| Übersetzung schon in Tadschikistan anfertigen lassen | Eine in Duschanbe notariell beglaubigte Übersetzung wirkt vollständig – sie ist aber selbst eine ausländische Urkunde. Verlangt die Schweizer Stelle eine notarielle Beglaubigung, müsste die tadschikische Notariatsbeglaubigung ihrerseits apostilliert werden, und der deutsche Zieltext ist nicht auf die hiesige Amtssprache geschrieben. | Wir fertigen die Übersetzung in der Schweiz an – mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk, auf Wunsch mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift. |
| Apostille zu spät oder auf der falschen Ausfertigung | Zwischen Tadschikistan und der Schweiz gilt das Haager Apostille-Übereinkommen seit dem 31. Oktober 2015 – die Apostille wird hier also anerkannt. Wird sie erst nach der Übersetzung geholt oder auf eine andere Ausfertigung gesetzt, deckt die Übersetzung den Apostillenvermerk nicht ab, und die Stelle schickt beides zurück. | Wir klären vor dem Auftrag, welche Ausfertigung die Empfangsstelle sehen will, und übersetzen den Apostillenvermerk als Teil des Dokuments mit. |
| Sonderbuchstaben ғ ӣ қ ӯ ҳ ҷ vereinfacht | Das tadschikische Alphabet ergänzt das Kyrillische um sechs Zeichen. Fehlt der Font oder liest die Texterkennung sie als г, и, к, у, х, ч, entstehen andere Wörter – und andere Namen. | Wir setzen vollständige tadschikische Zeichensätze ein und prüfen jeden dieser sechs Buchstaben gegen die Vorlage. |
| Vor-1998-Schreibung nicht erkannt | Die Rechtschreibreform 1998 strich ц, щ, ы, ь. Sowjetische und frühe postsowjetische Urkunden führen sie weiter; wer nur die heutige Norm kennt, verliest Orte und Namen oder hält die Urkunde für fehlerhaft. | Unsere Übersetzer erkennen die vorreformierte Schreibung, übertragen sie normtreu und lassen kein Zeichen unter den Tisch fallen. |
| Familienname: -ов/-ев neben -зода/-ӣ/-ён | Seit 2016 tragen neu registrierte tadschikische Kinder keine russischen Endungen mehr; ältere Namen blieben unverändert. Eltern auf -ов und Kinder auf -зода sind daher normal – kommentarlos übersetzt, zweifelt die Behörde die Abstammung an. | Jede Urkunde wird in ihrer eigenen Namensform übertragen; abweichende Schreibungen und die Passfassung werden ausgewiesen, sodass die Zuordnung nachvollziehbar bleibt. |
| Vatersname zum zweiten Vornamen gemacht | Sowjetisch geprägte Urkunden führen den Vatersnamen (-ович/-овна) als eigenes Namensglied; das Schweizer Zivilstandsregister kennt dieses Feld nicht. Wird er stillschweigend zum Vornamen erklärt oder gestrichen, weichen Urkunde und Pass voneinander ab. | Der Vatersname wird als solcher benannt und an der Stelle geführt, an der er in der Urkunde steht – ohne ihn umzudeuten oder zu unterschlagen. |
| Als Farsi oder Dari vergeben | Tadschikisch, Farsi und Dari sind Varietäten des Persischen und gesprochen weitgehend verständlich. Im Schriftbild liegen Welten dazwischen: Tadschikisch kyrillisch, Farsi und Dari in arabischer Schrift. Ein Farsi-Übersetzer liefert die falsche Schrift und trifft den russisch geprägten Amtswortschatz nicht. | Wir ordnen nach Ausstellungsstaat und Schrift zu. Geht es tatsächlich um Persisch (Farsi) aus dem Iran oder um Dari in arabischer Schrift, sagen wir das vor dem Auftrag. |
| Sowjetische Behörden- und Ortsnamen wörtlich genommen | Urkunden tragen ЗАГС, вилоят/область und ноҳия/район; Orte hiessen anders: Chudschand bis 1991 Leninabad, Bochtar bis 2018 Kurgan-Tjube, Duschanbe von 1929 bis 1961 Stalinabad. Ohne Einordnung wirken Geburtsort und Ausstellungsstelle widersprüchlich. | Verwaltungs-, Behörden- und Ortsbezeichnungen werden mit ihrer heutigen Entsprechung erläutert, statt sie einzudeutschen oder unkommentiert stehenzulassen. |
| Kein grammatisches Geschlecht – „er/sie“ geraten | Wie das Persische insgesamt kennt Tadschikisch kein Genus: ӯ heisst „er“ und „sie“. Wer beim Übersetzen rät, macht aus der Antragstellerin einen Antragsteller – auf einer Urkunde kein Stilfehler, sondern ein Widerspruch zum Pass. | Das Geschlecht wird aus Urkunde und Kontext erschlossen; bleibt es offen, fragen wir nach, statt zu raten. |