| „Nationalität“ als Staatsangehörigkeit übersetzt | Sowjetische Inlandspässe und viele kasachische Urkunden führen eine eigene Zeile zur Nationalität – der Volkszugehörigkeit, nicht der Staatsangehörigkeit. Wird sie als „Staatsangehörigkeit“ wiedergegeben, steht in der Übersetzung etwas anderes als im Pass. Für Migrationsamt und Zivilstandsamt ist das ein Widerspruch im Dossier, der geklärt werden muss, bevor es weitergeht. | Wir halten Nationalität und Staatsangehörigkeit strikt auseinander, geben die Zeile feldgenau wieder und übersetzen sie nicht in eine Schweizer Rechtskategorie hinein. |
| Kasachisch-kyrillische Sonderzeichen | Die neun Zusatzbuchstaben Ә Ғ Қ Ң Ө Ұ Ү Һ І gibt es im russischen Alphabet nicht. Russische Tastaturbelegungen und Texterkennung ziehen sie auf das nächstliegende Pendant: Қ wird zu К, Ұ zu У, Һ zu Х. Ein falsch gelesener Buchstabe ist ein falscher Name. | Kasachische Kyrillica werden als Kasachisch gelesen, nicht als Russisch; jeder Zusatzbuchstabe wird Zeichen für Zeichen gegen das Original geprüft. |
| Latein-Fassung nicht versionsstabil | Die Lateinschrift wurde seit 2017 dreimal überarbeitet – Apostrophe (2017), Akut-Akzente (2018), Umlaut-, Breve- und Makronzeichen (seit 2021). Ғ erscheint darin als G’, Ǵ oder Ğ. Wer eine beliebige Version wählt, erzeugt einen Namen, der von Pass und Vorurkunde abweicht. | Massgeblich ist, was Ihre Urkunde und Ihr Reisepass führen. Abweichende Schreibungen werden ausgewiesen statt stillschweigend vereinheitlicht. |
| Patronym -ұлы/-қызы neben russifiziertem -ов/-ова | Kasachische Namen tragen -ұлы („Sohn von“) und -қызы („Tochter von“), oft neben einer russifizierten Form auf -ов/-ова; in einer Familie stehen dadurch beide Varianten in den Papieren. Wird eine Form ergänzt, weggelassen oder angeglichen, passen Urkunde und Migrationsdossier nicht mehr zusammen. | Die urkundliche Namensform wird exakt übertragen; abweichende Varianten aus Pass und Vorurkunden werden derselben Person nachvollziehbar zugeordnet. |
| Nur eine Sprachspalte bearbeitet | Kasachische Urkunden sind meist zweisprachig angelegt – kasachisch und russisch, häufig spaltenweise. Stempel, Nachbeurkundungen und handschriftliche Randvermerke stehen dabei oft nur in einer der beiden Sprachen. Fehlt eine Spalte oder ein Vermerk, gilt die Übersetzung als unvollständig. | Beide Sprachspalten werden vollständig bearbeitet, inklusive Stempeltexten, Registernummern und Randvermerken; Auslassungen werden nicht kommentarlos gemacht. |
| Kasachisch als Russisch-Variante behandelt | Trotz kyrillischer Schrift ist Kasachisch eine Turksprache mit eigenem Wortschatz, Vokalharmonie und eigenen Behörden- und Amtsbezeichnungen. Eine Ersatzübersetzung aus dem Russischen trifft Fachtermini und Amtsnamen nicht und erfindet im Zweifel eine Stelle, die es so nicht gibt. | Es übersetzen kasachische Muttersprachler mit Sachgebiet; Behörden- und Amtsnamen bleiben im Original mit erläuternder Entsprechung. |
| Orts- und Gebietsnamen aus der Zeit der Urkunde | Aus Alma-Ata wurde Almaty, aus Zelinograd über Akmola die Hauptstadt Astana, 2019 Nur-Sultan und seit 2022 wieder Astana; 2022 kamen mit Abai, Jetissu und Ulytau drei neue Gebiete hinzu. Der Geburtsort auf der Urkunde existiert unter diesem Namen also womöglich nicht mehr – für die prüfende Stelle sieht das nach Widerspruch aus. | Historische Orts- und Gebietsbezeichnungen bleiben stehen und werden um die heutige Entsprechung ergänzt, sodass Zivilstandsamt und Anerkennungsstelle die Angabe zuordnen können. |
| Apostille pauschal beschafft – oder pauschal weggelassen | Kasachstan ist dem Haager Übereinkommen am 5. April 2000 beigetreten; in Kraft ist es seit dem 30. Januar 2001, und die Schweiz hat gegen den Beitritt keinen Einspruch erhoben. Für Urkunden, die eine Schweizer Stelle wirklich beglaubigt sehen will, genügt deshalb die Apostille – wer stattdessen eine konsularische Legalisation organisiert, verliert Wochen; wer den Nachweis pauschal weglässt, reicht unvollständig ein. | Wir prüfen Urkundenart, Ausstellungsdatum und Zielstelle, sagen Ihnen, welcher Beglaubigungsweg tatsächlich verlangt wird, und liefern die bestätigte Übersetzung passend dazu. |
| Diplom und Notenskala 1:1 gesetzt | Kasachstan kennt je nach Jahrgang das sowjetisch geprägte Spezialisten-Diplom, den Bakalawr und den Magistr; benotet wird mit der Fünferskala, in der die 5 die beste Note ist, oder mit Buchstabennoten und GPA. Übernommen in ein Schweizer Zeugnisbild, in dem die 6 oben und die 4 unten steht, wird aus einem guten Ergebnis ein knappes. | Titel, Fächer und die Stundenzahlen der Diplomanlage bleiben im Original mit Erläuterung, Noten mit Skala; die Bewertung überlassen wir Swiss ENIC und der zuständigen Anerkennungsstelle. |