| Ein Name, drei Schreibweisen | Die sowjetzeitliche Urkunde transliteriert den Vornamen über das Russische, der moldauische Pass schreibt ihn rumänisch, der rumänische Pass noch einmal anders. Legt man alle drei vor, sieht das Amt drei Personen. | Namen, Geburtsorte und Nummern werden zeichengenau gegen das vorgelegte Ausweisdokument geführt; abweichende historische Formen erscheinen als ausgewiesene Anmerkung, nicht als stille Korrektur. |
| Kyrillische Alturkunden & Transnistrien | Urkunden aus der Moldauischen SSR und Dokumente aus Transnistrien sind in moldauisch-kyrillischer Schrift ausgestellt, obwohl heutiges Moldawisch lateinisch geschrieben wird. Wer Latein voraussetzt, liest Namen und Daten falsch. | Die kyrillische Fassung wird gelesen und regelbasiert in die heutige lateinische Norm übertragen; parallel klären wir, ob die Stelle eine moldauische Neuausfertigung verlangt. |
| Patronym aus sowjetischen Papieren | Sowjetische Urkunden führen den Vatersnamen als eigenes Namenselement. Schweizer Zivilstandsregister kennen dieses Feld nicht – wird es stillschweigend gestrichen oder zum zweiten Vornamen gemacht, weichen Urkunde und Registereintrag voneinander ab. | Das Patronym bleibt sichtbar und wird als solches bezeichnet; wie es im Schweizer Eintrag behandelt wird, stimmen wir vorab mit der aufnehmenden Stelle ab. |
| Ortsnamen in zwei Sprachen | Chișinău erscheint auf alten Papieren als Kischinjow, Bălți als Belzy; dazu wurden Rayons und Strassennamen mehrfach umbenannt. Ein Geburtsort, den es unter diesem Namen nicht mehr gibt, blockiert die Zuordnung. | Ortsangaben stehen in der heutigen amtlichen Form, die historische Bezeichnung wird belegt mitgeführt – die Behörde findet den Ort, ohne selbst recherchieren zu müssen. |
| Zehnerskala als Schweizer Note gelesen | Moldauische Zeugnisse benoten von 1 bis 10, wobei 10 die beste Note ist; in der Schweiz ist 6 die beste. Eine „8“ wirkt umgerechnet stark, entspricht aber nicht der Schweizer Skala – und ein sowjetisches Spezialistendiplom ist weder ein licență noch ein masterat. | Noten, Grade und Studiendauer bleiben im Original mit erklärender Einordnung, samt Nennung der Skala; wo vorhanden, wird das Diploma Supplement als Beleg herangezogen statt ein Äquivalent zu erfinden. |
| Register- und Behördenbezeichnungen | Certificat de naștere, extras de pe actul de stare civilă, Agenția Servicii Publice: moldauische Formulare und Ausstellungsstellen haben eigene Namen, in alten Dokumenten teils russisch geführt. Frei übersetzt, wirken sie wie eine andere Urkundenart. | Formular- und Behördenbezeichnungen werden mit belegter Entsprechung übertragen und, wo nötig, für die Schweizer Stelle erläutert. |
| „traducător autorizat“ ≠ Schweizer Beglaubigungsweg | In der Republik Moldau autorisiert das Justizministerium einen traducător autorizat; die Schweiz führt kein staatliches Verzeichnis, hier bestätigt der Übersetzer und beglaubigt ein Notariat die Unterschrift. Eine Bestätigung gilt nicht automatisch im anderen Land. | Wir klären vor Projektbeginn, wo das Dokument vorgelegt wird, und setzen die dort gültige Form an – bestätigte, auf Wunsch notariell beglaubigte Übersetzung für die Schweiz, autorisierter Weg für die Republik Moldau. |
| Rumänischer Pass mit freigestellter Urkunde verwechselt | Wer den rumänischen Pass besitzt, bewegt sich unter der Personenfreizügigkeit – die moldauische Urkunde dahinter wird davon jedoch nicht erfasst. Man erscheint ohne Apostille und ohne Übersetzung, und das Amt weist die Unterlagen zurück. | Vor dem Auftrag prüfen wir, ob der mehrsprachige Auszug nach dem Wiener Übereinkommen in Betracht kommt oder Apostille und bestätigte Übersetzung nötig sind – und in welcher Reihenfolge. |