| Die „armenische“ Urkunde ist auf Russisch | Geburts- und Heiratsurkunden aus der Armenischen SSR sind in aller Regel russisch ausgestellt, mit sowjetischen Vordruckbezeichnungen und Stempeln. Wer sie ungeprüft einem Armenisch-Übersetzer gibt, bekommt eine Fassung, die Formularfelder rät statt sie zu lesen. | Wir prüfen zuerst die Urkundensprache und besetzen danach – russische Vordrucke übernimmt ein Russisch-Übersetzer für sowjetische Vordrucke, armenische ein Muttersprachler. |
| Vatersname ohne Feld im Reisepass | Sowjetische und frühe armenische Urkunden führen einen Vatersnamen (հայրանուն), etwa „Hakobi“. Der heutige Reisepass kennt nur Vor- und Nachnamen. Wird der Vatersname weggelassen oder zum zweiten Vornamen gemacht, weichen Urkunde und Ausweis voneinander ab. | Der Vatersname wird als das übersetzt, was er ist, und im Vermerk des Übersetzers zugeordnet – in ein österreichisches Namensfeld gepresst wird er nicht; maßgeblich bleibt die Passschreibweise. |
| Suffix -յան uneinheitlich (-jan / -yan / -ian) | Derselbe Nachname erscheint je nach Ausstellungsland als Sarkisjan, Sarkisyan oder Sarkissian; auch Sonderbuchstaben wie ղ (gh), խ (kh) oder ծ (ts) haben kein festes lateinisches Gegenstück. Weicht die Übersetzung von Pass oder Vorurkunde ab, lässt sich die Identität nicht mehr zweifelsfrei zuordnen. | Wir übernehmen die Schreibung zeichengenau aus dem Reisepass und halten sie über alle Blätter eines Vorgangs durch; die wissenschaftliche Umschrift steht nur erläuternd daneben. |
| Ost- und westarmenische Lautung vermischt | Armenisch unterscheidet stimmhaft, stimmlos und behaucht (բ/պ/փ, դ/տ/թ, գ/կ/ք) – und beide Standards ordnen diese Reihe verschieden zu. Deshalb wird Պետրոս ostarmenisch Petros, westarmenisch Bedros umgeschrieben; die falsche Variante kann die Identitätszuordnung erschweren und zu Rückfragen führen. | Wir bestimmen die Varietät nach der Herkunft des Dokuments – Republik Armenien ostarmenisch, historische Diaspora meist westarmenisch – und richten die Umschrift trotzdem am Pass aus, nicht am Klang. |
| Reform- und klassische Orthografie vermischt | Die Republik Armenien schreibt seit den 1920er-Jahren nach der reformierten Rechtschreibung, Diaspora und iranisch-armenische Gemeinde nach der klassischen mesropischen. Wer eine Diaspora-Urkunde stillschweigend „korrigiert“, lässt sie verfälscht aussehen. | Wir erkennen die Orthografie der Vorlage und übertragen normtreu in der Schreibung, die zu Herkunft und Zielstelle passt, ohne beide Systeme zu mischen. |
| Ligatur և zerbricht im Dokument | Das Zeichen և hat keine einfache Großform; beim Großschreiben, Kopieren oder in einer Schriftart ohne armenische Abdeckung zerfällt es oder wird zum Kästchen. Wörter, in denen es steckt, sind dann nicht mehr durchsuchbar – und im PDF sichtbar beschädigt. | Wir setzen die Ligatur korrekt, lösen Groß- und Kleinschreibung sauber auf und prüfen Zeichen und Schriftart-Rückfall am fertigen PDF, nicht nur im Editor. |
| Kein grammatisches Geschlecht | Armenisch kennt kein Genus: նա (na) heißt „er“ und „sie“ zugleich, und viele Berufs- und Verwandtschaftsbezeichnungen sind geschlechtsneutral. Im Deutschen falsch aufgelöst, steht in der Übersetzung das falsche Geschlecht – auf einer Urkunde ein Rückfragegrund. | Das Geschlecht wird aus Urkunde, Anrede und Zusammenhang erschlossen und im Zweifel rückgefragt, statt geraten zu werden. |
| Erst übersetzt, dann der Echtheitsnachweis | Apostille und Legalisation gehören auf das ausländische Original. Wird zuerst übersetzt, fehlt in der fertigen Übersetzung genau der Text, den die Stelle mitlesen will – die Urkunde geht zurück, und die Übersetzung wird ein zweites Mal fällig. | Wir klären vor dem ersten Wort, welcher Echtheitsnachweis für Ihre Herkunft gilt, und übersetzen anschließend Urkunde und Apostillentext gemeinsam. Erteilt wird beides von der zuständigen Stelle, nicht vom Übersetzungsbüro. |