Japanisch Übersetzer – Übersetzungsbüro für japanische Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzung Japanisch Deutsch

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Übersetzer Japanisch–Deutsch für Koseki-Auszug, Zeugnis und Führerschein

Ihren Familienregisterauszug, Ihr Abschlusszeugnis oder Ihren japanischen Führerausweis übersetzt ein muttersprachlicher Japanisch-Übersetzer zwischen Deutsch und Japanisch – für die Vorlage beim Zivilstandsamt, beim kantonalen Migrationsamt oder beim Strassenverkehrsamt. Das Ära-Datum (Wareki) wird dabei geprüft in den gregorianischen Kalender umgerechnet, der Name genau so geschrieben, wie er im Reisepass steht. In der Gegenrichtung stehen die Papiere des Japan-Geschäfts: Lieferverträge, Patentschriften, Prüf- und Auditberichte, Betriebs- und Wartungsanleitungen. Amtliche Dokumente fertigt ein qualifizierter Übersetzer als beglaubigte Fassung mit Bestätigungsvermerk an, auf Wunsch mit notarieller Beglaubigung. Verbindlicher Festpreis ab CHF 1.09/Normzeile, Standard-Urkunden ab 89 CHF zum Pauschalpreis.

  • 24-h-Expressnach Machbarkeit
  • Original per PostPDF vorab
  • Antwort in 60 Minan Werktagen
  • 4,7 · Trustpilot

Qualifizierte Japanisch-Übersetzer · Ära-Daten geprüft umgerechnet · Festpreis vorab

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
敬語 · KeigoHöflichkeitsstufe adressatengerecht
Preis vorabFestpreis, transparent kalkuliert
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Übersetzung Japanisch–Deutsch

Was übersetzt der FÜD zwischen Deutsch und Japanisch?

Der FÜD übersetzt Fachtexte und Dokumente zwischen Deutsch und Japanisch – für Industrieunternehmen, Patentabteilungen, Hochschulen, Ämter und Privatpersonen in der Schweiz. Zwei Ströme bestimmen den Alltag: Aus dem Japanischen kommen Unterlagen, die eine Schweizer Stelle sehen will – der Auszug aus dem Familienregister, das Abschlusszeugnis, der Führerausweis. Ins Japanische gehen die Papiere des Exports: Lieferverträge, Qualitäts- und Prüfdokumentation, Patentschriften und Bedienungsanleitungen.

Der wirtschaftliche Rahmen dafür ist vertraglich abgesichert: Zwischen der Schweiz und Japan gilt seit dem 1. September 2009 das Abkommen über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft (SR 0.946.294.632). Die Nachfrage kommt entsprechend aus Maschinen-, Präzisions- und Medizintechnik, aus Pharma und Uhrenindustrie sowie aus den Hochschulen. Welcher muttersprachliche Japanisch-Übersetzer eingesetzt wird, bestimmen Sprachrichtung, Fachgebiet und Adressat – mit sicherem Keigo, nicht generisch.

Übersetzungsbüro Japanisch

Japanisch übersetzen lassen: passend zu Ihrer Situation, nicht von der Stange.

Deutsch ⇄ Japanisch bündelt sehr verschiedene Anliegen – vom Prüfbericht für den Kunden in Nagoya bis zum Familienregisterauszug fürs Zivilstandsamt. Wählen Sie den Fall, der Ihrem am nächsten kommt: Wir ordnen einen muttersprachlichen Japanisch-Übersetzer mit dem passenden Fachgebiet zu und legen Register und Terminologie vorab fest.

Sie liefern nach Japan – Maschinenbau, Präzisions- und Medizintechnik

Japanische Einkäufer und Qualitätsabteilungen prüfen Unterlagen mit einer Genauigkeit, die europäische Lieferanten oft unterschätzen: Erstmusterprüfbericht, Wartungsplan, Sicherheitshinweis, Auditbericht. Wer hier „株式会社“ mit GmbH gleichsetzt oder eine Millionenangabe nicht in die japanische Zehntausender-Gliederung (/) überträgt, produziert eine Rückfrage – im besten Fall. Deshalb übersetzt ein Muttersprachler mit Ingenieurhintergrund, nicht die Software.

Häufig: Betriebsanleitung für den japanischen Markt und Sicherheitshinweise für den Maschinenführer.

Sie sichern Schutzrechte und schliessen Verträge mit japanischen Partnern

Seit dem Freihandels- und Partnerschaftsabkommen laufen Lieferbeziehungen zwischen Schweizer Herstellern und japanischen Abnehmern über eigene Vertragswerke – und Japan gehört zu den anmeldestärksten Patentländern der Welt. Für Sie heisst das: Prioritätsbelege, Anmeldeunterlagen, Bescheide und Einspruchsschriftsätze müssen sitzen. Ob ein Anspruch „を含む“ (offen) oder „からなる“ (abschliessend) formuliert ist, verändert den Schutzumfang – solche Stellen übersetzt kein Generalist.

Häufig: Liefervertrag mit japanischem Partner und Patent- und Rechtstexte Japanisch–Deutsch.

Sie studieren, promovieren oder lassen einen Abschluss anerkennen

Für nicht reglementierte Berufe spricht swissuniversities als Schweizer ENIC-Stelle eine Anerkennungsempfehlung aus, bei reglementierten Berufen führt das SBFI das Verfahren; die Hochschulen entscheiden über die Zulassung selbst. Verlangt wird das Abschlusszeugnis (卒業証明書) und die Notenübersicht (成績証明書) in beglaubigter Übersetzung. Japanische Notenstufen und Titel haben kein Schweizer Gegenstück – die Skala 1–6, in der 6 die beste Note ist, lässt sich nicht mechanisch darüberlegen. Wir erläutern die Stufen prüfbar, statt einen fremden Abschluss zu behaupten.

Häufig: japanisches Abschlusszeugnis für die Anerkennung und Anerkennung Ihres Berufsabschlusses.

Sie ziehen zu, heiraten oder melden sich in der Schweiz an

Japanische Entsandte und ihre Familien stehen früher oder später vor demselben Stapel: Nachweis der Geburt, Ehefähigkeitszeugnis, Wohnsitzunterlagen, Führerausweis. Adressat ist je nach Anliegen das Zivilstandsamt, das kantonale Migrationsamt (Aufenthaltsbewilligung, im Bewilligungsverfahren zusammen mit dem Staatssekretariat für Migration SEM) oder bei der Stellensuche das RAV. Die Tücke steckt darin, dass Japan viele dieser Papiere gar nicht in europäischer Form kennt – es gibt keine Geburtsurkunde, sondern einen Auszug aus dem Familienregister. Ein qualifizierter Übersetzer liefert die Fassung mit Bestätigungsvermerk, auf Wunsch notariell beglaubigt.

Häufig: Geburtsnachweis fürs Zivilstandsamt und japanischen Führerausweis umtauschen.

Schrift & Register

Drei Schriften und Keigo – Form ist im Japanischen kein Detail.

Japanisch mischt in einem einzigen Satz drei Schriftsysteme nach festen Regeln: Kanji (漢字) für Begriffe, Hiragana (ひらがな) für Grammatik und Katakana (カタカナ) für Fremdwörter und Namen. Dazu kommt das Keigo (敬語), das Höflichkeitssystem mit den Stufen Teineigo, Sonkeigo und Kenjōgo: In Geschäfts- und Behördentexten ist die richtige Stufe nicht Stilfrage, sondern geschäftskritisch – die falsche Wahl wirkt respektlos oder unterwürfig. Wir legen Schriftregeln und Register passend zu Adressat und Dokumenttyp fest und halten sie über Terminologie und Translation Memory konsistent durch.

Welche konkreten Stolperstellen aus Schrift, Register und Ära-Kalender entstehen, zeigt die Fehlertabelle weiter unten. Für amtliche Vorlagen fertigen qualifizierte Übersetzer eine bestätigte (beglaubigte) Japanisch-Übersetzung an – die Fassung, die Schweizer Ämter und Gerichte als Nachweis entgegennehmen, auf Wunsch zusätzlich notariell beglaubigt.

Amtsgang

Welche japanischen Unterlagen verlangen Schweizer Stellen – und was ist daran anders?

Japan führt keine Einzelurkunden nach europäischem Muster, sondern ein Familienregister – das 戸籍 (Koseki). Wer in der Schweiz einen Geburtsnachweis braucht, legt deshalb einen beglaubigten Auszug daraus vor: den 戸籍謄本 (Koseki Tōhon) oder die Annahmebescheinigung der Geburtsanzeige (出生届受理証明書). Ein Übersetzer, der daraus ohne Erläuterung eine „Geburtsurkunde“ macht, verdeckt genau die Struktur, die das Zivilstandsamt prüfen will: Haushaltsvorstand, Eintragungsdaten, Verweise auf frühere Register.

Vier Fälle decken den Grossteil der Anfragen ab:

  • Eheschliessung in der Schweiz: Die japanische Vertretung stellt das Ehefähigkeitszeugnis (婚姻要件具備証明書) aus; dazu kommt der Familienregisterauszug. Beides geht übersetzt ins Vorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt – die Heiratsurkunde für die Nachbeurkundung im Koseki folgt danach.
  • Führerausweis umtauschen: Der Kanton Zürich führt Japan unter den Staaten, deren Inhaberinnen und Inhaber keine Kontrollfahrt absolvieren müssen. Verlangt Ihr kantonales Strassenverkehrsamt eine Übersetzung des 運転免許証, liefern wir sie beglaubigt; welche Form der Kanton akzeptiert, klären Sie dort.
  • Aufenthalt und Familiennachzug: Für Bewilligung, Verlängerung und Nachzug der Familie zählen Registerauszug, Wohnsitzbescheinigung (住民票) und je nach Fall der japanische Strafregisterauszug (犯罪経歴証明書). Entschieden wird im kantonalen Migrationsamt, bei zustimmungsbedürftigen Bewilligungen zusammen mit dem SEM.
  • Beruf und Studium: Abschlusszeugnis und Notenübersicht, bei reglementierten Berufen zusätzlich Diplom- und Praxisnachweise für das Anerkennungsverfahren.

Japan ist seit dem 27. Juli 1970 Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, die Schweiz seit dem 11. März 1973 – zwischen beiden Staaten gilt es ohne Einspruch. Die Apostille für japanische Urkunden erteilt das japanische Aussenministerium beziehungsweise die zuständige Präfekturstelle, für Schweizer Urkunden Richtung Japan die kantonale Staatskanzlei bzw. die Bundeskanzlei – nicht das Übersetzungsbüro. Wir sagen Ihnen vorab, welches Dokument sie überhaupt braucht.

Japanische Fachübersetzungen

Fehler, die nur ein Japanisch-Fachübersetzer erkennt.

Deutsch und Japanisch trennen Schrift, Zahlensystem, Höflichkeitssystem, Kalender und Urkundenwesen. Die gefährlichsten Fehler sind keine Tippfehler – sie entstehen in genau diesen Systemen und fallen erst beim Empfänger auf. Diese zehn Fallstricke unterscheiden eine muttersprachliche Fachübersetzung von einer wörtlichen. Jeder ist DE ⇄ JA-spezifisch und in der Praxis belegbar.

Typische Fallstricke bei der Japanisch-Übersetzung Deutsch–Japanisch und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum es schiefgehtWie der FÜD es löst
Falsche Höflichkeitsstufe (Keigo)Japanisch kennt gestufte Höflichkeit: Teineigo, Sonkeigo (respektvoll) und Kenjōgo (bescheiden). Im Geschäftsbrief oder Behördentext wirkt die falsche Stufe respektlos oder unterwürfig – ein Schaden, den der Empfänger sofort spürt.Wir wählen das dem Adressaten und Anlass angemessene Register (敬語) – vom förmlichen Behördenschreiben bis zur Kundenkommunikation.
Ära-Datum (Reiwa) falsch umgerechnetAmtliche Dokumente datieren nach Ära: 令和 (Reiwa) seit 1. Mai 2019, davor Heisei und Shōwa. „Reiwa 6“ ist 2024. Wer die Zahl 1:1 als Jahr überträgt, verfälscht Geburts- oder Ausstellungsdatum um Jahrzehnte.Wir rechnen zwischen Wareki und gregorianischem Kalender korrekt um und führen im Zweifel beide Angaben mit Übersetzervermerk.
„Geburtsurkunde“, die es nicht gibtJapan stellt keine Einzelurkunde nach europäischem Muster aus, sondern führt das Familienregister 戸籍. Wer den Auszug (戸籍謄本) kurzerhand als „Geburtsurkunde“ betitelt, unterschlägt Registerstruktur, Haushaltsvorstand und Eintragungsdaten – genau die Angaben, die das Zivilstandsamt abgleicht.Wir übersetzen den Registerauszug als das, was er ist, bilden die Registerfelder nachvollziehbar ab und ordnen ihn mit Übersetzervermerk dem Schweizer Nachweiszweck zu.
Rechtsform „übersetzt“ (株式会社 → GmbH)Eine 株式会社 (Kabushiki Kaisha) ist eine Aktiengesellschaft japanischen Rechts, eine 合同会社 (Gōdō Kaisha) etwas anderes als eine GmbH nach Obligationenrecht. Wer die Rechtsform in eine hiesige übersetzt, behauptet eine Gesellschaft, die es so nicht gibt – im Vertrag ein Haftungsproblem, im Registerauszug ein Ablehnungsgrund.Rechtsformen, Register und Behörden bleiben im Original mit erklärender Entsprechung stehen, statt durch ein schweizerisches Institut ersetzt zu werden.
Zahlengliederung / in Bilanz und AngebotJapanisch gruppiert Zahlen in Zehntausendern: = 10 000, = 100 Mio. „5,000万円“ sind 50 Mio. Yen, nicht 5000. Wer stur nach Dreiergruppen liest, verrechnet sich in Angeboten und Abschlüssen um Zehnerpotenzen.Beträge und Grössenordnungen werden in die Zielkonvention umgesetzt und bei Verträgen, Angeboten und Abschlüssen gegengeprüft – Zahl und Einheit getrennt kontrolliert.
Namensordnung & Lesung (Furigana)Der Familienname steht zuerst (山田太郎 = Yamada Tarō), und dieselben Kanji haben mehrere Lesungen. Das Register kennt nur die Zeichen, der Reisepass nur die lateinische Umschrift; wer die Aussprache rät, kann die Identitätszuordnung erschweren und Rückfragen auslösen.Wir gleichen Reihenfolge und Umschrift gegen den Reisepass ab, ergänzen bei Bedarf die Lesung (Furigana) und halten die Schreibweise über alle Dokumente eines Vorgangs identisch.
Fremdnamen/Lehnwörter in Katakana uneinheitlichDeutsche Namen und Begriffe werden in Katakana transkribiert (Zürich → チューリッヒ). Eine frei geratene Schreibung erzeugt uneinheitliche, in Registern nicht wiederauffindbare Namen.Wir nutzen die etablierte Katakana-Transkription und halten sie über das ganze Dokument und Folgeaufträge konsistent.
Zähleinheiten (助数詞) fehlen oder falschZwischen Zahl und Substantiv steht ein Zählwort, das sich lautlich verändern kann (一枚 ichimai, 一本 ippon, 三名 sanmei). Fehlt es oder ist es falsch, klingt der Satz ungrammatisch.Muttersprachler setzen das zum Objekt passende Zählwort mit korrekter Lautung – ein sicheres Erkennungsmerkmal laienhafter Übersetzung.
Vollbreite vs. Halbbreite Zeichen (全角/半角)Ziffern, lateinische Buchstaben und Satzzeichen gibt es voll- (123) und halbbreit (123). Amtliche Formulare und Systeme verlangen oft eine bestimmte Form; eine Mischung bricht Layout oder Formularvalidierung.Wir setzen die geforderte Zeichenbreite konsistent und stimmen sie auf Formular- oder Systemvorgaben ab.
Zeilenumbruch ohne Kinsoku, Tofu-ZeichenJapanisch trennt Wörter nicht durch Leerzeichen; Umbruchregeln (Kinsoku) verbieten bestimmte Zeichen am Zeilenanfang/-ende. Falscher Umbruch oder ein Font ohne CJK-Abdeckung zerreisst den Satz oder erzeugt „□□□“ (Tofu).Wir liefern satzfertig – Kinsoku-konformer Umbruch, geprüfte japanische Fonts und korrektes Encoding, damit die Datei „sitzt“.

Warum sichere Japanischkenntnisse allein diese Fehler nicht abfangen

Viele dieser Fehler überstehen eine einfache Rechtschreib- oder Grammatikprüfung, weil sie an der Schnittstelle von Sprache, Schrift, Namensführung und Dokumentkontext entstehen und jedes Zeichen für sich korrekt ist. Sie fallen erst beim Empfänger auf: beim Einkäufer in Nagoya, beim Patentprüfer, bei der Zivilstandsbeamtin. Genau dort setzt muttersprachliche Fachübersetzung mit Sachgebiet und sicherem Keigo an.

Im Japanischen entscheidet nicht nur, was dasteht – sondern wie.

Deshalb: Muttersprachler mit Fachgebiet, sicheres Keigo und korrekt umgerechnete Ära-Daten.

Beglaubigte Übersetzung Japanisch–Deutsch

Beglaubigte Übersetzung Japanisch–Deutsch: Was in der Schweiz gilt

Die Schweiz kennt kein staatliches Vereidigungssystem für Übersetzerinnen und Übersetzer. Für Vorlagen bei Schweizer Ämtern und Gerichten fertigt deshalb ein qualifizierter Fachübersetzer eine bestätigte Übersetzung (umgangssprachlich „beglaubigt“) mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk an; verlangt die Stelle mehr, lässt ein Notariat die Unterschrift notariell beglaubigen. Bei japanischen Unterlagen kommen zwei Prüfpunkte hinzu, an denen Vorgänge regelmässig hängen bleiben: das Ära-Datum – die aktuelle Ära 令和 (Reiwa) begann am 1. Mai 2019 – und die Namensschreibweise. Beide werden gegen Register und Reisepass abgeglichen, nicht geschätzt.

Apostille, Legalisation und wer sie ausstellt

Japan ist seit dem 27. Juli 1970 Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, die Schweiz seit dem 11. März 1973; zwischen beiden Staaten ist es ohne Einspruch anwendbar. Japanische öffentliche Urkunden brauchen für die Schweiz also keine Legalisation, sondern eine Apostille auf der japanischen Urkunde, erteilt vom japanischen Aussenministerium beziehungsweise der zuständigen Präfekturstelle. Für Schweizer Urkunden Richtung Japan zeichnet die kantonale Staatskanzlei bzw. die Bundeskanzlei. Der FÜD stellt keine Apostille aus: Wir sagen Ihnen, ob Ihr Vorgang eine braucht, und liefern die anerkennungsfähige Übersetzung nach DIN EN ISO 17100 im Vier-Augen-Prinzip mit muttersprachlicher Revision. Für die Gegenrichtung zählt zusätzlich das adressatengerechte Keigo.

Japanische Dokumente übersetzen lassen

Drei typische Japanisch-Übersetzungen aus der Praxis.

Dokumenttyp, Adressat und Kalender entscheiden über Register, Terminologie und Beglaubigungsform. Drei häufige Aufträge – von der Ausgangslage bis zum Ergebnis.

Studium & Anerkennung

Zeugnisse Japanisch → Deutsch (beglaubigt)

Ausgangslage
Eine Absolventin aus Japan lässt 卒業証明書 und 成績証明書 für die Anerkennungsempfehlung und die Zulassung übersetzen – datiert nach Heisei/Reiwa, mit Namen in Kanji.
Ablauf
Ein qualifizierter Übersetzer rechnet die Ära-Daten in den gregorianischen Kalender um, gleicht Name und Lesung mit dem Pass ab und erläutert das japanische Notensystem, ohne einen Schweizer Abschluss zu behaupten.
Ergebnis
Bestätigte (beglaubigte) Übersetzung mit Vermerk – die Fassung, die Anerkennungsstelle und Hochschule als Nachweis entgegennehmen.

Recht & Handel

Vertrag & Geschäftsbrief Deutsch → Japanisch

Ausgangslage
Ein Schweizer KMU schliesst mit einem Partner in Tokio einen Liefervertrag; Rechtsform, Fristen und die begleitende Korrespondenz müssen präzise und im richtigen Ton ins Japanische.
Ablauf
„AG“, „GmbH“, „Handelsregister“ und „Prokura“ bleiben als Begriffe des Obligationenrechts im Original mit Erläuterung stehen; der Geschäftsbrief wird im förmlichen Keigo verfasst; ein juristischer Fachübersetzer prüft die Terminologie.
Ergebnis
Ein Vertrag, der rechtssicher lesbar ist, und eine Korrespondenz, die im Register stimmt.

Export nach Japan

Technische Dokumentation Deutsch → Japanisch

Ausgangslage
Ein Hersteller liefert Anlagen nach Japan und braucht Handbuch und Sicherheitshinweise – mit konsistenter Katakana-Terminologie und normgerechtem Schriftsatz.
Ablauf
Ein Fachübersetzer für technische Dokumentation hält Fachbegriffe über Terminologie und Translation Memory konsistent und liefert satzfertig mit Kinsoku-konformem Umbruch und geprüftem Font.
Ergebnis
Eine Doku, die für japanische Leser muttersprachlich und normgerecht wirkt – ohne Tofu-Zeichen oder gebrochene Zeilen.

Preise für Japanisch-Übersetzungen

Was kostet eine Japanisch-Übersetzung?

Wir sichten Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Adressat und nennen einen verbindlichen Festpreis. Standard-Urkunden ab 89 CHF zum Pauschalpreis, umfangreiche Texte nach Normzeile – Beglaubigung auf Wunsch, PDF-Vorab und Postversand inklusive. Japanisch liegt über dem Preis europäischer Sprachen, weil Schriftsatz, Registerprüfung und Terminologiearbeit dazugehören.

Verbindlicher Festpreis
ab CHF 1.09 / NormzeileStandard-Urkunden zum Pauschalpreis je Dokument
Preis vorab · keine unangekündigten Mehrkosten
Muttersprachliche Japanisch-Fachübersetzungenthalten
Adressatengerechtes Keigo & korrekte Ära-Datenenthalten
Beglaubigung durch qualifizierten Übersetzer auf Wunschenthalten
PDF-Vorab & Postversand des Originalsenthalten
Muttersprachliche Revision & Endkontrolleenthalten

Zur Orientierung ab CHF 1.09/Normzeile; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung – inklusive MwSt. und Versand. Wie sich der Preis zusammensetzt →

Japanisch-Übersetzung anfragen

Japanische Dokumente & Texte

Japanische Dokumente übersetzen lassen – was am häufigsten kommt

Wir übersetzen in beide Richtungen – von der beglaubigten Urkunde bis zum Fachtext. Häufig aus dem Japanischen: 戸籍謄本 (Familienregisterauszug, Geburtsnachweis aus dem Koseki-Auszug), 婚姻要件具備証明書 (Ehefähigkeitszeugnis), 運転免許証 (Führerausweis für den Umtausch), 卒業証明書 (Abschlusszeugnis & Notenübersicht), 登記事項証明書 (Handelsregisterauszug des japanischen Partners).

Häufige Fragen

Japanisch-Übersetzung – häufige Fragen.

Japan stellt keine Geburtsurkunde aus – was legt man dem Zivilstandsamt vor?

Statt einer Einzelurkunde führt Japan das Familienregister 戸籍. Vorgelegt wird ein beglaubigter Auszug daraus (戸籍謄本, Koseki Tōhon) oder die Annahmebescheinigung der Geburtsanzeige (出生届受理証明書) – im Original mit Apostille und beglaubigter Übersetzung. Reichen Sie uns den vollständigen Auszug ein, nicht nur die Seite mit dem Namen; die Registerstruktur gehört mit in die Übersetzung.

Kann ich meinen japanischen Führerausweis in der Schweiz umtauschen?

Der Kanton Zürich führt Japan unter den Staaten, deren Inhaberinnen und Inhaber keine Kontrollfahrt absolvieren müssen; die Vorgaben setzt aber jeder Kanton selbst um. Welche Nachweise Ihr Strassenverkehrsamt verlangt und in welcher Form es die Übersetzung des 運転免許証 akzeptiert, klären Sie dort – die beglaubigte Übersetzung liefern wir.

Bieten Sie beglaubigte Japanisch-Übersetzungen an?

Ja. Für Urkunden, Zeugnisse und amtliche Dokumente fertigen qualifizierte Übersetzer eine bestätigte (beglaubigte) Japanisch-Übersetzung mit Bestätigungsvermerk an – die Fassung, die Schweizer Ämter und Gerichte als Nachweis entgegennehmen. Verlangt die Stelle eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift, organisieren wir sie mit. Ob Ihr Vorgang zusätzlich eine Apostille braucht, sagen wir vorab; ausgestellt wird sie von der zuständigen Stelle, nicht vom Übersetzungsbüro.

Wie stellen Sie die richtige Höflichkeitsstufe (Keigo) sicher?

Über den Adressaten. Sagen Sie uns, wer den Text liest – Einkauf, Qualitätsabteilung, Amt, Endkunde –, dann setzen wir das passende Register: nüchterne Vertragssprache, geschäftliche Korrespondenz mit Keigo oder klare Anwenderinformation. Style Guide und Translation Memory halten die einmal getroffene Wahl über Folgeaufträge durch.

Rechnen Sie Ära-Daten (Reiwa, Heisei) auf Urkunden um?

Ja, geprüft und mit Übersetzervermerk. Damit wir Ärenwechsel im laufenden Jahr sauber auflösen, sollte das Dokument vollständig lesbar sein – bei Scans also auch Kopf- und Fusszeile mit Ausstellungsdatum und ausstellender Stelle.

Wie schreiben Sie japanische Namen – Reihenfolge und Lesung?

Massgeblich ist die lateinische Umschrift im Reisepass: Wir übernehmen sie unverändert. Legen Sie deshalb die Passseite bei, und nennen Sie uns bereits vorhandene Schreibweisen aus früheren Schweizer Dokumenten – so bleibt der Name über alle Unterlagen eines Vorgangs identisch.

Übersetzen Sie Patentschriften und Amtsbescheide aus dem Japanischen?

Ja. Prioritätsbelege, Anmeldeunterlagen, Bescheide und Schriftsätze übersetzen Fachübersetzer mit Patentpraxis. Entscheidend ist die Anspruchsstruktur: Ob offen („を含む“, „を備える“) oder abschliessend („からなる“) aufgezählt wird, verändert den Schutzumfang – ebenso wie ein falsch umgerechnetes Prioritätsdatum.

Was kostet eine Japanisch-Übersetzung?

Zur Orientierung ab CHF 1.09/Normzeile; Standard-Urkunden meist zum Pauschal-Festpreis. Der Preis richtet sich nach Umfang, Fachgebiet, Richtung und Frist – nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis inklusive Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand.
Unsere Geschäftskorrespondenz nach Tokio klingt jetzt im richtigen Ton – der FÜD hat das Keigo passend gesetzt und die Ära-Daten auf den Zertifikaten korrekt umgerechnet. Beim japanischen Partner kam das sofort anders an.
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S. Keller · Vertrieb Asien-Pazifik, Maschinenbau

Karriere beim FÜD

Japanisch-Übersetzer werden?

Unsere Japanisch-Übersetzungen fertigen muttersprachliche Fachübersetzer an, die neben der Sprache vor allem drei Dinge beherrschen: die geprüfte Umrechnung der Ära-Daten (Wareki) in den gregorianischen Kalender, die Namensschreibweise im Abgleich von Familienregister und Reisepass und die Wahl der richtigen Höflichkeits- und Stilebene – von der nüchternen Vertragssprache bis zur Geschäftskorrespondenz. Wer als Japanisch-Übersetzer für den FÜD arbeiten möchte, muss deshalb mehr mitbringen als Zweisprachigkeit: ein belegtes Fachgebiet – etwa Patent- und Vertragstexte, technische Prüf- und Anlagendokumentation oder Personenstands- und Bildungsurkunden – und die Bereitschaft, die eigene Unterschrift für beglaubigte Fassungen bei Bedarf notariell beglaubigen zu lassen. Wir vergeben Japanisch-Aufträge an fest angestellte wie an freiberufliche Kolleginnen und Kollegen.

Womit Sie arbeiten

Fachgebiete & Textsorten

Die Arbeit Deutsch ⇄ Japanisch lebt von Technik und Wirtschaft: Lieferverträge und Qualitätsdokumentation aus Maschinenbau, Präzisions- und Medizintechnik, Patentschriften und Prüfbescheide, Erstmusterprüf- und Auditberichte sowie Bedienungs- und Wartungsanleitungen bestimmen den Alltag; dazu kommen Geschäftsberichte, Rahmenverträge und Zulassungsunterlagen. Den zweiten Strom bilden Urkunden für Schweizer Stellen: Auszüge aus dem Familienregister, Wohnsitzbescheinigung, Abschlusszeugnis und Notenübersicht, Handelsregisterauszüge und notarielle Erklärungen – Adressaten sind Zivilstandsamt, kantonales Migrationsamt, Strassenverkehrsamt und die Anerkennungsstellen für ausländische Diplome. Anspruchsvoll ist dabei nicht nur die Fachterminologie, sondern die Registerwahl: Wer für einen japanischen Einkäufer, einen Patentprüfer und einen Maschinenführer im selben Projekt schreibt, muss drei Tonlagen sicher treffen.

Berufsrealität

Was der Beruf tatsächlich verlangt

Japanisch fordert zwei Kompetenzen gleichzeitig, die in anderen Sprachpaaren getrennt vorkommen. Die eine ist Schriftbeherrschung im Wortsinn: drei Schriftsysteme in einem Satz, dazu Zeichenbreite, Umbruchregeln, Encoding und Fonts – wer satzfertig liefern will, muss die Datei beherrschen, nicht nur den Text. Die andere ist Registerführung: Japanisch kennt keine neutrale Tonlage, jeder Satz legt das Verhältnis zum Adressaten fest, und Vertragssprache, Auditbericht und Anwenderinformation sind drei verschiedene Aufgaben. Dazu kommt das Urkundenwesen: Japan führt ein Familienregister statt Einzelurkunden, datiert amtlich nach Ära und trägt Namen in Kanji ein, während der Reisepass die lateinische Umschrift vorgibt – beglaubigte Fassungen entstehen deshalb im Abgleich mit Register und Vorurkunden, nicht aus dem Ausgangstext allein. Weil die Schweiz keine staatliche Vereidigung kennt, hängt die Beweiskraft am Bestätigungsvermerk und, wo die Stelle es verlangt, an der notariellen Beglaubigung der Unterschrift; welchen Weg die Zielstelle fordert, gehört zur Auftragsklärung. Im Alltag trifft beides aufeinander: formstrenge Urkunden mit kurzer Frist neben Schutzrechts- und Industrieprojekten, in denen Benennungen über Jahre konsistent bleiben müssen. Wir arbeiten dafür mit festen Ansprechpartnern, verbindlichen Lieferterminen und gepflegten Termdatenbanken.

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