| Tigrinya als Amharisch behandelt | Tigrinya und Amharisch teilen die Ge'ez-Schrift, gehören aber verschiedenen Zweigen des Äthiosemitischen an und sind nicht gegenseitig verständlich. Wer ein Tigrinya-Dokument einem Amharisch-Übersetzer gibt, weil „es dieselben Buchstaben sind“, bekommt Lücken genau dort, wo es auf Verwaltungsvokabular ankommt. | Wir bestimmen die Ausgangssprache am Scan und setzen einen muttersprachlichen Tigrinya-Übersetzer an – bei zweisprachigen Tigray-Urkunden zusätzlich einen für den amharischen Teil. |
| Namensform am falschen Papier geprüft | Viele eritreische Auftraggeber besitzen keinen Nationalpass: Identitätskarten werden seit 2014 nur noch selten ausgestellt, und die Passausstellung setzt in der Regel den Nachweis des abgeleisteten Nationaldienstes voraus. Wer die Umschrift trotzdem „wie im Pass“ ansetzt, gleicht sie an ein Dokument an, das gar nicht existiert. | Wir fragen vor der Übersetzung, welches Ausweispapier die Zielstelle in der Akte führt – Ausweis N, F oder B oder ein SEM-Reisedokument –, und halten die Namensform über alle Urkunden desselben Vorgangs identisch. |
| Vatersname als Familienname eingeordnet | Der Name besteht aus Eigennamen plus Vornamen des Vaters, oft ergänzt um den des Grossvaters; einen vererbten Nachnamen gibt es nicht. Wird der Vatername als „Familienname“ geführt, führen Einwohnerregister, Ausweis und Urkunde dieselbe Person unter zwei Namen. | Die Bestandteile werden in der Reihenfolge des Originals übertragen und ihre Funktion (Eigenname / Vatername) in einer Anmerkung erklärt – ohne einen Familiennamen zu erfinden. |
| Eritrea und Tigray verwechselt | Beide Regionen schreiben Tigrinya, aber die Urkunden kommen aus verschiedenen Staaten: in Eritrea von den Zivilstandsämtern auf Ebene der Unterregionen, in Tigray von Kebele- oder Woreda-Verwaltungen. Wird die Herkunft übersehen, steht in der Übersetzung eine Stelle, die für dieses Dokument nicht zuständig war. | Wir ordnen die Herkunft anhand von Wappen, Formularaufbau und Amtsbezeichnung ein und übertragen die Stelle des tatsächlich ausstellenden Landes – mit ihrer amtlichen Bezeichnung. |
| Äthiopisches Datum unverändert übernommen | Tigray datiert im äthiopischen Kalender: dreizehn Monate, Jahreswechsel am 11. September. Zum gregorianischen Jahr sind acht Jahre zu addieren – nur für die Monate direkt nach dem Jahreswechsel, also September bis Jahresende, sind es sieben. Wer pauschal sieben Jahre addiert, verschiebt Geburtsdatum, Volljährigkeit und Fristen um ein volles Jahr. Eritreische Urkunden datieren dagegen gregorianisch. | Jedes Datum wird tagesgenau umgerechnet und mit dem Originaldatum in Klammern belegt, damit die Schweizer Stelle die Umrechnung nachvollziehen kann – bei eritreischen Urkunden bleibt es beim gregorianischen Datum. |
| Falsche Vokalordnung der Ge'ez-Zeichen | Die Ge'ez-Schrift ist eine Abugida: Jedes Grundzeichen tritt in sieben Vokalordnungen auf, die sich nur durch kleine Striche und Ringe unterscheiden. Eine Ordnung daneben, und aus einem Ortsnamen wird ein anderer. Zusätzlich bleibt die Konsonantenverdopplung ungeschrieben, sodass gleich aussehende Wörter Verschiedenes bedeuten können. | Muttersprachler lesen Vokalordnung und Verdopplung aus dem Kontext, nicht aus der Zeichenform allein; Namen und Orte werden gegen die übrigen Unterlagen desselben Vorgangs abgeglichen. |
| Ge'ez-Zahlzeichen als Buchstaben gelesen | In handschriftlichen Eintragungen stehen Zahlen oft als Ge'ez-Zahlzeichen (፩=1, ፲=10, ፻=100). Sie kennen keine Null und keinen Stellenwert, sondern werden additiv zusammengesetzt – und sehen Buchstaben zum Verwechseln ähnlich. Falsch gelesen, kippt ein Jahrgang oder ein Aktenzeichen. | Zahlzeichen werden in arabische Ziffern übertragen und Position für Position gegen die Vorlage geprüft; unklare Handschrift wird als solche gekennzeichnet, statt geraten zu werden. |
| Stempel, Siegel und Randvermerke ausgelassen | Artikel 3 Absatz 4 der Zivilstandsverordnung erlaubt es, fremdsprachige Urkunden zurückzuweisen, wenn keine beglaubigte Übersetzung in eine Amtssprache beiliegt – und geprüft wird die Urkunde als Ganzes. Genau die Bestandteile, die Sachbearbeitende zuerst suchen – Rundstempel, Gebührenmarken, nachträgliche Randvermerke, Rückseiten –, fallen bei schneller Bearbeitung heraus. | Jedes Element der Vorlage wird erfasst und in der Übersetzung an seiner Position beschrieben, Rückseiten eingeschlossen; unleserliche Stellen werden benannt statt stillschweigend übergangen. |
| Kirchliche Bescheinigung wie eine Zivilstandsurkunde behandelt | Tauf- und Trauungsbescheinigungen orthodoxer Gemeinden sind keine staatlichen Urkunden, auch wenn sie ähnlich aussehen und in Eritrea wegen lückenhafter Register behördlich akzeptiert werden. Wird eine Trauungsbescheinigung in der Übersetzung als „Heiratsurkunde“ bezeichnet, behauptet das Dokument eine Beurkundung, die es nicht enthält. | Ausstellertyp und Urkundenart werden benannt, wie sie im Original stehen: kirchliche Bescheinigung bleibt kirchliche Bescheinigung, mit Gemeinde, Datum und Unterzeichner. |