Malaiisch Übersetzer – Übersetzungsbüro für malaiische Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzung Malaiisch Deutsch

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Malaiisch-Übersetzer für Deutsch ⇄ Malaiisch

Urkunden, Verträge und Zeugnisse aus Malaysia und Brunei überträgt ein muttersprachlicher Malaiisch-Fachübersetzer ins Deutsche – für die Vorlage beim Standesamt, bei der Niederlassungsbehörde oder bei ENIC NARIC AUSTRIA –, in der Gegenrichtung Deutsch → Malaiisch für Partner und Ämter vor Ort. Amtliche Dokumente fertigt ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer als beglaubigte Fassung an: Die Österreichische Botschaft Kuala Lumpur verlangt Übersetzungen in deutscher Sprache und lässt eine in Malaysia erstellte Fassung nur gelten, wenn malaysisches Justiz- und Außenministerium sowie die Botschaft die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt haben. Zielschrift (Rumi oder Jawi) und Namensführung klären wir vor Projektbeginn. Beglaubigte Urkunde ab 59 €, Fließtext ab 1,09 €/Normzeile.

  • 24-h-Expressnach Machbarkeit
  • Original per PostPDF vorab
  • Antwort in 60 Minan Werktagen
  • 4,6 · Trustpilot

Muttersprachliche Malaiisch-Fachübersetzer · beglaubigt auf Wunsch · 24-Stunden-Express n. Machbarkeit

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
Rumi & JawiZielschrift vorab geklärt
Preis vorabFestpreis, transparent kalkuliert
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Kurz & klar

Welche malaiischen Dokumente und Fachtexte übersetzt der FÜD?

Der FÜD übersetzt malaysische und bruneiische Urkunden, Gerichts- und Behördenunterlagen, Verträge, Produktdokumentation und Zeugnisse – aus dem Malaiischen ins Deutsche und umgekehrt. Bahasa Melayu ist Amtssprache in Malaysia und Brunei und Nationalsprache Singapurs; welcher Fachübersetzer eingesetzt wird, entscheiden Zweck, Fachgebiet und die von der Zielstelle verlangte Schrift.

Beide Richtungen sind Alltag: Malaiisch–Deutsch, wenn ein Sijil Kelahiran, ein Vertrag oder ein Syariah-Gerichtsbeschluss einer österreichischen Behörde oder einem Gericht vorgelegt wird, und Deutsch–Malaiisch, wenn Vertrags-, Vertriebs- oder Produktunterlagen in Malaysia gebraucht werden.

Wofür Sie Malaiisch brauchen

Malaiisch übersetzen lassen: der Fall, der Ihrem am nächsten kommt.

Deutsch ⇄ Malaiisch bündelt sehr verschiedene Anliegen – von der Heiratsurkunde aus Kuala Lumpur bis zur Gerätekennzeichnung für den malaysischen Markt. Wählen Sie den Fall, der Ihrem am nächsten kommt: Wir ordnen einen muttersprachlichen Malaiisch-Fachübersetzer mit dem passenden Fachgebiet zu und legen Zielschrift und Namensführung vorab fest.

Sie heiraten, holen Familie nach oder lassen eine Ehe eintragen

Sijil Kelahiran, Sijil Perkahwinan und Sterbeurkunden stellt in Malaysia das Melderegisteramt JPN (Jabatan Pendaftaran Negara) aus, muslimische Eheschließungen registriert zusätzlich das islamische Religionsamt des jeweiligen Bundesstaates. In Österreich trägt die Personenstandsbehörde die im Ausland geschlossene Ehe im Zentralen Personenstandsregister ein. Eine in Malaysia ausgesprochene Scheidung wird nach § 97 Abs. 1 AußStrG ohne besonderes Verfahren anerkannt – die Behörde beurteilt das als Vorfrage selbst; bestehen Zweifel, entscheidet auf Antrag das Bezirksgericht (§ 98 AußStrG). Deshalb muss die Übersetzung Gerichtsbezeichnung, Aktenzeichen und Namensform so wiedergeben, dass die Behörde die Urkunde zuordnen kann.

Häufig: Geburtsurkunde aus Malaysia und Nachzug aus Malaysia und Brunei.

Sie liefern nach Malaysia oder bauen dort ein Standbein auf

Malaysia ist laut der Österreichischen Botschaft Kuala Lumpur der wichtigste österreichische Exportmarkt in der gesamten ASEAN-Region; über 50 österreichische Unternehmen sind dort mit Produktion, Montage, Logistik, Infrastruktur oder regionalen Verteilzentren vertreten. Im Geschäftsverkehr wird viel auf Englisch verhandelt – Registerauszüge, Vollmachten, Ausschreibungsunterlagen und Behördenkorrespondenz laufen dagegen auf Bahasa Malaysia. Wer eine Vollmacht oder eidesstattliche Erklärung für Österreich braucht, lässt sie von einem Notary Public beglaubigen: Er ist nach dem Notaries Public Act 1959 für Urkunden zur Verwendung außerhalb Malaysias zuständig. Privatunterschriften beglaubigt alternativ die Österreichische Botschaft Kuala Lumpur bei persönlicher Unterfertigung.

Häufig: Liefervertrag mit dem malaysischen Partner und Markteintritt in Malaysia.

Sie kennzeichnen Produkte und Medizintechnik für den malaysischen Markt

Für Medizinprodukte gibt die Medical Device Authority Malaysias die Sprache der Kennzeichnung vor: Bahasa Malaysia ist für Geräte zur Heimanwendung verlangt, für die übrigen Gerätetypen Englisch; wird ins Malaiische übersetzt, ist die Übersetzung unmittelbar neben der englischen Fassung anzuordnen oder die abweichende Platzierung bei der Registrierung zu begründen (MDA/GD/0026, 4. Auflage, Ziff. 4.5 und 4.7). Blutzuckermessgerät, Inhalator oder Blutdruckmessgerät fallen damit anders aus als ein Klinikgerät – und die Gebrauchsanweisung muss dem Laien in seiner Sprache verständlich sein.

Häufig: Gebrauchsanweisung auf Bahasa Malaysia und Kennzeichnung und Handbuch.

Sie studieren in Österreich oder lassen einen malaysischen Abschluss anerkennen

Für malaysische Hochschulqualifikationen stellt ENIC NARIC AUSTRIA im OeAD – im Auftrag des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung – eine Bewertung aus: eine vergleichende Einstufung, die keine formale Anerkennung ist; Nostrifizierung und Berufsanerkennung laufen über eigene Verfahren. Die Qualitätssicherung malaysischer Abschlüsse liegt seit 2007 bei der Malaysian Qualifications Agency (MQA). Für Schul- und Hochschulzeugnisse gilt eine Besonderheit im Urkundenweg: Sie müssen vor der Überbeglaubigung durch das Außenministerium vom Bildungs- beziehungsweise Hochschulministerium bestätigt werden – Personenstandsurkunden und Gerichtsentscheidungen brauchen diese Vorstufe nicht.

Häufig: SPM-Zeugnis und Ijazah übersetzen und Studienbewerbung mit malaysischen Zeugnissen.

Schrift & Namen

Rumi oder Jawi – welche Zielschrift verlangt Ihre Zielstelle?

Malaiisch wird heute überwiegend in Rumi geschrieben, der lateinischen Schreibung; daneben steht Jawi, eine arabischbasierte Schrift (جاوي), die in religiösen und offiziellen Zusammenhängen und in Brunei weiter in Gebrauch ist. Verlangt wird die eine oder die andere von der Zielstelle, nicht vom Text – deshalb klären wir die Zielschrift vor Projektbeginn und dokumentieren die gewählte Namens-Umschrift, damit Folgeaufträge dieselbe Schreibweise tragen.

Die zweite Vorabentscheidung betrifft den Namen: bin und binti, bei indischstämmigen Malaysiern a/l und a/p, sind Bestandteile der Namensführung und kein Familienname im deutschen Sinn; Datuk, Tan Sri oder Haji sind Titel. Als Arbeitsregel gilt bei uns: Die Schreibweise im Reisepass ist maßgeblich, jede Abweichung wird angemerkt statt stillschweigend geglättet. Auch der malaysische Standard gegenüber dem indonesischen wird vorab festgelegt – warum das nicht nur Geschmack ist, steht in der Fehlertabelle.

Für amtliche Vorlagen fertigen allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Übersetzer die beglaubigte Fassung an; ob zusätzlich eine Apostille oder eine Legalisation nötig ist, klären wir vorab – ausgestellt wird beides von der zuständigen Stelle, nicht vom Übersetzungsbüro.

Wissenswert

Bahasa Melayu: was Deutschsprachige an dieser Sprache unterschätzen.

Malaiisch gehört zur austronesischen Sprachfamilie und wirkt durch die lateinische Schreibung vertraut – grammatisch arbeitet es jedoch nach anderen Prinzipien als das Deutsche. Es flektiert nicht: Zeitbezug entsteht über Partikel wie sudah, akan oder sedang, und dia steht für „er“ und „sie“ gleichermaßen. Der Plural entsteht über Reduplikation (bukubuku-buku), und ein produktives Affixsystem (meN-, -kan, ber-, peN-, -an) verschiebt samt Lautwandel Bedeutung und Wortart. Rechtlich und terminologisch prägend ist das Nebeneinander von Zivil- und Syariah-Gerichtsbarkeit: In Personenstandssachen von Muslimen erscheinen Begriffe wie nikah, talak oder Syariah in den Urkunden selbst, nicht bloß im Umfeld. Wer Malaiisch fachlich übersetzt, braucht daher beides – Sprachgefühl und Kenntnis dieser beiden Rechtskreise.

Qualität, die man erst beim Adressaten bemerkt

Fehler, die nur ein Malaiisch-Fachübersetzer erkennt.

Typische Fallstricke bei der Malaiisch-Übersetzung Deutsch–Malaiisch und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum es schiefgehtWie der FÜD es löst
Übersetzung vor der Überbeglaubigung angefertigtMalaysische Urkunden durchlaufen erst die zuständige Stelle, dann die Überbeglaubigung durch das Außenministerium (Wisma Putra), dann die Legalisation durch die Österreichische Botschaft Kuala Lumpur. Wer vorher übersetzen lässt, hat am Ende eine Fassung ohne die entscheidenden Stempel.Wir übersetzen nach der Überbeglaubigung und nehmen Stempel, Siegel und Legalisationsvermerke ausdrücklich in die Übersetzung auf.
Commissioner for Oaths statt Notary PublicBeide beglaubigen in Malaysia Unterschriften – aber mit unterschiedlicher Reichweite: Ein Notary Public ist nach dem Notaries Public Act 1959 für Urkunden zuständig, die außerhalb Malaysias verwendet werden, ein Commissioner for Oaths für die Verwendung im Land. Ledigkeitserklärungen und Vollmachten scheitern regelmäßig genau hier.Wir prüfen vor der Übersetzung, welche Beglaubigungsform auf dem Dokument steht, und weisen darauf hin, wenn sie für die österreichische Zielstelle nicht trägt.
In Malaysia angefertigte Übersetzung eingereichtDie Österreichische Botschaft Kuala Lumpur lässt eine dort erstellte Übersetzung nur gelten, wenn malaysisches Justiz- und Außenministerium sowie die Botschaft selbst die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt haben; ob die Personenstandsbehörde sie annimmt, bleibt deren Entscheidung.Für Vorlagen in Österreich arbeiten wir mit allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzern – die Fassung trägt Bestätigungsvermerk, Datum, Unterschrift und Rundsiegel.
Zielschrift Rumi vs. Jawi ungeklärtMalaiisch existiert in Rumi (Latein) und Jawi (arabischbasiert, جاوي). Kommt die falsche Schrift an, ist das Dokument für die Zielstelle – etwa ein Religionsamt oder eine bruneiische Behörde – nicht verwendbar.Die Zielschrift wird vor Projektbeginn geklärt und fachgerecht gesetzt – Jawi mit korrektem Shaping und geprüften Font-Fallbacks.
Malaiisch mit Indonesisch verwechseltBeide gehen auf dieselbe Wurzel zurück, sind aber eigene Standards: Malaiisch hat viele englische Lehnwörter (farmasi, pejabat), Indonesisch niederländische (apotek, kantor). In einem malaysischen Behördendokument fällt indonesischer Wortschatz sofort als fremd auf.Malaysische Unterlagen bearbeiten Muttersprachler des malaysischen Standards; Wortschatz und Rechtschreibung folgen den Vorgaben der Sprachbehörde Dewan Bahasa dan Pustaka.
Namensführung mit bin/binti aufgespaltenbin („Sohn von“), binti („Tochter von“) und bei indischstämmigen Malaysiern a/l, a/p verweisen auf den Vaternamen – ein Familienname im deutschen Sinn existiert nicht. Wird daraus künstlich ein Nachname, weicht die Urkunde vom Pass ab.Die Namensführung wird so abgebildet, wie sie im Reisepass steht; Abweichungen werden angemerkt statt geglättet.
Ehren- und Amtstitel als Namen gelesenDatuk, Tan Sri, Tun, Haji/Hajah oder Encik/Puan sind Titel und Anreden. Wer sie als Vor- oder Nachnamen führt, erzeugt eine Person, die es im Register nicht gibt.Titel werden als solche erkannt und kenntlich gemacht; der eigentliche Name bleibt prüfbar und passkonform.
Syariah-Terminologie generisch eingedeutschtnikah, talak, ruju’ oder Mahkamah Syariah bezeichnen Institute des islamischen Familienrechts. Ein pauschales deutsches Wort verwischt, welches Gericht entschieden hat und mit welcher Wirkung – für die Anerkennung ist genau das die Frage.Die Termini bleiben als Institut erkennbar und werden erläutert, sodass die österreichische Stelle Zuständigkeit und Rechtsfolge nachvollziehen kann.
Deutsche Zeit- und Genusformen 1:1 übertragenMalaiisch flektiert nicht: Zeit entsteht über Partikel (sudah, akan, sedang), dia steht für „er“ und „sie“. Wer deutsche Tempora nachbaut, erzeugt Umständliches; wer aus dia ein Geschlecht ableitet, erfindet Information.Zeitbezug wird über Partikel und Kontext präzise gesetzt; ein Geschlecht wird nur genannt, wenn es im Ausgangsdokument tatsächlich steht.
Affixe und Reduplikation mechanisch behandeltDas Affixsystem verändert Bedeutung und Wortart samt Lautwandel (meN- + pukulmemukul). Und nicht jede Verdopplung ist ein Plural: buku-buku heißt „Bücher“, kupu-kupu aber schlicht „Schmetterling“.Muttersprachler setzen Affixe und Reduplikation nach Regel und Kontext; kritische Termini sind in der geprüften Terminologie hinterlegt.

Malaiisch nutzt die Lateinschrift und wirkt darum unkompliziert – die teuren Fehler liegen aber nicht in der Grammatik, sondern im Urkundenweg, in der Namensführung und im Nebeneinander zweier Rechtskreise. Diese zehn Fallstricke trennen eine muttersprachliche Fachübersetzung von einer wörtlichen; jeder ist Deutsch ⇄ Malaiisch-spezifisch und in der Praxis belegbar.

Warum sichere Malaiischkenntnisse allein diese Fehler nicht abfangen

Viele dieser Fehler überstehen jede Rechtschreib- und Grammatikprüfung. Sie entstehen an der Nahtstelle von Schrift, Namensrecht, Religionsrecht und Verwaltungsverfahren und fallen erst beim Empfänger auf: beim Standesamt, bei ENIC NARIC AUSTRIA, beim Geschäftspartner. Genau dort setzt Fachübersetzung mit Sachgebiet an; bei haftungsrelevanten und amtlichen Texten ist maschinelle Übersetzung ohne fachliche Prüfung nicht abgesichert.

Ein Commissioner for Oaths beglaubigt für Malaysia – für Österreich braucht es den Notary Public.

Deshalb: erst den Urkundenweg prüfen, dann übersetzen.

Fach-Perspektive

Malaysia, Brunei, Singapur: drei Wege zur anerkennungsfähigen Urkunde

Bahasa Melayu ist in drei Staaten amtlich – der Weg zur verwendbaren Urkunde ist in jedem ein anderer. Malaysia ist kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens; malaysische Urkunden brauchen deshalb die volle Legalisationskette: zuständige malaysische Stelle, dann Überbeglaubigung durch das Außenministerium (Wisma Putra, Putrajaya), dann Legalisation durch die Österreichische Botschaft Kuala Lumpur (80 € je Beglaubigung), dann die Übersetzung ins Deutsche. Brunei (seit 3. Dezember 1987) und Singapur (seit 16. September 2021) sind dagegen Vertragsstaaten – dort genügt die Apostille. Wer für alle drei Herkünfte denselben Weg annimmt, verliert Wochen.

Was das für die Reihenfolge und für den Übersetzer bedeutet

Aus der Kette folgt zweierlei. Erstens die Reihenfolge: Übersetzt wird sinnvollerweise erst, wenn alle Stempel auf dem Dokument sind – sonst fehlen sie in der Übersetzung. Zweitens die Person des Übersetzers: Die Österreichische Botschaft Kuala Lumpur verlangt Übersetzungen in deutscher Sprache und lässt eine in Malaysia angefertigte Fassung nur mit dreifach beglaubigter Übersetzerunterschrift gelten – ob die Personenstandsbehörde sie annimmt, bleibt deren Entscheidung. Für die Vorlage in Österreich fertigt deshalb ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer die beglaubigte Fassung an: Die genaue Übereinstimmung mit dem Original bestätigt er nach § 190 Abs. 1 AußStrG mit Datum, Unterschrift und Rundsiegel; § 14 SDG regelt davon getrennt nur Voraussetzungen und Eintragung in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste. Gearbeitet wird nach DIN EN ISO 17100-Prozess mit muttersprachlicher Revision im Vier-Augen-Prinzip. Der FÜD stellt weder Apostille noch Legalisation aus; er benennt die zuständige Stelle und liefert die anerkennungsfähige Übersetzung.

Anwendungsfälle

Drei typische Malaiisch-Aufträge aus der Praxis.

Zweck, Zielschrift und Richtung entscheiden über Terminologie, Namensbehandlung und Beglaubigungsform. Drei häufige Aufträge – von der Ausgangslage bis zum Ergebnis.

Eheanerkennung

Sijil Perkahwinan Malaiisch → Deutsch

Ausgangslage
Eine in Malaysia geschlossene Ehe soll im Zentralen Personenstandsregister eingetragen werden. Die Heiratsurkunde aus Kuala Lumpur nennt die Eheschließung als nikah, führt die Namen mit bin und binti und trägt den Vermerk des Religionsamts.
Ablauf
Nach Überbeglaubigung und Legalisation überträgt ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer die Urkunde einschließlich aller Stempel, behält Namensführung und Titel in Passschreibweise bei und macht das entscheidende Institut als solches kenntlich.
Ergebnis
Eine beglaubigte Übersetzung, in der Standesamt und Niederlassungsbehörde Namen, ausstellende Stelle und Rechtsgrundlage ohne Zusatzrecherche zuordnen können.

Recht & Handel

Vertrieb und Vollmacht Deutsch → Malaiisch

Ausgangslage
Ein österreichischer Hersteller baut einen Vertriebspartner in Malaysia auf und braucht Vertragswerk plus Vollmacht für die Registrierung vor Ort – in formellem Bahasa Malaysia, nicht in indonesischer Fassung.
Ablauf
Rechtsformen, Register und Ämter bleiben im Original mit Erläuterung stehen; ein juristischer Fachübersetzer hält den malaysischen Standard durch, und wir weisen vorab auf die erforderliche Beglaubigung durch einen Notary Public hin.
Ergebnis
Unterlagen, die vor Ort ohne Nachbesserung eingereicht werden können, weil Sprachstandard und Beglaubigungsform von Anfang an zusammenpassen.

Produktkennzeichnung

Gebrauchsanweisung für ein Heimanwender-Gerät

Ausgangslage
Ein Medizintechnik-Hersteller registriert ein Gerät zur Heimanwendung in Malaysia; die Kennzeichnung muss dafür auf Bahasa Malaysia vorliegen, für die Profivariante genügt Englisch.
Ablauf
Ein Fachübersetzer mit Medizintechnik-Hintergrund übersetzt Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung, hält die Terminologie über Translation Memory konsistent und richtet die malaiische Fassung neben der englischen aus.
Ergebnis
Eine registrierungsfähige Dokumentation, die Laien verständlich ist und die Sprachvorgabe der Zulassungsbehörde erfüllt.

Angebot & Preis

Was kostet eine Übersetzung Deutsch ⇄ Malaiisch?

Wir sichten Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Zielschrift und nennen einen verbindlichen Festpreis. Standard-Urkunden meist zum Pauschalpreis, umfangreiche Texte nach Normzeile – Beglaubigung auf Wunsch, PDF-Vorab und Postversand inklusive.

Verbindlicher Festpreis
ab 1,09 € / NormzeileBeglaubigte Standard-Urkunde ab 59 € je Dokument
Preis vorab · keine unangekündigten Mehrkosten
Muttersprachliche Malaiisch-Fachübersetzungenthalten
Geklärte Zielschrift (Rumi / Jawi) & geprüfte Terminologieenthalten
Beglaubigung durch allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer auf Wunschenthalten
PDF-Vorab & Postversand des Originalsenthalten
Muttersprachliche Revision & Endkontrolleenthalten

Zur Orientierung ab 1,09 €/Normzeile, beglaubigte Urkunde ab 59 €; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung. Wie sich der Preis zusammensetzt →

Malaiisch-Übersetzung anfragen

Malaiische Dokumente & Texte

Malaiische Dokumente und Texte, die wir regelmäßig übersetzen.

Wir übersetzen Malaiisch – Deutsch und Deutsch – Malaiisch – von der beglaubigten Urkunde bis zum Fachtext. Häufig aus dem Malaiischen: Sijil Kelahiran (Geburtsurkunde), Sijil Perkahwinan (Heiratsurkunde), Sijil Kematian (Sterbeurkunde), Lesen Memandu (malaysischer Führerschein), SPM und Ijazah (Schulabschluss und Hochschulzeugnis) sowie das Certificate of Good Conduct, das malaysische Pendant zur Strafregisterbescheinigung.

Urkunden & Privates

Recht & Wirtschaft

Technik, Web & IT

Häufige Fragen

Malaiisch-Übersetzung – häufige Fragen.

Wer übersetzt bei Ihnen ins Malaiische und aus dem Malaiischen?

Muttersprachliche Malaiisch-Fachübersetzer mit belegtem Sachgebiet, unterstützt durch geprüfte Terminologie. So stimmen Fachinhalt, Schrift und Register in beide Richtungen; auf Wunsch prüft eine zweite qualifizierte Person.

Brauchen malaysische Urkunden eine Apostille?

Nein – Malaysia ist kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Malaysische Urkunden durchlaufen stattdessen die Legalisationskette über die zuständige malaysische Stelle, das Außenministerium (Wisma Putra) und die Österreichische Botschaft Kuala Lumpur. Urkunden aus Brunei und Singapur werden dagegen apostilliert. Ausgestellt wird beides von der zuständigen Stelle, nicht vom Übersetzungsbüro.

Soll ich vor oder nach der Legalisation übersetzen lassen?

Danach. Erst wenn Überbeglaubigung und Legalisation auf dem Dokument stehen, kann die Übersetzung diese Vermerke mit abbilden – sonst fehlen sie genau der Stelle, die sie sehen will.

Übersetzen Sie in Rumi (Lateinschrift) oder Jawi (arabische Schrift)?

Beides. Rumi ist die heute übliche lateinische Schreibung; Jawi wird in religiösen und offiziellen Zusammenhängen sowie in Brunei genutzt. Welche Schrift gebraucht wird, gibt die Zielstelle vor – wir klären das vor Projektbeginn und setzen es fachgerecht um.

Ist Malaiisch dasselbe wie Indonesisch?

Nein. Für malaysische und bruneiische Unterlagen setzen wir Bahasa Melayu an, für indonesische Unterlagen Bahasa Indonesia – bitte geben Sie bei der Anfrage das Herkunftsland an, dann ordnen wir richtig zu. Suchen Sie den anderen Standard, führt Sie unser Indonesisch-Übersetzer weiter.

Wie behandeln Sie Namen mit bin, binti oder a/l und a/p?

Als Bestandteil der Namensführung, nicht als Familiennamen. Maßgeblich ist die Schreibweise im Reisepass; Ehren- und Amtstitel wie Datuk, Tan Sri oder Haji weisen wir als Titel aus. Abweichungen zwischen Urkunde und Pass merken wir an, statt sie stillschweigend zu glätten.

Was kostet eine Malaiisch-Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Fachgebiet, Richtung und Frist. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis; beglaubigte Standard-Urkunden ab 59 € je Dokument, ab 1,09 € je Normzeile für laufenden Text.
Beim ersten Anlauf hatten wir die Übersetzung vor der Legalisation machen lassen – die Stempel fehlten dann in der Fassung. Der FÜD hat neu übersetzt, alle Vermerke aufgenommen und „binti“ als Teil des Namens stehen lassen. Danach lief die Eintragung durch.
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S. Abdullah · Privatkundin, Eheanerkennung

Karriere beim FÜD

Malaiisch-Übersetzer werden?

Unsere Malaiisch-Übersetzungen werden von muttersprachlichen Fachübersetzern ausgeführt, die neben Bahasa Melayu vor allem drei Dinge sicher beherrschen: die malaysische Urkunden- und Namenspraxis (bin, binti, a/l, a/p, Ehrentitel), das Nebeneinander von Zivil- und Syariah-Gerichtsbarkeit in Personenstandssachen und die saubere Trennung des malaysischen vom indonesischen Standard. Wer als Malaiisch-Übersetzer für den FÜD arbeiten möchte, muss deshalb nicht nur zwei Sprachen können, sondern zwei Verwaltungs- und Rechtskreise lesen – und für beglaubigte Fassungen als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer in der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste eingetragen sein. Über Eintragung und Zertifizierung entscheidet der Präsident des zuständigen Landesgerichts; der Einstieg ist auch über ein Praktikum möglich.

Womit Sie arbeiten

Fachgebiete & Textsorten

Der Auftragsbestand Deutsch ⇄ Malaiisch besteht überwiegend aus vier Blöcken: Personenstands- und Gerichtsunterlagen für Standesämter und Niederlassungsbehörden, Vertrags- und Vertriebsunterlagen österreichischer Unternehmen mit malaysischen Partnern, Produktkennzeichnung und Gebrauchsanweisungen für den malaysischen Markt sowie Schul- und Hochschulzeugnisse für Anerkennungsverfahren. Häufig kommen die Dokumente zweisprachig oder englisch-malaiisch gemischt herein – wer hier arbeitet, muss entscheiden können, welche Fassung die maßgebliche ist.

Berufsrealität

Warum die Nachfrage in Österreich entsteht

Die Österreichische Botschaft Kuala Lumpur lässt eine in Malaysia angefertigte Übersetzung nur mit dreifach beglaubigter Übersetzerunterschrift gelten und überlässt die Annahme der zuständigen Personenstandsbehörde. Genau daraus entsteht der Bedarf an hier eingetragenen Malaiisch-Übersetzern – und daraus auch das Anforderungsprofil: Wer beglaubigte Fassungen anfertigt, haftet für die Wiedergabe von Stempeln, Legalisationsvermerken, Gerichtsbezeichnungen und Namensformen. Maschinelle Vorübersetzung nimmt Routine ab, ersetzt diese Prüfung bei haftungsrelevanten Urkunden aber nicht.

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