Kurdisch Übersetzer – Übersetzungsbüro für kurdische Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzung Kurdisch Deutsch

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Übersetzer Kurdisch–Deutsch für Asylakte, Standesamt und Beratungstext

Ihre Geburtsurkunde, das Anhörungsprotokoll oder das Schulzeugnis überträgt ein muttersprachlicher Kurdisch-Übersetzer zwischen Deutsch und Kurdisch – für die Vorlage beim Staatssekretariat für Migration (SEM), beim kantonalen Migrationsamt oder beim Zivilstandsamt. Vorab klären wir, in welcher Sprache Ihre Unterlagen aus der Türkei, aus Syrien, dem Irak oder dem Iran tatsächlich abgefasst sind – oft Türkisch, Arabisch oder Persisch statt Kurmandschi oder Sorani – und führen Ihren Namen anschliessend in einer einzigen Schreibweise durch sämtliche Dokumente. Für amtliche Vorlagen zeichnet ein qualifizierter Übersetzer die Fassung mit Bestätigungsvermerk; verlangt die Zielstelle mehr, beglaubigt ein Notariat seine Unterschrift. Urkunden ab 89 CHF zum Festpreis, Fliesstext ab CHF 1.09/Normzeile.

  • 24-h-Expressnach Machbarkeit
  • Original per PostPDF vorab
  • Antwort in 60 Minan Werktagen
  • 4,7 · Trustpilot

Muttersprachliche Kurmandschi- und Sorani-Übersetzer · Namen nach Pass · notariell beglaubigt auf Wunsch · Preis inkl. Versand

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
Erst die Sprache prüfenUrkunde oft türkisch, arabisch, persisch
Preis vorabFestpreis, transparent kalkuliert
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Übersetzung Kurdisch–Deutsch

Was übersetzt der FÜD zwischen Deutsch und Kurdisch?

Der FÜD überträgt Urkunden, Zeugnisse und Verfahrensunterlagen aus den kurdischen Siedlungsgebieten ins Deutsche – und Schweizer Entscheide, Verträge und Aufklärungstexte zurück ins Kurdische. Der Schwerpunkt liegt dort, wo Kurdisch in der Schweiz tatsächlich gebraucht wird: im Asylverfahren und in der Beschwerde dagegen, beim Familiennachzug, beim Zivilstandsamt, bei der Einstufung von Schul- und Berufsabschlüssen sowie in Klinik, Beratungsstelle und Betrieb.

„Kurdisch“ bezeichnet dabei keine einheitliche Schriftsprache. Kurmandschi (Nordkurdisch, Türkei und Syrien) wird im lateinischen Hawar-Alphabet geschrieben, Sorani (Zentralkurdisch, Irak und Iran) in einer an das Persische angepassten arabischen Schrift; Zazaki gilt sprachwissenschaftlich mehrheitlich als eigene Gruppe. Deshalb steht am Anfang jedes Auftrags dieselbe Frage – welche Varietät, welche Schrift, und in welcher Sprache ist Ihr Ausgangsdokument überhaupt abgefasst.

Übersetzungsbüro Kurdisch

Asyl, Nachzug, Zivilstandsamt oder Anerkennung – welcher Vorgang ist Ihrer?

Kurdisch-Aufträge hängen fast immer an einem laufenden Verfahren mit Frist, Dossier-Nummer und einer Stelle, die Ihre Angaben gegeneinander liest. Wählen Sie den Fall, der Ihrem am nächsten kommt – wir ordnen einen muttersprachlichen Übersetzer der richtigen Varietät zu und legen die Schreibweise von Namen und Orten vorab mit Ihnen fest.

Sie sind im Asylverfahren – oder wehren sich gegen den Entscheid

Drei der vier Herkunftsstaaten der kurdischen Sprachgebiete stehen in der Schweizer Asylstatistik weit oben: Von 25'781 Asylgesuchen im Jahr 2025 entfielen laut Asylstatistik des SEM 2'534 auf die Türkei (Rang 3), 928 auf Syrien und 622 auf den Irak. Die Statistik erfasst die Staatsangehörigkeit, nicht die Sprache – wie viele davon Kurdinnen und Kurden sind, weist keine amtliche Zahl aus. Für Ihr Dossier zählt ohnehin etwas anderes: dass Ihr Name in jeder eingereichten Beilage gleich geschrieben ist. Zwei Umschriften wirken vor dem Bundesverwaltungsgericht wie ein Widerspruch in der Sache, nicht wie ein Tippfehler.

Häufig: Entscheid, Beschwerdeschrift und Anhörungsprotokoll und Dolmetscher für die SEM-Anhörung.

Sie holen Ihre Familie in die Schweiz

Beim Nachzug entscheidet der Weg, den Ihre Urkunde nehmen muss – und der ist je nach Ausstellungsstaat ein völlig anderer. Türkische Personenstandsurkunden können mit einer Apostille versehen werden; syrische, irakische und iranische nicht: Für sie ist der Weg die Legalisation über die zuständige schweizerische Vertretung, nachdem die Urkunde im Ausstellungsstaat vorbeglaubigt wurde. Über den Nachzug selbst entscheidet das kantonale Migrationsamt mit Zustimmung des SEM. Wer die Reihenfolge erst am Schalter erfährt, verliert nicht ein Blatt Papier, sondern Monate.

Häufig: Nachzug aus der Türkei und aus Syrien, Eheurkunde für das Visumsdossier und Unterlagen für die Aufenthaltsbewilligung.

Sie heiraten, melden ein Kind an oder werden eingebürgert

Zivilstandsamt und Einbürgerungsbehörde gleichen Namen, Daten und Abstammung gegen den Pass ab. Genau hier schlägt die türkische Alphabetfrage durch: Weil dem türkischen Alphabet q, w und x fehlen, tragen Eltern und Kinder derselben Familie den Namen oft in zwei Fassungen – Newroz und Nevruz, Şêrko und Serko. Wir machen die Passschreibweise zum Massstab und weisen jede Abweichung sichtbar aus, statt sie zu glätten. Ein ausländisches Scheidungsurteil wird zudem erst nach Verfügung der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandsregister eingetragen (Art. 32 IPRG) – die Übersetzung muss dafür vollständig und formtreu sein.

Häufig: Geburtsurkunde für das Zivilstandsamt und Einbürgerung mit türkischen Urkunden.

Sie wollen arbeiten, lernen oder behandelt werden

Für Ausbildung, Studium und Beruf zählen Schul- und Hochschulnachweise. Anerkennungsempfehlungen für nicht reglementierte Abschlüsse gibt swissuniversities (Swiss ENIC) ab; bei reglementierten Berufen entscheidet die jeweils zuständige Stelle, den Wegweiser dorthin führt das SBFI. Wichtig ist dabei die Notenskala: In der Schweiz reicht sie von 1 bis 6, wobei 6 die beste Note und 4 die Bestehensgrenze ist – türkische, irakische und iranische Skalen laufen anders. Wir übertragen Note und Skala im Original mit Erläuterung, statt eine Schweizer Note zu behaupten. Zeugnisse aus der Region Kurdistan im Irak sind ein Sonderfall: Sie stammen aus einer eigenen Bildungsverwaltung und liegen arabisch, kurdisch oder englisch vor – welche Fassung Sie einreichen, sollte nicht der Zufall entscheiden. Im Klinikalltag kommen Arztberichte und Aufklärungsbögen hinzu, die die Patientin verstehen muss; wer eine Stelle sucht, braucht die Unterlagen zusätzlich für das RAV.

Häufig: Zeugnis aus der Türkei oder dem Irak, Abschluss aus Kurdistan-Irak anerkennen lassen und Arztbericht und Aufklärungsbogen.

Urkunden aus vier Staaten

In welcher Sprache ist Ihre „kurdische“ Urkunde ausgestellt?

Diese Frage klingt nach einer Formalie und entscheidet doch über den gesamten Auftrag. Kurdisch ist Amtssprache eines Staates nur im Irak – Artikel 4 der irakischen Verfassung von 2005 stellt Arabisch und Kurdisch gleich und verlangt, amtliche Dokumente in beiden Sprachen zu führen. Aus dem Irak und besonders aus der Region Kurdistan kommen deshalb tatsächlich kurdisch oder zweisprachig ausgestellte Papiere, überwiegend in Sorani.

In den drei anderen Staaten ist es anders: Personenstandsurkunden aus der Türkei sind türkisch abgefasst, aus Syrien arabisch, aus dem Iran persisch – unabhängig davon, ob die Familie kurdisch spricht. Wer solche Unterlagen als „kurdische Urkunden“ beauftragt, bekommt einen Übersetzer, der das Dokument gar nicht bearbeiten kann, und verliert eine Woche. Wir sichten deshalb jede Seite einzeln, bevor wir zuordnen: Ein Vorgang enthält regelmässig eine türkische Geburtsurkunde, ein arabisch-kurdisches Dokument aus Erbil und einen Schweizer Entscheid – drei Ausgangssprachen in einem einzigen Umschlag.

Hinzu kommen Papiere, die keiner staatlichen Stelle zuzurechnen sind: Die Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien ist international nicht als Staat anerkannt, ihre Bescheinigungen sind daher keine staatlichen Urkunden. Ob eine Schweizer Stelle sie im Einzelfall als Nachweis heranzieht, entscheidet sie selbst – die Übersetzung ändert daran nichts. Wir übersetzen solche Unterlagen, sagen Ihnen das aber vorher und weisen darauf hin, welche staatlichen Papiere daneben in Betracht kommen, etwa der syrische Reisepass oder das Familienbuch.

Die meisten „kurdischen“ Urkunden sind gar nicht auf Kurdisch ausgestellt.

Amtssprache eines Staates ist Kurdisch nur im Irak – Papiere aus der Türkei sind türkisch, aus Syrien arabisch, aus dem Iran persisch.

Kurdische Fachübersetzungen

Fehler, die nur ein Kurdisch-Fachübersetzer erkennt.

Diese acht Punkte sind Deutsch ⇄ Kurdisch-spezifisch und stammen aus Vorgängen, an denen Verfahren tatsächlich hängengeblieben sind. Fast alle entstehen, bevor der erste Satz übersetzt ist.

Typische Fallstricke bei der Kurdisch-Übersetzung Deutsch–Kurdisch und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum es schiefgehtWie der FÜD es löst
Varietät und Schrift nicht geklärtKurmandschi wird im lateinischen Hawar-Alphabet geschrieben, Sorani in einer an das Persische angepassten arabischen Schrift. Wer die eine Fassung liest, entziffert die andere in der Regel nicht – die Übersetzung ist dann formal fertig und praktisch unbrauchbar.Vor Projektbeginn klären wir Varietät, Schrift und Zielland und ordnen einen Muttersprachler genau dieser Varietät zu.
Die Urkunde ist gar nicht auf Kurdisch ausgestelltAmtssprache eines Staates ist Kurdisch nur im Irak. Papiere aus der Türkei sind türkisch abgefasst, aus Syrien arabisch, aus dem Iran persisch. Wird der Auftrag trotzdem als „Kurdisch“ eingesteuert, sitzt am Ende ein Übersetzer davor, der diese Ausgangssprache nicht beherrscht.Wir bestimmen zuerst die tatsächliche Ausgangssprache jeder einzelnen Seite und setzen den dafür qualifizierten Übersetzer an – auch wenn das nicht Kurdisch ist.
Türkifizierte Namensschreibung ungeprüft übernommenDem türkischen Alphabet fehlen q, w und x. Aus Newroz wurde amtlich Nevruz, aus Şêrko Serko. Steht im Schweizer Ausweis die kurdische Form und in der Urkunde die türkische, kann das die Identitätszuordnung erschweren und zu Rückfragen führen.Wir geben die Urkunde wieder, wie sie ist, und weisen die abweichende Form aus Ihrem Pass im Übersetzervermerk aus – statt eine der beiden stillschweigend zu ersetzen.
Hawar-Diakritika fallen wegDas Hawar-Alphabet unterscheidet ç, ê, î, ş, û von c, e, i, s, u. Fehlen die Zeichen, entstehen andere Wörter und andere Namen; bei Eigennamen genügt ein verlorenes Häkchen, damit die Schreibweise von der im Pass abweicht.Wir setzen die Hawar-Buchstaben vollständig und prüfen jeden Eigennamen gegen Pass und Ausgangsdokument.
Sorani-Zeichen und Leserichtung zerstörtSorani nutzt eigene Buchstaben (ۆ ێ ڕ ڵ گ چ پ ژ), die viele Standardschriften nicht enthalten. Kommen lateinische Einschübe oder Ziffernfolgen dazu, kippt die Leserichtung – Dossier-Nummern und Datumsangaben stehen dann verdreht auf dem Blatt.Wir setzen Sorani mit den korrekten Unicode-Zeichen, geprüften Font-Fallbacks und Bidi-Kontrolle; Zahlen und lateinische Einschübe werden gesondert abgenommen.
Ortsnamen kurdisch statt wie in der UrkundeDieselbe Stadt heisst amtlich Diyarbakır und kurdisch Amed, amtlich Erbil und kurdisch Hewlêr. Wer in der Übersetzung den kurdischen Namen einsetzt, nennt einen Geburtsort, der in Pass, Verfügung und Register nirgends auftaucht.Ortsangaben stehen in der Übersetzung so, wie sie in der Urkunde stehen; die kurdische Form ergänzen wir nur erläuternd in Klammern.
Zazaki unter „Kurdisch“ mitbestelltZazaki wird sprachwissenschaftlich mehrheitlich nicht zum Kurdischen gerechnet, sondern als eigene Gruppe geführt. Ein Kurmandschi-Übersetzer liefert dafür kein brauchbares Ergebnis – auch dann nicht, wenn die Sprecher sich selbst als Kurden verstehen.Wir behandeln Zazaki als eigene Sprache und ordnen einen Zazaki-Muttersprachler zu, statt den Auftrag unter Kurmandschi laufen zu lassen.
Auf Kurdisch übersetzt, obwohl der Adressat Kurdisch nicht liestKurdisch ist in der Türkei keine Unterrichtssprache; wer dort zur Schule gegangen ist, hat Lesen und Schreiben auf Türkisch gelernt. Viele Kurdinnen und Kurden sprechen Kurmandschi fliessend, lesen aber sicherer Türkisch – ein Merkblatt auf Kurmandschi erreicht sie dann schlechter als eines auf Türkisch.Bei Beratungs-, Aufklärungs- und Verfügungstexten fragen wir nach Lesesprache und Schulzeit, bevor wir die Zielsprache festlegen; im Zweifel liefern wir zweisprachig.

Warum sichere Kurdischkenntnisse allein diese Fehler nicht abfangen

Viele dieser Fehler überstehen eine einfache Rechtschreib- oder Grammatikprüfung, weil sie an der Schnittstelle von Sprache, Schrift, Namensführung und Urkundenkontext entstehen – und sie fallen auch einer zweisprachigen Angehörigen nicht auf. Sie entstehen dort, wo eine Sprache ohne eigenen Staat auf vier fremde Urkundenwesen und ein Schweizer Verfahren trifft, und sichtbar werden sie erst beim Empfänger: beim Zivilstandsamt, beim kantonalen Migrationsamt, beim SEM. Wer für Behörden übersetzt, muss beide Seiten kennen: die Urkunde aus Diyarbakır, Qamischli, Erbil oder Sanandadsch und das Schweizer Dossier, in das sie soll. Abgesichert wird das durch eine Endkontrolle nach DIN EN ISO 17100.

Vereidigter Kurdisch-Übersetzer

Beglaubigt für Schweizer Stellen – und warum es für drei der vier Staaten keine Apostille gibt

Für Vorlagen bei Schweizer Behörden, Gerichten und im Asylverfahren fertigt ein qualifizierter Kurdisch-Übersetzer eine bestätigte Übersetzung (umgangssprachlich „beglaubigt“) mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk an. Die Schweiz kennt kein staatliches Vereidigungssystem für Übersetzer: Wer zeichnet, steht mit dem eigenen Namen dafür ein, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Deshalb verlangen viele Zivilstandsämter, Migrationsämter und Gerichte zusätzlich, dass ein Notariat die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt. Ob das in Ihrem Fall nötig ist, hängt von Kanton und Zielstelle ab – wir klären es vor dem Start, damit dieselbe Fassung nicht zweimal gefertigt werden muss. Der Bestätigungsvermerk sagt etwas über die Übersetzung aus, nicht über die Echtheit der Ausgangsurkunde; bei kurdischen Vorgängen trägt diese Unterscheidung besonders weit, weil Echtheit und Anerkennung über vier verschiedene Urkundenwesen laufen.

Apostille für türkische Urkunden, Legalisation für Irak, Iran und Syrien

Für die vier Herkunftsstaaten gelten zwei verschiedene Wege – und nur einer davon heisst Apostille. Die Türkei ist seit dem 29. September 1985 Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens; türkische Personenstandsurkunden können daher von der zuständigen türkischen Stelle mit einer Apostille versehen werden. Irak, Iran und Syrien sind keine Vertragsstaaten (Stand der Statustabelle der Haager Konferenz: 30. Juni 2026) – für ihre Urkunden gibt es keine Apostille, sondern nur die Legalisation: Vorbeglaubigung im Ausstellungsstaat, danach Überbeglaubigung durch die zuständige schweizerische Vertretung. Ob und wie eine ausländische Urkunde am Ende verwendet werden kann, entscheidet die Schweizer Empfangsstelle. Wann eine Apostille verlangt wird und wie sie beantragt wird, erklären wir gesondert; ausgestellt wird sie ausschliesslich von der dafür zuständigen Behörde – ein Übersetzungsbüro stellt weder Apostille noch Legalisation aus. Wir beraten zum Ablauf und liefern die anerkennungsfähige Übersetzung. Gefertigt wird sie im Prozess nach DIN EN ISO 17100 mit Vier-Augen-Revision; die bestätigte Übersetzung Ihrer Urkunde erhalten Sie als PDF vorab und im Original per Post.

Kurdische Dokumente übersetzen lassen

Drei typische Kurdisch-Aufträge: Asyldossier, Zivilstandsamt, Beratungstext.

In allen dreien entscheidet nicht der Stil, sondern die Übereinstimmung mit den Papieren, die schon im Dossier liegen. Von der Ausgangslage bis zum Ergebnis.

Asyl · SEM und Bundesverwaltungsgericht

Beilagensatz aus Kurdistan-Irak → Deutsch

Ausgangslage
Nach ablehnendem Entscheid soll ein Beilagensatz fristgerecht zur Beschwerde eingereicht werden: eine Sorani-Bescheinigung einer Behörde in Sulaimaniyya, ein arabisch-kurdischer Registerauszug und zwei Schreiben in Sorani – die früheren Übersetzungen führen den Namen in zwei Umschriften.
Ablauf
Wir sortieren die Beilagen nach tatsächlicher Ausgangssprache, setzen für Sorani und Arabisch je einen dafür qualifizierten Übersetzer ein, legen mit der Mandantschaft eine Umschrift fest und führen sie über alle Blätter durch.
Ergebnis
Ein in sich widerspruchsfreier Beilagensatz, in dem jede Angabe zur Dossier-Nummer passt – mit Bestätigungsvermerk und fristgerecht.

Zivilstandsamt · Eheschliessung

Türkische Personenstandsurkunden → Deutsch

Ausgangslage
Für das Ehevorbereitungsverfahren verlangt das Zivilstandsamt Geburts- und Zivilstandsnachweis aus der Türkei. Der Vorname steht dort in türkischer Schreibung, im Schweizer Ausweis der Verlobten dagegen in kurdischer – ein Buchstabe Unterschied, zwei verschiedene Personen aus Sicht des Dossiers.
Ablauf
Ein für Türkisch qualifizierter Übersetzer überträgt die Urkunden formtreu, dokumentiert die abweichende kurdische Schreibweise im Übersetzervermerk, lässt Siegel, Registernummern und Randvermerke vollständig stehen und ergänzt bei Bedarf die türkische Ledigkeitsbescheinigung.
Ergebnis
Ein Urkundensatz, den das Zivilstandsamt ohne Rückfrage zur Identität weiterbearbeiten kann.

Beratung & Klinik

Merkblätter Deutsch → Kurmandschi

Ausgangslage
Eine Schweizer Einrichtung will Aufklärungs- und Beratungsunterlagen für kurdischsprachige Ratsuchende bereitstellen und ist unsicher, ob Kurmandschi, Sorani oder doch Türkisch die richtige Zielsprache ist.
Ablauf
Wir klären zuerst, wen die Texte erreichen sollen und in welcher Sprache diese Gruppe tatsächlich liest, übersetzen anschliessend in verständliches, aber sachliches Kurmandschi mit vollständigen Hawar-Diakritika und geben zweisprachige Kopfzeilen mit aus; dieselbe Logik gilt für Verträge und Einwilligungen.
Ergebnis
Unterlagen, die gelesen und verstanden werden, statt nur formal in der Landessprache vorzuliegen.

Preise für Kurdisch-Übersetzungen

Was kostet eine Kurdisch-Übersetzung?

Wir sichten Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Dokumenttyp und nennen einen verbindlichen Festpreis – Bestätigungsvermerk, PDF-Vorab und Postversand inklusive. Einen mehrseitigen Familienvorgang rechnen wir als Paket, nicht Blatt für Blatt neu.

Verbindlicher Festpreis
ab CHF 1.09 / NormzeileStandard-Urkunden ab 89 CHF zum Pauschalpreis je Dokument
Preis vorab · keine unangekündigten Mehrkosten
Muttersprachliche Kurdisch-Fachübersetzungenthalten
Ausgangssprache je Seite geprüft, Varietät und Schrift geklärtenthalten
Namensschreibung nach Pass festgelegt und durchgeführtenthalten
Bestätigungsvermerk, auf Wunsch notariell beglaubigtenthalten
PDF-Vorab & Postversand, Vier-Augen-Revisionenthalten

Den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung – inkl. MwSt und Versand, ohne unangekündigte Mehrkosten. Wie sich der Preis zusammensetzt →

Kurdisch-Übersetzung anfragen

Häufige Fragen

Kurdisch-Übersetzung – häufige Fragen.

Welche kurdische Varietät brauche ich – Kurmandschi, Sorani oder Zazaki?

Das richtet sich nach Adressat und Herkunftsregion: Kurmandschi im lateinischen Hawar-Alphabet für die Türkei und Syrien, Sorani in arabischer Schrift für den Irak und den Iran. Zazaki führen wir als eigene Sprache mit eigenen Muttersprachlern. Sie müssen sich nicht festlegen: Schicken Sie einen Scan oder nennen Sie die Region – wir sagen Ihnen, welche Varietät gilt, und ordnen entsprechend zu.

Meine Urkunde stammt aus einer kurdischen Region – ist sie auf Kurdisch?

Meistens nicht. Für die Bestellung heisst das vor allem: nichts vorsortieren. Schicken Sie alle Seiten, auch Rückseiten und Stempel; wir bestimmen die Ausgangssprache jeder einzelnen Seite und setzen den dafür qualifizierten Übersetzer an – in einem Vorgang sind das häufig zwei oder drei verschiedene. Am Festpreis ändert diese Zuordnung nichts.

Brauche ich für meine Urkunde eine Apostille?

Das hängt am Ausstellungsstaat. Die Türkei ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, türkische Urkunden können also apostilliert werden. Irak, Iran und Syrien sind keine Vertragsstaaten – dort greift stattdessen die Legalisation über die zuständige schweizerische Vertretung. Nennen Sie uns Ausstellungsstaat und Zielstelle, dann sagen wir Ihnen, welcher Weg gilt. Ein Übersetzungsbüro stellt weder Apostille noch Legalisation aus; wir beraten zum Ablauf und liefern die anerkennungsfähige Übersetzung.

Wird meine Übersetzung von Schweizer Ämtern angenommen?

Die Schweiz kennt kein staatliches Vereidigungssystem für Übersetzer. Für amtliche Vorlagen zeichnet deshalb ein qualifizierter Übersetzer die Fassung mit Bestätigungsvermerk; viele Zivilstandsämter, kantonale Migrationsämter und Gerichte verlangen zusätzlich, dass ein Notariat die Unterschrift beglaubigt. Was Ihre Stelle verlangt, ist kantonal unterschiedlich – sagen Sie uns Kanton und Amt, dann klären wir es vor dem Start.

Warum weicht mein Name in der türkischen Urkunde von der kurdischen Schreibung ab?

Weil dem türkischen Alphabet die Buchstaben q, w und x fehlen und kurdische Namen in türkischen Urkunden entsprechend angepasst wurden. Für Ihre Anfrage ist deshalb eine Angabe entscheidend: Legen Sie die Passseite bei. Wir gleichen die Urkunde damit ab und weisen die abweichende Schreibweise im Übersetzervermerk aus, statt sie zu vereinheitlichen.

Übersetzen Sie auch für SEM, Migrationsamt und Gericht?

Ja – Asyl-, Aufenthalts- und Zivilstandsverfahren sind der Schwerpunkt kurdischer Aufträge. Nennen Sie bei der Anfrage die Stelle, die Frist und die Dossier-Nummer; danach richten sich Besetzung, Beglaubigungsform und Liefertermin. Für Anhörungen und Termine vermitteln wir zusätzlich Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Kurmandschi und Sorani.

Was kostet eine Kurdisch-Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Fachgebiet, Richtung und Frist. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis: Standard-Urkunden ab 89 CHF zum Pauschalpreis je Dokument, längere Texte zur Orientierung ab CHF 1.09 pro Normzeile – inkl. MwSt, Bestätigungsvermerk, PDF-Vorab und Postversand.
Für die Anhörung brauchte ich meine Unterlagen auf Sorani – nicht auf „irgendein Kurdisch“. Hier wurde zuerst bei jedem Blatt geprüft, in welcher Sprache es überhaupt ausgestellt ist, und mein Name durchgehend so geschrieben wie im Pass. Beim SEM wurde danach nichts nachgefordert.
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D. Ahmadi · Asylverfahren, Luzern

Karriere beim FÜD

Kurdisch-Übersetzer werden?

Unsere Kurdisch-Übersetzungen fertigen muttersprachliche Fachübersetzer an, die neben der Sprache vor allem drei Dinge beherrschen: die Zuordnung von Varietät und Schrift – Kurmandschi im lateinischen Hawar-Alphabet, Sorani in arabischer Schrift –, die Namensführung gegen Pass und Vorurkunden und den formtreuen Satz von Urkunden aus vier verschiedenen Urkundenwesen. Wer als Kurdisch-Übersetzer für den FÜD arbeiten möchte, braucht deshalb mehr als Zweisprachigkeit: ein belegtes Fachgebiet – typischerweise Asyl- und Ausländerrecht, Personenstandsurkunden, Bildungsnachweise oder medizinische Texte – und die Bereitschaft, amtliche Fassungen mit eigenem Bestätigungsvermerk zu zeichnen, dessen Unterschrift ein Notariat beglaubigt, wenn die Zielstelle das verlangt. Wir arbeiten fest angestellt und freiberuflich mit qualifizierten Kurdisch-Übersetzerinnen und -Übersetzern zusammen; der Einstieg ist auch über ein Praktikum möglich.

Womit Sie arbeiten

Fachgebiete & Textsorten

Kurdisch prägt im Schweizer Markt vor allem das Asyl-, Aufenthalts- und Anerkennungsverfahren: Entscheide und Anhörungsprotokolle, Rechtsschriften und Beilagen für das Bundesverwaltungsgericht, Personenstandsurkunden aus vier Staaten sowie Schul- und Hochschulnachweise. Hinzu kommen Klinik- und Beratungsunterlagen und, mit dem Handel nach Erbil, auch Wirtschaftstexte. Die Arbeit läuft in beide Richtungen: Urkunden ins Deutsche, wo jede Zeile gegen Pass und Vordossier gelesen wird – und Schweizer Entscheide, Verträge und Aufklärungstexte zurück ins Kurdische, die nicht vor Gericht, sondern am Küchentisch oder im Behandlungszimmer ankommen müssen. Ein wiederkehrender Sonderfall sind Nachweise aus der Region Kurdistan im Irak: Sie stammen aus einer eigenen Bildungsverwaltung und liegen arabisch, kurdisch oder englisch vor – welche Fassung eingereicht wird, ist eine fachliche Entscheidung und keine Zufallsfrage.

Berufsrealität

Was der Beruf tatsächlich verlangt

Wer für kurdische Vorgänge zeichnet, arbeitet nicht mit einer Sprache, sondern mit vier Urkundenwesen und zwei Schriftsystemen. Liegt ein Vorgang türkisch, arabisch oder persisch vor – ausserhalb des Irak der Regelfall –, bearbeitet ihn, wer diese Ausgangssprache fachlich beherrscht; Kurdischkompetenz allein genügt nicht. Dazu kommt Schrifthandwerk, das im fertigen Dokument niemand bemerkt und im Fehlerfall sofort: vollständige Hawar-Diakritika, die Sorani-eigenen Unicode-Zeichen und ein Satz, in dem Registernummern, Dossier-Nummern und Daten trotz wechselnder Leserichtung an ihrer Stelle bleiben. Der Bestätigungsvermerk bindet: Er steht dafür, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist – und diese Verantwortung trägt, wer unterschreibt, auch wenn am Anfang eine maschinelle Rohfassung stand. Praktisch heisst das: fristgebundene Verfahrensakten mit hoher Formstrenge neben Beratungs- und Klinikunterlagen, bei denen zuerst zu klären ist, in welcher Sprache die Zielgruppe tatsächlich liest. Wir arbeiten dafür mit festen Ansprechpartnern, verbindlichen Lieferterminen und einer Schreibweise von Namen und Orten, die über den gesamten Vorgang durchgehalten wird.

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