| Namensendung trägt das Geschlecht | -as/-us/-ys steht für Männer, -ienė traditionell für verheiratete, -aitė/-ytė/-utė für unverheiratete Frauen. Kazlauskas, Kazlauskienė und Kazlauskaitė gehören zu einer Familie – wer das nicht weiss, trennt Angehörige oder verändert ungewollt die Aussage der Urkunde. | Die Namensformen werden der richtigen Person zugeordnet und ihre Zusammengehörigkeit auf der Übersetzung ausgewiesen – ohne die Schreibung der Urkunde eigenmächtig zu vereinheitlichen. |
| Umlaute fehlen in litauischen Dokumenten | Seit Mai 2022 sind w, q und x in litauischen Personendokumenten zulässig, fremde diakritische Zeichen dagegen nicht: „Müller“ erscheint als Muller, ältere Einträge als Miuleris. Der Schweizer Pass sagt etwas anderes als der Registerauszug. | Die Urkundenform wird zeichengetreu übertragen, die abweichende Passschreibweise im Bestätigungsvermerk dokumentiert – das Zivilstandsamt sieht die Verbindung, statt eine Fälschung zu vermuten. |
| Seit 2017 išrašas statt liudijimas | Litauen stellt seit dem 1. Januar 2017 keine Personenstandsurkunden alten Typs mehr aus, sondern Auszüge aus dem Registereintrag. Wer weiter eine „Geburtsurkunde“ erwartet, hält den Auszug für das falsche oder unvollständige Dokument. | Der Dokumenttyp wird korrekt als Auszug aus dem Geburts-, Ehe- oder Sterbeeintrag bezeichnet – nicht als „Urkunde“ umetikettiert –, damit Amt und Akte zusammenpassen. |
| Neun Sonderbuchstaben ą č ę ė į š ų ū ž | Häkchen und Längenzeichen sind bedeutungstragend: ū ist nicht u, ė nicht e, š nicht s. Werden sie beim Erfassen oder Kopieren getilgt, ändert sich der Name – und damit die Identität in der Akte. | Alle Diakritika werden zeichengetreu gesetzt und Eigennamen Zeichen für Zeichen gegen Ausgangsdokument und Ausweis geprüft. |
| UAB ist keine GmbH | Wer UAB (uždaroji akcinė bendrovė) als „GmbH“, AB als „AG“ oder MB als „Einzelfirma“ übersetzt, behauptet eine Gesellschaft, die weder im litauischen Register noch im Schweizer Handelsregister so existiert – Haftung und Eintragung folgen litauischem Recht, nicht dem Obligationenrecht. | Rechtsformen, Registernummern und das Register selbst (Juridinių asmenų registras bei Registrų centras) bleiben im Original und werden erläutert statt ersetzt. |
| Deutsche Ortsnamen auf alten Urkunden | Urkunden aus Ostpreussen und dem Memelgebiet tragen deutsche Ortsnamen: Memel = Klaipėda, Kauen/Kowno = Kaunas, Wilna = Vilnius. Unaufgelöst findet die Behörde den Ort im heutigen Register nicht. | Historische Exonyme werden dem heutigen amtlichen Ortsnamen zugeordnet und mit Anmerkung geführt, wo die Urkunde beide Formen braucht. |
| Datum und Beträge nach litauischer Norm | Litauen schreibt Daten amtlich als 2026-03-05 (Jahr-Monat-Tag) und nutzt das Dezimalkomma; die Schweiz trennt Tausender mit Hochkomma (10'000) und rechnet in CHF, nicht in Euro. Zeichengleich übernommen wird daraus im Vertrag der falsche Tag oder der falsche Betrag. | Datums-, Zahlen- und Währungsformate werden auf die Zielkonvention umgestellt und bei Beträgen gegengelesen. |
| Zwei Länder, zwei Bestätigungswege | Weder Litauen noch die Schweiz führt ein staatliches Zulassungssystem für Urkundenübersetzer. In Litauen bestätigt in der Regel der Notar (notaras) die Richtigkeit; in der Schweiz zeichnet der Übersetzer selbst und das Notariat beglaubigt bei Bedarf seine Unterschrift. Wer die Formen verwechselt, liefert die richtige Übersetzung im falschen Gewand. | Wir klären vor dem Angebot, wo das Dokument wirken soll, und setzen die dort gültige Form an – Bestätigungsvermerk für die Schweiz, notariell bestätigte Fassung für Litauen. |