| Buddhistisches Jahr wie ein gregorianisches gelesen | Thailändische Urkunden datieren nach der buddhistischen Zeitrechnung (พ.ศ. / B.E.), die dem gregorianischen Kalender um 543 Jahre vorausläuft: พ.ศ. 2567 ist das Jahr 2024. Bleibt die Zahl stehen, steht ein um 543 Jahre falsches Geburts- oder Heiratsdatum in der Übersetzung – und auf älteren Urkunden, in Aktenzeichen und in Beträgen kommen thailändische Ziffern (๐๑๒๓) dazu. | Jede Datumsangabe wird umgerechnet (n. Chr. = B.E. − 543) und im Übersetzervermerk als umgerechnet ausgewiesen; thailändische Ziffern werden in arabische überführt und Stelle für Stelle gegen das Original geprüft. |
| Name „schön“ statt wie im Reisepass umgeschrieben | Die amtliche Umschrift RTGS bildet weder Töne noch Vokallängen ab, und mehrere thailändische Schreibungen fallen auf dieselbe lateinische Form; die Passschreibweise folgt ihr deshalb nicht immer. Schweizer Zivilstandsämter erfassen Namen so, wie sie in der Zivilstandsurkunde oder – fehlt diese – in den übrigen massgebenden Ausweisen stehen, und übersetzen sie nicht (Art. 24 Abs. 1 und 4 ZStV). Eine abweichende Form kann die Zuordnung zwischen Urkunde und Dossier erschweren und zu Rückfragen führen. | Massgeblich ist die Schreibweise im Reisepass; sie wird gegen Visum und vorhandene Schweizer Bescheide abgeglichen. RTGS oder ISO 11940 ziehen wir nur erläuternd hinzu – nie umgekehrt. |
| Namensänderung nicht mit übersetzt | Vornamen werden in Thailand deutlich häufiger amtlich geändert als hier, und eine Ehefrau darf ihren Mädchennamen behalten oder den Namen des Mannes annehmen. Hausregister, Heiratsurkunde und Pass zeigen dann verschiedene Namensstände – ohne die zugehörige Namensänderungsurkunde (ใบสำคัญการเปลี่ยนชื่อตัว) bricht die Urkundenkette, und die Personengleichheit lässt sich nicht feststellen. | Wir prüfen die Namensstände über alle eingereichten Dokumente hinweg, weisen fehlende Zwischenglieder vor der Übersetzung aus und übertragen die Namensänderungsurkunde mit, damit die Kette lückenlos belegt ist. |
| นาย / นาง / นางสาว als Familienstandsnachweis gelesen | Die vorangestellte Anrede trug den Familienstand ursprünglich mit: นางสาว für unverheiratete, นาง für verheiratete Frauen. Seit der Reform von 2008 dürfen verheiratete und geschiedene Frauen jedoch frei zwischen beiden wählen. Wer die Anrede als Statusangabe überträgt, behauptet einen Zivilstand, den das Dokument gar nicht mehr belegt. | Die Anrede wird als Anrede übertragen, nicht als Zivilstand. Den Status belegen wir dort, wo er hingehört: über den Familienstandsnachweis des Amphoe und den Registerauszug. |
| Scheidungsregistrierung als „Scheidungsurteil“ bezeichnet | Thailand kennt die einverständliche Scheidung durch Erklärung beim Bezirksamt. Dabei entstehen Scheidungsprotokoll und Scheidungsregistrierung – kein Gerichtsurteil. Steht in der Übersetzung trotzdem „Urteil“, sucht die Schweizer Stelle nach einem Rechtskraftvermerk, den es nie geben wird, und fordert nach. | Verwaltungs- und Gerichtsverfahren werden auseinandergehalten und korrekt benannt: bei gerichtlicher Scheidung Urteil samt Rechtskraftvermerk, bei der Amphoe-Scheidung Protokoll und Registrierung. |
| Urkunde eingereicht, Registerauszug vergessen | Zu Heirat und Scheidung gibt das Bezirksamt jeweils zwei Papiere aus: die Urkunde für das Paar und den Registerauszug. Nur der Auszug führt Elternnamen, frühere Namensstände und Registernummer – genau das, was Zivilstandsamt und kantonale Aufsichtsbehörde sehen wollen. Wird nur die Urkunde übersetzt, folgt die Nachforderung. | Wir sichten Ihren Scan vor dem Angebot, sagen Ihnen, welches der beiden Papiere Sie in der Hand haben, und übersetzen im Zweifel beide gemeinsam – eine Beglaubigung, ein Postversand. |
| Wortsegmentierung falsch (keine Leerzeichen) | Thai reiht Wörter ohne Leerzeichen aneinander; Leerräume trennen Sätze und Sinnabschnitte. Dieselbe Zeichenkette lässt sich unterschiedlich zerlegen und ergibt dann eine andere Aussage – automatische Segmentierung trennt regelmässig an der falschen Stelle, besonders bei Eigennamen und Ortsangaben. | Muttersprachliche Übersetzer zerlegen den Satz nach Bedeutung und Kontext statt mechanisch und sichern kritische Lesarten über geprüfte Terminologie und den Urkundenzusammenhang ab. |
| Ton- und Vokalzeichen verrutscht, Schrift „zerfällt“ im Satz | Vokalzeichen stehen vor, hinter, über oder unter dem Konsonanten, Tonzeichen darüber: ข้าว (khâao, „Reis“) und ข่าว (khàao, „Nachricht“) unterscheiden sich nur im Tonzeichen. Beim Kopieren zwischen Programmen, in falschen Schriftarten oder ohne korrektes Shaping zerfällt die Stapelung – und weil Wortabstände fehlen, bricht die Zeile zusätzlich an der falschen Stelle um. | Wir setzen Vokal- und Tonzeichen zeichengenau, liefern satzfertig mit geprüften Schriftarten und kontrollieren Stapelung und silbengerechten Umbruch im fertigen PDF. |
| Falsches Register gewählt | Thai staffelt Höflichkeit und Formalität bis hinauf zum höfischen Register (ราชาศัพท์). Ein Vertrag oder Behördenschreiben im Alltagston wirkt unseriös; umgekehrt wird eine Bedienungsanleitung im Amtsstil für die Belegschaft unlesbar – und eine Sicherheitswarnung, die niemand versteht, ist ein Haftungsrisiko. | Register und Terminologie werden nach Dokumenttyp und Empfänger festgelegt: förmliches Amts-Thai für Urkunden und Verträge, klares Standard-Thai für Anleitungen, Schulungs- und Marketingtexte. |