und kurdisch Amed, amtlich Erbil und kurdisch Hewlêr. Wer in der Übersetzung den kurdischen Namen einsetzt, nennt einen Geburtsort, der in Pass, Bescheid und Melderegister nirgends auftaucht.Ortsangaben stehen in der Übersetzung so, wie sie in der Urkunde stehen; die kurdische Form ergänzen wir nur erläuternd in Klammern.
Ausgangssprache der „kurdischen“ Urkunde verkanntEine Geburtsurkunde „aus einer kurdischen Region“ ist amtlich oft türkisch, arabisch oder persisch abgefasst – nicht kurdisch. Wer die Ausgangssprache verwechselt, setzt einen Übersetzer an, der für diese Richtung nicht zeichnen darf.Wir bestimmen zuerst die tatsächliche Ausgangssprache jeder einzelnen Seite und setzen den dafür zertifizierten Übersetzer an – auch wenn das nicht Kurdisch ist.
Auf Kurdisch übersetzt, obwohl der Adressat Kurdisch nicht liestKurdisch ist in der Türkei keine Unterrichtssprache; wer dort zur Schule gegangen ist, hat Lesen und Schreiben auf Türkisch gelernt. Viele Kurdinnen und Kurden sprechen Kurmandschi fließend, lesen aber sicherer Türkisch – ein Merkblatt auf Kurmandschi erreicht sie dann schlechter als eines auf Türkisch.Bei Beratungs-, Aufklärungs- und Bescheidtexten fragen wir nach Lesesprache und Schulzeit, bevor wir die Zielsprache festlegen; im Zweifel liefern wir zweisprachig.

Warum sichere Kurdischkenntnisse allein diese Fehler nicht abfangen

Viele dieser Fehler überstehen eine einfache Rechtschreib- oder Grammatikprüfung, weil sie an der Schnittstelle von Sprache, Schrift, Namensführung und Dokumentkontext entstehen. Kurdisch ist eine Sprache ohne eigenen Staat und ohne zentrale Akademie: zwei Hauptschriften, mehrere Varietäten, Dokumente aus vier Urkundenwesen – und sie fallen nicht dem Übersetzer auf, sondern der Sachbearbeiterin, die Ihre Angaben nebeneinanderlegt. Wer für Behörden übersetzt, muss beide Seiten kennen: die Urkunde aus Diyarbakır, Qamischli, Erbil oder Sanandadsch und die österreichische Akte, in die sie soll. Abgesichert wird das durch eine Endkontrolle nach DIN EN ISO 17100.

Fach-Perspektive

Beglaubigt, apostilliert oder legalisiert – welcher Weg gilt für Ihre Urkunde?

Beglaubigung und Echtheitsnachweis sind zwei verschiedene Vorgänge – und für die vier Herkunftsstaaten führt der Echtheitsnachweis über zwei verschiedene Wege. Die Beglaubigung der Übersetzung regelt § 190 Abs. 1 AußStrG: Die genaue Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original ist von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Berufsangehörigen zu beglaubigen, unter Beifügung des Datums, der Unterschrift und des Rundsiegels. Wer diese Befugnis überhaupt hat, steht in einer anderen Norm: § 14 SDG bestimmt die Voraussetzungen für die Eintragung in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste – er regelt den Status der Person, nicht die Anerkennung Ihrer Übersetzung.

Der Echtheitsnachweis für die ausländische Urkunde selbst läuft davon getrennt. Die Türkei ist seit dem 29. September 1985 Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens; türkische Personenstandsurkunden können daher von der zuständigen türkischen Stelle mit einer Apostille versehen werden. Irak, Iran und Syrien sind keine Vertragsstaaten – für ihre Urkunden gibt es keine Apostille, sondern nur die Legalisation durch die zuständige österreichische Vertretungsbehörde, in aller Regel erst nach Überbeglaubigung im Ausstellungsstaat. Welche Vertretungsbehörde für Ihr Ausstellungsland zuständig ist und welche Vorbeglaubigungen sie verlangt, klären wir vor der Beauftragung. Wann eine Apostille verlangt wird und wer sie ausstellt, erklären wir gesondert; ausgestellt wird sie ausschließlich von der dafür zuständigen Behörde – ein Übersetzungsbüro stellt keine Apostillen aus. Wir beraten zum Ablauf und liefern die anerkennungsfähige Übersetzung.

Was die beglaubigte Übersetzung leistet – und was nicht

Für die Vorlage beim BFA, bei der Niederlassungsbehörde, beim Standesamt und bei Gericht fertigt ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer eine bestätigte Übersetzung (umgangssprachlich „beglaubigt“) mit Bestätigungsvermerk, Unterschrift und Rundsiegel an – das ist die Form, die österreichische Behörden und Gerichte als Nachweis entgegennehmen. Der Vermerk bestätigt die genaue Übereinstimmung mit dem Original; er bestätigt nicht, dass die Ausgangsurkunde echt ist. Diese Unterscheidung trägt bei kurdischen Vorgängen besonders weit, weil Echtheit und Anerkennung hier über vier verschiedene Urkundenwesen laufen. Wir arbeiten im Prozess nach DIN EN ISO 17100 mit Vier-Augen-Revision und liefern die beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde als PDF vorab und im Original per Post.

Anwendungsfälle

Drei typische Kurdisch-Aufträge: Asylakte, Standesamt, Beratungstext.

In allen dreien entscheidet nicht der Stil, sondern die Übereinstimmung mit den Papieren, die schon in der Akte liegen. Von der Ausgangslage bis zum Ergebnis.

Asyl · BFA und Bundesverwaltungsgericht

Beilagensatz aus Kurdistan-Irak → Deutsch

Ausgangslage
Nach ablehnendem Bescheid soll ein Beilagensatz fristgerecht zur Beschwerde eingebracht werden: eine Sorani-Bestätigung einer Behörde in Sulaimaniyya, ein arabisch-kurdischer Registerauszug und zwei Schreiben in Sorani – die früheren Übersetzungen führen den Namen in zwei Umschriften.
Ablauf
Wir sortieren die Beilagen nach tatsächlicher Ausgangssprache, setzen für Sorani und Arabisch je einen dafür zertifizierten Übersetzer ein, legen mit der Mandantschaft eine Umschrift fest und führen sie über alle Blätter durch.
Ergebnis
Ein in sich widerspruchsfreier Beilagensatz, in dem jede Angabe zur Geschäftszahl passt – beglaubigt und fristgerecht.

Standesamt · Eheschließung

Türkische Personenstandsurkunden → Deutsch

Ausgangslage
Für die Eheschließung verlangt das Standesamt Geburtsurkunde und Ledigkeitsnachweis aus der Türkei. Der Vorname steht dort in türkischer Schreibung, im österreichischen Ausweis der Verlobten dagegen in kurdischer – ein Buchstabe Unterschied, zwei verschiedene Personen aus Sicht der Akte.
Ablauf
Ein für Türkisch zertifizierter Übersetzer überträgt die Urkunden formtreu, dokumentiert die abweichende kurdische Schreibweise im Übersetzervermerk und lässt Siegel, Registernummern und Randvermerke vollständig stehen.
Ergebnis
Ein Urkundensatz, den das Standesamt ohne Rückfrage zur Identität weiterbearbeiten kann.

Beratung & Klinik

Merkblätter Deutsch → Kurmandschi

Ausgangslage
Eine Einrichtung will Aufklärungs- und Beratungsunterlagen für kurdischsprachige Ratsuchende bereitstellen und ist unsicher, ob Kurmandschi, Sorani oder doch Türkisch die richtige Zielsprache ist.
Ablauf
Wir klären zuerst, wen die Texte erreichen sollen und in welcher Sprache diese Gruppe tatsächlich liest, übersetzen anschließend in verständliches, aber sachliches Kurmandschi mit vollständigen Hawar-Diakritika und geben zweisprachige Kopfzeilen mit aus.
Ergebnis
Unterlagen, die gelesen und verstanden werden, statt nur formal in der Zielsprache vorzuliegen.

Angebot & Preis

Was kostet eine Kurdisch-Übersetzung?

Wir sichten Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Dokumenttyp und nennen einen verbindlichen Festpreis – Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand inklusive. Einen mehrseitigen Familienvorgang rechnen wir als Paket, nicht Blatt für Blatt neu.

Verbindlicher Festpreis
ab 1,09 € / NormzeileBeglaubigte Urkunde ab 59 € zum Pauschalpreis je Dokument
Preis vorab · keine unangekündigten Mehrkosten
Muttersprachliche Kurdisch-Fachübersetzungenthalten
Ausgangssprache je Seite geprüft, Varietät und Namensschreibung geklärtenthalten
Bestätigungsvermerk nach § 190 Abs. 1 AußStrGenthalten
PDF-Vorab & Postversand des Originalsenthalten
Vier-Augen-Revisionenthalten

Den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung – ohne unangekündigte Mehrkosten. Wie sich der Preis zusammensetzt →

Kurdisch-Übersetzung anfragen

Häufige Fragen

Kurdisch-Übersetzung – häufige Fragen.

Welche kurdische Varietät brauche ich – Kurmandschi, Sorani oder Zazaki?

Das richtet sich nach Adressat und Herkunftsregion: Kurmandschi im lateinischen Hawar-Alphabet für die Türkei und Syrien, Sorani in arabischer Schrift für den Irak und den Iran; Zazaki führen wir als eigene Sprache. Schicken Sie uns einen Scan oder nennen Sie die Region – wir sagen Ihnen, welche Varietät gilt, und ordnen entsprechend zu.

Meine Urkunde stammt aus einer kurdischen Region – ist sie auf Kurdisch?

Sie müssen das nicht selbst entscheiden: Schicken Sie den Scan, wir bestimmen die Ausgangssprache jeder einzelnen Seite und setzen den dafür zertifizierten Übersetzer an; in einem Vorgang sind das häufig zwei oder drei verschiedene. Am Festpreis ändert diese Zuordnung nichts, am Ablauf sehr wohl. Hilfreich ist, wenn Sie den vollständigen Vorgang auf einmal schicken statt Blatt für Blatt.

Brauche ich für meine Urkunde eine Apostille?

Das hängt am Ausstellungsstaat. Die Türkei ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, türkische Urkunden können also apostilliert werden. Irak, Iran und Syrien sind keine Vertragsstaaten – dort greift das Verfahren nicht, es bleibt die Legalisation über die zuständige österreichische Vertretungsbehörde nach Überbeglaubigung im Ausstellungsstaat. Ein Übersetzungsbüro stellt keine Apostille aus; wir beraten zum Ablauf und liefern die anerkennungsfähige Übersetzung.

Bieten Sie beglaubigte Kurdisch-Übersetzungen für BFA, Standesamt und Gericht an?

Ja. Ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer beglaubigt nach § 190 Abs. 1 AußStrG die genaue Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original und versieht sie mit Datum, Unterschrift und Rundsiegel – für BFA, Niederlassungsbehörde, Standesamt, Staatsbürgerschaftsbehörde und Gericht. Der Vermerk bestätigt die Übereinstimmung, nicht die Echtheit der Ausgangsurkunde.

Warum weicht mein Name in der türkischen Urkunde von der kurdischen Schreibung ab?

Weil dem türkischen Alphabet die Buchstaben q, w und x fehlen und sie in amtlichen Namen in der Türkei erst seit 2013 zugelassen sind; kurdische Namen wurden entsprechend angepasst. Legen Sie deshalb die Passseite und – falls vorhanden – den Aufenthaltstitel bei, dann führen wir Ihren Namen von Anfang an in einer Schreibweise durch alle Blätter.

Ich brauche Zazaki – fällt das unter Kurdisch?

Nennen Sie Zazaki bei der Anfrage ausdrücklich, dann geht der Auftrag direkt an einen Zazaki-Muttersprachler und nicht an einen Kurmandschi-Übersetzer.

Was kostet eine Kurdisch-Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Fachgebiet, Richtung und Frist. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis: beglaubigte Urkunde ab 59 €, Fließtext zur Orientierung ab 1,09 € pro Normzeile – inklusive Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand.
Für die Einvernahme brauchte ich meine Unterlagen auf Sorani – nicht auf „irgendein Kurdisch“. Der FÜD hat die Varietät und bei jedem Dokument die Ausgangssprache geklärt, sodass beim BFA nichts nachgefordert wurde.
★★★★★

D. Ahmadi · Asylverfahren, Wien

Karriere beim FÜD

Kurdisch-Übersetzer werden?

Unsere Kurdisch-Übersetzungen werden von muttersprachlichen Fachübersetzern ausgeführt, die neben der Sprache vor allem drei Dinge beherrschen: die Zuordnung von Varietät und Schrift – Kurmandschi im lateinischen Hawar-Alphabet, Sorani in arabischer Schrift –, die Namensführung gegen Reisepass und Vorurkunden und den formtreuen Satz von Urkunden aus vier verschiedenen Urkundenwesen. Wer als Kurdisch-Übersetzer für den FÜD arbeiten möchte, muss deshalb mehr mitbringen als Zweisprachigkeit: ein belegtes Fachgebiet – typischerweise Asyl- und Verwaltungsverfahren, Personenstandsurkunden, Bildungsnachweise oder medizinische Texte – und für beglaubigte Fassungen die Eintragung als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer. Wir arbeiten fest angestellt oder freiberuflich mit gerichtlich zertifizierten Kurdisch-Übersetzerinnen und -Übersetzern zusammen.

Womit Sie arbeiten

Fachgebiete & Textsorten

Kurdisch prägt im österreichischen Markt vor allem das Asyl-, Aufenthalts- und Anerkennungsverfahren: Bescheide und Einvernahmeprotokolle, Beschwerden und Beilagen für das Bundesverwaltungsgericht, Personenstandsurkunden aus vier Staaten sowie Schul- und Hochschulnachweise. Hinzu kommen Klinik- und Beratungsunterlagen und, mit dem Handel nach Erbil, auch Wirtschaftstexte. Die Arbeit läuft dabei in beide Richtungen: Urkunden ins Deutsche, wo jede Zeile gegen Pass und Vorakte gelesen wird – und österreichische Bescheide, Verträge und Aufklärungstexte zurück ins Kurdische, die nicht vor Gericht, sondern am Küchentisch oder im Behandlungszimmer ankommen müssen. Ein wiederkehrender Sonderfall sind Nachweise aus der Region Kurdistan im Irak: Sie stammen aus einer eigenen Bildungsverwaltung und liegen arabisch, kurdisch oder englisch vor – welche Fassung eingereicht wird, ist eine fachliche Entscheidung und keine Zufallsfrage.

Berufsrealität

Was der Beruf tatsächlich verlangt

Wer für kurdische Vorgänge beglaubigt zeichnet, arbeitet nicht mit einer Sprache, sondern mit vier Urkundenwesen und zwei Schriftsystemen. Die Eintragung gilt dabei immer für eine bestimmte Sprache: Liegt ein Vorgang türkisch, arabisch oder persisch vor – außerhalb des Irak der Regelfall –, darf ihn nur bearbeiten, wer für diese Ausgangssprache eingetragen ist; Kurdischkompetenz allein genügt nicht. Dazu kommt Schrifthandwerk, das im fertigen Dokument niemand bemerkt und im Fehlerfall sofort: vollständige Hawar-Diakritika, die Sorani-eigenen Unicode-Zeichen und ein Satz, in dem Registernummern, Geschäftszahlen und Daten trotz wechselnder Leserichtung an ihrer Stelle bleiben. Der Bestätigungsvermerk bindet: Wer ihn unterschreibt und siegelt, steht für die genaue Übereinstimmung mit dem Original ein – auch dann, wenn am Anfang eine maschinelle Rohfassung stand. Praktisch heißt das: fristgebundene Verfahrensakten mit hoher Formstrenge neben Beratungs- und Klinikunterlagen, bei denen zuerst zu klären ist, in welcher Sprache die Zielgruppe tatsächlich liest. Wir arbeiten dafür mit festen Ansprechpartnern, verbindlichen Lieferterminen und einer Schreibweise von Namen und Orten, die über den gesamten Vorgang durchgehalten wird.

Dokument hochladen Preise