Malaiisch Übersetzer – Übersetzungsbüro für malaiische Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzung Malaiisch Deutsch

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Übersetzer Malaiisch–Deutsch für Eheanerkennung, Recht und Produktkennzeichnung

Ihre Heiratsurkunde aus Kuala Lumpur, den Vertrag mit dem malaysischen Partner oder das Hochschulzeugnis überträgt ein muttersprachlicher Malaiisch-Fachübersetzer ins Deutsche – für die Vorlage beim Zivilstandsamt, beim kantonalen Migrationsamt oder bei der Anerkennungsstelle –, in der Gegenrichtung Deutsch → Malaiisch für Partner und Ämter vor Ort. Amtliche Dokumente fertigt ein qualifizierter Übersetzer als bestätigte Fassung mit Bestätigungsvermerk an; die Unterschrift darunter beglaubigt auf Wunsch ein Notariat. Weil Malaysia dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht angehört, entscheidet der Urkundenweg über die Reihenfolge: erst die Stempelkette, dann die Übersetzung. Zielschrift (Rumi oder Jawi) und Namensführung klären wir vor Projektbeginn. Festpreis ab CHF 1.09 pro Normzeile, Standard-Urkunden ab 89 CHF.

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  • Original per PostPDF vorab
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Muttersprachliche Malaiisch-Fachübersetzer · notariell beglaubigt auf Wunsch · 24-Stunden-Express n. Machbarkeit

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
Rumi & JawiZielschrift vorab geklärt
Preis vorabFestpreis, transparent kalkuliert
VertraulichDSG-konform · NDA möglich

Beglaubigte Übersetzung Malaiisch–Deutsch

Welche malaiischen Dokumente und Fachtexte übersetzt der FÜD?

Der FÜD übersetzt malaysische und bruneiische Urkunden, Gerichts- und Behördenunterlagen, Verträge, Produktdokumentation und Zeugnisse – aus dem Malaiischen ins Deutsche und umgekehrt. Bahasa Melayu ist Amtssprache in Malaysia und Brunei und Nationalsprache Singapurs; welcher Fachübersetzer eingesetzt wird, entscheiden Zweck, Fachgebiet und die von der Zielstelle verlangte Schrift.

Beide Richtungen sind Alltag: Malaiisch–Deutsch, wenn ein Sijil Kelahiran, ein Vertrag oder ein Beschluss eines Syariah-Gerichts einer Schweizer Stelle vorgelegt wird, und Deutsch–Malaiisch, wenn Vertrags-, Vertriebs- oder Produktunterlagen in Malaysia gebraucht werden.

Übersetzungsbüro Malaiisch

Malaiisch übersetzen lassen: der Fall, der Ihrem am nächsten kommt.

Deutsch ⇄ Malaiisch bündelt sehr verschiedene Anliegen – von der Heiratsurkunde aus Kuala Lumpur bis zur Gerätekennzeichnung für den malaysischen Markt. Wählen Sie den Fall, der Ihrem am nächsten kommt: Wir ordnen einen muttersprachlichen Malaiisch-Fachübersetzer mit dem passenden Fachgebiet zu und legen Zielschrift und Namensführung vorab fest.

Sie heiraten, holen Familie nach oder lassen eine Ehe eintragen

Sijil Kelahiran, Sijil Perkahwinan und Sterbeurkunden stellt in Malaysia das Melderegisteramt JPN (Jabatan Pendaftaran Negara) aus, muslimische Eheschliessungen registriert zusätzlich das islamische Religionsamt des jeweiligen Bundesstaates. In der Schweiz wandert eine solche Urkunde nicht einfach ins Register: Eingetragen wird sie aufgrund einer Verfügung der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen (Art. 32 IPRG), und eine in Malaysia ausgesprochene Scheidung wird nur unter den Voraussetzungen von Art. 65 IPRG anerkannt. Deshalb muss die Übersetzung Gerichtsbezeichnung, Aktenzeichen und Namensform so wiedergeben, dass die Behörde die Urkunde zuordnen kann.

Häufig: Geburtsurkunde aus Malaysia und Nachzug aus Malaysia und Brunei.

Sie liefern nach Malaysia oder bauen dort ein Standbein auf

Malaysia ist laut dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung mit 2,3 Milliarden Franken bilateralem Warenhandel (2024) der viertwichtigste Handelspartner der Schweiz in der ASEAN-Region; das Freihandelsabkommen der EFTA mit Malaysia wurde im Juni 2025 unterzeichnet, die Botschaft dazu ging im Januar 2026 ans Parlament. Verhandelt wird viel auf Englisch – Registerauszüge, Vollmachten, Ausschreibungsunterlagen und Behördenkorrespondenz laufen dagegen auf Bahasa Malaysia. Wer eine Vollmacht oder eine Statutory Declaration für die Schweiz braucht, muss sie ausserdem von einem Notary Public beglaubigen lassen: Abschnitt 4 des Notaries Public Act 1959 erfasst ausdrücklich Erklärungen zur Verwendung ausserhalb Malaysias und schliesst ebenso ausdrücklich aus, dass ein Notary Public sie für den Gebrauch im Land abnimmt – dafür ist der Commissioner for Oaths zuständig.

Häufig: Liefervertrag mit dem malaysischen Partner und Markteintritt in Malaysia.

Sie kennzeichnen Produkte und Medizintechnik für den malaysischen Markt

Für Medizinprodukte gibt die Medical Device Authority Malaysias die Sprache der Kennzeichnung vor: Bahasa Malaysia ist für Geräte zur Heimanwendung verlangt, für die übrigen Gerätetypen Englisch; wird ins Malaiische übersetzt, ist die Übersetzung unmittelbar neben der englischen Fassung anzuordnen oder die abweichende Platzierung bei der Registrierung zu begründen (MDA/GD/0026, 4. Auflage, Ziff. 4.5 und 4.7). Blutzuckermessgerät, Inhalator oder Blutdruckmessgerät fallen damit anders aus als ein Klinikgerät – und die Gebrauchsanweisung muss dem Laien in seiner Sprache verständlich sein.

Häufig: Gebrauchsanweisung auf Bahasa Malaysia und Kennzeichnung und Handbuch.

Sie studieren in der Schweiz oder lassen einen malaysischen Abschluss anerkennen

Für die Bewertung eines malaysischen Hochschulabschlusses ist swissuniversities mit der Stelle Swiss ENIC die Anlaufstelle; Unterlagen auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch nimmt sie ohne Übersetzung entgegen, für alles andere – etwa ein Zeugnis auf Bahasa Malaysia – verlangt sie eine offizielle Übersetzung. Die Qualitätssicherung malaysischer Abschlüsse liegt seit 2007 bei der Malaysian Qualifications Agency (MQA). Im Urkundenweg gilt für Schul- und Hochschulzeugnisse eine Vorstufe: Sie müssen vom Bildungs- beziehungsweise Hochschulministerium bestätigt sein, bevor die Konsularabteilung in Putrajaya überbeglaubigt – Personenstandsurkunden brauchen diesen Schritt nicht.

Häufig: SPM-Zeugnis und Ijazah übersetzen und Studienbewerbung mit malaysischen Zeugnissen.

Schrift & Namen

Rumi oder Jawi – welche Zielschrift verlangt Ihre Zielstelle?

Malaiisch wird heute überwiegend in Rumi geschrieben, der lateinischen Schreibung; daneben steht Jawi, eine arabischbasierte Schrift (جاوي), die in religiösen und offiziellen Zusammenhängen und in Brunei weiter in Gebrauch ist. Verlangt wird die eine oder die andere von der Zielstelle, nicht vom Text – deshalb klären wir die Zielschrift vor Projektbeginn und dokumentieren die gewählte Namens-Umschrift, damit Folgeaufträge dieselbe Schreibweise tragen.

Die zweite Vorabentscheidung betrifft den Namen: bin und binti, bei indischstämmigen Malaysiern a/l und a/p, sind Bestandteile der Namensführung und kein Familienname im deutschen Sinn; Datuk, Tan Sri oder Haji sind Titel. Als Arbeitsregel gilt bei uns: Die Schreibweise im Reisepass ist massgeblich, jede Abweichung wird angemerkt statt stillschweigend geglättet. Auch der malaysische Standard gegenüber dem indonesischen wird vorab festgelegt – warum das nicht nur Geschmack ist, steht in der Fehlertabelle.

Für amtliche Vorlagen fertigt ein qualifizierter Übersetzer die bestätigte Fassung für Schweizer Stellen an, deren Unterschrift auf Wunsch ein Notariat beglaubigt; ob zusätzlich eine Apostille oder eine Legalisation nötig ist, klären wir vorab – ausgestellt wird beides von der zuständigen Stelle, nicht vom Übersetzungsbüro.

Wissenswert

Bahasa Melayu: was Deutschsprachige an dieser Sprache unterschätzen.

Malaiisch gehört zur austronesischen Sprachfamilie und wirkt durch die lateinische Schreibung vertraut – grammatisch arbeitet es jedoch nach anderen Prinzipien als das Deutsche. Es flektiert nicht: Zeitbezug entsteht über Partikel wie sudah, akan oder sedang, und dia steht für „er“ und „sie“ gleichermassen. Der Plural entsteht über Reduplikation (bukubuku-buku), und ein produktives Affixsystem (meN-, -kan, ber-, peN-, -an) verschiebt samt Lautwandel Bedeutung und Wortart. Rechtlich und terminologisch prägend ist das Nebeneinander von Zivil- und Syariah-Gerichtsbarkeit: In Personenstandssachen von Muslimen erscheinen Begriffe wie nikah, talak oder Syariah in den Urkunden selbst, nicht bloss im Umfeld. Wer Malaiisch fachlich übersetzt, braucht daher beides – Sprachgefühl und Kenntnis dieser beiden Rechtskreise.

Malaiische Fachübersetzungen

Fehler, die nur ein Malaiisch-Fachübersetzer erkennt.

Typische Fallstricke bei der Malaiisch-Übersetzung Deutsch–Malaiisch und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum es schiefgehtWie der FÜD es löst
Übersetzung vor der Überbeglaubigung angefertigtMalaysische Urkunden durchlaufen erst die zuständige Stelle, dann die Überbeglaubigung durch die Konsularabteilung des Aussenministeriums (Wisma Putra), dann die Beglaubigung durch die zuständige schweizerische Vertretung. Wer vorher übersetzen lässt, hat am Ende eine Fassung ohne die entscheidenden Stempel.Wir übersetzen nach der Überbeglaubigung und nehmen Stempel, Siegel und Legalisationsvermerke ausdrücklich in die Übersetzung auf.
Commissioner for Oaths statt Notary PublicBeide beglaubigen in Malaysia Unterschriften – aber mit gegenläufiger Reichweite: Der Notary Public darf nach Abschnitt 4 des Notaries Public Act 1959 gerade Erklärungen für den Gebrauch ausserhalb Malaysias abnehmen und für den Gebrauch im Land ausdrücklich nicht; beim Commissioner for Oaths ist es umgekehrt. Ledigkeitserklärungen und Vollmachten scheitern regelmässig genau hier.Wir prüfen vor der Übersetzung, welche Beglaubigungsform auf dem Dokument steht, und weisen darauf hin, wenn sie für die Schweizer Zielstelle nicht trägt.
In Malaysia angefertigte Übersetzung eingereichtMalaysia kennt keine staatlich bestellten Übersetzer, und die Konsularabteilung verlangt für fremdsprachige Dokumente lediglich eine englische Fassung. Wer damit vor ein Zivilstandsamt tritt, hat eine Übersetzung in der falschen Sprache – und ohne die Form, die eine Schweizer Stelle sehen will.Für Vorlagen in der Schweiz arbeiten wir mit qualifizierten Übersetzern hier: Die Fassung trägt Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk, die Unterschrift beglaubigt auf Wunsch ein Notariat.
Zielschrift Rumi vs. Jawi ungeklärtMalaiisch existiert in Rumi (Latein) und Jawi (arabischbasiert, جاوي). Kommt die falsche Schrift an, ist das Dokument für die Zielstelle – etwa ein Religionsamt oder eine bruneiische Behörde – nicht verwendbar.Die Zielschrift wird vor Projektbeginn geklärt und fachgerecht gesetzt – Jawi mit korrektem Shaping und geprüften Font-Fallbacks.
Malaiisch mit Indonesisch verwechseltBeide gehen auf dieselbe Wurzel zurück, sind aber eigene Standards: Malaiisch hat viele englische Lehnwörter (farmasi, pejabat), Indonesisch niederländische (apotek, kantor). In einem malaysischen Behördendokument fällt indonesischer Wortschatz sofort als fremd auf.Malaysische Unterlagen bearbeiten Muttersprachler des malaysischen Standards; Wortschatz und Rechtschreibung folgen den Vorgaben der Sprachbehörde Dewan Bahasa dan Pustaka.
Namensführung mit bin/binti aufgespaltenbin („Sohn von“), binti („Tochter von“) und bei indischstämmigen Malaysiern a/l, a/p verweisen auf den Vaternamen – ein Familienname im deutschen Sinn existiert nicht. Wird daraus künstlich ein Nachname, weicht die Urkunde vom Pass ab.Die Namensführung wird so abgebildet, wie sie im Reisepass steht; Abweichungen werden angemerkt statt geglättet.
Ehren- und Amtstitel als Namen gelesenDatuk, Tan Sri, Tun, Haji/Hajah oder Encik/Puan sind Titel und Anreden. Wer sie als Vor- oder Nachnamen führt, erzeugt eine Person, die es im Register nicht gibt.Titel werden als solche erkannt und kenntlich gemacht; der eigentliche Name bleibt prüfbar und passkonform.
Syariah-Terminologie generisch eingedeutschtnikah, talak, ruju’ oder Mahkamah Syariah bezeichnen Institute des islamischen Familienrechts. Ein pauschales deutsches Wort verwischt, welches Gericht entschieden hat und mit welcher Wirkung – für die Anerkennung ist genau das die Frage.Die Termini bleiben als Institut erkennbar und werden erläutert, sodass die Schweizer Stelle Zuständigkeit und Rechtsfolge nachvollziehen kann.
Deutsche Zeit- und Genusformen 1:1 übertragenMalaiisch flektiert nicht: Zeit entsteht über Partikel (sudah, akan, sedang), dia steht für „er“ und „sie“. Wer deutsche Tempora nachbaut, erzeugt Umständliches; wer aus dia ein Geschlecht ableitet, erfindet Information.Zeitbezug wird über Partikel und Kontext präzise gesetzt; ein Geschlecht wird nur genannt, wenn es im Ausgangsdokument tatsächlich steht.
Affixe und Reduplikation mechanisch behandeltDas Affixsystem verändert Bedeutung und Wortart samt Lautwandel (meN- + pukulmemukul). Und nicht jede Verdopplung ist ein Plural: buku-buku heisst „Bücher“, kupu-kupu aber schlicht „Schmetterling“.Muttersprachler setzen Affixe und Reduplikation nach Regel und Kontext; kritische Termini sind in der geprüften Terminologie hinterlegt.

Malaiisch nutzt die Lateinschrift und wirkt darum unkompliziert – die teuren Fehler liegen aber nicht in der Grammatik, sondern im Urkundenweg, in der Namensführung und im Nebeneinander zweier Rechtskreise. Diese zehn Fallstricke trennen eine muttersprachliche Fachübersetzung von einer wörtlichen; jeder ist Deutsch ⇄ Malaiisch-spezifisch und in der Praxis belegbar.

Warum sichere Malaiischkenntnisse allein diese Fehler nicht abfangen

Viele dieser Fehler überstehen jede Rechtschreib- und Grammatikprüfung. Sie entstehen an der Nahtstelle von Schrift, Namensrecht, Religionsrecht und Verwaltungsverfahren und fallen erst beim Empfänger auf: beim Zivilstandsamt, bei der Anerkennungsstelle, beim Geschäftspartner. Genau dort setzt Fachübersetzung mit Sachgebiet an; bei haftungsrelevanten und amtlichen Texten ist maschinelle Übersetzung ohne fachliche Prüfung nicht abgesichert.

Ein Commissioner for Oaths beglaubigt nur für Malaysia – für die Schweiz braucht es den Notary Public.

Deshalb: erst den Urkundenweg prüfen, dann übersetzen.

Vereidigter Malaiisch-Übersetzer

Malaysia, Brunei, Singapur: drei Wege zur anerkennungsfähigen Urkunde

Bahasa Melayu ist in drei Staaten amtlich – der Weg zur verwendbaren Urkunde ist in jedem ein anderer. Malaysia ist kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens; malaysische Urkunden brauchen deshalb die volle Legalisationskette: zuständige malaysische Stelle, dann Überbeglaubigung durch die Konsularabteilung des Aussenministeriums (Wisma Putra, Putrajaya), dann Beglaubigung der amtlichen Stempel und Unterschriften durch die zuständige schweizerische Vertretung, dann die Übersetzung ins Deutsche. Brunei (seit 3. Dezember 1987) und Singapur (seit 16. September 2021) sind dagegen Vertragsstaaten – dort genügt die Apostille. Wer für alle drei Herkünfte denselben Weg annimmt, verliert Wochen.

Was das für die Reihenfolge und für den Übersetzer bedeutet

Aus der Kette folgt zweierlei. Erstens die Reihenfolge: Übersetzt wird sinnvollerweise erst, wenn alle Stempel auf dem Dokument sind – sonst fehlen sie in der Übersetzung. Zweitens die Person des Übersetzers: Ein staatliches Übersetzerverzeichnis führt die Schweiz nicht, und Malaysia kennt keine gerichtlich bestellten Übersetzer; massgeblich ist deshalb, was Ihre Zielstelle verlangt. Für die Vorlage hier fertigt ein qualifizierter Übersetzer die bestätigte Fassung mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk an; verlangt die Stelle mehr, beglaubigt ein Notariat die Unterschrift, für die Verwendung im Ausland kommt die kantonale Überbeglaubigung dazu. Gearbeitet wird nach DIN EN ISO 17100-Prozess mit muttersprachlicher Revision im Vier-Augen-Prinzip. Der FÜD stellt weder Apostille noch Legalisation aus; er benennt die zuständige Stelle und liefert die anerkennungsfähige Übersetzung.

Malaiische Dokumente übersetzen lassen

Drei typische Malaiisch-Aufträge aus der Praxis.

Zweck, Zielschrift und Richtung entscheiden über Terminologie, Namensbehandlung und Beglaubigungsform. Drei häufige Aufträge – von der Ausgangslage bis zum Ergebnis.

Eheanerkennung

Sijil Perkahwinan Malaiisch → Deutsch

Ausgangslage
Eine in Malaysia geschlossene Ehe soll in der Schweiz eingetragen werden. Die Heiratsurkunde aus Kuala Lumpur nennt die Eheschliessung als nikah, führt die Namen mit bin und binti und trägt den Vermerk des Religionsamts.
Ablauf
Nach Überbeglaubigung und Legalisation überträgt ein qualifizierter Übersetzer die Urkunde einschliesslich aller Stempel, behält Namensführung und Titel in Passschreibweise bei und macht das entscheidende Institut als solches kenntlich.
Ergebnis
Eine bestätigte Übersetzung, in der Zivilstandsamt und Migrationsamt Namen, ausstellende Stelle und Rechtsgrundlage ohne Zusatzrecherche zuordnen können.

Recht & Handel

Vertrieb und Vollmacht Deutsch → Malaiisch

Ausgangslage
Ein Schweizer Hersteller baut einen Vertriebspartner in Malaysia auf und braucht Vertragswerk plus Vollmacht für die Registrierung vor Ort – in formellem Bahasa Malaysia, nicht in indonesischer Fassung.
Ablauf
Rechtsformen, Register und Ämter bleiben im Original mit Erläuterung stehen; ein juristischer Fachübersetzer hält den malaysischen Standard durch, und wir weisen vorab auf die erforderliche Beglaubigung durch einen Notary Public hin.
Ergebnis
Unterlagen, die vor Ort ohne Nachbesserung eingereicht werden können, weil Sprachstandard und Beglaubigungsform von Anfang an zusammenpassen.

Produktkennzeichnung

Gebrauchsanweisung für ein Heimanwender-Gerät

Ausgangslage
Ein Medizintechnik-Hersteller registriert ein Gerät zur Heimanwendung in Malaysia; die Kennzeichnung muss dafür auf Bahasa Malaysia vorliegen, für die Profivariante genügt Englisch.
Ablauf
Ein Fachübersetzer mit Medizintechnik-Hintergrund übersetzt Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung, hält die Terminologie über Translation Memory konsistent und richtet die malaiische Fassung neben der englischen aus.
Ergebnis
Eine registrierungsfähige Dokumentation, die Laien verständlich ist und die Sprachvorgabe der Zulassungsbehörde erfüllt.

Preise für Malaiisch-Übersetzungen

Was kostet eine Übersetzung Deutsch ⇄ Malaiisch?

Wir sichten Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Zielschrift und nennen einen verbindlichen Festpreis. Standard-Urkunden meist zum Pauschalpreis, umfangreiche Texte nach Normzeile – Beglaubigung auf Wunsch, PDF-Vorab und Postversand inklusive.

Verbindlicher Festpreis
ab CHF 1.09 / NormzeileStandard-Urkunden ab 89 CHF je Dokument
Preis vorab · keine unangekündigten Mehrkosten
Muttersprachliche Malaiisch-Fachübersetzungenthalten
Geklärte Zielschrift (Rumi / Jawi) & geprüfte Terminologieenthalten
Bestätigungsvermerk, auf Wunsch notariell beglaubigtenthalten
PDF-Vorab & Postversand des Originalsenthalten
Muttersprachliche Revision & Endkontrolleenthalten

Zur Orientierung ab CHF 1.09 pro Normzeile, inkl. MWST und Versand; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung. Wie sich der Preis zusammensetzt →

Malaiisch-Übersetzung anfragen

Malaiische Dokumente & Texte

Malaiische Dokumente und Texte, die wir regelmässig übersetzen.

Wir übersetzen Malaiisch – Deutsch und Deutsch – Malaiisch – von der beglaubigten Urkunde bis zum Fachtext. Häufig aus dem Malaiischen: Sijil Kelahiran (Geburtsurkunde), Sijil Perkahwinan (Heiratsurkunde), Sijil Kematian (Sterbeurkunde), Lesen Memandu (malaysischer Führerausweis), SPM und Ijazah (Schulabschluss und Hochschulzeugnis) sowie das Certificate of Good Conduct, das malaysische Pendant zum Strafregisterauszug.

Urkunden & Privates

Recht & Wirtschaft

Technik, Web & IT

Häufige Fragen

Malaiisch-Übersetzung – häufige Fragen.

Wer übersetzt bei Ihnen ins Malaiische und aus dem Malaiischen?

Muttersprachliche Malaiisch-Fachübersetzer mit belegtem Sachgebiet, unterstützt durch geprüfte Terminologie. So stimmen Fachinhalt, Schrift und Register in beide Richtungen; auf Wunsch prüft eine zweite qualifizierte Person.

Brauchen malaysische Urkunden eine Apostille?

Nein – Malaysia ist kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Malaysische Urkunden durchlaufen stattdessen die Legalisationskette über die zuständige malaysische Stelle, die Konsularabteilung des Aussenministeriums (Wisma Putra) und die zuständige schweizerische Vertretung. Urkunden aus Brunei und Singapur werden dagegen apostilliert. Ausgestellt wird beides von der zuständigen Stelle, nicht vom Übersetzungsbüro.

Soll ich vor oder nach der Legalisation übersetzen lassen?

Danach. Erst wenn Überbeglaubigung und Legalisation auf dem Dokument stehen, kann die Übersetzung diese Vermerke mit abbilden – sonst fehlen sie genau der Stelle, die sie sehen will.

Übersetzen Sie in Rumi (Lateinschrift) oder Jawi (arabische Schrift)?

Beides. Rumi ist die heute übliche lateinische Schreibung; Jawi wird in religiösen und offiziellen Zusammenhängen sowie in Brunei genutzt. Welche Schrift gebraucht wird, gibt die Zielstelle vor – wir klären das vor Projektbeginn und setzen es fachgerecht um.

Ist Malaiisch dasselbe wie Indonesisch?

Nein. Für malaysische und bruneiische Unterlagen setzen wir Bahasa Melayu an, für indonesische Unterlagen Bahasa Indonesia – bitte geben Sie bei der Anfrage das Herkunftsland an, dann ordnen wir richtig zu. Suchen Sie den anderen Standard, führt Sie unser Indonesisch-Übersetzer weiter.

Wie behandeln Sie Namen mit bin, binti oder a/l und a/p?

Als Bestandteil der Namensführung, nicht als Familiennamen. Massgeblich ist die Schreibweise im Reisepass; Ehren- und Amtstitel wie Datuk, Tan Sri oder Haji weisen wir als Titel aus. Abweichungen zwischen Urkunde und Pass merken wir an, statt sie stillschweigend zu glätten.

Was kostet eine Malaiisch-Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Fachgebiet, Richtung und Frist. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis; Standard-Urkunden ab 89 CHF je Dokument, laufender Text ab CHF 1.09 je Normzeile, inkl. MWST und Versand.
Beim ersten Anlauf hatten wir die Übersetzung vor der Legalisation machen lassen – die Stempel fehlten dann in der Fassung. Der FÜD hat neu übersetzt, alle Vermerke aufgenommen und „binti“ als Teil des Namens stehen lassen. Danach hat das Zivilstandsamt die Eintragung vorgenommen.
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S. Abdullah · Privatkundin, Eheanerkennung

Karriere beim FÜD

Malaiisch-Übersetzer werden?

Unsere Malaiisch-Übersetzungen werden von muttersprachlichen Fachübersetzern ausgeführt, die neben Bahasa Melayu vor allem drei Dinge sicher beherrschen: die malaysische Urkunden- und Namenspraxis (bin, binti, a/l, a/p, Ehrentitel), das Nebeneinander von Zivil- und Syariah-Gerichtsbarkeit in Personenstandssachen und die saubere Trennung des malaysischen vom indonesischen Standard. Wer als Malaiisch-Übersetzer für den FÜD arbeiten möchte, muss deshalb nicht nur zwei Sprachen können, sondern zwei Verwaltungs- und Rechtskreise lesen – und bereit sein, für bestätigte Fassungen mit eigenem Namen zu zeichnen und die Unterschrift notariell beglaubigen zu lassen. Ein staatliches Übersetzerverzeichnis kennt die Schweiz nicht; welches Notariat zuständig ist, unterscheidet sich je Kanton; der Einstieg ist auch über ein Praktikum möglich.

Womit Sie arbeiten

Fachgebiete & Textsorten

Der Auftragsbestand Deutsch ⇄ Malaiisch besteht überwiegend aus vier Blöcken: Personenstands- und Gerichtsunterlagen für Zivilstandsämter und kantonale Migrationsämter, Vertrags- und Vertriebsunterlagen Schweizer Unternehmen mit malaysischen Partnern, Produktkennzeichnung und Gebrauchsanweisungen für den malaysischen Markt sowie Schul- und Hochschulzeugnisse für Anerkennungsverfahren. Häufig kommen die Dokumente zweisprachig oder englisch-malaiisch gemischt herein – wer hier arbeitet, muss entscheiden können, welche Fassung die massgebliche ist.

Berufsrealität

Warum die Nachfrage in der Schweiz entsteht

Malaysische Urkunden erreichen Schweizer Stellen selten ohne Vorgeschichte: Weil Malaysia dem Apostille-Übereinkommen nicht angehört, hängen an der Urkunde eine Überbeglaubigung aus Putrajaya und eine konsularische Beglaubigung – und die Konsularabteilung nimmt fremdsprachige Unterlagen nur auf Englisch entgegen, nicht auf Deutsch. Genau daraus entsteht der Bedarf an qualifizierten Malaiisch-Übersetzern hier: Wer die deutsche Fassung zeichnet, haftet für die Wiedergabe von Stempeln, Legalisationsvermerken, Gerichtsbezeichnungen und Namensformen. Maschinelle Vorübersetzung nimmt Routine ab, ersetzt diese Prüfung bei haftungsrelevanten Urkunden aber nicht.

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