| Umschrift weicht vom Reisepass ab | Gurmukhi lässt sich unterschiedlich latinisieren: ਜਸਪ੍ਰੀਤ erscheint als Jaspreet oder Jasprit, ਕੌਰ als Kaur oder Kour. Steht auf der Übersetzung eine andere Form als im Pass, führt die Behörde zwei Personen – und fordert nach. | Die Namensumschrift wird an Reisepass und Bestandsdokumenten ausgerichtet, nicht frei transkribiert; Abweichungen der Originalurkunde werden als Anmerkung sichtbar gemacht. |
| Singh und Kaur als Familienname verbucht | Nach Sikh-Konvention tragen Männer den Namen ਸਿੰਘ (Singh), Frauen ਕੌਰ (Kaur); viele Ausweise führen daneben gar keinen Familiennamen. Österreichische Formulare erzwingen Vor- und Nachnamen – wer hier rät, erzeugt Fehlzuordnungen, die sich durch die ganze Akte ziehen. | Namensbestandteile werden so wiedergegeben, wie sie in der Urkunde stehen, der Konvention nach erläutert und mit dem Ausweisdokument abgeglichen. |
| Behörden- und Ortsbezeichnungen „übersetzt“ | Tehsil, Nagar Panchayat, Deputy Commissioner oder der Registrar of Births & Deaths haben in Österreich kein Gegenstück. Wer daraus „Bezirkshauptmannschaft“ oder „Standesamt“ macht, behauptet eine Behörde, die es so nicht gibt – und erschwert der österreichischen Stelle jede Rückfrage. | Behörden, Distrikte und Amtsbezeichnungen bleiben im Original mit erklärender Entsprechung stehen, damit der Aussteller nachprüfbar bleibt. |
| Affidavit als Urkunde ausgegeben | Bei nachträglicher Registrierung liegen statt einer Geburtsurkunde oft eine eidesstattliche Erklärung oder ein „Non-Availability of Birth Certificate“ vor. Beides ist kein Registerauszug; eine Übersetzung, die das verwischt, wird als Personenstandsnachweis vorgelegt und dort zurückgewiesen. | Dokumentart, Aussteller und Rechtsnatur werden benannt, wie sie sind – die Übersetzung wertet kein Dokument auf. |
| Rechtsgrundlage der Ehe verschwiegen | Ob eine Ehe nach dem Anand Marriage Act, dem Hindu Marriage Act oder dem Special Marriage Act registriert wurde, steht auf der Urkunde – und ist für Standesamt, Nachzug und Ehefähigkeitsprüfung erheblich. Fällt der Hinweis in der Übersetzung weg, fehlt der Behörde die Grundlage. | Gesetz, Registernummer und ausstellende Stelle werden vollständig übertragen und mit kurzer Erläuterung eingeordnet. |
| Lakh, Crore und Gurmukhi-Ziffern | Beträge werden indisch gruppiert (੫,੦੦,੦੦੦ = fünf Lakh = 500.000), Ziffern erscheinen als ੦੧੨. Beim Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel im Familiennachzug ist eine falsch gelesene Gruppierung kein Schönheitsfehler, sondern eine andere Summe. | Beträge und Ziffern werden in die österreichische Konvention überführt und Stelle für Stelle gegen das Original geprüft. |
| Zielschrift und Satz in der Gegenrichtung | Deutsch–Punjabi geht je nach Empfänger nach Indien (Gurmukhi, von links nach rechts) oder nach Pakistan (Shahmukhi, perso-arabisch, von rechts nach links im Nastaliq-Stil). Falscher Font oder unbedachtes Kopieren zerlegt Wörter und kippt die Laufrichtung. | Die Zielschrift wird nach Empfänger festgelegt und satzfertig geliefert – korrektes Shaping, richtiger Textfluss, geprüfte Schriften. |